Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606190009
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
Bereitgestellt von:
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (R000967)
am
19.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.06.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle SG hierzu]