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22.117 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.117)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die von der Europ. Kommission im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO. Der VDA strebt eine gezielte Modernisierung an: Klarstellungen zur Identifizierbarkeit, Stärkung des risikobasierten Ansatzes, Entlastung bei Dokumentations- und Auskunftspflichten, Einführung eines Konzernprivilegs für Datentransfers sowie Präzisierung von Art. 9 DSGVO, u. a. für KI-Zwecke. Zudem soll Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO (Art. 88a) überführt werden. Der VDA fordert eine praxisnahe, innovationsfördernde Reform, die Rechtssicherheit schafft, B2B- und Multi-User-Konstellationen berücksichtigt und verhältnismäßige Anforderungen setzt. Die Verlagerung der Endgerätezugriffsregeln lehnt er ab und plädiert für deren gezielte Modernisierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 594
Anpassung der Sondervorschrift 594 im RID/ADR an eine Praxisgerechte Umsetzung. Die SV594 regelt seit über drei Jahrzehnten zuverlässig den Transport von Stoßdämpfern nach UN 3164. In diesem Zeitraum hat sich die Vorschrift uneingeschränkt bewährt. Es sind keine schadensrelevanten Ereignisse dokumentiert, die auf eine unzureichende Ausgestaltung der Vorschrift zurückzuführen wären. Das bestehende Sicherheitsniveau ist hoch und angemessen. Der Änderungsvorschlag würde die Anwendung der SV594 erheblich erschweren. Deshalb setzt sich der VDA für die Beibehaltung der SV594 ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung des Entry/Exit Systems zur Überprüfung der Aufenthaltsdauer von LKW-Fahrern im Schengenraum kam es vermehrt zu Ausweisungen, eingeschränkten Transportangeboten und Streiks mit erheblichen Folgen für die Lieferketten der Automobilindustrie. Der VDA fordert von EU-Kommission und nationalen Regierungen kurzfristig pragmatische Übergangsregelungen zum Schutz der Lieferketten. Dazu zählen eine verlängerte Umsetzungsfrist bzw. ein 15-tägiger Toleranzrahmen, die vorübergehende Aussetzung von Sanktionen sowie die zeitweise Anerkennung von Begleitschreiben zur Dokumentation regulärer Transportwege. Vergleichbare Visa-Ausnahmen bestehen für andere Berufsgruppen. Eine Anpassung der 90/180-Tage-Regel auf etwa 120/180 Tage für LKW-Fahrer könnte eine ausgewogene Lösung darstellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Automobilindustrie ist der Einsatz verschiedenster Chemikalien notwendig, um neue Technologien und innovative Werkstoffe zur Anwendung zu bringen und damit die Klimaschutzziele Deutschlands und Europas zu erreichen und wettbewerbsfähige sowie fortschrittliche Automobile herstellen zu können. Der VDA setzt sich für Verbesserungen der bestehenden REACH Verordnung im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie, der Vermeidung von unverhältnismäßiger Dokumentation, der Erhöhung der Transparenz bei Entscheidungsprozessen, der stärkeren ministerielle sowie parlamentarische Beteiligung der Industrie bei Stoffbeschränkungen und dem Abbau von Doppelregulierungen sowie der Rückkehr zum risikobasierten Vorgehen bei Stoffbeschränkungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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25.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das WpIG enthält in § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 41 Nr. 1–3 und 43 Abs. 1 ein unionsrechtswidriges Goldplating: Kleine Wertpapierfirmen (Class 3) werden entgegen Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 29 Abs. 3 IFD Governance- und Risikomanagementpflichten unterworfen, von denen sie europarechtlich befreit sind. Die IFD-Rückausnahme erfasst nur Risiken für Kunden, eigene Risiken und Liquidität, nicht jedoch interne Unternehmensführung (Art. 26 IFD) oder Geschäftsleiterpflichten (Art. 28 IFD). Dies führt zu unverhältnismäßigen Compliance-Lasten und beeinträchtigt die Systematik der WpI-MaRisk. Ziel: Streichung der überschießenden Verpflichtungen in § 38 Abs. 1 WpIG für Europarechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb
Die europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem - Vorrang für die digitale medizinische Ersteinschätzung
Das BMG plant die Einführung eines verpflichtenden Primäsversorgungssystems. Der BVHNO setzt sich dafür ein, dass in einem solchen System einer digitalen medizinischen Ersteinschätzung grundsätzlich der Vorrang gegeben wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das TKG sollte wesentliche Verbesserungen für die Möglichkeiten des Netzausbaus, der digitalen Infrastruktur und Erleichterungen bei bürokratischen Hürden enthalten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden, sind u.a. der mehrfache Ausbau von Glasfasernetze sowie die Kupfer-Glas-Migration.
- Bereitgestellt von: Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
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Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Andreas Hermes - Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
07.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes setzt Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie des Europäischen Gerichtshofs um. Der BDI befürwortet die vorgeschlagenen Regelungen als notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Völker- und Europarecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in nationales/deutsches Recht sicherstellen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in nationales/deutsches Recht sicherstellen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen in nationales/deutsches Recht sicherstellen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der BDI setzt sich für eine praxistaugliche und unbürokratische Lieferkettenregulierung ein. Der BDI fordert, dass Unternehmen keine Pflichten auferlegt werden, die selbst von Staaten nicht durchgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der BDI setzt sich für eine praxistaugliche und unbürokratische Lieferkettenregulierung ein. Der BDI fordert, dass Unternehmen keine Pflichten auferlegt werden, die selbst von Staaten nicht durchgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zügige Umsetzung des Durchführungsgesetzes der KI-Verordnung vorantreiben
Ziel ist, eine nationale Durchführungsstruktur für die EU-KI-Verordnung (2024/1689) zu schaffen, die eine zentrale, schlanke und nutzerorientierte Aufsicht über KI-Systeme gewährleistet. Es soll eine neue Digitalaufsicht unter dem Digitalministerium etabliert, die BNetzA als zentrale Behörde gestärkt und sektorspezifische Zuständigkeiten erhalten werden. Zudem werden innovationsfördernde Maßnahmen, KI-Reallabore und ein Koordinierungszentrum vorgeschlagen, um eine einheitliche Umsetzung, agile Governance und praxisnahe Regulierung sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
Der BDI begrüßt den Referentenentwurf und die Ausweitung notarieller Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts (bspw. die Online-Gründung von Aktiengesellschaften sowie KGaA). Der Entwurf des BMJV sollte jedoch entschlossen weitere beurkundungspflichtige Maßnahmen für das notarielle Online-Verfahren öffnen (bspw. Abtretung von GmbH-Anteilen oder Umwandlungsvorgänge).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI begrüßt die Initiative der neuen Bundesregierung, eine Reform der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich vollziehen zu wollen. Zielsetzung einer Reform muss sein, die Anwendung des (europäischen und deutschen) Datenschutzrechts durch eine ausgewogene, berechenbare und innovationsfreundliche Auslegung und Beratung durch die nationalen Aufsichtsbehörden zu verbessern, wobei alle beteiligten Grundrechte und Freiheiten gleichermaßen respektiert werden (insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie Freiheit der wirtschaftlichen Nutzung von personenbezogenen Daten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung durch das Forschungsdatengesetz beitragen
Aus Sicht des BDI muss der Entwurf zum vorgeschlagenen Forschungsdatengesetz zur Verbesserung für öffentliche und industrielle Forschung beitragen. Insbesondere muss sich dieser in das regulatorische Geflecht, vor allem mit Blick auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und die SGB-V-Strukturen, nahtlos einfügen und Doppelregulierungen vermeiden. Eine klare gesetzliche Abgrenzung in Form einer Priorisierung des GDNG bei Gesundheitsdaten sowie eine verbindliche Koordinierung zwischen dem vorgeschlagenen Deutschen Zentrum für Mikrodaten (DZM) und den Strukturen des GDNG ist daher erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer EU-weit geltenden Business Wallet
Die deutsche Industrie setzt sich für die Einführung einer EU-weit geltenden Business Wallet als Authentifizierungsmechanismus und Vertrauensanker für Business-to-Business- sowie Business-to-Government-Interaktionen ein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung braucht jedoch noch Nachjustierungen im Detail.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ökodesign mit dem Ziel einer nachhaltigen Produktgestaltung und Ressourcenschonung ist ein zentrales Element für die Umsetzung der Circular Economy. Mit der EU-Ökodesignverordnung steht die Bundesregierung nun vor der Aufgabe, einen pragmatischen, EU-harmonisierten und mittelstandsfreundlichen Ansatz zu finden. Eine solche Umsetzung ist entscheidend, um Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsklarheit und Akzeptanz in der Wirtschaft sicherzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die die branchenweite Umsetzung der Circular Economy in Deutschland gefährden könnten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 45/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
-
BR-Drs. 45/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reviewprozess zur CO2-Flottenregulierung Pkw und leichte Nutzfahrzeuge technologieoffen umsetzen
Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind von strategischer Bedeutung für den Industriestandort. Bei der anstehenden Überprüfung der CO2-Flottenregulierung kommt es darauf an, zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken. Die Nachfrage nach Elektromobilität erfolgt nicht im erwarteten Ausmaß. Ein verlässlicher Transformationspfad gelingt nur durch eine technologieoffene Regulierung, die eine Antriebs- und Molekülwende gleichermaßen fördert und alle klimafreundlichen Technologien nutzt. Strafzahlungen müssen in jedem Fall vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten ohne zusätzliche Quotenvorgaben verabschieden
Die klimaneutrale Transformation des Verkehrssektors bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gelingt nur mit einem kohärenten, technologieoffenen und wettbewerbsneutralen Gesamtansatz einschließlich der für den Erfolg der Transformation erforderlichen Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund des fehlenden konsistenten Gesamtansatzes lehnt der BDI die Einführung neuer Vorgaben, v. a. in Form von verpflichtenden Quoten, für unterschiedliche Nutzergruppen von Unternehmensfahrzeugflotten ab. Solange bestehende Regulierungsinstrumente nicht konsistent ineinandergreifen, können die Auswirkungen weiterer Quotenvorgaben für die vielfältigen Einsatzbedarfe von Straßenfahrzeugen in Unternehmensflotten nicht sicher abgeschätzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des Europäischen Digitalrechts durch den Digital Omnibus / Data Omnibus vorantreiben
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. setzt sich für eine umfangreiche Vereinfachung des Europäischen Digitalrechts ein. Neben der Schaffung von Rechtssicherheit durch Klärung des Zusammenspiels des EU Data Acts und der Datenschutzgrundverordnung unterstützen wir die Einführung des Single-Entry-Points for Incident Reporting.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI setzt sich für Weiterentwicklung des Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes (InfZuG) zur umfassenden Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs‑, Genehmigungs‑ und Inbetriebnahmeverfahren für Verkehrs‑ und Infrastrukturvorhaben ein. Hierzu zählen insbesondere die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen, Stichtagsregelungen, der verstärkte Einsatz digitaler Verfahren und Datenmodelle, der Abbau paralleler Umwelt‑ und Raumordnungsprüfungen, die rechtssichere Anwendung vereinfachter Verfahren bei Ersatz‑ und Modernisierungsvorhaben sowie die Klarstellung von Zuständigkeiten und Verfahrensschritten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI fordert eine kohärente Modernisierung des NLF, eng abgestimmt mit der Normungsverordnung, schnellere Bereitstellung harmonisierter Normen und klare, einheitliche Definitionen. Die Herstellerselbsterklärung (Modul A) soll gestärkt und Konformitätsbewertung risikobasiert gestaltet werden, um unnötige Drittzertifizierungen zu vermeiden. Akkreditierung und Aufsicht über Konformitätsbewertung sollen europaweit harmonisiert, gleichzeitig Marktüberwachung deutlich gestärkt und besser mit dem Zoll verzahnt werden. Der Digitale Produktpass soll interoperabel, schrittweise und datensicher eingeführt werden. Zudem fordert der BDI Ausnahmeregeln für Ersatzteile („repair‑as‑produced“) sowie klare, praxistaugliche Regeln für Remanufacturing und Refurbishment.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung und Weiterentwicklung des europäische Normungssystems
Der BDI fordert, das bewährte europäische Normungssystem zu stärken, effizienter zu gestalten und strukturelle Schwächen zu beheben. Entscheidend ist eine deutliche Beschleunigung und bessere Koordinierung aller Prozesse – vom Normungsauftrag über die Erarbeitung bis zur Listung harmonisierter Normen. Dazu gehören frühere Prozessstarts, verbindliche Zeitrahmen, ein reformiertes und praxistaugliches HAS‑System sowie eine zentrale Koordinierungsstelle in der Kommission. Common Specifications sollen nur eng begrenzt als Fallback dienen, ohne Parallelstrukturen zu schaffen. Der BDI verlangt zudem klare Vorgaben zum Rechtscharakter harmonisierter Normen, eine starke internationale Anbindung an ISO/IEC und die exklusive Vergabe von Normungsaufträgen an die europäischen Normungsorganisationen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In Q1 2026 soll ein Entwurf für die Überarbeitung des 2023 verabschiedeten European Chips Acts veröffentlicht werden. Das Papier wurde am 28.11.2025 beim Have-your-say-Verfahren der Europäischen Kommission eingereicht. Die Überarbeitung des European Chips Acts bietet aus Sicht des BDI die Chance, die technologische Souveränität Europas zu stärken und im globalen Wettbewerb aufzuholen. Damit Europa nicht weiter zurückfällt, muss es sich auf seine Stärken berufen und unverzichtbar in der globalen Wertschöpfungskette werden. In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, müssen Partnerschaften mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern gestärkt werden, um Resilienz zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit den Vorschlägen für den AI Omnibus, den Data Omnibus, den Digital Networks Act und das Cybersecurity-Package hat die Europäische Kommission erste wichtige Schritte der Vereinfachung der europäischen Digital-Acquis vorgelegt. Im Rahmen des Digital-Fitness-Checks sollte die Europäische Kommission den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Vereinfachung des europäischen Digital-Regulierungsrahmens vorlegen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung bzw. Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS und VSME
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets prüft die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Der BDI drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen – etwa weniger Datenpunkte, stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen und bessere Abstimmung mit internationalen Standards. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dasselbe gilt für die VSME-Standards, welche für die KMU freiwillige Standards bereitstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung bzw. Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS und VSME
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets prüft die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Der BDI drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen – etwa weniger Datenpunkte, stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen und bessere Abstimmung mit internationalen Standards. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dasselbe gilt für die VSME-Standards, welche für die KMU freiwillige Standards bereitstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI fordert die praxisgerechte Ausgestaltung der Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), den Bezug auf Biomonitoring-Werte für Blei und die Streichung der Zustimmungspflicht der beschäftigten bei Eintragungen in ODIN.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 110/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung
-
BR-Drs. 110/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschland befindet sich täglich im Fadenkreuz international operierender, teils staatlich gelenkter Cyberkrimineller. Der BDI unterstützt daher das Ziel, die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken und die staatliche Handlungsfähigkeit gegenüber zunehmend komplexen Bedrohungslagen auszubauen. Hierfür sieht das BMI neue und teils sehr weitgehende Kompetenzen für das Bundesamt für Sicherheit in der Innformationstechnik, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vor. Um das Ziel des Gesetzes zu erreichen und gleichzeitig die bürokratischen Aufwände für Unternehmen so gering wie möglich zu halten, sind konkrete Änderungen am Gesetzentwurf notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Bereich Künstliche Intelligenz (AI Act)
Der „Digital Omnibus on AI" bietet eine wichtige Gelegenheit, die Umsetzung des AI-Acts auf eine solide Grundlage zu stellen. Ohne gezielte Anpassungen besteht jedoch die Gefahr, dass der Vorschlag die Komplexität eher erhöht als verringert. Der BDI fordert daher eine schrittweise, verhältnismäßige und branchenorientierte Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, bei der Rechtssicherheit, vorhersehbare Zeitpläne und praktikable Verpflichtungen im Vordergrund stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Neufassung des Anhang 27 AbwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen aus den BVT-Merkblättern „Abfallbehandlung“ und „Abfallverbrennung“. Eine sachgerechte und praxistaugliche 1-zu-1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Anhang 27 der Abwasserverordnung unter Berücksichtigung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen ist angezeigt.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Präventionsgesetzes
Das iX-Institut setzt sich für einen Paradigmenwechsel von der Krankheitsverwaltung zur Gesunderhaltung ein. Zentrales Ziel ist die Errichtung einer Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit (BSPG) als rechtlich selbstständige, ressortübergreifende Struktur. Wir treten dafür ein, Prävention als „vierte Säule“ des Systems zu etablieren, die über die Sozialversicherung hinausgeht und Bund, Länder sowie Kommunen verzahnt. Unser Fokus liegt auf einer evidenzbasierten Steuerung, die Prävention direkt in Lebenswelten (Schule, Betrieb, Kommune) verankert. Wir begleiten das Vorhaben, um eine nachhaltige Finanzierung und die Nutzung digitaler Blaupausen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz sowie zur Senkung der gesamtgesellschaftlichen Krankheitslast sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: iX - Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in deutsches Recht bürokratiearm und nicht über europäisches Recht hinausgehend
Das Bundeskabinett hat am 21.01.2026 Enwürfe zur Umsetzung der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie in Form eines Artikelgesetzes und einer Mantelverordnung vorgelegt. Im Rahmen der zwei Verbändeanhörungen hatte der BV Glas die Referentenentwürfe bereits kommentiert. Auch bzgl. der Kabinettsentwürfe ist die Glasindustrie weiterhin besorgt darüber, dass die Entwürfe in einigen Punkte über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen und an vielen Stellen neue bürokratische Anforderungen aufbauen, die wir nicht als europarechtlich erforderlich ansehen. Insbesondere der Entwurf für eine 45. BImSchV (UMS-VO) trifft auf Sorgen und Bedenken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
-
BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses
'Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses durch mehr Transparenz, Reservierungsmechanismen, Digitalisierung und Überbauung etc.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, bei der Ausgestaltung einer EEG-Novelle zur Photovoltaik politisch so zu beraten, dass für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Angestrebt werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, bei der Ausgestaltung einer EEG-Novelle zur Photovoltaik politisch so zu beraten, dass für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Angestrebt werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) politisch zu beraten; Regelungen zur energetischen Modernisierung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden sollen praxistauglich umgesetzt werden können. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anforderungen und Nachweisen bei Sanierung/Modernisierung, zu Fristen und Übergangsregelungen, zu Umsetzungsoptionen für solarthermische Anlagen sowie zur administrativen Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Betroffenheit der Strom- und Gasnetze im Rahmen des TKG-Änderungsgesetzes
Die Digitalisierung und – als eine Voraussetzung dafür – die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internetzugang ist ein Schlüsselelement für einen wettbewerbsfähigen Industrie-standort Deutschland. Zentrale Elemente sind u.a. beschleunigte Verfahren und Entbürokrati-sierung. In ihrem Entwurf vom 02.02.26 hat die Bundesregierung wichtige Vorschläge für eine Beschleunigung zur Diskussion gestellt. E.ON unterstützt als größter deutscher Netzbetreiber die Vorschläge, sieht allerdings Ergänzungen im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen, Tieren und der Energieversorgung als notwendig an.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bereitgestellt von: HDI Deutschland AG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit weiteren Fachverbänden wollen wir uns an die Bundesregierung (BMUKN und BMWE) wenden und uns für die Interessen jener Betriebe einsetzen, die Prozesswärme nutzen. Diese Wärme macht zwei Drittel des industriellen Endenergiebedarfs in Deutschland aus, wird aber noch zu über 75% fossil bereitgestellt. Das Verbändebündnis will deutlich machen, dass viele der betroffenen Unternehmen grds. dekarbonisieren wollen, aber derzeit systematisch ausgebremst werden, weil eine politische Strategie fehlt.
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Die EnBW setzt sich für praxisnahe und effiziente Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes ein. Insbesondere plädiert sie dafür die vorgeschlagenen Regelungen zum Stromnetzanschluss von Mobilfunkmasten aus dem TKG-E herauszunehmen und sie im EnWG zu belassen. Positiv hervorzuheben sind die angedachten Regelungen zur Gebäude-Inhaus-Verlegung sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anpassungen im Wegerecht. Die Transparenzregeln im Gigabit-Grundbuch sollten im Sinne des Schutzes kritischer Infrastrukturen reduziert werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau mit gezielten gesetzlichen Vorgaben, wie einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie des Netzausbaus, entscheidend voranzubringen
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fragmentierung des europäischen Zahlungsverkehrsmarkts verhindern
Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der jetzigen Regelungen zum Lobby-Fußabdruck per Gesetz (legislativ und exekutiv)
Das Bundeskabinett hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2024 einen exekutiven Fußabdruck zu "wesentlichen" Lobbyeinflüssen auf Gesetzesentwürfe einzuführen. Diese Regelung ist in Theorie und Praxis unzureichend. abgeordnetenwatch setzt sich daher für einen umfassenderen legislativen und exekutiven Lobby-Fußabdruck per Gesetz ein, der insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie verlief die Entstehungsgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens? Welche Lobbyist:innen haben bei einem Gesetzentwurf in welcher Form mitgewirkt? Wie erfolgreich waren sie bei ihrer Einflussnahme?
- Bereitgestellt von: Parlamentwatch e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der jetzigen Regelungen zum Lobby-Fußabdruck per Gesetz (legislativ und exekutiv)
Das Bundeskabinett hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2024 einen exekutiven Fußabdruck zu "wesentlichen" Lobbyeinflüssen auf Gesetzesentwürfe einzuführen. Diese Regelung ist in Theorie und Praxis unzureichend. abgeordnetenwatch setzt sich daher für einen umfassenderen legislativen und exekutiven Lobby-Fußabdruck per Gesetz ein, der insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie verlief die Entstehungsgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens? Welche Lobbyist:innen haben bei einem Gesetzentwurf in welcher Form mitgewirkt? Wie erfolgreich waren sie bei ihrer Einflussnahme?
- Bereitgestellt von: Parlamentwatch e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines fairen und vorhersehbaren Lizenzierungssystems für standardessenzielle Patente
EU SEP Regulation (2017/1001) unterstützen für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit im Lizenzierungsystem von SEPs.
- Bereitgestellt von: HP Deutschland GmbH am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbindliche ökosoziale Vergabekriterien und Sicherheitsanforderungen bei öffentlichen Beschaffungen festlegen, um die außerordentliche Marktmacht der öffentlichen Hand für Impulse für mehr Nachhaltigkeit und Innovationen zu nutzen.
- Bereitgestellt von: HP Deutschland GmbH am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus psychologischer Sicht sind dabei präventive Aufklärung, elterliche Sensibilisierung und die Stärkung verantwortlicher Medienerziehung vorrangig. Der BDP fordert: 1) Nationale präventive Aufklärungskampagne 2) Leitlinien für verantwortungsbewusstes „Mindful Sharenting“ und professionelle Beratung 3) Monitoring, Forschung und kindgerechte Beschwerdestrukturen 4) Altersabhängige Einwilligungs- und Widerspruchsrechte stärken 5) Verankerung eines effektiven „Rechts auf Vergessenwerden“ 6) Klare Einbeziehung von Family Influencing in das Jugendarbeitsschutzrecht 7) Wirtschaftliche Absicherung durch Treuhandlösungen
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Volkmar Vogel
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des emissionsarmen Güterverkehrs im ländlichen Raum
Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Präventionsgesetzes
Ressortübergreifende nationale Agenda / Plan für Prävention im Sinne von "Health in All Policies", Aktualisierung des Präventionsgesetzes unter Einbezug des Werts und Beitrags von Diagnostik und Arzneimitteln in der Sekundärprävention insbesondere bei chronischen Erkrankungen (z.B. Kardiometabloismus, Onkologie, Alzheimer)
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) praxistauglich und KMU-gerecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung der Bundesregierung bezüglich des Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission
Die EU-Kommission möchte mit Ihrem Omnibus-Vorschlag bürokratische Entlastungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf den Weg bringen. Den vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz sowie die Ausgestaltung eines Value Chain Caps gilt es zu unterstützten, um administrative Belastungen der Unternehmen abzubauen und auf das verhältnismäßige Maß zu begrenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Regelung zum Bezeichnungsschutz für Fleischerzeugnisse
Die EU-Gesetzgebung sieht einen strengeren Schutz für Fleischbezeichnungen vor. Die Zielsetzung ist hierbei der Schutz von Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse vor ihren pflanzlichen Alternativen, nicht aber die Einbeziehung von Geschmackshinweisen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bayerische Wirtschaft: Garant nachhaltiger Entwicklung
Nachhaltigkeit ist in der deutschen und bayerischen Wirtschaft fest verankert. Laut dem aktuellen Sustainable Development Report von 2025 ist Deutschland bei der Umset zung der globalen Nachhaltigkeitsziele das erfolgreichste größere Industrieland. In Bay ern sind wir sogar noch ein gutes Stück weiter als auf Bundesebene. Bei der ökonomi schen und der sozialen Nachhaltigkeit sind wir hervorragend positioniert. Auch bei der ökologischen Nachhaltigkeit wurde bereits viel erreicht.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Bereitgestellt von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Bereitgestellt von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
07.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Berücksichtigung und Stärkung des Arzneimittelversandhandels ist essentiell für die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung. Eine Benachteiligung digitaler Versorgungsmodelle und europäischer Versandhandelsapotheken, z.B. durch die Einführung zusätzlicher Anforderungen an von Apotheken beauftragte Transportunternehmen (vgl. § 35b Abs 4 ApBetrO und § 9a AMHandelsV), sowie die Implementierung zusätzlicher bürokratischer Aufwände im Rahmen des Reformprozesses sollen im Sinne einer optimalen Patientenversorgung vermieden werden. Die geplanten Neuregelungen werfen erhebliche praktische und (europa)rechtliche Fragen auf.
- Bereitgestellt von: Redcare Pharmacy N.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Reparatur im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745/EU
Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit Bürokratieabbauinitiativen
Ziel ist die Umsetzung eines praktikablen Rechtsrahmens, der sowohl Sicherheitsbelange als auch Entlastungsziele beim Abbau unnötiger Bürokratie berücksichtigt und das vorhandene Sicherheitsniveau für Beschäftigte und Dritte im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht absenkt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit Bürokratieabbauinitiativen
Ziel ist die Umsetzung eines praktikablen Rechtsrahmens, der sowohl Sicherheitsbelange als auch Entlastungsziele beim Abbau unnötiger Bürokratie berücksichtigt und das vorhandene Sicherheitsniveau für Beschäftigte und Dritte im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht absenkt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Überarbeitung der EU-MarktüberwachungsVO (EU) 2019/1020
Die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020/2012 wird evaluiert und soll überarbeitet werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine EU-weit effiziente sowie in Intensität und Umfang gleichen Marktüberwachung durch die Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten, um ein hohes Konformitätsniveau von Produkten sowie Level Playing Field im EU-Binnenmarkt zu erreichen. Dies in Ergänzung zu präventiven Produktprüfungen vor Inverkehrbringen im Sinne eines hohen Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachschärfung KRITIS-Dachgesetz im Sinne des Bevölkerungschutzes und der öffentlichen Sicherheit
Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des EU-Vorschlags COM(2025) 836 (Digital Omnibus on AI) im Sinne der Prüfstellen
Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“ zur KI-VO) sowie des Trilogs aus Sicht unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Rechtssicherheit, praktikable Benennungs- und Notifizierungsverfahren sowie einen zügigen Aufbau nationaler Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen sicherzustellen. Vereinfachungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte führen. Insbesondere setzt sich der TÜV-Verband für klare Regelungen zu Benennungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen ein
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des EU-Vorschlags COM(2025) 836 (Digital Omnibus on AI) im Sinne der Prüfstellen
Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“ zur KI-VO) sowie des Trilogs aus Sicht unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Rechtssicherheit, praktikable Benennungs- und Notifizierungsverfahren sowie einen zügigen Aufbau nationaler Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen sicherzustellen. Vereinfachungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte führen. Insbesondere setzt sich der TÜV-Verband für klare Regelungen zu Benennungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen ein
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von alternativen Proteinen im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10)
Im Hinblick auf das künftige EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10) sowie den European Competitiveness Fund (ECF) setzt sich GFI Europe dafür ein, dass innovative Lebensmittel und alternative Proteine in den Bereichen Biotechnologie und Bioökonomie angemessen berücksichtigt werden; insbesondere für eine kohärente Verankerung von alternativen Proteinen im Rahmen von FP10 und die klar abgegrenzte Zuordnung von Mitteln für die Grundlagenforschung in diesem Bereich.
- Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 29.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderliche Rahmenbedingungen für neuartige Lebensmittel im EU Biotech Act I und II
GFI Europe setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Biotech Act I und II für förderliche Rahmenbedingungen für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel starkmacht, insbesondere für Lebensmittel auf Basis von Zellkulturen und modernen Fermentationsverfahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer effizienteren Umsetzung des Zulassungsverfahrens für neuartige Lebensmittel sowie auf der Skalierung der Technologien.
- Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 29.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung
Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kupfer-Glas-Migration verbraucherfreundlich gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass - Versorgungskontinuität sichergestellt wird, - die Umstellung nicht zu unangemessenen Preissteigerungen führt, - eine forcierte Migration nicht stattfindet, - der Abschaltprozess transparent erfolgt, - die Verbraucher:innen umfassend informiert werden, - die Kosten des Ausbaus nicht allein von den Mieter:innen getragen werden und - die Anbieterwahlfreiheit auch auf der Glasfaserinfrastruktur sichergestellt wird.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 28.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben: