Stellungnahmen/Gutachten
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387 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (387)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes
Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung) vorgelegt. Die vorgelegte Entwurfsfassung hat u.a. zum Inhalt, den Augenoptikern das Recht einer Bewertung von Befunden zuzuweisen. Damit würde die Ausübung von Heilkunde zum Bestandteil der Prüfung zum Augenoptikermeister bzw. des Optikerhandwerks gemacht.Diese Überschreitung der Grenze zur Heilkunde wäre für einen Handwerksberuf nicht zulässig und deshalb –gemessen an den einschlägigen gesetzlichen Regelungen– nicht hinnehmbar. Die entsprechenden Regelungen, insbesondere die der §§ 3, 7 und 10, sind deshalb aus dem Entwurf zur Neuordnung der Augenoptikermeisterverordnung herauszunehmen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung - AugOptMstrV)
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Adressatenkreis:
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19.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kindesunterhaltsrechts
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern
Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kreditdienstleistungen sollen nicht mit banktypischen Geschäften gleichgesetzt werden
Die mit dem BRUBEG vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten von BaFin und Bundesbank sollen nicht auf Kreditdienstleister und Auslagerungsunternehmen anwendbar werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht)
Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drucksachennummer: 380/25. Der Entwurf schafft entsprechend mit § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB eine Ermächtigungsgrundlage für die BuReg zum Erlass einer Rechtsverordnung, um verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung festlegen zu können und so Leitmärkte zu entwickeln. Von Bedeutung ist, zu gewährleisten, dass von der gesetzlich verankerten Ermächtigung zeitnah Gebrauch gemacht wird; dass die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung daran geknüpft wird, dass die dafür verwendeten emissionsarmen Grundstoffe in Deutschland und der EU produziert werden und dass schließlich die Beschaffung klimafreundlicher Leistung aus heimischer Produktion in Deutschland und der EU verbindlich in geltendes Recht auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene überführt wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation Waffenrecht: Bereich des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis beachten
Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Ausschlussfrist des § 48 WEG
Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
-
19.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DSA im Praxistest - Moderation und Meldewege verbessern
Der Digital Services Act (DSA) selbst regelt nicht, was illegale Inhalte sind, schreibt aber nutzerfreundliche Meldewege, Zugang zu internen Beschwerdesystemen und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vor. HateAid hat zwischen April 2024 und Juli 2025 die Umsetzung zentraler Rechte des DSA, insbesondere Artikel 16, 20 und 21, auf fünf sehr großen Online-Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und X) untersucht. Als Ergebnis fordert HateAid gegenüber Politik und Aufsicht: Entschlossene Aufsicht und sichtbare Durchsetzung. Klarstellungen und Nachbesserungen im Gesetzestext. Zugang zu Rechtsbehelfen sicherstellen. Qualität und Einheitlichkeit der Streitbeilegung stärken. Trusted Flagger Zertifizierungsverfahren reformieren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DSA im Praxistest - Moderation und Meldewege verbessern
Der Digital Services Act (DSA) selbst regelt nicht, was illegale Inhalte sind, schreibt aber nutzerfreundliche Meldewege, Zugang zu internen Beschwerdesystemen und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vor. HateAid hat zwischen April 2024 und Juli 2025 die Umsetzung zentraler Rechte des DSA, insbesondere Artikel 16, 20 und 21, auf fünf sehr großen Online-Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und X) untersucht. Als Ergebnis fordert HateAid gegenüber Politik und Aufsicht: Entschlossene Aufsicht und sichtbare Durchsetzung. Klarstellungen und Nachbesserungen im Gesetzestext. Zugang zu Rechtsbehelfen sicherstellen. Qualität und Einheitlichkeit der Streitbeilegung stärken. Trusted Flagger Zertifizierungsverfahren reformieren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sog. Gewalthilfegesetz (GewHG)
Streichung von "Geschlechtsidentität" aus dem Entwurf / Verhinderung der Möglichkeit, dass Männer, die behaupten, Frauen zu sein, in Frauenhäusern aufgenommen werden
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 06.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Taxonomieverordnung einen erneuten, mit anderen Verordnungen und Gesetzen nicht abgestimmten Bericht vorsieht, obwohl den Unternehmen bereits umfangreiche Berichtspflichten in anderem Kontext auferlegt sind. Sollten Berichtspflichten politisch zwingend gesehen werden, ist es daher zur Entbürokratisierung an der Zeit, die Berichtsflut „einzudämmen“ und sich über mehrere Ressorts hinweg auf Vorgaben für einen Basisbericht zu einigen, der, je nach konkreter weiterer Anforderung, in den Gesetzen/Verordnungen, modulartig ergänzt werden kann. Dies würde zu einer erheblichen personellen und damit finanziellen Entlastung in den mittelständischen Unternehmen führen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
-
01.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie
Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 19.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Sexarbeit.
Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Der VDW bekennt sich klar zum Ziel des Gesetzentwurfs. Greenwashing sollte konsequent unterbunden und Verbraucherinnen und Verbraucher zu informierten Kaufentscheidungen befähigt werden. Wir setzen uns allerdings für eine Klarstellung des Begriffs „Nachhaltigkeitssiegel“ ein, um sicherzustellen, dass nicht verpflichtende Kennzeichnungen mit funktionaler Zweckbestimmung weiterhin rechtssicher verwendet werden können. Dazu gehört bspw. das RESY-Logo, das im gewerblichen Kontext verwendet wird und der Kennzeichnung der korrekten Verwertungszuführung dient. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetz ist dringend notwendig, um eine unbeabsichtigte Anwendung der Regelungen für Nachhaltigkeitssiegel auf solche funktionalen Kennzeichnungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Wellpappenindustrie e.V. am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Richtlinie zum ökologischen Wandel / 3. Gesetz zur Änderung des UWG
Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze im Altersnotariat legt der DAV Vorschläge zur Umsetzung in der Bundesnotarordnung vor. Diese berücksichtigen die Vorgaben des BVerfG im Hinblick auf den Wegfall des Notaramtes. Zugleich sind Änderungsvorschläge vorgesehen, die für junge Bewerberinnen und Bewerber einen größeren Anreiz schaffen sollen, sich für den Beruf des Anwaltsnotars zu entscheiden. Damit sollen in der Praxis kritisierte Hürden bei der Berufsentscheidung abgebaut werden und Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Stellenplanung und Stellenbesetzung insbesondere in der Fläche geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 16.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Waffen- und Sprengstoffgesetzes
Die im Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) enthaltenen korrekturbedürftigen Ungenauigkeiten und Fehler im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz müssen korrigiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 09.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbständige verbessern
Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Zuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 08.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung eines verbraucherfreundlichen Online-Zivilverfahrens inkl. Information zu Schlichtung
Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung eines verbraucherfreundlichen Online-Zivilverfahrens inkl. Information zu Schlichtung
Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes
Das Lieferkettensorgfaltsgesetz soll für kleine Unternehmen leichter anwendbar werden; übermäßige Bürokratie und Berichtspflichten sollen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung CSRD (CSRD-RUG)
Einwirken auf BMJ / Bundesregierung, den Regierungsvorschlag für ein nationales Richtlinien-Umsetzungsgesetz zur CSRD in der Hinsicht zu ändern, das auch klassische Zertifizierungsgesellschaften zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
-
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft an eine neue Bundesregierung
Es braucht viel, um den Standort Deutschland wieder flott zu machen. Gleichzeitig gibt es große Hebel, die wesentlich zu diesem Ziel beitragen. Auf diese großen Heben muss sich die neue Bundesregierung konzentrieren und sie zu ihren Prioritäten machen: 1. Führung für ein starkes Europa übernehmen, 2. Energiepreise senken – Energieversorgung sichern, 3. Steuer- und Abgabenlast reduzieren – Sozialstaat zukunftsfähig machen, 4. Infrastruktur modernisieren und ausbauen, 5. Schuldenbremse erhalten – Investitionen priorisieren, 6. Bürokratie abbauen – Planungs- und Ge-nehmigungsverfahren beschleunigen, 7. Tarifautonomie wahren“
- Bereitgestellt von: Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. (unternehmer nrw) am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Demokratie im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD 2025
Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD 2025
- Bereitgestellt von: Democracy Reporting International gGmbH am 22.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhabens des BMF zielt darauf ab, in einer Mantelverordnung zahlreiche steuerliche Vorschriften zu modernisieren, zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung bestimmter Aufgriffsgrenzen, um die seit der letzten Anpassung eingetretene Inflation auszugleichen. Ziel der Einflussnahme ist es insgesamt, steuerliche Vorschriften zu modernisieren, praktikabler zu gestalten und Steuerpflichtige wie Verwaltung gleichermaßen zu entlasten
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: