Stellungnahmen/Gutachten
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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung. Hierzu gehören die Analyse und Bewertung des Strategiepapiers, die Erarbeitung und Veröffentlichung fachlicher Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen, der Dialog mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und den zuständigen Bundesministerien sowie die Mitwirkung an politischen und fachlichen Diskussionsprozessen. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung von Klima-, Umwelt-, Gesundheits- und Lärmschutzbelangen sowie eine nachhaltige Ausrichtung der Luftverkehrspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. am 09.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften
Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten
Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationsfreiheitsgesetz erhalten
Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 in Punkt 32 seines Reformprogramms beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken; die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/7180) bestätigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist in Vorbereitung. Das Projekt „Was ist eine Frau" setzt sich für den Erhalt des Gesetzes ein, weil Informationsfreiheitsanfragen ein niedrigschwelliges Mittel sind, um Missstände zulasten der Rechte von Mädchen und Frauen aufzudecken – etwa die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
-
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähigkeit von Banken, insbesondere Genossenschaftsbanken
Auf EU-Ebene besteht eine intensive Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken, insbesondere im derzeitigen globalen Kontext. Hierbei wird insbesondere für kleine und mittlere Banken davon ausgegangen, dass eine Deregulierung jenseits des "one size fits all" Regulierungsansatzes stattfinden soll. Die EU-Kommission hat hierzu im 1. Halbjahr 2026 eine Konsultation durchgeführt, aus denen sich bedeutende Legislativakte ergeben können, die auch die Sparda-Banken betreffen. Der Verband bezweckt durch Diskussion auch mit politischen Entscheidern in Deutschland, dass regulatorische Erleichterungen für die Banken erfolgen, bspw. im Meldewesen und EK-Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Flächen, deren Schutz im überragenden öffentlichen Interesse liegt, besteht keien Rechtssicherheit, da weitreichende Ausnahmeregelungen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie für verschiedene Infrastrukturvorhaben bestehen, die bereits durch andere Gesetze als überragend eingestuft sind, z.B. Energie, Verkehr, Wasserstoff und Bau. Die Lockerung des Naturraumbezugs bei Kompensation birgt die Gefahr, dass lokale Biodiversitätsverluste nicht immer ortsnah ausgeglichen werden und es damit lokal zu Nettoverlusten kommt.
- Bereitgestellt von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mindesteinbaumengen für Schlacken und Aschen reduzieren (§ 20 Absatz 1 EBV), Kleinmengenregelung ausweiten (§ 25 Absatz 3 EBV), Sammellieferschein begrüßt (§ 25 Absatz 1a EBV), Digitalisierung praxistauglich ausgestalten (§§ 12, 13, 22 und 25 EBV), Voranzeigefrist verkürzen und präzisieren (§ 22 Absatz 1 und 2 EBV), Pauschale Ausschlüsse in Wasserschutzgebieten vermeiden (§ 19 Absatz 6 EBV), Probenahme und Analytik praxistauglich regeln (§§ 8 bis 10 EBV).
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inklusive Kinder & Jugendhilfe SGB VIII
Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebungsverfahren Pflegekompetenzgesetz
Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung zu stärken sowie die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen zur Förderung der Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände und zur Weiterentwicklung der Produktverantwortung. Zudem sollen Risiken für Menschen, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen, etwa durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien, stärker berücksichtigt und entsprechende Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenkonzept des BMJV und BMF für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.)
Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht. Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz. Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung WissZeitVG an Realität der Hochschulen
Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.
- Bereitgestellt von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan in der deutschen Nord- und Ostsee
Es soll sichergestellt werden, dass bei der Änderung des Flächenentwicklungsplans in der Nordsee weiterhin eine Fläche für Wind-Elektrolyse vorgesehen wird.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab. Es schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab und setzt stattdessen auf Technologieoffenheit. Eigentümer haben bei der Wahl der Heiztechnik freie Hand und können sich unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung: Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, verbindliche Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten. Es dient als Wegweiser für Hausbesitzer und soll die klimafreundliche Umstellung von Heizungen sowie den Ausbau von Wärmenetzen planen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Das "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" ist die 2026 beschlossene Novelle des deutschen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Sie vereinfacht Pflichten für Unternehmen und öffentliche Stellen, um EU-Vorgaben schneller umzusetzen, behält jedoch die zentralen Einsparziele für 2030 bei.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
- Bereitgestellt von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Advanced Materials Act soll als europäischer Rahmen zur Stärkung von Forschung, Entwicklung, Skalierung und industrieller Anwendung von Advanced Materials ausgestaltet werden. Angestrebt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere für Pilot- und Demonstrationsanlagen, den Aufbau europäischer Produktions- und Recyclingkapazitäten, den Zugang zu kritischen Rohstoffen, die Beschleunigung von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, die Schaffung regulatorischer Erprobungsräume (Regulatory Sandboxes), die Reduzierung von Doppelmeldungen und Berichtspflichten sowie die Entwicklung einer europäischen Materialdateninfrastruktur. Zudem sollen Investitions- und Marktanreize für innovative Werkstoffe gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf dient der eins-zu-eins Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (EU-Abfallrahmenrichtlinie), insbesondere der jüngsten Richtlinien (EU) 2025/1892 und 2018/851 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (Änderungsrichtlinien) sowie von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland
Ergänzung und Spezifizierung des Aktionsplans
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des EUDR-Durchführungsgesetzes
Entschärfung der Sanktionen für Waldbesitzer, Klarstellung der Erleichterungen für Forstliche Zusammenschlüsse
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwal-dung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unions-markt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holz-handels-Sicherungs-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pachtdeckel streichen, Belastungen der Eigentümer angemessen vergüten, unangemessene Sanktionen abwenden, bestehende Verträge und sensible Daten schützen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die innovative Pharmaindustrie
Angemessene Berücksichtigung des bereits bestehenden Beitrags der pharmazeutischen Industrie zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und entsprechende Anpassung des Gesetzesentwurfs
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Pharmastandorts Deutschland
Ziel ist die Stärkung des Pharmastandorts und der Wettbewerbsfähigkeit durch attraktivere Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation und Markt sowie Schaffung eines Umfelds, das Planungssicherheit und damit Investitionen am Standort ermöglicht
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG-E)
Im Referentenentwurf werden verschiedene Impulse zur Stärkung der Suizidprävention aufgegriffen und die Anstrengungen des Bundes zur Unterstützung von Menschen in Krisensituationen und zur Suizidprävention fortgesetzt. Der Deutsche Bundestag sprach sich in seiner Sitzung am Juli 2023 im Kontext der Diskussion um mögliche Regelungen zur Suizidassistenz insbesondere für eine weitere Stärkung der Suizidprävention aus und nahm hierzu die Entschließung „Suizidprävention stärken“
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
Mit der Änderung des WissZeitVG sollen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege geschaffen werden
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Fachkräftemangel wird sich auch angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen. Um diesen Engpässen zu begegnen, ist es einerseits wichtig, eine optimale Berufsausbildung in Deutschland zu ermöglichen. Zum anderen braucht es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bürokratische Hürden im Anerkennungsverfahren abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Elektronische Patientenakte (ePA): Stärkung der Nutzung und Anpassung an den praktischen Behandlungsalltag. Telematikinfrastruktur (TI): Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung des technischen Betriebs. Elektronische Überweisung: Einführung neuer digitaler Versorgungselemente zur Vereinfachung von Abläufen in Arztpraxen. Datennutzung & Forschung: Erweitere Befugnisse für Krankenkassen und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit für eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes)
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5782 - Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
-
BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das in § 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027)
Die im EEG vorgesehenen Änderungen des Referenzertragsmodells gefährden die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Bevor der Gesetzgeber punktuelle Änderungen wie z.B. Gütefaktor einfügt, sind umfassende Analysen und Folgeabschätzungen erforderlich. Des Weiteren ist ein Pachtdeckel vorgesehen. Dieser gefährdet die Flächenverfügbarkeit massiv. Eine Deckelung ist nicht erforderlich.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Netzpakets im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetzesvorhaben führt an verschiedenen Stellen zu einer Verschlechterung des Windenergieausbaus. Insbesondere Niedersachsen ist davon massiv betroffen, da Repowering-Vorhaben benachteiligt werden. Des Weiteren sind entschädigungsfreie Abregelungen mit 20 % zu hoch und müssen auf maximal 10 % abgesenkt werden. Kapazitätslimitierte Gebiete sollten auf maximal für 5 Jahre begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei dem Regelungsvorhaben handelt es sich um das Eckpunktepapier des BMUKN vom 27.03.2026 im Vorwege eines Referentenentwurfs für ein neues Textilgesetz für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Die Interessenvertretung des VERE e.V. verfolgt mit seiner Einflussnahme das Ziel, KMU zu entlasten, eine unkomplizierte Ausgestaltung, effiziente Prozesse und definierte Zuständigkeiten zu bewirken.
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unternehmensbesteuerung wettbewerbsgerecht reformieren
Absenkung der Unternehmensteuerlast auf 25 %, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, Abbau der Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen, Abschaffung Solidaritätszuschlag, Weiterentwicklung der Wegzugsbesteuerung, Abbau überbordender Anti-Missbrauchsvorschriften und allzu komplexer Regelungen zur globalen Mindeststeuer.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesregierung
"Digitalisierung der Sozialverwaltung einzurichten. Es fehlt bislang an einer verbindlichen Steuerung über Bund, Länder und Kommunen hinweg. Ein solches Gremium kann einen gemeinsamen Fahrplan vorlegen, Standards setzen und verhindern, dass ein neuer Flickenteppich entsteht. Es kann außerdem früh klären, welche Schritte per Staatsvertrag möglich sind und wo rechtliche Änderungen nötig werden, damit die Modernisierung nicht in Zuständigkeitsfragen stecken bleibt. Für die Menschen bedeutet das im besten Fall: Leistungen einfacher finden, Anträge ohne Medienbrüche stellen, Nachweise nicht ständig neu einreichen – und schneller zu ihrem Recht kommen."
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMF zur Einführung einer Frühstartrente
Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an
Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW setzt sich dafür ein, den Aktionsplan Nachhaltigkeit um Maßnahmen zur wirksamen Steuerung und Kontrolle öffentlicher Investitionen sowie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Vorgeschlagen werden projektbegleitende Prüfungen nach IDW PS 850 n.F. für komplexe Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekte. Zudem soll die Bundesregierung nachhaltigkeitsbezogene EU-Regelungen frühzeitig mitgestalten, Berichtspflichten einschließlich SFDR, Taxonomie und ESEF strategisch überprüfen und europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht umsetzen, um Rechtssicherheit zu schaffen und insbesondere KMU zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der Langzeithaushalt der Europäischen Union und soll politische Ziele der EU unterstützen. Die Interessenvertretung des BUND e.V. zielt darauf ab, dass Deutschland als Mitgliedstaat sich weiterhin für einen angemessenen Mitteleinsatz für Maßnahmen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaanpassung einsetzt.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der Langzeithaushalt der Europäischen Union und soll politische Ziele der EU unterstützen. Die Interessenvertretung des BUND e.V. zielt darauf ab, dass Deutschland als Mitgliedstaat sich weiterhin für einen angemessenen Mitteleinsatz für Maßnahmen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaanpassung einsetzt.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine nationale Plastiksteuer würde in der angespannten wirtschaftlichen Lage erhebliche Bürokratiekosten für Unternehmen, Vollzugsaufwand für den Staat sowie Mehrkosten für Verbraucher verursachen, die Entlastungen der Einkommensteuerreform wieder aufzehren. Die geplanten Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zu diesen Kosten. Zudem droht eine ökologische Fehlsteuerung zugunsten anderer Verpackungsmaterialien, die weder besser recycelbar noch klima- oder ressourcenschonender sind. Daher halten wir die Einführung einer Plastiksteuer für finanz-, wirtschafts- und umweltpolitisch falsch. Stattdessen sollte die Bundesregierung zügig finanzielle Anreize für recycelbare Verpackungen und den Rezyklateinsatz im Rahmen der Ökomodulierung der Lizenzentgelte schaffen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Wahrung der Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren. Der GDV wendet sich gegen eine Pflichtversicherung für Gläubigerausschuss-Mitglieder. Hilfsweise sollte eine praktikable Ausgestaltung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung den Vorschlags der EU-Kommission für ein Steuervereinfachungspaket unterstützen sollte.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Emissionshandel, Schwerpunkt Anerkennung biogener Flüssiggase
Flüssiggas unterliegt dem nationalen Emissionshandel. Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) erfüllt wichtige Funktionen und setzt grundlegende Qualitätsstandards. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Zulassungen häufig nur mit einem sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Träger erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Zielsetzung im Koalitionsvertrag begrüßt, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung zu vereinfachen. Ziel der AZAV-Reform sollte sein, eine hohe Qualität in der Arbeitsförderung zu gewährleisten, ohne wertvolle Ressourcen in redundanten Prüf- und Dokumentationspflichten zu binden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen. Verlässliche Finanzierung von Fachberatungsstellen und Unterstützung beim Ausstieg aus der Sexarbeit und beim Umgang mit Gewalterfahrungen. Ablehnung eines generellen Sexkaufverbots. Erhalt rechtlicher Rahmenbedingungen. Konsequente Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Berücksichtigung der sexuellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder hohem Unterstützungsbedarf. Ablehnung einer Anhebung des Mindestalters für Prostituierte. Ausbau der Schwangerschaftsberatung, insbesondere in ländlichen Regionen. Prüfung der Risiken von Sexarbeit während einer Schwangerschaft durch ein wissenschaftliches Gutachten, vor einer Einschränkung oder eines Verbots für (hoch-)schwangere Sexarbeiter*innen
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung der EU-RL über Flughafenentgelte
Die EU-Kommission prüft im Rahmen eines Fitness Checks eine Revision der EU-Richtlinie über Flughafenentgelte (RL 2009/12/EG). AviAlliance hat sich an diesem Fitness Check sowie an der öffentlichen Konsultation zur EU Aviation Strategy beteiligt und spricht sich gegen eine Revision der Richtlinie sowie für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus.
- Bereitgestellt von: AviAlliance am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG
Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG
Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern 8. Auffanglösung nach israelischem Vorbild
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2405 sicherzustellen und die für den Vollzug zuständigen Stellen zu benennen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zum Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe dient der europarechtlich vorgeschriebenen Durchführung dieser Verordnung. Dazu soll das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt und die Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbstständige
Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
- Bereitgestellt von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung mit Fernwärmebezug im Rahmen des Netzanschlusspaket
Der Entwurf soll den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Stromspeichern an die Stromnetze grundlegend fortentwickeln
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Belangen der Fernwärmebranche im Bezug auf das EEG
Sicherstellung von geeigneten Rahmenbedingungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das EEG 2027 soll die Energiewende bezahlbar, kosteneffizient und versorgungssicher gestalten. Bürokratie soll abgebaut und die Strommarktintegration erneuerbarer Energien gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlüsse für Erzeuger, Speicher und Großverbraucher schneller, transparenter und effizienter zu gestalten sowie den bestehenden Anschlussstau abzubauen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um Netzengpässe, Abregelungen und Redispatchkosten zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen sollen unter anderem den Bau von Kraftwerken und Speichern mit Zuschlag nach StromVKG sowie Pumpspeichern beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Infrastruktur- und Energieprojekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig sollen Raum- und Bauplanung stärker auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und resiliente Energiestrukturen ausgerichtet werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieinfrastruktur deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen, um dringend benötigte Ausbau- und Modernisierungsprojekte schneller umzusetzen. Damit sollen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation zu einer klimaneutralen Energie- und Verkehrsinfrastruktur gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: