Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Angegeben von:
Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) (R002046)
am
07.08.2026
Beschreibung:
Für die Flächen, deren Schutz im überragenden öffentlichen Interesse liegt, besteht keien Rechtssicherheit, da weitreichende Ausnahmeregelungen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie für verschiedene Infrastrukturvorhaben bestehen, die bereits durch andere Gesetze als überragend eingestuft sind, z.B. Energie, Verkehr, Wasserstoff und Bau.
Die Lockerung des Naturraumbezugs bei Kompensation birgt die Gefahr, dass lokale Biodiversitätsverluste nicht immer ortsnah ausgeglichen werden und es damit lokal zu Nettoverlusten kommt.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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