Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
201 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GWB"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (201)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der geplanten Erleichterungen im Vergaberecht und einer Reduktion der Berichtspflichten. Angestrebt wird eine weitere Anhebung der Schwellenwerte und deren Vereinheitlichung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle in der 21. Legislaturperiode: Kontrolle stärken
Der Verband setzt sich dafür ein, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle zu stärken.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der Verband begrüßt die Änderungsvorschläge weitestgehend. Lediglich die vorgeschlagenen Änderungen Änderungen im Bereich der Transaktionswertschwellen erscheinen problematisch.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Händler von Lebensmitteln sollte klargestellt werden, dass nicht nur der Verkauf unter Einstandspreis verboten ist, sondern dass auch für den herstellenden Händler der Verkauf unter Herstellungskosten untersagt ist. Es gilt, die Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter Herstellungs-kosten“ zu schließen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Kaffeeverband am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Flexibilisierung des Losgrundsatzes, um Gesamtvergaben besser zu ermöglichen und damit den Einsatz serieller und modularer Bauweisen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Monopolkommission hat ihr XXV. Hauptgutachten "Wettbewerb 2024" vorgelegt. In ihren Ausführungen geht sie auch auf die Thematik Marktmacht und Fairness in der Lebensmittellieferkette ein (Seite 90, Ziffer 153). Die von der Monopolkommission vorgenommene Bewertung gibt Anlass zur Kritik und Klarstellung. Durch die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und die damit verbundene Verhandlungsmacht sind Fairnessdefizite zulasten der Lieferanten in der Lebensmittellieferkette verursacht worden, denen es durch gesetzliche Regelungen entgegenzuwirken gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus Anlass der geplanten Novelle des GWB möchten wir darauf hinwirken, dass sie praxisgerecht ausgestaltet wird und der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle nicht übermäßig ausgeweitet wird.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
- geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befugnisse des Bundeskartellamts nach Sektoruntersuchungen
Bitkom vertritt die Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle ersatzlos gestrichen werden sollte. Keinesfalls darf die Norm – wie es jetzt mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket geplant wird – im Schnellverfahren verschärft werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergabebeschleunigungsgesetz - Made in EU Kriterien
Strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung stärken: Die Bundesregierung sollte im Vergaberecht klarstellen, dass öffentliche Auftraggeber bestehende Spielräume nutzen können, um bei der Definition des Beschaffungsgegenstandes sowie bei Zuschlagskriterien Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit zu berücksichtigen. Hierzu sollen produkt- und prozessbezogene, origin-neutrale Kriterien (z. B. Emissionsintensität, Lieferkettentransparenz, Versorgungssicherheit) ausdrücklich zugelassen werden, um die strategische Beschaffung im Einklang mit EU- und WTO-Recht zu stärken.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Vergabebeschleunigungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 19.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergaberecht mittelstandsfreundlich gestalten
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben verfolgt das richtige Ziel, Verfahren einfacher, flexibler und digitaler zu gestalten, gefährdet in seiner aktuellen Fassung jedoch Wettbewerb und mittelständische IT-Unternehmen. Die geplante Ausweitung der Inhouse Vergaben würde Ausschreibungswettbewerb zurückdrängen und privaten Softwareanbietern zentrale Marktchancen entziehen. Die vorgesehene Aufhebung der 80% Regel ermöglicht kommunalen IT Dienstleistern eine bundesweite Tätigkeit und führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Anbieter. Eine echte Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge lässt sich hingegen durch Vereinfachung, Digitalisierung, Standardisierung und reduzierte Nachweispflichten erreichen, ohne den Wettbewerb einzuschränken.
- Bereitgestellt von: MACH GmbH am 23.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digital Markets Act (DMA) Konsultation zum review: Apple befürwortet umfassende Änderung
Apple fordert eine grundlegende Reform oder den Ersatz des DMA durch ein zweckmäßigeres Rechtsinstrument. Im Mittelpunkt müssen die Interessen der Nutzer stehen: Sicherheit, Datenschutz und Innovation. Apple empfiehlt einen übergreifenden Verhältnismäßigkeitstest, der diese Interessen ausdrücklich berücksichtigt. Zudem soll eine unabhängige Regulierungsbehörde die EU-Kommission bei der Durchsetzung ersetzen, um Vorhersehbarkeit und Fairness zu stärken. Datenschutz- und Cybersicherheitsbehörden müssen verpflichtend eingebunden werden, um Endnutzer wirksam zu schützen. Effektive Compliance darf Sicherheit, Datenschutz und Innovation nicht gefährden
- Bereitgestellt von: Apple Inc. am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 23.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei Infrastrukturprojekten
Die gemeinsame Initiative der kommunalen Spitzenverbände, der Bauindustrie, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW und ZIA), des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und des Verbandes Kommualer Unternehmen (VKU) verfolgt das Ziel, dass Vergabeverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigt und vereinfacht werden. Besonders wichtig ist dabei, das Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) anzupassen und Gesamtausschreibungen erheblich zu erleichtern.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 31.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der EmpCo Richtlinie in Deutsches Recht überführt werden.
- Bereitgestellt von: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei Infrastrukturprojekten
Die gemeinsame Initiative der kommunalen Spitzenverbände, der Bauindustrie, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW und ZIA), des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und des Verbandes Kommualer Unternehmen (VKU) verfolgt das Ziel, dass Vergabeverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigt und vereinfacht werden. Besonders wichtig ist dabei, das Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) anzupassen und Gesamtausschreibungen erheblich zu erleichtern.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 18.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ordnungspolitisch und gemäß dem GWB angewandte öffentliche Auftragsvergabe Ziel: Keine Verzerrung der Vergabeverfahren durch politisch motivierte und ideologische Kriterien
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Barrieren für KI-Startups abbauen: Zugang zu Daten und fairer Wettbewerb
Die Förderung von fairen Wettbewerbsbedingungen für europäische Startups im Bereich Künstliche Intelligenz könnte durch drei wesentliche Maßnahmen vorangetrieben werden: die Aufnahme von Cloud-Diensten und großen Sprachmodellen in die Kategorie der Core Platform Services (CPS) gemäß DMA, den Zugang von Startups zu kritischen Daten großer Technologiekonzerne sowie die Vermeidung von Lock-in-Effekten in der KI- und Cloud-Infrastruktur. Diese Maßnahmen würden die Innovationskraft europäischer Startups stärken und faire Chancen in der Entwicklung und Skalierung von KI-Anwendungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Open-Source und Open-Content Kriterien bei der Vergabe
- Bereitgestellt von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 15.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Rechtsunsicherheit durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe schaffen. Dokumentationslast für die öffentlichen Auftraggeber nicht erhöhen. Vergaberechtsschutz insbesondere in der Beschwerdeinstanz, nicht einschränken. Sektorspezifisch Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung im jeweiligen Fachrecht statuieren, nicht im allgemeinen Vergaberecht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Vergabetransformationsrecht.
Verbesserungen im Referentenentwurf zum Vergaberecht, insbesondere bei der Stärkung von Eigenerklärungen und die vereinfachten Nachweispflichten in der Eignungsprüfung.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK - Ziele sind weiterer Bürokratieabbau/kein neuer Aufbau von Bürokratie und Schaffung von größtmöglicher Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
XXV. Hauptgutachten Monopolkommission - strengere Überwachungen gegen Konzentrationstendenzen
I. Erhöhung des Anteils der marktbeherrschenden Unternehmen an der gesamtwirtschaflichen Wertschöpfungskette: Der bvse hält es hier für erforderlich, Maßnahmen (u.a. durch strengere Überwachungen) zu ergreifen, um der steigenden Erhöhung entgegenzuwirken und zu verhinder, dass mittelständische Unternehmen vom Markt gedrängt werden. II: Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu Behinderungsmissbräuchen: Wird von Seiten des bvse e.V. unterstützt. III. Ex-post Evaluationen: Hier wünscht sich der bvse e.V., wie auch von der Monopolkommission vorgeschlagen, eine entsprechende Beteiligung des Bundeskartellamtes.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Wettbewerbsrechts
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).
- Bereitgestellt von: Initiative "Konzernmacht beschränken" am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GWB-Novelle Keine neuen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts
Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Behördliche Rechtsdurchsetzung gezielt stärken - Doppelstrukturen vermeiden
Um die bewährte zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung nicht durch den Aufbau von Doppelstrukturen zu schwächen, setzt sich der vzbv dafür ein, die behördliche Rechtsdurchsetzung dort zu stärken, wo nachweislich Lücken in der Verbraucherrechtsdurchsetzung bestehen, die nicht durch eine Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung geschlossen werden können.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
Forderung nach Stärkung des EU-Binnenmarkts, indem im GWB territoriale Lieferbeschränkungen grundsätzlich verboten werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Markenverband am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe (wie Zement)
Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf "grüner" Produkte ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Heidelberg Materials hat sich 2022/2023 am Stakeholder-Dialog grüne Leitmärkte des BMWK beteiligt und wird die Umsetzung in konkrete Instrumente in seiner Interessensvertretungstätigkeit begleiten. Ansatzpunkte beschreibt das BMWK in seinem Konzept: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/leitmaerkte-fuer-klimafreundliche-grundstoffe.pdf?__blob=publicationFile&v=12
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Sicherstellung und Weiterentwicklung angemessener und diskriminierungsfreier Ausschreibungsbedingungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sowie Beachtung der kartellrechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem mofair e. V. wichtig. Einerseits setzen wir uns für sinnvolle Regelungen in vergaberechtlicher Hinsicht ein (beispielsweise um sogenannte "atmende Verträge" von denen Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen im Bereich des Schienenpersonenverkehr sowie Fahrgäste und dmait letztlich das Klima profitiert, zu ermöglichen) andererseits für die Beachtung und Beibehaltung der kartellrechtlichen Regelungen.
- Bereitgestellt von: mofair e. V. am 31.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur 12. GWB-Novelle und Beendigung der Sonderregelung des § 29 GWB
Der BDEW setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der 12. GWB-Novelle ein. Er unterstützt die Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung kartellrechtlicher Verfahren. Der BDEW fordert, von einer erneuten Verlängerung des § 29 GWB abzusehen und die sektorspezifische Missbrauchsaufsicht für die Energiewirtschaft zu beenden. Er setzt sich für die Rückkehr zu einem einheitlichen Kartellrecht auf Grundlage der allgemeinen Vorschriften des GWB ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: