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Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000247
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 04.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
VDP Sachsen-Anhalt e.V.Otto-von-Guericke-Str. 86a39104 MagdeburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493917319160
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E-Mail-Adressen:
- vdp.lsa@t-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Jürgen Banse
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Gesamtzahl der Mitglieder:
94 Mitglieder am 15.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Verband Deutscher Privatschulverbände e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Unfallversicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für die Interessen der freien allgemein- und berufsbildenden Schulen (inkl. Pflegeschulen) des Landes Sachsen-Anhalt ein, ebenso für die Interessen der privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen (hierzu gehören z.B. Arbeitsmarktdienstleister, Weiterbildungsanbieter oder Integrationskursträger), die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben oder Niederlassungen betreiben. Ziele der Arbeit des VDP Sachsen-Anhalt ggü. dem Bund sind eine prozentual ausgewogene Beteiligung der freien Schulen an allen Förderprogrammen des Bundes (z.B. DigitalPakt Schule, Startchancenprogramm), bessere Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktdienstleister (z.B. Auflage auch eines DigitalPakts Erwachsenenbildung, Abbau von Bürokratie bei der AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen, höhere Transparenz bei der Ermittlung der Bundesdurchschnittskostensätze), ein Fortbestehen der vollzeitschulischen Ausbildungsgänge in den Pflege-, Gesundheits- und sozialen Berufen, Nachbesserungen im Pflegeberufegesetz (z.B. Erleichterungen beim Lehrkräfteeinsatz, verpflichtendere Regelungen für Krankenhäuser hinsichtlich der Kooperation mit Pflegeschulen), Erleichterungen auch bei der Durchführung von über das BAMF geförderten Integrationskursen (u.a. Einhaltung der selbst gesetzten Abrechnungsfristen, höhere Flexibilität beim Einsatz von Dozenten) sowie aktuell auch Finden von Lösungen zum (beschränkten) Einsatz von Honorarkräften im Bildungsbereich (ggf. durch Überarbeitung des § 7 SGB IV).
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Ermöglichung Einsatz Honorardozenten im Bildungsbereich
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Beschreibung:
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Transparentere + sachgerechtere Ermittlung Bundesdurchschnittskostensätze nach SGB III
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Beschreibung:
Die Zulassung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter hängt u.a. von der Höhe der von der BA zweijährig ermittelten Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) ab. Die Ermittlung der BDKS erfolgt seitens der BA in einem wenig transparenten Verfahren sowie aufgrund der Regelung von § 3 Abs. 2 AZAV rückwirkend und nicht prospektiv, obwohl die BDKS für die dann folgenden zwei Jahre nach Veröffentlichung gelten. Weiterhin hat die BA nach § 3 Abs. 5 AZAV ein Ermessen, ob sie die BDKS zusätzlich noch unter Heranziehung von Daten der allgemeinen Preisentwicklung oder der Lohnentwicklung in der Erwachsenenbildung ermittelt. Hier strebt der VDP Sachsen-Anhalt verbindliche Vorgaben für die BA an.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitslosenversicherung [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Qualifikation der Lehrkräfte an Pflegeschulen
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Beschreibung:
In § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Pflegeberufegesetz sind sehr restriktive Vorgaben des Bundes zu der Qualifikation der Lehrkräfte und der Schulleitungen, die an Pflegeschulen tätig werden dürfen, zu finden. Eine entsprechende Ausbildung derartiger Lehrkräfte erfolgt jedoch bundesweit in einem viel zu kleinen Maßstab. Bei einem Fortbestehen der o.g. Regelungen und bei einem Verzicht auf einen deutlichen bundesweiten Ausbau der Hochschulangebote zur Ausbildung der Pflege-Lehrkräfte werden in der Zukunft viele Pflegeschulen aufgrund des fehlenden Personals ihre Einrichtungen schließen müssen. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für das Vorsehen von dauerhaften Ausnahmen von den Vorgaben von § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 PflBG ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
340.001 bis 350.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23