Stellungnahmen/Gutachten
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491 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (491)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes
Die Einfügung eines Suizidpräventionsgesetzes, welches unzulässige und einschränkende Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage der professionellen Suizidassistenz hat soll verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. am 18.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digital Markets Act (DMA): konsequente Durchsetzung
Konsequentes Durchsetzen der eigenen Regeln und Verfolgen von Verstößen
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro Bono-Tätigkeit
Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro Bono-Tätigkeit
Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung des Forschungsdatengesetz im Sinne Freien Wissens
Der Rat der EU befürwortet eine stärkere Ausrichtung an Open Science und betont, dass bestehende Anreizsysteme in der Forschung hierfür angepasst werden müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat kürzlich eine überwiegend positive Positionierung zu Open Access oder Open Code veröffentlicht. Die Voraussetzung für Open Science sind offene Daten, offene Software und ggf. offene Hardware. Daher sollte ein größerer Fokus darauf liegen, diese Themen übergreifend auszubauen.
- Bereitgestellt von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6281
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nutzung von Forschungs- und Gesundheitsdaten -
BT-Drs. 20/6640
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6281 - Nutzung von Forschungs- und Gesundheitsdaten -
BT-Drs. 20/8260
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung -
BT-Drs. 20/2977
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/3229
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2977 - Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/6281
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz inklusiv, bedarfsgerecht und nachhaltig ausgestalten
Umsetzung Kinder- und Jugendhilfestrukturreform; inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Abbau von Bürokratie und Verbesserung der Verwaltungsabläufe; klare Zuständigkeiten und verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Leistungssysteme; Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung; Vermeidung von Leistungseinschränkungen im Rahmen von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen; kritische Prüfung neuer Vorrang- und Nachrangregelungen, Erhalt individueller Rechtsansprüche und Zugänglichkeit von Leistungen; Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Unterstützungsangebote für junge Menschen und Familien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung von Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl
Ein zentraler Baustein einer nachhaltigen und resilienten heimischen Stahlindustrie ist die Etablierung von Leitmärkten. Mithilfe politischer Marktanreize sollen die Nachfrage nach CO2-reduzierten Stahlprodukten verlässlich gestärkt werden, bis sie sich in voller Breite in den Absatzmärkten durchgesetzt haben. Viele Ansätze sind bereits vorhanden: Gutschriften für den Einsatz CO2-reduzierten Stahls „Made-in-EU“ bei den Auto-Flottengrenzwerten oder die Ausrichtung der öffentlichen Vergabe auf Nachhaltigkeit und Resilienz. Entscheidend ist nun die richtige Ausgestaltung und Umsetzung. Standards wie der Low Emission Steel Standard (LESS) erleichtern die Nachweisführung von Nachhaltigkeitskriterien und sollten in Produktverordnungen und Vergabeverfahren direkt verwendet werden.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich als effektives Sanierungsinstrument etabliert. Trotz dieser positiven Beurteilung werden in der Praxis Anpassungen zu einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband der in der Restrukturierung tätigen finanziellen, juristischen und operativen Beraterinnen und Berater, Interims Manager, Investoren und Kreditgeber haben wir einen guten und ganzheitlichen Überblick über die relevanten Themen aus den verschiedenen relevanten Perspektiven der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Restrukturierungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unserer Stellungnahme einen Beitrag zu der laufenden Diskussion und der durch Sie erfolgenden Evaluation leisten.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen im Planungs- und Honorarrecht
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NBRP)
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
12.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10. Familienbericht zu Alleinerziehenden bewertet
Der VAMV hat sich kritisch konstruktiv mit den politischen Empfehlungen des 10. Familienberichts zu Allein- und Getrennterziehenden auseinandergesetzt. Er begrüßt die Forderung der Kommission im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen für die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern zu setzen, damit diese im Lebensverlauf nicht systematisch Armutsrisiken ausgesetzt sind. Mit Blick auf Begriffe und Leitbilder plädiert der VAMV entschieden dafür „alleinerziehend“ im Recht, in amtlicher Statistik und Sprachgebrauch zu erhalten: wird die typische Mehrbelastung durch Begriffe wie „getrennt erziehend“ verwässert ist fraglich, wie die Mehrbelastung angemessen im Sozial- und Steuerrecht kompensiert wird.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ticket(zweit)markt verbraucherfreundlich regulieren
Der Ticket(zweit)markt soll zum Schutz von Verbraucher:innen strenger gesetzlich reguliert werden. Kernpunkte sind Transparenzpflichten, Begrenzung von Preisaufschlägen, Bekämpfung gewerblicher Aufkäufe, Haftung und Verantwortung der Plattformen und Schutz fairer privater Weitergaberegeln.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Schlichtung) verbraucherfreundlich gestalten
Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen nach §§ 54 ff. UrhG
Das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen (Privatkopie) wurde in den 1960er-Jahren als Behelfskonstruktion eingeführt, mit der Hersteller von Tonbandgeräten verpflichtet wurden, von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Pauschalabgabe einzuziehen und an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) weiterzuleiten. Inzwischen wurde das System auf alle kopierfähigen Geräte und Speichermedien ausgeweitet. Immer mehr Produkte sind von der Abgabe betroffen, mit denen in Zeiten des Streamings immer weniger Privatkopien angefertigt werden. Das veraltete und kostenintensive System behindert den EU-Binnenmarkt und muss daher dringend reformiert werden. Privatkopien sollten in Zukunft über ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Modell kompensiert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des im Gesetzentwurf nicht umgesetzten Regelkomplexes aus der EU-Änderungsrichtlinie zur Geschlechterperspektive und zur Differenzierung nach Geschlecht (sex) bei Maßnahmen zu Prävention und Opferschutz
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 18.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen
Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 17.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Bereitgestellt von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AMLA-RTS zur Customer Due Diligence Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten nach Geldwäscheverordnung
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf der Regulatory Technical Standards (RTS) der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zur Customer Due Diligence im Rahmen des europäischen Geldwäscherechts. Ziel ist die Anpassung und Konkretisierung der vorgesehenen Sorgfaltspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere hinsichtlich der Identitätsprüfung, der Bewertung von Unternehmensstrukturen, des Umgangs mit fremdsprachigen Dokumenten, der Nutzung von Sammelanderkonten sowie der Berücksichtigung anwaltlicher Verschwiegenheits- und Unabhängigkeitspflichten. Die Regelungen sollen unter Berücksichtigung der Besonderheiten anwaltlicher Berufsausübung ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu den geforderten Maßnahmen gehören u.a. die Erweiterung der Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden, um direkt gegen rechtsverletzende Angebote auf Online-Plattformen vorgehen zu können, die Einführung eines fiktiven Einführers im Rahmen der EU-Zollreform, eine neue Kostenregelung im Hinblick auf die Kosten für Lagerung und Vernichtung von Produktfälschungen sowie die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Die EU-Transparenzdatenbank soll um konkrete Informationen über die von den Plattformen entfernten Produkte, z.B. das konkrete Produkt oder den Händler, ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. am 04.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde verfasst und an das BMJ gesandt.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher Betrieb von Anlagen bei gleicher Stromlast, Stärkung der Stromdirektheizung im GModG, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Mieterschutz
- Bereitgestellt von: KPC Berlin GmbH am 08.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Safety by Design. Wie soziale Medien sicher gestaltet werden können
HateAids Publikation zeigt, wie Plattformdesign systematisch Risiken wie digitale Gewalt oder Desinformation verstärkt und welche ganz konkreten technischen sowie regulatorischen Maßnahmen nötig sind, um Nutzende besser zu schützen. HateAid spricht sich dafür aus, dass Produktsicherheit im Internet zentraler Bestandteil der Plattformarchitektur wird. Präventive Sicherheitsmechanismen, Verbrauchersicherheit und nicht der Profit müssen beim Betreiben von Social Media Plattformen im Mittelpunkt stehen. HateAid empfiehlt politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern: 1. Mit dem DSA bestehendes Recht konsequent durchzusetzen. 2. Umsetzbare Sicherheitsstandards einzuführen. 3. Eine Dezentralisierung der Netzwerk-Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 28.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Rahmenbedingungen für die Presse und Kreativwirtschaft schaffen
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“, die die Interessen der Kreativbranche fördert. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), besonders durch den Schutz von Einnahmequellen wie Werbung und Sponsoring sowie die Stärkung von Urheber- und Schutzrechten. Wichtige Anliegen sind die Sicherstellung der Auffindbarkeit von Inhalten, die Verhinderung eines Zwei-Klassen-Internets sowie die Regulierung staatlicher Unternehmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt.
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund einer fehlenden Legaldefinition und daraus abgeleliteten Erfassungssystemen fehlt eine solide Datengrundlage von Solo-/Selbstständigen. Das muss sich ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 24.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der EU Biotech Act ist aus Sicht von BIO Deutschland eine historische Chance, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie zu stärken. Hierzu fordert BIO Deutschland im EU Biotech Act u.a. beschleunigte Genehmigungen, gezielte Finanzierung für Scale-up-Phasen, innovationsfreundliche Regulierung, eine sektorübergreifende Governance sowie praktikable Rahmenbedingungen für KMU.
- Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 23.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Sprache im AGG verankern
Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Diskutiert wird eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Falls diese realisiert wird, wird von verschiedener Seite eine neue Pflichtversicherung gefordert bzw. vorgeschlagen. Der Verband sieht diese neue Pflichtversicherung kritisch und setzt sich hilfsweise für eine praktikable Ausgestaltung der Agesetzlichen Anforderungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Ticketzweitmarktes
Regulierung des Ticketzweitmarktes zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, durch: - Klare Verkäuferidentifikation - Transparenz zu Ticketmerkmalen - Angabe des Original- und Begrenzung des Wiederverkaufspreises - Verbindliches „Notice-and-Takedown“-Verfahren - Begrenzung des Wiederverkaufspreises
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: