Regelungsvorhaben

Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (R000967) am 19.06.2026

Beschreibung:
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606190009 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.06.2026 an:

      • Bundesregierung

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