Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190104
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an der Verschiebung der eVO-Pflicht auf 2030
Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
24.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]