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359 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LkSG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (359)

    • Angegeben von: WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) ist an die Vorgaben der DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937 "CSDDD") anzupassen. Für die WSM-Branchen ist eine bürokratiearme und praxistaugliche Neuregelung wichtig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...WSM-Stellungnahme Anpassung des LKSG im Rahmen der Umsetzung..., ...WSM-Stellungnahme Anpassung LKSG 9-12-2024.doc, Version ..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verändern und eine gesetzliche..., ...überführen, indem das deutsche LKSG entsprechend angepasst ..., ...Geltung des überarbeiteten LkSG soll den Unternehmen größtmögliche..., ...Anliegens des CSDDD bzw. des LKSG; die Achtung der Menschenrechte..., ...WSM-Stellungnahme Anpassung des LKSG im Rahmen der Umsetzung..., ...WSM-Stellungnahme Anpassung LKSG 9-12-2024.doc, Version ..., ...einfachen BAFAFragebogens als LKSG-Bericht für die Veröffentlichung..., ...) ersetzen • Separater LKSG-Bericht durch einfache ..., ...WSM-Stellungnahme Anpassung des LKSG im Rahmen der Umsetzung..., ...WSM-Stellungnahme Anpassung LKSG 9-12-2024.doc, Version ..., .... geforderten separaten LKSG-Berichte oder die Sinnhaftigkeit...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.12.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine vorgezogene, bürokratiearme und vollzugsfreundliche Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) entsprechend dem Omnibus-I-Verfahren durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ein, das das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzt und u.a. den Anwendungsbereich auf sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. EUR Umsatz reduziert. Die Begrenzung des Anwendungsbereichs wird dazu führen, dass ca. zwei Drittel der heute nach LkSG verpflichteten Versicherungsgruppen spätestens 2028 nicht mehr von der Lieferkettenregulierung erfasst werden. Diese Entlastung sollte nicht erst 2028, sondern so schnell wie möglich wirksam werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der CSDDD die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der CSDDD die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Vor dem Hintergrund des bereits geltenden LkSG und der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht sollen die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen stärker durch entsprechende Erleichterungen berücksichtigt werden, die bisher in erheblichem Umfang zumindest indirekt von den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette betroffen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11752 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bewirken. Die Regelungen des LkSG haben hingegen das Potenzial..., ...hinsichtlich der nach dem LkSG erforderlichen Bereitstellung..., ... Aussicht gestellt, das LkSG insgesamt abzuschaffen ..., ...vollständige Abschaffung des LkSG. Zu den einzelnen Vorschlägen..., ...Bundesregierung zur Abschaffung des LkSG war die Feststellung, ..., ...hingegen vor, dass die vom LkSG betroffenen Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Text des LkSG beibehalten werden. Dieser..., ... dass die Hauptlast der LkSG- Pflichten eben aus dem..., ...Großteil der Belastungen des LkSG aus. Auch mittelständische..., ...BMAS eine Abschaffung des LkSG insgesamt ablehnt. ...
    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch..., ...Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft...
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Lieferkettengesetze sowohl national (LkSG) als auch europäisch CSDDD sollten abgeschafft werden; hilfsweise ist ein Moratorium bis zum Inkraftreten der CSDDD zu fordern; äußerst hilfsweise sollten die Gesetze dahingehend geändert werden, dass die Prüfreichweite eingeschränkt wird, Safe Harbour- und externe Zertifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
    • Beschreibung: In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der Corporate sustainability due diligence Directive (CSDDD) die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
    • Angegeben von: Stichting Rainforest Alliance am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Rainforest Alliance setzt sich durch ihre politische Arbeit dafür ein, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beibehalten und wirksam umgesetzt wird. Ziel ist es, die Verantwortung deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltstandards.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11752 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/10062 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Deutsche Unternehmen entlasten - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Praxisgerechte und schlanke Umsetzung der europäischen CSRD in deutsches Recht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden mit Ausnahme des LkSG weitgehend nur Regelungen..., ...umgesetzt werden können. LkSG: Aussetzen der Berichtspflicht..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein Wahlrecht für Unternehmen..., ...zusätzlichen) Bericht nach dem LkSG erstellen. Berichte für..., ...dass die Berichte nach dem LkSG, d.h. u.a. für das Wirtschaftsjahr..., ... müssten sie jetzt die LkSG-Berichte für das Geschäftsjahr...
    • Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Berichtspflicht gemäß dem LkSG für die Geschäftsjahre..., ...aktuell bereits nach dem LkSG berichtspflichtig sind,..., ... die Anforderungen des LkSG für die Geschäftsjahre ..., ...optional weiterhin für die LkSG-Berichterstattung nutzen..., ...Anpassungen des deutsches LkSG vorgenommen werden. Das..., ...Sollten die Pflichten des LkSG weiterhin für anwendbar..., ... 1. Inklusion des LkSG-Berichts und Stichtage ..., ...Geschäftsjahre nach dem LkSG berichtspflichtig waren..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen aber erst 2026 ..., ... um einen LkSG-Bericht mit befreiender..., ...der Anwendungsbereich im LkSG zum 1.1.2024 erweitert..., ...Geschäftsjahre nach dem LkSG erstellt werden müssen..., ...sollte die Anpassung des LkSG um die Vorschriften der..., ...Absatz 2 HGB auf reine LkSG-Berichte Unternehmen, ..., ... sollte daher auch auf LkSG-Berichte für anwendbar ..., ...Sinne des §12 Absatz 4 LkSG-E für die erst sukzessive..., ...Pflichten im Sinne des LkSG. Denn in der Formulierung des § 10 Abs. 6 LkSG-E erfolgt ausdrücklich..., ... Absatz 2 HGB auf reine LkSG- Berichte Unternehmen..., ...) sollte daher auch auf LkSG-Berichte für anwendbar...
    • Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11752 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der DTV fordert mit Blick auf die bürokratischen Belastungen die Aussetzung des LkSG bis zur Umsetzung der CSDD-Richtlinie. Die Umsetzung der Richtlinie auf natioanler Ebene darf nicht über die dort gemachten Vorgaben hinausgehen, um die deutschen Unternehmen im Wettbewerb mit anderen europäischen Unternehmen nicht zu benachteiligen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... § 10 Abs. 2 S. 1 LkSG der Lieferkettenbericht..., ...einer damit einhergehenden LkSG-Berichtspflicht bis Ende..., ... bzw. das Aussetzen der LkSG-Berichtspflicht und Kopplung..., ...nicht den Regelungen des LkSG unterlagen. Dies kann aber..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen werden. Damit..., ...bereits den Pflichten des LkSG unterfällt. Wir schlagen..., ...für alle Berichte, inkl. LkSG gelten. Erhöhung der..., ..., sind die Vorgaben des LkSG bis heute deut-lich höher..., ...Wettbewerbern durch das LkSG mindestens keine Nachteile..., ... LkSG-Bericht abgeben müssten. Dass das LkSG im vorliegenden RefE nicht..., ... des LkSG bis zur Umsetzung der CSDDD (oder Änderung des LkSG analog zu Artikel 3 Nr...., ... vor, einen neuen § 10b LkSG einzufügen: „§ 10b (neu) LkSG: Ein nach §§ 289b ff. HGB..., ...hinaus regen wir an, § 24 LkSG in Übereinstimmung mit ..., ... Sicht des VATM sollten LkSG‑Änderung und der sich in..., ... aussetzen § 10 LkSG ist vollständig auszusetzen..., ...Daher regen wir an, § 24 LkSG in Übereinstimmung mit ..., ... Schutzniveau. § 14 LkSG – „Beratung vor Sanktion...
    • Angegeben von: Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Referentenentwurf des BMJ vom 22.3.2024 zur nationalen CSRD-Umsetzung: DICO empfiehlt eine Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen für Unternehmen, die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Ferner begrüßt DICO die Reduktion der Berichtspflichten und regt eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung an.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ...erschwert: § 10 Absatz 5 LkSG-E sieht eine Befreiung ..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts vor..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E hat. Nicht von der..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts befreit..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E, so dass die betroffenen..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen, einem der beiden..., ... liegt daran, dass nach LkSG die Mitarbeitenden „nach..., ... Ziel der Änderung des LkSG gemäß Begründung Nummer..., ...vor, dass § 10 Absatz 5 LkSG-E um die geschilderten ..., ...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ... Die Befreiung von der LkSG-Berichtspflicht ist gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 LkSG-E möglich bei der Veröffentlichung..., ...gesetzlichen Vorgaben zum LkSG-Bericht. Eine Pflicht zur..., ...Gesetzesbegründung anregen. III. LkSG-Betroffenheit als relevante..., ...anzumerken, dass allein die LkSG-Betroffenheit keine Wesentlichkeit..., ...insbesondere daraus, dass das LkSG für den Anwendungsbereich..., ... Allerdings sollte eine LkSG-Betroffenheit im Rahmen..., ...dem 01.01.2023 unter das LkSG fallen und bei denen das..., ...spätestens 30. April 2024 einen LkSG-Bericht einreichen und ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dahingehend angepasst werden. LkSG-Berichtspflicht entlang..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können wir nicht erkennen. Die LkSG-Berichtspflicht für das..., ...Berichtspflichten aus dem LkSG regulär erfüllt werden,..., ...nochmals einen separaten LkSG-Bericht veröffentlichen..., ...Berichterstattungspflichten nach dem LkSG geschützt werden, damit..., ...Berichtsstruktur für einen LkSG-Bericht aufzubauen, nur..., ...Berichtspflicht nach dem LkSG gekoppelt an die Umsetzungsfristen..., ... Informationen nach dem LKSG) wahlweise in deutscher...
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DRV setzt sich für eine nationale 1:1-Umsetzung der CSDDD ein. Im Rahmen der Umsetzung muss das LkSG auf Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Bürokratieabbau geprüft und entsprechend angepasst werden. Zudem beabsichtigt der DRV, spezifische Herausforderungen der Agrar- und Ernährungsbranche bei der Erstellung von Muster-Vertragsklauseln auf nationaler und europäischer Ebene politisch einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich der VDA für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Das ist vor allem für den immer stärker belasteten Mittelstand sehr wichtig. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen, vor allem der mittelständig geprägten Kunststoffverarbeitenden Industrie zu vermeiden, setzt sich TecPart für die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Aus Sicht des Verbandes sollte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass die kleinen und mittelständigen Unternehmen in Deutschland, die sich mitten in einer Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden.
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie bekennen sich grundsätzlich zu den Zielen und Leitlinien des LkSG und sind auch bereit, die eigene Lieferkette bestmöglich in diesem Sinn zu überprüfen. Wir positionieren uns für klare Regelungen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit haben und zeigen Wege und Grenzen auf, damit nicht noch mehr Bürokratie eingeführt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
    • Beschreibung: Terre des Hommes setzt sich in Zusammenarbeit mit dem CorA Netzwerk dafür ein, Menschenrechts- und Umwelt-Safeguards in der EU-Lieferkettenverordnung zu verankern: risikobasierte Sorgfaltspflicht für gesamte Wertschöpfungskette, Verantwortung direkt bei den Unternehmen, faire und sachgerechte Verteilung der Beweislast, Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor, umfassender Schutz für die Umwelt, Sorgfaltspflichten für das Klima.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11752 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits zwei Jahre nach..., ...von Lieferkettengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie..., ...mit einer Abschaffung des LkSG ihre völkerrechtlichen ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Wir nehmen an, dass..., ...Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch..., ...eine separate Novelle des LkSG geplant ist und hierzu ..., ...der Berichtspflicht nach LkSG über einen CSRD-konformen...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Beschreibung: Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes (LkSG). Der Entwurf verfolgt ..., ...Abgleich Art. 2 CSDDD mit § 1 LkSG) und zur Begrenzung auf..., ...Risikoanalyse (§ 5 Abs. 4 LkSG): Die jährliche Durchführung..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG): Auch die vorgesehenen..., ...Geschäftsbereich (§ 5 Abs. 1 LkSG): Für deutsche Standorte..., ...Zulieferer“ (§ 2 Abs. 7 LkSG): Die aktuell sehr weite..., ...substantiierte Kenntnis“ (§ 9 Abs. 3 LKSG) klarer darlegen – um für..., ...Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2–4 LkSG): Sehr begrüßen möchten..., ...Grundsatzerklärung nach § 6 LkSG: Unabhängig vom Wegfall...
    • Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.11.2025
    • Beschreibung: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Deutsche Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten und tun bereits, was sie können, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Durch ihr Engagement im Ausland tragen sie aktiv zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen, besserer Bildung und nachhaltiger Entwicklung bei. Der Verantwortung und dem Einfluss von Unternehmen sind jedoch Grenzen gesetzt und der EU-Vorschlag geht zu weit, sogar weit über das deutsche „Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) hinaus. Der EU-Vorschlag droht die Unternehmen zu überfordern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Mit der Billigung..., ...Binnenmarkt sicherstellt und das LkSG bis zum Beginn der Anwendungsfristen..., ...Unternehmen im Vergleich zum LkSG abzubauen, z. B. durch ..., ...dazu beispielsweise die LkSG-Umsetzungsvorgaben entschlacken...
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.02.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit..., ... CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...harmonisiert werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.02.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ... werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.02.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.02.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.02.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.12.2025

    • Angegeben von: Plan International Deutschland e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wichtige Aspekte, für die wir im Rahmen des deutschen Gesetztes sowie der EU-Richtlinie geworben haben: der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu bilden, der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Nach Ratifizierung des Gesetzes lag unser Fokus auf der Umsetzung und auf Änderungsvorschlägen. Aufgrund der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2024/1760 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist eine Anpassung des LkSG erforderlich, um die erweiterten und harmonisierten Anforderungen der EU umzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10062 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Deutsche Unternehmen entlasten - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...deutlichen Rückverweis auf das LkSG im Referentenentwurf. Die..., ...und Berichtsinhalte des LkSG, insbesondere jene, die..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen..., ...wird. Die Integration des LkSG in die CSRD muss gewährleistet..., ...Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) • Öffnung des Prüfmarktes..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...klarer Rückverweis auf das LkSG, dessen Berichtspflichten..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen...
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
      2. BT-Drs. 20/5992 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 25.09.2025
    • Beschreibung: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Men- schenrechtsverletzungen in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht verlängert worden. Die CSDDD enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unter- nehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 422/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entschieden ab. Die geplante..., ...voreilige Schwächung des LkSG vor Umsetzung der CSDDD..., ...nach § 10 Absatz 2 bis 4 LkSG ist ein fataler Fehler...., ...kontraproduktiv Die Begründung, das LkSG solle bis zur Umsetzung..., ...vorübergehende Schwächung des LkSG läuft den europäischen ..., ...untergraben die Wirksamkeit des LkSG und senden ein fatales ...
    • Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für die Allianz als Ersteller und Nutzer von Daten wichtig. Die CSRD eignet sich mit ihrem Fokus auf doppelte Wesentlichkeit gut als standardisierte Entscheidungsgrundlage für Investoren. Wir begrüßen die Reduzierung regulatorischen Aufwands, sehen aber eine zu starke Reduzierung des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD aufgrund der Nachteile für Datennutzer und bezüglich Sorgfaltspflichten kritisch. Die Streichung der Verpflichtung zu Transitionsplänen innerhalb der CSDDD sehen wir kritisch. Wir begrüßen die Rechtssicherheit, die die Änderung des LKSG und die CSRD-Umsetzung bringen. Bei der Überarbeitung der SFDR und vorgeschlagenen Einführung eines Kategorisierungssystems sollten die Besonderheiten des Versicherungssektors berücksichtigt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel

    Aktiv vom 22.07.2025 bis 24.07.2025

    • Angegeben von: Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Hoffnungszeichen tritt für eine zügige Überführung des Europäischen Lieferkettengesetzes in deutsches Recht ein. Das EU-Lieferkettengesetz geht etwa bei der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Bei Menschenrechtsverletzungen, die von Unternehmen verursacht wurden, erhalten Betroffene Zugang zu EU-Gerichten, um Schadenersatz einzufordern. Hoffnungszeichen tritt in diesem Zusammenhang für eine Nachschärfung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 495/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: B. Braun SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Sondierung hinsichtlich der Möglichkeit der Einführung einer sogenannten "White List" sicherer Herkunftsländer (z.B. in der Europäischen Union) sowie weiterer Maßnahmen zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 495/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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