Regelungsvorhaben

Verlängerung der Ausschlussfrist des § 48 WEG

Angegeben von:
Wohnen im Eigentum e.V. (R001042) am 11.12.2025

Beschreibung:
Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512110003 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.11.2025 an:

      • Bundesregierung

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