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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (31)
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SG2403090008 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion...
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SG2406060044 (PDF, 49 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde Sampling 1 BvR 948/23
Der DAV nimmt im Rahmen seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zur Verfassungsbeschwerde „Sampling“ – 1 BvR 948/23 Stellung zu Fragen der Darlegungsanforderungen, der Grundrechtsvielfalt und der Vorlage von unionsrechtlichen Fragestellungen beim EuGH.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (06.06.2024) [alle SG dorthin], Gremien (06.06.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (06.06.2024) [alle SG dorthin], BMI (06.06.2024) [alle SG dorthin]
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inkrafttreten des neuen § 51a UrhG (07.06.2021) verbunden ..., ...Unionsrecht 34 I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ... „Nur Mir“ im Sinne des UrhG. Dem Lied „Nur Mir“..., ... durch § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG geschützte ausschließliche..., ...Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen können (ebd., 2..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG kam nach Ansicht des BGH..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG sei ausgeschlossen, wenn..., ...Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG oder beispielsweise auch..., ...das Zitatrecht nach § 51 UrhG vorstellbar (ebd., Rn. ..., ... das UrhG vom 9. September 1965. ..., ...Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG - klarstellt, dass der ..., ...nach Einführung des § 51a UrhG genannt. Für den ..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG darauf an, ob ein Künstler..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG handele, weil die Sequenz..., ...des Zitats nach § 51 S. 1 UrhG komme nicht in Betracht..., ... § 51a UrhG eingeführt, wonach die ..., ...nach § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Tonträgern ..., ... Einzelnen: I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ...der Erweiterung des § 50 UrhG durch Ermöglichung der ..., ...daraus folgen, dass § 24 UrhG a.F. nur soweit er von ...
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SG2406250092 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
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SG2405310010 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Besserer Zugang zur Forschungsdaten für die Wissenschaft
Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMBF (31.05.2024) [alle SG dorthin]
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nachgezeichnet, was sich aus dem UrhG ohnehin schon ergibt, aber..., ...Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und „andere amtliche Werke..., ...worden sind“ (§ 5 Abs. 2 UrhG) sind schon jetzt ausdrücklich..., ...Prozentgrenzen in § 60e UrhG als Hindernisfaktor erweisen..., ...Lösung, die sich an § 60d UrhG (Text- und Data Mining ..., ...den Regelungen in § 60e UrhG, die in dem, was Bibliotheken..., ... dass gemäß § 44b Abs.2 UrhG, der über den Verweis in § 60d Abs. 1 UrhG mitzulesen ist, die TDM-Befugnisse..., ... dann wieder nach § 60e UrhG und greift für viele Forschungsdatenbestände..., ... gestellt werden (§ 60e UrhG). Dies stellt technische..., ...zugänglich“ sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Die Rechtmäßigkeit wird sich an § 60e Abs. 4 UrhG orientieren müssen. Tageszeitungen...
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SG2403090006 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ...
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SG2403090003 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalt der Lizenzierung für Verleih elektronischer Buchwerke ("E-Lending")
Verhinderung der Erweitertung des Verleihrechts auf elektronische Buchwerke und die Einführung einer Schranke oder mandatorischen Lizenzpflicht für e-lending (Ausleihe digitaler Buchwerke in Öffentlichen Bibliotheken).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 142/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
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BR-Drs. 142/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMBF (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 42b im UrhG Schriftsteller:innen und..., ...das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll...
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SG2407120014 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Anpassungsbedarf des Urheberrechts im Hinblick auf Umgestaltungen von Bauwerken.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ...
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SG2412180172 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
........................8 UrhG § 69e....................., ...informationstechnischen System.“ UrhG § 69e Der Paragraph § ..., ... Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet das Dekompilieren...
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SG2405310008 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Rahmenbedingungen beim E-Lending
Der dbv fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (31.05.2024) [alle SG dorthin], BMJ (31.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen...
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SG2406280071 (PDF, 20 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...
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SG2406170162 (PDF, 42 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des KI-Standortes Deutschland
Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMDV (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
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SG2406120091 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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SG2408230008 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von StGB §202a ff "Hackerparagraph" im Sinne der Rechtssicherheit von Penetrationstests
Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (23.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (20.08.2024) [alle SG dorthin], BMI (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMDV (12.09.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetze-im-internet.de) 6 § 106 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de...
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SG2406110048 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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SG2406210101 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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SG2406070037 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
-
SG2406110083 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir setzen uns dafür ein, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
-
SG2406050010 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Schaffung eines europäischen Finanzdatenraumes, eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Aufgrund des umfangreichen Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir sprechen uns dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag die richtigen Anreize schafft, dass sich die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herausbilden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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SG2406290008 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Recherche am 29.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.06.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (07.06.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG...
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SG2406270152 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundestransparenzgesetz einführen
Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (16.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird wie..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG ...
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SG2406240283 (PDF, 61 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung eines einheitlichen Standards zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden in Deutschland
Die DGNB setzt sich dafür ein, einen einheitlichen Standard bei der Zertifizierung von Gebäuden in Deutschland zu schaffen. Als Grundlage ist das bestehende, im Markt umfassend etablierte Zertifizierungssystem der DGNB gut geeignet. Die DGNB möchte den Marktteilnehmern ihr System frei zugänglich machen und als Regelwerk zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen es weitere Akteure im Rahmen eines Lizenzmodells nutzen können. Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gebäudezertifizierung anstelle sich widersprechender, parallel verwendeter Systeme schaffen Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Eine daran angepasste Förderkulisse der öffentlichen Hand wird dem bestehenden Umsetzungsdefizit im Bereich des nachhaltigen Bauens entgegengewirken.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
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SG2403090010 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (01.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2403090007 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMDV (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2403090009 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (01.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411190014 (PDF, 18 Seiten)
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMG (24.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Urheberrechtsgesetz (UrhG), sein. Trotz der Überlagerung...