Regelungsvorhaben
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Angegeben von:
Rona Duwe (R007165)
am
07.08.2026
Beschreibung:
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7350 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7061 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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