Regelungsvorhaben
Der DAV sieht Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf des BMJV für die Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.08.2025
Beschreibung:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2508180003 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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