Stellungnahmen/Gutachten
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419 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (419)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte
Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) unter § 249b Satz 1 geplante Regelung zur Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte soll ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und ganzheitliche Ausrichtung von Förderkulissen
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die ESF‑Plus‑Förderpraxis für die kommende Förderperiode zu reformieren. Konkret sollen Kommunikations‑, Prüf‑ und Nachweisprozesse standardisiert und digitalisiert, die Finanzierungs‑ und Mittelabruflogik flexibilisiert sowie das ZEUS‑Portal modernisiert werden. Zudem sollen Förderrichtlinien stärker an Unternehmensbedarfe angepasst und die Förderlogik für Qualifizierungs‑ und Transformationsprojekte vereinfacht und skalierbar gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der Chancen am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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30.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege
Verhinderung der Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; Kapitel 1710 Titel 684 04, 684 05, 684 07; BMI Kapitel 0603 Titel 684 62, 684 13
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK setzt sich dafür ein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Unterstützung erhalten und nicht sanktioniert werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Psycholog*innengesetzes
Psychologie ist wissenschaftlich fundierte Anwendung akademischer Kompetenzen von Psycholog*innen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und dem Vertrauen der Verbraucher*innen und den Erwartungen der Wirtschaft zu entsprechen, muss die Berufsbezeichnung gesetzlich mit einem Psychologinnengesetz geschützt werden. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ist ein möglicher Gesetzestext entworfen und Anfang 2026 Kontakt zum für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium für Justiz aufgenommen worden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Psycholog*innengesetzes
Psychologie ist wissenschaftlich fundierte Anwendung akademischer Kompetenzen von Psycholog*innen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und dem Vertrauen der Verbraucher*innen und den Erwartungen der Wirtschaft zu entsprechen, muss die Berufsbezeichnung gesetzlich mit einem Psychologinnengesetz geschützt werden. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ist ein möglicher Gesetzestext entworfen und Anfang 2026 Kontakt zum für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium für Justiz aufgenommen worden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln - Verankerung PAT-Finanzierung; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln - Verankerung PAT-Finanzierung; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
-
26.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 17.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf enthält Maßnahmen wie die Digitalisierung des Theorieunterrichts und Erleichterungen für die praktische Fahrausbildung. Er setzt Impulse zur Fachkräftesicherung, Modernisierung und Entbürokratisierung im gewerblichen Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wolt setzt sich für eine Regulierung mit Augenmaß ein, die Plattformarbeit als Chance sieht, faire Bedingungen gewährleistet und gleichzeitig mehr Flexibilität ermöglicht. Wichtig sind dabei bessere Rahmenbedingungen für die soziale Absicherung von Plattformtätigen und transparente Algorithmen ohne überbordende Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Wolt Enterprises Deutschland GmbH am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
-
28.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme: Referentenentwurf zum Bundestariftreuegesetz
Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG). Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Tariftreuepflichten und der damit verbundenen Vorgaben im Vergaberecht des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen, des Anwendungsbereichs und der praktischen Umsetzung von Tariftreueanforderungen bei öffentlichen Aufträgen sowie der entsprechenden Kontroll- und Nachweismechanismen im Rahmen bundesrechtlicher Vergabeverfahren.
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) am 11.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der KI-Grundverordnung (EU) 2024/1689
Umsetzung der Transparenzregeln des AI Acts begleiten inkl. der Pflichten an die KI-Entwickler zu Transparenz und Legalität verwendeter urhebeerrechtlich geschützter Werke; Beachtung der urheberrechtlich relevanten Prozesse; Mitgestaltung an den Umsetzungen des Code of Pratice des AI Office.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorgemöglichkeiten für Selbstständige verbessern: Zugang zu Altersvorsorgedepot ermöglichen
Regelungsentwurf mit Drucksachennummer * (öffentlich, Pflichtfeld) 20/14027 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots Das staatlich anerkannte Instrument zur Altersvorsorge bei Selbstständigen ist die sog. Rürup-Rente, die jedoch zu teuer, unflexibel und unzulänglich ist. Wir setzen uns dafür ein, das Selbstständige bessere Möglichkeiten zur Altersvorsorge bekommen, z.B. ein AV-Depot, das auch staatlich als solches Instrument anerkannt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 06.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigt werden sollen Aspekte zu Qualifikation bzw. Qualitätssicherung, Honorar, Digitalisierung und Gesundheitsschutz, auch schon bei vorgelagerten Verwaltungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 06.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Vorschläge zur Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte
Die BTK erarbeitet ausgehend von Rückmeldungen hinsichtlich der GOT an die Landes-/Tierärztekammern Vorschläge, wie die GOT strukturell geändert werden könnte, falls die Evaluierung der GOT ergibt, dass an dieser Änderungen vorgenommen werden. Dies betrifft z.B. den Bereich Labor, da hier die GOT auf dem wissenschalftlichen Stand von 2012 ist und sich hier viel getan hat. Ziel ist eine moderene GOT, die transparent und verständlich ist und dennoch den Tierärzten ein ausreichenes Einkommen bietet
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, pauschale Stilllegungen zu vermeiden und stattdessen differenzierte, verhältnismäßige Maßnahmen zu ermöglichen, die sowohl einen wirksamen Gesundheitsschutz als auch wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. Die Veranstaltungswirtschaft ist dabei nicht ausschließlich Adressatin regulatorischer Eingriffe, sondern ein potenzieller Umsetzungspartner. Ihre institutionelle und frühzeitige Einbindung erhöht die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns, stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungen und trägt dazu bei, kulturelle Infrastruktur sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb auch in künftigen Krisen nachhaltig zu sichern
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 04.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern ermöglichen
Soloselbstständige können von Unternehmen häufig nicht rechtssicher beauftragt werden und es kann dann bei einer etwaigen späteren Überprüfung zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit kommen. Hier bedarf es einer grundlegenden Veränderung im Interesse der Soloselbständigen, der Auftraggeber und der Sozialkassen. Außerdem kann der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit nach jetziger Rechtsprechung strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn dem Auftraggeber Vorsatz – also Absicht – nachgewiesen wird, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen für Sozialversicherungsbetrug.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 04.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf "neue Grundsicherung"
Stellungnahme der BAG-S zur "neuen Grundsicherung" und der Änderungen des SGBII
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 03.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 27.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierungsanteile in Arbeitsgelegenheiten ermöglichen
Ergänzung von §16d SGB II dahingehend, dass Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsanteile enthalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 27.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bzgl. Verpflichtung berücksichtigen
Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 20.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lohnnebenkosten senken.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lohnnebenkosten senken.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens
Branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahren, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbstständigen herzustellen und ihren sozialen Schutz zu gewährleisten - Reduzierung der Zahl an SFV durch Schnellprüfung anhand positiver Prüfkriterien - Vereinfachung der des SFV durch effizientere Antragstellung
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens
Branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahren, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbstständigen herzustellen und ihren sozialen Schutz zu gewährleisten - Reduzierung der Zahl an SFV durch Schnellprüfung anhand positiver Prüfkriterien - Vereinfachung der des SFV durch effizientere Antragstellung
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Fokus steht der Entwurf eines Bundesgesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch Einführung verbindlicher Tariftreuevorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Unternehmen sollen bei Bundesaufträgen zur Einhaltung einschlägiger Tarifverträge bzw. tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet, Nachweis- und Kontrollpflichten festgelegt sowie Vorgaben für Subunternehmerketten und Sanktionen geregelt werden. Die Interessenvertretung des Bundesverband mittelständische Wirtschaft zielt auf konkrete Ausgestaltung dieser vergabe- und arbeitsrechtlichen Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richlinie und (NIS-2-UmsuCG)
Beschreibung: Die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für Paketdienstleister und deren Transportpartner sollte auf einen praxistauglichen Kreis betroffener Unternehmen beschränkt werden. Dabei sollte der administrative Aufwand auf das notwendige Minimum reduziert und an die Mindestanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere sollten die Meldepflichten europaweit harmonisiert und vereinfacht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 10.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
-
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Interesse des Datenschutzes, insbesondere bei der Erfassung von sendungsbezogenen Daten. Die Regelungen zur Einwilligung bei Sozialdaten könnten die rechtlichen Grundlagen für die Datenübermittlung untergraben. Unsere Branche braucht eine angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Anforderungen um den Unternehmen eine rechtlich sichere Anpassung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 10.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die bestehenden Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes haben sich in der Praxis bewährt und sollten daher entfristet werden. Zugleich sollte die administrative Umsetzung weiter optimiert werden. Insbesondere wäre eine Vereinheitlichung und Automatisierung des Verfahrens zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkassenbescheinigungen) über die gesetzliche Krankenversicherung wünschenswert. Das Gesetz sollte mit den im Postgesetz vorgesehenen Anforderungen an die Kontrolle von Anbietern von Postdienstleistungen harmonisiert werden, da hier erhebliche Überschneidungen bestehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 10.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
-
BT-Drs. 21/1507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: