Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608210017 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) - Schwerpunkt: Datennutzung koordinierender Krankenhäuser nach Paragraf 6b KHG

Die AKG-Kliniken setzen sich im Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG-Regierungsentwurf dafür ein, in § 24 Absatz 3 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG-E) eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenverarbeitung zwischen nach § 6b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) koordinierungsbeauftragten Krankenhäusern und den mit ihnen kooperierenden Krankenhäusern zu schaffen. Diese soll den Aufbau telemedizinischer Netzwerke, eine regionale Lagebildtransparenz zu Versorgungskapazitäten und Patientenströmen sowie die überregionale Zusammenarbeit koordinierender Krankenhäuser zur Qualitätssicherung erfassen, einschließlich zugehöriger Verordnungsermächtigungen für standardisierte Datensätze. Ergänzend wird eine Anpassung der Finanzierung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG angestrebt.

Bereitgestellt von:
Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. (R000295) am 21.08.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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