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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (31)

  • SG2403090008 (PDF, 10 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion...
  • SG2406060044 (PDF, 49 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Inkrafttreten des neuen § 51a UrhG (07.06.2021) verbunden ..., ...Unionsrecht 34 I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ... „Nur Mir“ im Sinne des UrhG. Dem Lied „Nur Mir“..., ... durch § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG geschützte ausschließliche..., ...Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen können (ebd., 2..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG kam nach Ansicht des BGH..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG sei ausgeschlossen, wenn..., ...Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG oder beispielsweise auch..., ...das Zitatrecht nach § 51 UrhG vorstellbar (ebd., Rn. ..., ... das UrhG vom 9. September 1965. ..., ...Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG - klarstellt, dass der ..., ...nach Einführung des § 51a UrhG genannt. Für den ..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG darauf an, ob ein Künstler..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG handele, weil die Sequenz..., ...des Zitats nach § 51 S. 1 UrhG komme nicht in Betracht..., ... § 51a UrhG eingeführt, wonach die ..., ...nach § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Tonträgern ..., ... Einzelnen: I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ...der Erweiterung des § 50 UrhG durch Ermöglichung der ..., ...daraus folgen, dass § 24 UrhG a.F. nur soweit er von ...
  • SG2406250092 (PDF, 9 Seiten)

    • Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken

      Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.

    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMJ (25.06.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
  • SG2405310010 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Besserer Zugang zur Forschungsdaten für die Wissenschaft

      Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf

    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.05.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMBF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nachgezeichnet, was sich aus dem UrhG ohnehin schon ergibt, aber..., ...Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und „andere amtliche Werke..., ...worden sind“ (§ 5 Abs. 2 UrhG) sind schon jetzt ausdrücklich..., ...Prozentgrenzen in § 60e UrhG als Hindernisfaktor erweisen..., ...Lösung, die sich an § 60d UrhG (Text- und Data Mining ..., ...den Regelungen in § 60e UrhG, die in dem, was Bibliotheken..., ... dass gemäß § 44b Abs.2 UrhG, der über den Verweis in § 60d Abs. 1 UrhG mitzulesen ist, die TDM-Befugnisse..., ... dann wieder nach § 60e UrhG und greift für viele Forschungsdatenbestände..., ... gestellt werden (§ 60e UrhG). Dies stellt technische..., ...zugänglich“ sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Die Rechtmäßigkeit wird sich an § 60e Abs. 4 UrhG orientieren müssen. Tageszeitungen...
  • SG2403090006 (PDF, 4 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ...
  • SG2403090003 (PDF, 2 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung eines neuen § 42b im UrhG Schriftsteller:innen und..., ...das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll...
  • SG2407120014 (PDF, 6 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ...
  • SG2412180172 (PDF, 9 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ........................8 UrhG § 69e....................., ...informationstechnischen System.“ UrhG § 69e Der Paragraph § ..., ... Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet das Dekompilieren...
  • SG2405310008 (PDF, 3 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Faire Rahmenbedingungen beim E-Lending

      Der dbv fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken

    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.05.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BKAmt (31.05.2024) [alle SG dorthin], BMJ (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen...
  • SG2406280071 (PDF, 20 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...
  • SG2406170162 (PDF, 42 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
  • SG2406120091 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2408230008 (PDF, 9 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetze-im-internet.de) 6 § 106 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de...
  • SG2406110048 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2406210101 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2406070037 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2406110083 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2406050010 (PDF, 17 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir sprechen uns dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
  • SG2406290008 (PDF, 44 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG...
  • SG2406270152 (PDF, 44 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bundestransparenzgesetz einführen

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Adressatenkreis:
      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.04.2024) [alle SG dorthin]
      Bundesregierung: BMI (16.04.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird wie..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG ...
  • SG2406240283 (PDF, 61 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
  • SG2403090010 (PDF, 4 Seiten)

  • SG2403090007 (PDF, 1 Seite)

  • SG2403090009 (PDF, 3 Seiten)

  • SG2411190014 (PDF, 18 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Urheberrechtsgesetz (UrhG), sein. Trotz der Überlagerung...
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