Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512110003
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Ausschlussfrist des § 48 WEG
Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.
Bereitgestellt von:
Wohnen im Eigentum e.V. (R001042)
am
11.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.11.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]