Seiteninhalt
Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000400
- Ersteintrag: 10.02.2022
- Letzte Änderung: 26.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.05.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Friedrichstraße 7910117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4903075438937
-
E-Mail-Adressen:
- buero-berlin@kolping-bildungsunternehmen.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23120.001 bis 130.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- M.A. Sören Reimers
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
20 Mitglieder am 01.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (Bildungsverband) e. V.
- Deutscher Weiterbildungstag e. V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Parlamentarisches Verfahren; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Fachkräfteeinwanderung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. wirkt subsidiär als Dachverband für die deutschen Kolping-Bildungsunternehmen und dient der Zusammenarbeit zwischen dem Kolpingwerk Deutschland und den deutschen Kolping-Bildungsunternehmen untereinander. Gemäß § 2 der Satzung vertritt der Verband die Interessen der Kolping-Bildungsunternehmen gegenüber Legislative und Exekutive sowie Parteien, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Kirchen, Verbänden, Stiftungen und Öffentlichkeit auf Bundes- und Europaebene. Die selbstbetriebene Interessenvertretung gegenüber den oben genannten Akteuren und den genannten Politikfeldern und seinen Mitgliedern setzt der Verband u.a. durch folgende Leistungen und Angebote um: a) die Erstellung und Aufarbeitung von Informationen, Berichten und Dokumentationen über mitgliederrelevante Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Richtlinien b) die Erstellung von Informationen, Berichten und Dokumentationen über die Aktivtäten im Rahmen der Wahrnehmung politischer Interessenvertretung c) die Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen und Positionspapieren im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und/oder zu relevanten Entscheidungen/Veröffentlichungen in Bezug auf die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik d) die Durchführung von Diskussions- und Informationsveranstaltungen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und/oder zu relevanten Entscheidungen/Veröffentlichungen in Bezug auf die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik e) das Aufgreifen von mitgliederrelevanten Themen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, deren Aufarbeitung und deren Einbringung in die dazugehörigen politischen Entscheidungsprozesse Hierzu strebt der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. themenbezogene Austauschgespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere während den Sitzungswochen, an und plant Anlass- und Einladungsbezogen als Gast an entsprechenden AG-, Arbeitskreis- und Ausschusssitzungen sowie an Fraktionsveranstaltungen teilzunehmen.
-
Mehr Flexibilität bei der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
-
Beschreibung:
Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. setzen uns dafür ein, dass die berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auch unter bestimmten hochschulrechtlichen Regelungen gefördert wird. Dabei wird vor allem auf den Lösungsansatz abgezielt, der die Vorbereitung auf Abschlüsse ausschließt. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Fortbildungsmaßnahmen an Hochschulen angeboten werden und die Inhalte über die bisherige Definition von beruflicher Aufstiegsfortbildung hinausgehen. Ziel ist es, die Flexibilität und Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen und so die Attraktivität von Aufstiegsfortbildungen zu steigern.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Von der Effizienz-Gesellschaft zur Resilienz- Gesellschaft - Impulse für ein krisenfestes Qualifizierungs- und Weiterbildungssystem
-
Beschreibung:
Positionspapier der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Effizienz-Gesellschaft zur Resilienz-Gesellschaft. Es sollen Impulse für ein krisenfestes Qualifizierungs- und Weiterbildungssystem gesammelt werden. Dazu soll der Paradigmenwechsel aktiv begleitet werden, es sollen finanzielle und organisatorische Hürden abgebaut werden, das Informelle Lernen sichtbar und nutzbar gemacht werden. Zudem sollen Weiterbildungsformate auf der Höhe der Zeit entwickelt werden, das Weiterbildungsangebot transparent gemacht werden, sowie die Krisenfestigkeit durch Schlüsselqualifiaktionen für alle gesichert werden.
-
Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2502260002 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Präzisierung des Auftrags- oder Vertragswertes, die Definition des Bundesauftraggebers und Verordnungsermächtigung
-
Beschreibung:
Der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V.setzt sich dafür ein, dass der im Referentenentwurf geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 25.000 Euro auf 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer herabgesetzt wird. Zudem setzen wir uns für eine genauere Definition von Bundesauftraggebern ein, da diese unserer Meinung nach im Bereich der Jobcenter und Agenturen für Arbeit nicht präzise genug ist. Das vorgeschlagene Tariftreuegesetz sieht vor, dass entweder eine Gewerkschaft oder eine Arbeitgebervereinigung eigenständig einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung stellen kann. Hierin sehen wir ein wesentliches Problem, das die Prinzipien der Sozialpartnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Tarifkontext schwächt.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.10.2024 1. Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
120.001 bis 130.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23