Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508180003
(PDF - 17 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf des BMJV für die Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie.
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.08.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2025 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]