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377 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (377)
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 97 Abs. 4 S. 3 GWB: Die Förderung des Mittelstands..., ...verteuern würde. § 108 GWB: Nach der alten Rechtsprechung..., ...der Überschrift des § 108 GWB begrüßt. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., .... § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB: Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ... § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB: Ebenfalls für Klarheit..., ...begrüßt. § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB: Diese Regelung gibt die..., ...Abs. 6 Nr. 3 GWB ist in der Praxis schwer..., .... § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB: Diese Regelung entspricht..., ...durch die nach § 108 Abs. 6 GWB gegründete Kooperation ..., ...begrüßen. § 108 Abs. 7 GWB: Die Regelungen zur Betrauung..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB, da hierdurch im Rahmen..., ...Zweifel. § 108 Abs. 10 GWB: Im neuen Entwurf entfällt..., ...müssen. § 121 Abs. 1 GWB: Ausdrücklich begrüßt wird..., ...werden kann. § 122 Abs. 3 GWB: In der Praxis wird es ..., ... dürfen. § 122 Abs. 4 GWB: Positiv ist weiterhin,..., .... § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Vorteilhaft ist die Aufgabe..., ... läuft. § 156 Abs. 3 GWB: Es ist in der Vergangenheit..., ...entscheiden hätten. § 158ff. GWB: Die Digitalisierung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) aa) zu § 97 IV S. 3 GWB Die Flexibilisierung ..., ... Begründung zu § 97 IV 3 GWB klargestellt ist, dass ..., ... Nr. 2bb zu § 97 IV S. 4 GWB Die mit dem neuen S. ..., ...Art. 1 Nr. 10 a) zu § 108 GWB Nach der alten Rechtsprechung..., ...die Überschrift des § 108 GWB geändert. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB Ebenfalls für Klarheit..., ...bb) zu § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB Diese Regelung gibt die..., ...dd) zu § 108 Abs. 6 Nr. 3 GWB Zu mehr Klarheit und ..., ...ee) zu § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB Diese Regelung entspricht..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB vor: 7) Eine Betrauung..., ... Nr. 16 zu § 120a Abs. 1 GWB Grundsätzlich ist die..., ...Anforderungen nach § 120a GWB so am Markt nicht vorhanden..., ...Art. 1. Nr. 17 zu § 121 I GWB Ausdrücklich begrüßt ..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 III GWB, § 48 II-VgV In der Praxis..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 IV GWB Positiv ist weiterhin..., ...Art. 1. Nr. 26 zu § 158ff. GWB Die Digitalisierung der..., ... und Abs. 55 Nr. 1 und 2 GWB ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog...., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. ..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? XX Ja. Nein. ..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Markenverband am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 POSITIONSPAPIER GWB-MAßNAHMENPAKET – GEZIELTE..., ... 884 -Edeka/Real 2 2. GWB-Maßnahmenpaket: Gezielte..., ...Missbrauchskontrolle Zum GWB-Maßnahmenpaket hat sich..., ...Im Rahmen der anstehenden GWB-Änderungen sollte vorrangiges..., ...Bundeskartellamt mit der 11. GWB-Novelle in § 32 f GWB vermag..., ...anstehenden Änderungen des GWB berücksichtigt werden: ..., ...Klarstellung in § 33 Abs. 4 GWB aufgenommen werden, dass..., ...Rahmen des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB besteht nach wie vor Unklarheit..., ... erwägen, ob § 19 Abs. 2 GWB nicht explizit durch die..., ... bzw. i.S.v. § 19 Abs. 1 GWB einen Missbrauch von Marktmacht..., ...hierzu auch Bunte/Nothdurft GWB § 19 Rn. 205 ff., 212)...., ...Sonderverhand-lungen beschränkt ist. 3. GWB-Maßnahmenpaket: Weitere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Wettbewerbsrechts in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). XX Zusätzlicher, in der..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? Ja. Das..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). Zusätzlicher, in der ..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. 2...., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? XX Ja. Nein. Weiß nicht..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ... Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ...Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geplanten Änderungen des § 32 f GWB warnen. Die vorgesehenen..., ...Beitrags“ in § 32 f Abs. 3 S. 3 GWB. Ebenso soll das Kriterium..., ...Übergangsregelung des § 187 Abs. 13 GWB-E würde die Anwendung auf..., ...der Einführung des § 32 f GWB wurden verschiedene Sicherheitsmechanismen..., ...Rahmen der geplanten 12. GWB-Novelle ist aus unserer..., ...vorgeschlagenen Änderungen des § 32f GWB kritisch zu hinterfragen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ...und Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ... Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
Forderung nach Stärkung des EU-Binnenmarkts, indem im GWB territoriale Lieferbeschränkungen grundsätzlich verboten werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...12. GWB-Novelle: Territoriale ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Lösung In Anlehnung..., ...könnten daher Anpassungen im GWB im Rahmen der 12. Novelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung des novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ohne vorschnelle Änderungen
Der Bitkom erachtet es als zu früh um das geltende und jüngst angepasste Wettbewerbsrecht weiter anzupassen. Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass bestehendes und stellenweise erst noch sehr junges Recht erst seine Wirkung entfalten kann und sich eine ausgewogene Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickeln kann, bevor neue Initiativen auf den Weg gebracht werden, die der Rechtssicherheit, Innovationsfreundlichkeit und dem Wirtschaftsstandort Deutschland abträglich sind. Insbesondere sehen wir keine Notwendigkeit, die Befugnisse des Bundeskartellamts um die Durchsetzung des Verbraucherrechts zu erweitern oder §19a GWB weiter zu verschärfen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.10.2024
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Adressatenkreis:
-
10.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft..., ...Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch..., ...absehen, weitere Änderungen am GWB vorzunehmen, um den neuen..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? X Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... Umsatzschwellen in § 35 GWB sollten weiter erhöht werden..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ... insbesondere zu § 19a GWB, gestellt. 1. Haben Sie..., ...deutscher Ebene (10., 11. GWB-Novelle) wurde wg. der ..., ...Kraft getretenen § 19a GWB eine Regelung für Unternehmen..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? Ja. X Nein. Weiß nicht..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung..., .... Gründen nicht in § 19a GWB aufgenommen. Es besteht..., ... Produkten auch nach § 1 GWB sowie Art. 101 AEUV zulässig..., ...zu beantworten ist. § 19a GWB gilt nur für eine kleine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich insbesondere für die Schaffung eines Rechtsrahmens für Nachhaltigkeitskooperationen im GWB ein. Eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz wird jedoch abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Markenverband am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfügung. § 97 Absatz 4 GWB Wir begrüßen es sehr und..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB, weil nach der Vergabestatistik..., ...Anmerkungen zu § 103 Abs. 3 GWB und § 2 VgV). Vor diesem..., ... § 103 Absatz 3 Satz 1 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird klargestellt, dass..., ...worden sind. § 114 Absatz 3 GWB Die Errichtung einer zentralen..., ...wir ausdrücklich. § 122 GWB Die vorgesehenen Änderungen in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...neuen § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB, wonach der Grundsatz der..., ... nach § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu wahren ist. Diesen..., ...Grundsatz des § 122 Abs. 4 GWB sollte sich nicht nur auf..., ... bereits in § 122 Abs. 4 GWB ausdrücklich geregelt werden..., ...hatten wir für § 127 Abs. 1 GWB folgende Regelung vorgeschlagen..., ...befürworten wir. § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. § 17 Absatz 5 VgV Den..., ...Präzisierung des § 122 Abs. 4 GWB in einer Weise für wünschenswert..., ...Klarstellung in § 122 Abs. 4 GWB) zunächst ergänzt werden..., ...höherrangigen § 122 Abs. 4 GWB verankert werden sollte..., ... VgV und zu § 122 Abs. 4 GWB. Zumindest sollte der neue § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB auch in § 75 Abs. 4 VgV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 14.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, Nr. 2 § 97 Absatz 4 GWB In der Begründung zu den..., ...Änderungen in § 97 Abs. 4 GWB wird ausgeführt, dass die..., ...Modifikationen des § 97 Abs. 4 GWB allgemein für zweckdienlich..., ...Änderungen des § 103 Abs. 3 GWB und des § 2 VgV wird betont..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB Wirklichkeit werden. ..., ... 6 b) § 103 Absatz 3 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 GWB wird klargestellt, dass..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB wieder vollständig konterkariert..., ..., Nr. 14 § 114 Absatz 3 GWB Die Errichtung einer zentralen..., ... Art. 1, Nr. 16 § 120a GWB Bekanntermaßen stellt der..., ...Lösung. Mit dem neuen § 120a GWB wird eine gesetzliche Regelung..., ...TransfG Art. 1, Nr. 18 § 122 GWB Die vorgesehenen Änderungen in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...im höherrangigen § 122 GWB selbst zu verankern. ..., ..., Nr. 26 § 158 Absatz 3 GWB Die Möglichkeit der Einreichung..., ..., Nr. 32 § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. 10. VergabeRTransfG ..., ...VTP vom 1.11.2024 7 122 GWB für wünschenswert. Wie ..., ...Verhältnis stehen (§ 122 Abs. 4 GWB). Für die Vergabe von Architekten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK - Ziele sind weiterer Bürokratieabbau/kein neuer Aufbau von Bürokratie und Schaffung von größtmöglicher Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK - Ziele sind weiterer Bürokratieabbau/kein neuer Aufbau von Bürokratie und Schaffung von größtmöglicher Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bereits anlässlich der 11. GWB-Novelle branchenübergreifend..., ...Praktiken vorliegen. Mit § 32f GWB sanktioniert der Staat ..., ... Markt. a) neuer § 29a GWB: Kraftstoffmärkte Der neue eingeführte § 29a GWB „Kraftstoffmärkte“ schafft..., ... im GWB wird rechtsstaatlich bedenklich..., ... entkräften muss. § 29a GWB enthält als wesentliche..., ...dem neugestalteten § 29a GWB einen Verstoß gegen den..., ...Wir halten insgesamt § 29a GWB für verfassungswidrig und..., ... GWB haben gravierende, weitreichende..., ...begrenzt. Der neue § 32f GWB verschärft die Möglichkeit..., ...Verbändeanhörung zur 11. GWB-Novelle haben neben der..., ...Rechtmäßigkeit des § 32f GWB umfassend Stellung genommen..., ...Kartellrechts: Mit § 32f GWB sanktioniert der Staat ..., ...Unbestimmtheit des § 32 f GWB: Bei der Einführung des..., ... GWB ermöglicht es dem Kartellamt..., ...geänderte § 32f Absatz 3 GWB bildet den Handlungsrahmen..., ...Referentenentwurf der 11. GWB-Novelle zurückgehen und..., ...dauern Verfahren nach § 32f GWB mehrere Jahre (besonders..., ...47k Absatz 4 Satz 1 und 2 GWB Mit der Änderung von § 47k GWB kann die Markttransparenzstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. Novellierung des deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Amazon setzt sich für ein ausgewogenes Wettbwerbsgesetz in Deutschland bei der geplanten Überarbeitung des GWB ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
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22.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2021 in Kraft ist: § 19a GWB, im englischen Sprachgebrauch..., ...markets“). Als nach § 19a GWB designiertes Unternehmen..., ...ausschöpfen kann. § 19a GWB: Ursprüngliche Zielsetzungen..., ...der Einführung von § 19a GWB wollte der deutsche Gesetzgeber..., ...diesem Zweck etablierte § 19a GWB den „Feststellungs“-Prozess..., ...deutlich geworden, dass § 19a GWB seine erklärten Ziele nicht..., ...die Beibehaltung von § 19a GWB als nationaler Alleingang..., ...Maßnahmen nach § 19a Abs. 2 GWB erforderlich sein könnte..., ... betrifft das nach § 19a GWB geprüfte Verhalten fast..., ...Anwendungsbereichs von § 19a GWB sind die entsprechenden..., ...Natur der Fälle nach § 19a GWB meinen wir, dass diese ..., ...Entscheidungen nach § 19a GWB. Der Gesetzgeber hat den..., ...Gesetzgeber auch bei § 19a GWB motiviert hatten. Daraus..., ...Diskrepanzen zwischen dem § 19a GWB und dem DMA. Sie tragen..., .... Evaluierung von § 19a GWB unter Berücksichtigung ..., ...Unzulänglichkeiten von § 19a GWB und seine Doppelung mit..., ... Regulierungen wie § 19a GWB tragen zur ständig wachsenden..., ...selbst erkannt, dass § 19a GWB Innovation durch große..., ...einen Mehrwert bringt. § 19a GWB macht dies wesentlich ..., ...die Bundesregierung § 19a GWB evaluiert, sehen wir eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Befugnisse des BKartA bei Sektoruntersuchungen
§ 32f GWB sollte im Zuge der nächsten GWB-Novelle ersatzlos gestrichen werden. Keinesfalls darf die Norm aber im Schnellverfahren auch noch verschärft werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ... Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ...Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB – aus dem Bundeshaushaltsrecht..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB sind aus dem Anwendungs-bereich..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB dennoch zu den Ad-ressaten..., ...Begründung: § 128 Absatz 1 GWB beinhaltet mit Blick auf..., ...mit den ohnehin in § 128 GWB geregelten Aspekten sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GWB-Novelle Keine neuen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts
Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben: