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68 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (68)

    • Angegeben von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Wikimedia Deutschland wirkt auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hin. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LEONINE Holding GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir appellieren daran, bei der Umsetzung der Opt-out-Regelung für Text- und Data-Mining (§ 44b Abs. 3 UrhG) die richtige Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Ermöglichung von Innovationen zu finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ..., ...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion..., ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
    • Angegeben von: Corint Media GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Corint Media setzt sich dafür ein, das Erfordernis der "Zahlung eines Eintrittsgeldes" in § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG zu streichen. Diese Formulierung ist technisch und auch im Hinblick auf die Nutzungsrealität überholt. Zudem bedeutet die aktuelle Regelung für die Sendeunternhemen bei der Verwertung ihrer Rechte einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, da sie die Rechte der an den Sendungen Beteiligten im Einzelnen nachweisen müssen. Auch aus diesem Grund sollte den Sendeunternehmen die Wahrnehmung "aus eigenem Recht" ermöglicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: D-Popkultur e.V. am 07.07.2025
    • Beschreibung: Nachschärfen von § 32 d UrhG: Künstler*innen benötigen das unabdingbare Recht auf transparente, vollständig überprüfbare Lizenzabrechnungen bis zu 10 Jahre rückwirkend
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VG Bild-Kunst am 17.06.2024
    • Beschreibung: Änderung und Konkretisierung des § 44b UrhG zum Text- und Datamining insbesondere Klarstellung, dass Training generativer KI-Anwendung nicht unter die Schrank für Text- und Datamining fällt, sowie Festlegung und Definition des möglichen Nutzungsvorbehalts.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Urheberrechtsgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 05.08.2025

    • Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Revidierte Berner Übereinkunft lässt den Nationalstaaten beträchtlichen Spielraum bei der Gestaltung des urheberrechtlichen Schutzes für amtliche Werke. Dieser Spielraum wird vom aktuellen § 5 Abs. 1 und 2 UrhG nicht ausgeschöpft. Eine Reform des Urheberrechts in Deutschland soll die Nachnutzbarkeit amtlicher Werke in Deutschland verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen (Privatkopie) wurde in den 1960er-Jahren als Behelfskonstruktion eingeführt, mit der Hersteller von Tonbandgeräten verpflichtet wurden, von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Pauschalabgabe einzuziehen und an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) weiterzuleiten. Inzwischen wurde das System auf alle kopierfähigen Geräte und Speichermedien ausgeweitet. Immer mehr Produkte sind von der Abgabe betroffen, mit denen in Zeiten des Streamings immer weniger Privatkopien angefertigt werden. Das veraltete und kostenintensive System behindert den EU-Binnenmarkt und muss daher dringend reformiert werden. Privatkopien sollten in Zukunft über ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Modell kompensiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
    • Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele...
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
    • Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für Rechtssicherheit für den zentralen Bereich der Lizenzierung von Musikrechten ein. Bezüglich des stark gewachsenen digitalen Musikvertriebs bestehen noch signifikante Lücken in der Rechtsprechung. Sämtliche branchentypischen Maßnahmen, die im Rahmen der (Vertriebs-)Lizenzverträge erbracht werden, wie z.B. die Komprimierung und Umformatierung von digitalen Datensätzen, sind keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gem. §23 UrhG und sollten daher auch nicht als „Veränderung“ o. „Bearbeitung“ im gewerbesteuerlichen Sinne eingeordnet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Musiklizenzentgelten führt zu einer Mehrbelastung der Branche in ohnehin harten wirtschaftl. Zeiten und zudem zu einer Schlechterstellung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 10.07.2025

    • Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 12.07.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für einen sachgerechten Ausgleich ein, wenn sich beim Umbau von Bauwerken verschiedene Interessen gegenüberstehen. Das Erhaltungsinteresse der Personen, die das Bauwerk geschaffen haben und das Änderungsinteresse derjenigen, die das Bauwerk umbauen wollen, sind durch Interessenabwägung in Einklang zu bringen. Oftmals betroffen sind auch die mit der Umplanung beauftragten Architektinnen und Architekten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...des Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Nicht jedes ..., ...Schutz nach Maßgabe des UrhG. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...Werke. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG müssen sie persönliche ..., ...Schutzbereich des Urhebergesetzes (UrhG) eröffnet ist, problematisch..., ...Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...sofern sie nach § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige ..., ...einigen können. Gemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht..., ...Nutzungsrechten, § 31 ff UrhG: Wie werden Nutzungsrechte..., ...Urheberrechts Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich..., ...Urhebers überwiegt. 2§ 14 UrhG bleibt unberührt. 3Bei..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...Beeinträchtigung im Sinne des § 14 UrhG, „weil sie das Interesse...
    • Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der dbv fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen...
  • Verfassungsbeschwerde Sampling 1 BvR 948/23

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV nimmt im Rahmen seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zur Verfassungsbeschwerde „Sampling“ – 1 BvR 948/23 Stellung zu Fragen der Darlegungsanforderungen, der Grundrechtsvielfalt und der Vorlage von unionsrechtlichen Fragestellungen beim EuGH.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Inkrafttreten des neuen § 51a UrhG (07.06.2021) verbunden ..., ...Unionsrecht 34 I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ... „Nur Mir“ im Sinne des UrhG. Dem Lied „Nur Mir“..., ... durch § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG geschützte ausschließliche..., ...Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen können (ebd., 2..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG kam nach Ansicht des BGH..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG sei ausgeschlossen, wenn..., ...Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG oder beispielsweise auch..., ...das Zitatrecht nach § 51 UrhG vorstellbar (ebd., Rn. ..., ... das UrhG vom 9. September 1965. ..., ...Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG - klarstellt, dass der ..., ...nach Einführung des § 51a UrhG genannt. Für den ..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG darauf an, ob ein Künstler..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG handele, weil die Sequenz..., ...des Zitats nach § 51 S. 1 UrhG komme nicht in Betracht..., ... § 51a UrhG eingeführt, wonach die ..., ...nach § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Tonträgern ..., ... Einzelnen: I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ...der Erweiterung des § 50 UrhG durch Ermöglichung der ..., ...daraus folgen, dass § 24 UrhG a.F. nur soweit er von ...
    • Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nachgezeichnet, was sich aus dem UrhG ohnehin schon ergibt, aber..., ...Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und „andere amtliche Werke..., ...worden sind“ (§ 5 Abs. 2 UrhG) sind schon jetzt ausdrücklich..., ...Prozentgrenzen in § 60e UrhG als Hindernisfaktor erweisen..., ...Lösung, die sich an § 60d UrhG (Text- und Data Mining ..., ...den Regelungen in § 60e UrhG, die in dem, was Bibliotheken..., ... dass gemäß § 44b Abs.2 UrhG, der über den Verweis in § 60d Abs. 1 UrhG mitzulesen ist, die TDM-Befugnisse..., ... dann wieder nach § 60e UrhG und greift für viele Forschungsdatenbestände..., ... gestellt werden (§ 60e UrhG). Dies stellt technische..., ...zugänglich“ sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Die Rechtmäßigkeit wird sich an § 60e Abs. 4 UrhG orientieren müssen. Tageszeitungen...
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einführung eines neuen § 42b im UrhG Schriftsteller:innen und..., ...das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ........................8 UrhG § 69e....................., ...informationstechnischen System.“ UrhG § 69e Der Paragraph § ..., ... Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet das Dekompilieren...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
    • Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erstveröffentlichungsrechtes nach § 12 UrhG verneint, weil der „voraussetzungslose..., ...im Sinne des § 6 Abs. 1 UrhG verneint, da dieses allein..., ...Veröffentlichen im Sinne des § 12 UrhG anzusehen, wenn Vorkehrungen..., ...Veröffentlichung im Sinne des § 12 UrhG nicht vor. Das Werk des...
    • Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 08.08.2024
    • Beschreibung: Umsetzung der Transparenzregeln des AI Acts begleiten inkl. der Pflichten an die KI-Entwickler zu Transparenz und Legalität verwendeter urhebeerrechtlich geschützter Werke; Beachtung der urheberrechtlich relevanten Prozesse; Mitgestaltung an den Umsetzungen des Code of Pratice des AI Office.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
  • Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

    Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die DGNB setzt sich dafür ein, einen einheitlichen Standard bei der Zertifizierung von Gebäuden in Deutschland zu schaffen. Als Grundlage ist das bestehende, im Markt umfassend etablierte Zertifizierungssystem der DGNB gut geeignet. Die DGNB möchte den Marktteilnehmern ihr System frei zugänglich machen und als Regelwerk zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen es weitere Akteure im Rahmen eines Lizenzmodells nutzen können. Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gebäudezertifizierung anstelle sich widersprechender, parallel verwendeter Systeme schaffen Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Eine daran angepasste Förderkulisse der öffentlichen Hand wird dem bestehenden Umsetzungsdefizit im Bereich des nachhaltigen Bauens entgegengewirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
    • Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
    • Beschreibung: Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) zur Verwertung von Leistungsschutzrechten...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 30.11.2025
    • Beschreibung: Bitkom fordert, die Entwicklungen, die seitens der Streaminganbieter geschaffen werden, im Rahmen der Bemühungen für Transparenz für Musikschaffende abzuwarten. Auch muss die Komplexität der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden und es sollte nicht vorschnell bei den Musikstreaminganbietern, die in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis mit den Musikschaffenden haben, reguliert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DJ ALLIANZ e.V. am 06.05.2025
    • Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die DJs bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet, eine Setliste mit gespielten Titeln und Interpreten bei der GEMA einzureichen. Die Regelung soll analog zur bestehenden Pflicht für Livemusiker gelten. Technisch ist dies durch digitale DJ-Systeme, CSV-Exporte oder Musikerkennungssoftware problemlos möglich. Damit soll eine gerechtere Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke und eine bessere Verteilung an Musikschaffende erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gewährleistung eines modernen Urheberrechts

    Aktiv vom 19.12.2024 bis 02.10.2025

    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 19.12.2024
    • Beschreibung: Es wird sich dafür eingesetzt die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die digitalen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere in Bezug auf Urheberrechtsabgaben, neue digitale Geschäftsmodelle sowie die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
  • Gewährleistung eines modernen Urheberrechts

    Aktiv vom 19.12.2024 bis 02.10.2025

    • Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 19.12.2024
    • Beschreibung: Es wird sich dafür eingesetzt die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die digitalen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere in Bezug auf Urheberrechtsabgaben, neue digitale Geschäftsmodelle sowie die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Angegeben von: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im künstlerischen Schaffensprozess hat generative KI das Potenzial, inhaltliche Vielfalt zu fördern und kreative Menschen zu inspirieren und zu unterstützen. Die Bereiche Musik und Film haben in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass sie in der Lage sind, technische Innovationen zu nutzen und künstlerische Leistungen sowie darauf gründende Geschäftsmodelle erfolgreich anzupassen. Viele Fragen zum Einsatz von KI und den daraus resultierenden Risiken sind aber noch nicht geklärt. Der AI Act war ein erster wichtiger Schritt zur Regulierung. Zum Schutz der Rechteinhaber*innen bedarf es nun der weiteren Ausgestaltung eines Rechtsrahmes, der zum einen Transparenz bei der Nutzung von KI und zum anderen die wirtschaftliche Grundlage der Kreativen und ihrer Partner*innen sicherstellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Spotify AB am 27.06.2024
    • Beschreibung: Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Urheberrechtliche Absicherung von Bibliotheken nicht nur für das Ausleihen physischer Bücher, sondern auch für das Ausleihen von elektronischen Büchern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass ein rechtlicher Rahmen erhalten bleibt, in dem Technologien wie generative KI fair, praktikabel und wirtschaftlich orientiert entwickelt und angeboten werden können. Das bedingt, dass wir bestehendes Recht und technische Standards heranziehen, um einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern/Rechteinhabern und Entwicklern zu ermöglichen. So, dass der europäische und deutsche Wirtschaftsstandort im Vergleich zu anderen Märkten nicht abgehängt wird und wir damit die europäische digitale Souveränität fördern können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte die bestehenden unionsrechtlichen Handlungsspielräume nutzen und im Urheberrecht eine gesetzliche Erlaubnis für das E-Lending durch öffentliche Bibliotheken schaffen . Grundlage dafür ist die in Art. 6 der Vermiet- und Verleih-Richtlinie 2006/115/EG vorgesehene Möglichkeit, in das nationale Urheberrecht Schrankenbestimmungen zu ebendiesem Zweck aufzunehmen, die der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich des E-Lendings bis heute ungenutzt gelassen hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verleih von E-Books durch Bibliotheken und Festsetzung von Bibliothekstantiemen
      2. BT-Drs. 20/1046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/859 - Verleih von E-Books durch Bibliotheken und Festsetzung von Bibliothekstantiemen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 05.03.2025
    • Beschreibung: Das System der Privatkopie in Form von gerätebezogenen Abgaben bleibt eine wichtige Ertragssäule für Kreativschaffende und ist somit auch im digitalen Zeitalter zukunftsfähig. Täglich werden Medieninhalte in Millionenhöhe genutzt und kopiert. Kreative erhalten über die von den Geräteherstellern abzuführende Pauschalabgabe die ihnen daran zustehende angemessene Vergütung. Digitale Privatkopien werden zunehmend auch in der Cloud gespeichert, die physische Speichermedien substituiert und erweitert. Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung der Privatkopien gemäß §§ 54 ff Urheberrechtsgesetz gelten für die Cloud nach ihrem Wortlaut bislang nicht. Sie sollten daher zukünftig technologieneutral ausgestaltet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Candid Public Affairs GmbH am 30.06.2024
    • Beschreibung: Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Springer Nature Group am 27.06.2024
    • Beschreibung: Verhinderung der Erweiterung des Verleihrechts auf digitale Publikationen, Verhinderung der Einführung einer Schranke für E-Lending
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Spotify Belgium NV am 27.06.2024
    • Beschreibung: Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Axel Springer SE am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die kommerzielle Nutzung von Daten und Inhalten zum Training der generativen KI-Modelle ohne Teilhabe der Rechteinhaber an der Wertschöpfung verletzt den Grundgedanken des Urheberrechts. Eine Klärung seitens des Gesetzgebers im Urheberrecht ist nötig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Corint Media GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Kommission hat angekündigt, ab 2026 die sog. DSM-Richtlinie zu evaluieren. Corint Media setzt sich dafür ein, diese Evaluierung zu nutzen, um die Defizite der inzwischen in Deutschland umsgesetzten Richtlinie zu beheben. Ziel ist hier eine möglichst effiziente Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegenüber den marktdominanten Plattformunternehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken

    Aktiv vom 18.06.2024 bis 10.07.2025

    • Angegeben von: Holger Freitag am 18.06.2024
    • Beschreibung: Maßvolle Erleichterung der Änderungsmöglichkeit bestehender Bauwerke, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserungen hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder Barrierereduzierung sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen als bisher.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Streaming boomt und hat den globalen Musikmarkt fundamental verändert. Dennoch partizipieren viele Urheberinnen und Urheber anders als die Industrie bisher nur unzureichend am Erfolg des Musikstreamings. Um Chancengleichheit beim Streaming langfristig zu sichern, braucht es mehr Transparenz bei den Algorithmen (Playlists, Empfehlungssysteme etc.) und eine gerechtere Verteilung der Erlöse. Darüber hinaus bedarf es neuer Instrumente, um Musik aus Europa in ihrer ganzen Vielfalt auf den Plattformen gezielt zu fördern und in ihrer Sichtbarkeit und Auffindbarkeit zu stärken. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich in seiner „Musikstreaming“-Resolution vom 17.01.2024 konkrete Vorschläge formuliert, die sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene weiter vorangetrieben werden müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gesetze-im-internet.de) 6 § 106 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ZUM 2008, 528. 98 BeckOK UrhG-Engels, 43 Ed., § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 ..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 UWG und § 97a Abs. 1 UrhG sogar ausdrücklich gefordert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird wie..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG ...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) normiert hat. Mit dem ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Stellungnahmen/Gutachten (6):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Angegeben von: Allianz deutscher Designer AGD am 10.06.2024
    • Beschreibung: Angemessener Umgang mit der menschlichen Arbeit im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, wie zum Beispiel die Wahrung der Schutzrechte, der Umgang mit sich verändernden Berufsbildern und dem Bedeutungswandel von Arbeit insgesamt, die entsprechende Weiterentwicklung der deutschen Volkswirtschaft, die dazugehörige Stabilisierung der Sozialsysteme.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 8529/22 [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine besondere Regelung..., ... werden: § 97a Abs. 3 UrhG Soweit die Abmahnung berechtigt..., ...Regelung in § 97a Abs. 3 UrhG, wo eine Obergrenze für...
    • Angegeben von: iconomy GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel unserer Bemühungen für eine starke KI Regulierung ist ein EU-weit einheitlicher Rahmen für KI-basierte Innovationen, der die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Innovationsökosystems insbesondere gegenüber Asien und den USA stärkt und langfristig Rechtssicherheit schafft. Unser Ziel ist dabei insbesondere die Allokation von Risikokapital im europäischen Tech Ökosystem, ein verbesserter Wissenschaftstransfer aus der Forschung sowie die Adaption europäischer Technologie in der etablierten Industrie sowie dem öffentlichen Sektor.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Netflix Services Germany GmbH am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, das ausschließliche Sender-echt nach § 20 UrhG und weitere damit verbundene..., ...bestehenden §§ 19a und 20 UrhG zu modifi-zieren und sich...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Beschreibung: Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... Urheberrechtsgesetz (UrhG), sein. Trotz der Überlagerung...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... 2 BDSG und §§ 53, 106 UrhG keinen umfassenden Schutz...
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