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Bundesverband Musikindustrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000912
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 01.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Linienstraße 15210115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49305900380
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E-Mail-Adressen:
- info@musikindustrie.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23650.001 bis 660.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,19
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- René Houareau
- Lisa Schlucke
- Doreen Schimk
- Dr. Florian Drücke
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Gesamtzahl der Mitglieder:
176 Mitglieder am 19.06.2024, davon:
- 29 natürliche Personen
- 147 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (15):
- Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI)
- Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)
- Deutscher Musikrat
- Deutsches Institut für Normung (DIN e.V.)
- Erich-Pommer-Institut, Beirat (EPI)
- Europäische Bewegung Deutschland e.V. (Netzwerk EBD)
- Forum der Rechteinhaber
- Forum Musikwirtschaft
- Institut für Urheber- und Medienrecht e.V.
- International Federation of the Phonographic Industry (IFPI)
- Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (K3D)
- media:net berlinbrandenburg e.V.
- Netzwerk Junge Ohren e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Als Interessenvertretung nimmt der BVMI die klassischen Aufgaben eines Wirtschaftsverbandes wahr und setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie gegenüber politischen Gremien, Behörden, Institutionen sowie anderen Wirtschaftsverbänden und Marktpartnern ein. Ziele sind unter anderem: - die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für einen effizienten Schutz geistigen Eigentums - die Stärkung der Musikindustrie als wesentliche Säule der wachsenden Kreativwirtschaft - die Anerkennung von Musik als wichtigen Kultur- und Wirtschaftsfaktor
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Entlastung der Wirtschaft beim Abzugsteuerverfahren
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Beschreibung:
Der BVMI appelliert, die seit Juni 2021 durch das Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) entstandenen bürokratischen Hürden abzubauen und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, um diesen (auch innereuropäischen) Wettbewerbsnachteil zu beseitigen. Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz keinerlei positive Wirkung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190181 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
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Beschreibung:
Der BVMI setzt sich bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine klare Definition des „berechtigten Nachfragers“ ein, um den öffentlichen Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Informationen zum Zwecke der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte, einschließlich urheberrechtsverletzender Inhalte, und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Um eine Rechtsverfolgung des „berechtigten Nachfragers“ zu ermöglichen, empfiehlt der BVMI der vermehrten Nutzung von Proxy-Diensten durch Offenlegung der Anbieterdaten entgegenzuwirken und im deutschen Gesetzesentwurf zu implementieren. Zudem schlägt der BVMI Regelungen zur Offenlegung von Registrierungsdaten im Falle des Missbrauchs von Domainnamen vor.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190197 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.190.001 bis 3.200.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Universal Music Entertainment GmbH
- Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
- BMG Rights Management GmbH
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23