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1.501 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 5"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.501)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs
§71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
24.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Eine zu errichtende Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen. Neue Funktionen wie die E-Überweisung sollten so konzipiert werden, dass sie auch bei Privatversicherten genutzt werden können. Zudem sollte die Umsetzung von grundlegenden Prozesskomponenten (wie u.a. das Ausstellen von E-Rezepten, der Zugriff und die Befüllung der elektronischen Patientenakte) in Primärsystemen der Leistungserbringer verbindlich geregelt werden, so dass diese auch für privat Versicherte funktionieren.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden. Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Hilfsmittelversorgung (Vertragswesen)
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG, insbesondere durch Anerkennung der besonderen Evidenzsituation bei seltenen Erkrankungen, angemessene Abbildung des Zusatznutzens, Vermeidung zusätzlicher Marktzugangshürden und Sicherung eines frühen Zugangs zu hochspezialisierten Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung
Da zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften insbesondere der Zugang zur sicheren und kostenfreie Verhütung für alle benötigt, setzt der Verein sich für die Erweiterung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nach §24a SGB V über das 22. Lebensjahr hinaus ein. Verhütungsmittel müssen unabhängig vom Alter eine Kassenleistung werden. Die Sterilisation als endgültige Verhütungsmethode sollte für alle entschiedenen und informierten Personen – unabhängig vom Geschlecht – zur Verfügung stehen. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden muss ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen entlohnt werden.
- Bereitgestellt von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung
Die Erfassung des Ernährungszustandes, sog. Ernährungsscreening, soll im stationären Sektor flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Miller & Meier Consulting GmbH am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet: 1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a) 2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen. Beides sollte gestrichen werden. Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Defizite der GKV-Finanzen durch Reformen des Gesundheitssystems zu beheben. Als Novartis verfolgen wir das Ziel, im Zusammenhang dieser Reformvorhaben, möglichst gute Wettbewerbsbedingungen für pharmazeutische Innovation zu erreichen. Die wichtigste Säule hierfür ist ein Preisniveau, dass den medizinischen Wert von Innovation angemessen würdigt.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
- Bereitgestellt von: GAIA am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
- Bereitgestellt von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung des Rettungsdienstes
Die beabsichtigte Kopplung der Entwicklung der Leistungsvergütung an die Grundlohnrate, sowie die Entpflichtung von der Refinanzierung tariflich vereinbarter Gehälter lehnen wir daher entschieden ab und sprechen uns gemeinsam nachdrücklich für eine zwingende gesetzliche Klarstellung zur Refinanzierung der Vollkosten im Rettungsdienst aus.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln und DiGAs
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind: - Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028 - Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes - sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate. Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Zwangsrabatte auf Arzneimittel
Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika
Ziel ist die Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in § 129 Abs. 1a SGB V und die Sicherung eines resilienten Biosimilar-Marktes, insbesondere durch Vermeidung exklusiver Ausschreibungen, Begrenzung von Marktkonzentration und Weiterentwicklung von Open-House-Rabattverträgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der onkologischen Versorgung
Thermo Fisher Scientific engagiert sich für die Verbesserung der onkologischen Versorgung in Deutschland, insbesondere für die Ausweitung strukturierter Früherkennungsprogramme, qualitätsgesicherter Diagnosestellung mit evidenzbasierter Therapieentscheidung. Thermo Fisher setzt sich für eine Stärkung und Etablierung der genomischen Medizin und der Verbesserung und der Verbesserung der klinischen Anwendungsmöglichkeiten der Genomsequenzierung ein. Thermo Fisher bringt sich ein in Initiativen wie der Nationalen Dekade gegen Krebs und die vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigte Fortentwicklung des Nationalen Krebsplanes.
- Bereitgestellt von: Thermo Fisher Scientific am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: