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TÜV Rheinland AG
Aktiengesellschaft (AG)
- Registernummer: R003903
- Ersteintrag: 29.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Grauen Stein -51105 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492218060
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E-Mail-Adressen:
- franziska.kassler@de.tuv.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23440.001 bis 450.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Michael Fübi
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Mitgliedschaften (3):
- TÜV Verband e.V.
- TIC Council
- Ostasiatischer Verein e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (35):
Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Automobilwirtschaft; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung der TÜV Rheinland AG sowie ihrer Tochtergesellschaften werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um die Digitalisierung/KI/Cybersecurity, Mobilität, Nachhaltigkeit, Produkt- und Anlagensicherheit. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Der mit der Interessenvertretung betraute CEO ist aktuell Verbandspräsident des TÜV-Verbands sowie Präsident des TIC Councils. Er übt die Interessenvertretung ganz überwiegend im Namen der Verbände aus. In seltenen Ausnahmefällen nimmt der CEO Termine zur Interessenvertretung wahr (z.B. Teilnahme an einer Podiumsdiskussion oder Roundtable), bei denen er explizit als CEO TÜV Rheinland auftritt oder seine Rolle nicht immer trennscharf ist.
Konkrete Regelungsvorhaben (19)
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Auslegung und Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR) - 2017/745/EU
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der MDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: MPG, MPDG, MPBetreibV
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Interessenbereiche: Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Auslegung und Umsetzung der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) - 2017/746/EU
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der IVDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: MPG, MPDG, MPBetreibV
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Interessenbereiche: Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Entwurf eines Leitfadens für die §29 StVZO-Untersuchung für autonome Fahrzeuge nach AFGBV
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Beschreibung:
Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6 monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
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Betroffenes geltendes Recht: AFGBV
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Interessenbereiche: Personenverkehr, Straßenverkehr
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Beschreibung:
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Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act
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Beschreibung:
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
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Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit, Digitalisierung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Beschreibung:
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Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
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Betroffenes geltendes Recht: ÜAnlG
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Interessenbereiche: Digitalisierung, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Auslegung und Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
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Betroffenes geltendes Recht: BetrSichV
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Interessenbereiche: Digitalisierung, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
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Beschreibung:
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV Rheinland setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: HGB
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Interessenbereiche: Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie
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Beschreibung:
Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: LkSG
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Interessenbereiche: Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Anpassung der nationalen Produktsicherheitsgesetzgebung (ProdSG) an die neue EU-Spielzeugverordnung
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Beschreibung:
Die neue EU-SpielzeugVO (COM(2023)462) muss zwar nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordert aber ggf. eine Anpassung der bisherigen nationalen Umsetzung der gelten EU-Spielzeugrichtlinie. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Spielzeugverordnung bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden BInnenmarktes und dem System der unabhänigen Drittprüfung (Benannten Stellen). Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der Europäischen Spielzeugverordnung sensibilisiert werden.
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Interessenbereiche: Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Umsetzung der Carbon Management Strategie im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
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Beschreibung:
Mit der Carbon Management Strategie sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS/CCU liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. TÜV Rheinland setzt sich bei der Projekt- und Standortwahl für die CO2-Speicherung für hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards ein, deren Einhaltung von unabhängiger Seite überprüft werden sollten. Nur so kann das notwendige Vertrauen in CCS/CCU-Technologie sichergestellt werden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes
- Datum der Veröffentlichung: 26.02.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: KSpG
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Interessenbereiche: Fossile Energien, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Reparatur im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
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Beschreibung:
Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.
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Interessenbereiche: Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Novellierung des BattG und ElektroG im Sinne der benannten Stellen
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Beschreibung:
Das BattG und ElektroG nach dem Inkrafttreten der neuen Batterieverordnung am 17. August 2023 überarbeitet werden. Besonderer Bedarf besteht neben dem Abfallbereich bei der Konformitätsbewertung, den Sorgfaltspflichten und den Stoffbeschränkungen auf nationaler Ebene. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Batterie-Verordnung bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung.
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Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Verbraucherschutz
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach SPK-Richtlinie
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Beschreibung:
Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Strompreiskompensation-Richtlinie (SPK) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Fossile Energien, Immissionsschutz
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach BECV-Verordnung
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Beschreibung:
Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
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Betroffenes geltendes Recht: BECV
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Fossile Energien, Immissionsschutz
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Beschreibung:
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Politische Botschaften zur Gestaltung des Straßenverkehrs anhand der TÜV Mobility Studie 2024
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Beschreibung:
Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
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Interessenbereiche: Personenverkehr, Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Themenvorschläge des TÜV Verbands zur KI-Regulierung beim automatisierten Fahren bei der Typprüfung
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Beschreibung:
Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden. Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.
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Interessenbereiche: Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Cannabislegalisierung
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Beschreibung:
TÜV Rheinland hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11666 a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Kommentierung des Antrags der Union zu Kosten beim Führerscheinerwerb
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Beschreibung:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel von TÜV Rheinland ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10610 Damit Mobilität nicht zum Luxus wird - Für einen bezahlbaren Autoführerschein (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Personenverkehr, Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
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Batteriebewertung - Zugang zu Fahrzeugdaten für unabhängige Dritte und Prüforganisationen
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Beschreibung:
Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanagementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
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Interessenbereiche: Straßenverkehr, Verkehrspolitik
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23