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68 Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V. am 30.08.2026
- Beschreibung: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist das wesentlichen Regelungsvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in der 21. Wahlperiode. Es bildet die Grundlagen für die Nutzung der Daten aus der sogenannte elektronische Patientenakte für alle für die Versorgung und Forschung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VitalAire GmbH am 21.06.2026
- Beschreibung: Nutzung von Telemonitoring im Rahmen des Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 25.06.2026
- Beschreibung: Es sollen klare Rahmenbedingungen für die Governance der gematik sowie für Interoperabilität und die EHDS-Umsetzung geschaffen werden. Ziel ist, dass ein freier, aber regulierter Markt auf Basis einheitlicher Standards innovative, sichere und interoperable digitale Anwendungen entwickelt, die Versorgung steuern, Kommunikation erleichtern und mithilfe sekundärer Datennutzung die Gesundheitsversorgung unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Wir möchten erwirken, dass im Gesetz ein kohärentes Chronikerversorgungskonzept integriert wird und technische Mindeststandards für das dDMP festgelegt werden, um die Sicherheit für die Verwendung digitaler Anwendungen, darunter insbesondere für CGM-Systeme und dedizierte DMP-Managementsysteme, zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Beschreibung: 1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: - freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 25.06.2026
- Beschreibung: 1. Telepharmazie gesetzlich stärken Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden. 2. Digitale Identitäten vereinfachen Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen. 3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein. 4. Freie Apothekenwahl digital absichern Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Telematik Infrastruktur inkl. Gematik
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Oviva AG am 07.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des GeDIG in folgenden Punkten: (1) Verankerung einer verpflichtenden Schnittstelle zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA), damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten durchgängig nutzen und Behandelnde besser informierte Therapieentscheidungen treffen können; (2) Sicherstellung der dauerhaften Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von DiGA, um den niedrigschwelligen Zugang zu evidenzbasierten digitalen Versorgungsangeboten zu erhalten; (3) Einräumung erweiterter Rechte für DiGA-Hersteller zur Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten aus ePA und Forschungsdatenzentrum Gesundheit, um DiGA kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Eine zentrale Stellschraube für die Förderung von Innovationen sowie von Effizienzen im deutschen Gesundheitswesen ist die Digitalisierung. Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) bietet hierfür einen ersten wichtigen Schritt der konsequent weitergeführt werden muss, um Innovationen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.08.2026
- Beschreibung: Die AKG-Kliniken setzen sich im Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG-Regierungsentwurf dafür ein, in § 24 Absatz 3 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG-E) eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenverarbeitung zwischen nach § 6b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) koordinierungsbeauftragten Krankenhäusern und den mit ihnen kooperierenden Krankenhäusern zu schaffen. Diese soll den Aufbau telemedizinischer Netzwerke, eine regionale Lagebildtransparenz zu Versorgungskapazitäten und Patientenströmen sowie die überregionale Zusammenarbeit koordinierender Krankenhäuser zur Qualitätssicherung erfassen, einschließlich zugehöriger Verordnungsermächtigungen für standardisierte Datensätze. Ergänzend wird eine Anpassung der Finanzierung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) mit dem Zweck, die verbindliche Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die AWMF in zentrale Regelungsbereiche sicherzustellen, insbesondere bei der Festlegung von Anforderungen an digitale Anwendungen wie die Bedarfseinschätzung sowie beim Medikationsplan. Zudem soll gesetzlich festgelegt werden, dass Datenerhebung und -auswertung evidenzbasiert und leitliniengestützt erfolgen und dass Zuständigkeiten zwischen bestehenden und neuen Regelungen kohärent und widerspruchsfrei ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.07.2026
- Beschreibung: Für die Medizin der Zukunft sind verlässliche, verknüpfbare und sicher nutzbare Gesundheitsdaten entscheidend. Sie können Diagnosen und Behandlungen verbessern, Dokumentationspflichten erleichtern und Forschung sowie Gesundheitsbehörden wichtige Erkenntnisse zu Krankheitsverläufen liefern. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Die Autorinnen und Autoren schätzen die bisherigen Pläne aus wissenschaftlicher Sicht kritisch ein, da für die konsequente Implementierung digitaler Anwendungen bislang klare Anreize, verbindliche Standards und messbare Ziele fehlen. Stattdessen schlagen sie vor, Interoperabilität in allen Bereichen des Gesundheitswesens verbindlich umzusetzen, konkrete Verantwortl
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher:innen informiert und souverän entscheiden, welche Gesundheitsdaten zu welchem Zweck von wem verwendet werden. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine patientenfreundliche Regulierung privater Terminvermittlungsplattformen ein. Der Buchungsprozess muss stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet werden und Kassenpatient:innen dürfen nicht benachteiligt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine patientenorientierte Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems ein: Eine bedarfsgerechte und zielgenaue Steuerung der Versorgung darf Patient:innen nicht bevormunden, sondern muss auf Freiwilligkeit basieren. Sie muss den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern statt ihn von Einkommen und Bildung abhängig zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Interoperabilität sowie der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Forderung nach praxistauglichen Umsetzungsfristen, einer angemessenen Finanzierung von IT-Investitionen und Schulungsaufwand, rechtssicheren Rahmenbedingungen für Anwender sowie klaren Notfallregelungen für den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Zudem wird eine konsequente Entbürokratisierung und die frühzeitige Einbindung medizinischer Fachgesellschaften in Digitalisierungsprozesse angeregt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. am 24.07.2026
- Beschreibung: Aus Sicht der biomedizinischen NFDI-Konsortien sind die Einführung von Forschungskennziffern, die eine datenschutzkonforme Verknüpfung auch mit Daten außerhalb der Patientenversorgung schaffen, sowie die Einrichtung domänenspezifischer Zugänge zentral. Die Nutzung der digitalen europäischen Brieftasche als Identitätsnachweis ist daher positiv. Weiter ist die Nutzung der Krankenkassendaten auf Grundlage einer Einwilligung zu vereinfachen, um den Zugang für die biomedizinische Forschung zu erleichtern. Den Begriff der OMICS aus dem Gesetzestext zu streichen und den besonderen Einwilligungsvorbehalt für OMICS-Daten zu überprüfen, ist eine Anregung. Daher reichte die Gesundheitsdateninfrastrukturen-Gruppe (GFDI) eine Stellungnahme (SG2605280013) unter Federführung der TMF e.V. (R002841) ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der VdSP e.V. unterstützt ausdrücklich Bestrebungen, Verfahren im Pflegebereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um alle Beteiligten spürbar und nachhaltig zu entlasten. Dennoch besteht dringender Handlungsbedarf, die Umsetzungsgeschwindigkeit erkennbar zu erhöhen. Verlässliche und praxisnahe Lösungen sind erforderlich. Die TI besitzt grundsätzlich großes Potenzial, echte Interoperabilität herzustellen und Prozesse nachhaltig zu vereinfachen. Darüber hinaus möchten wir hier anmerken, dass aus Sicht des VdSP e.V., die Pflege in Deutschland stärker ins Zentrum der Digitalisierungsbemühungen gerückt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der DGVT-BV setzt sich für die Einhaltung und Stärkung des Datenschutzes im Rahmen der elektr. PA ein. Der DGVT-BV setzt sich dafür ein, dass digitale Anwendungen flexibel eingesetzt werden und den Praxisalltag von Psychotherapeut*innen erleichtern. Die BPtK soll als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen werden. Der DGVT-BV setzt sich für eine Sicherstellung der Betriebsstabilität der TI ein. Bezüglich der Einführung eines Primärarztsystems sollen Psychotherapeut*innen elektr. Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektr. Überweisungen erhalten. Des Weiteren liegt mit der psychotherapeutische (pt) Sprechstunde ein wirksames Steuerungsinstrument vor. Das Erstzugangsrecht zur pt Sprechstunde muss erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GDIG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das BMG möchte mit dem GeDIG die Digitalisierung ausbauen, die Telematikinfrastruktur (TI) stabiler machen, die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern und neue digitale Versorgungsangebote einzuführen. Das Gesetz enthält kritische Punkte, die keinesfalls umgesetzt werden dürfen. Ziel der Interessenvertretung ist insbesondere der Schutz sensibler Daten im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses, der fortwährend garantiert sein muss, sowie die Ablehnung des Eingriffs in die Terminhoheit der Praxen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat zentralen Stellenwert für die Labordiagnostik als Grundlage für Therapieentscheidungen, Verlaufskontrollen und Prävention. Damit digitale Versorgungsprozesse ihr Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, KI-basierte Auswertungen und Anschlussfähigkeit an den EHDS umsetzen. Der VDGH begrüßt die Zielsetzung des GeDIG, das SGB V um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Zugleich besteht Anpassungsbedarf, da der Entwurf hinter den Zielen der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital 2026" zurückbleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung des GeDIG muss praxisnah, schnell und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anwendungen wie die Ersteinschätzung, Terminvermittlung und eÜberweisung müssen zügiger entwickelt und die ePA als zentrale digitale Plattform für die Versicherten der GKV weiterentwickelt werden. Der Wettbewerb bei digitalen Infrastrukturen muss gesichert werden, und eine weitere Zentralisierung – insbesondere bei der gematik – ist zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus verlangt der vdek transparente Kostenschätzungen und eine faire Finanzierung der digitalen Infrastruktur, bei der gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 25.06.2026
- Beschreibung: Die DGUV weist in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung und ihres Heilverfahrens bei der Erarbeitung der Verfahren für eine digitale standardisierte Ersteinschätzung hin und fordert eine entsprechende Ergänzung im § § 342 SGB V. Darüber hinaus wirbt die DGUV für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz und sektorenübergreifende Identifikatoren zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS) mittels Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr); genauso wie für die Einbeziehung des BMAS bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, sofern Verfahren aus seinem Geschäftsbereich betroffen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Beschreibung: Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arvato Systems Digital GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen im Rahmen des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel des Regelungsvorhabens ist die verbindliche Verankerung des TI-Messengers als standardisierter Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Hierzu sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Leistungserbringer und Krankenkassen zur Nutzung des TI-Messengers für definierte Kommunikationsprozesse verpflichten und eine einheitliche, interoperable digitale Kommunikation im Gesundheitswesen fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband am 03.08.2026
- Beschreibung: Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur für Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung Der DHPV setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur ein. Gegenstand ist insbesondere die Frage, welche Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung von den gesetzlichen Vorgaben zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfasst werden. Ziel ist eine rechtssichere und den jeweiligen Versorgungsstrukturen entsprechende Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Erweiterung der Zugriffsrechte für Betribesärzte bei der elektronischen Patientenakte (Opt-out-Regelung) mit Erweiterung der inhaltlichen (über Impfdokumentation hinaus) und zeitlichen Nutzung (90 Tage wie andere Leistungserbringer).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich im Rahmen des Entwurfs des GeDIG für einen rechtssicheren, schnellen, diskriminierungsfreien und bürokratiearmen Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung, Versorgungsevaluation, klinische Studien, Real-World-Evidence-Analysen und digitale Innovationen ein. Ziel ist insbesondere die praxistaugliche Umsetzung der EHDS-Sekundärnutzung durch ein echtes One-Stop-Shop-Verfahren, verbindliche Fristen, standardisierte digitale Antrags-, Prüf- und Entscheidungsprozesse, transparente Gebühren sowie leistungsfähige sichere Verarbeitungsumgebungen. Der BPI fordert zudem klare Vorgaben zur Forschungskennziffer, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Datenverknüpfung, Qualitätssicherung und zum Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Snke Holding SE am 19.06.2026
- Beschreibung: Snke Holding SE setzt sich für eine patientenzentrierte, interoperable und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS ein. Die Stellungnahme empfiehlt ein einheitliches Datencockpit für Einwilligungen und Widersprüche sowie die Einrichtung einer zentralen Vertrauensstelle anstelle zusätzlicher Register- und Kennziffernstrukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Kernproblem: Die Gebühren-/Ausgleichsregelung nach § 15 GDNG-E deckt nur die Bereitstellung, nicht die Erzeugung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
- Beschreibung: Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TeleClinic GmbH am 03.06.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine praktikable und innovationsfördernde Ausgestaltung des GeDIG ein, die qualifizierte Anbieter telemedizinischer Leistungen gleichberechtigt berücksichtigt – auf allen Ebenen des digitalen Versorgungseinstiegs und über alle Zugangswege hinweg.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien am 03.06.2026
- Beschreibung: Förderung der Gesundheitsdatennutzung und -forschung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]