Regelungsvorhaben
Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (R000967)
am
19.06.2026
Beschreibung:
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.06.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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