Regelungsvorhaben

IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an

Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) am 06.08.2026

Beschreibung:
Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608060003 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 31.07.2026 an:

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