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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (154)

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      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GVSG soll die Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene stärken. Die Fachverbände begrüßen u.a. die Beschleunigung von Hilfsmittelbewilligungen und die Stärkung der Patientenvertretung. Kritisch sehen sie Versorgungspauschalen für chronisch Kranke ab dem ersten Arztkontakt. Sie fordern u.a. verbindliche Barrierefreiheitskriterien für Arztpraxen, ein Mitbestimmungsrecht für Patientenvertretungen, die Förderung barrierefreier Praxen aus dem Strukturfonds sowie die Wiedereinführung der telefonischen Pflegeberatung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DGKJP fokussiert sich bei ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text, "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die DGKJP dringenden Reformbedarf bei den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune, Inhalte neu z.B. Erleichterung/ Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung ggf.Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Versorgungspauschalen für chronisch kranke Menschen, Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, Stärkung der Patientenvertretung, Pflicht der GKV zur Erhebung und Veröffentlichung von Leistung- und Qualitätskennzahlen, Mittelverwendung aus dem Strukturfonds vertragsärztlicher Versorgung .

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht insbesondere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche für Betroffene vereinfachen würde.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
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    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 10.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.08.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der SoVD unterstüzt die Verbesserung des GVSG, damit die psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert und die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel bei schwerbinderten Menschen vereinfacht werden. Zudem erhöht das Gesetz die Transparenz und fördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Pflege- und Krankenkassen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem GVSG soll eine flächendeckende hausärztliche Versorgung gewährleistet werden. Um die Ausübung einer allgemeinärztlichen Tätigkeit attraktiver zu machen, sind unterschiedliche finanzielle Maßnahmen geplant. Bei vielen Erkrankungen - so auch bei den rheumatischen Erkrankungen - ist die spezialisierte Betreuung und Therapie für den Krankheitsverlauf von entscheidender Bedeutung. Insbesondere chronische Erkrankungen erfordern oft eine lebenslange Betreuung. Aus Sicht der Deutschen Rheuma-Liga muss daher auch die fachärztliche Versorgung gestärkt werden. Seit 2012 gibt es ein DMP Rheumatoide Arthritis, das bisher nicht in der Versorgung angekommen ist. Bestehende Hürden müssen daher ausgeräumt werden, damit DMPs schneller zugänglich sind.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 06.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      -Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird. -Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung. -Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen. -Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      -Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird. -Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung. -Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen. -Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) Als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 26.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kernforderungen der Ärzteschaft ist es, eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere soll die Bedeutung der Versorgung durch Entbudgetierung und Einführung von Pauschalen hervorgehoben werden. Die Bundesärztekammer fordert die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Einbeziehung ärztlichen Sachverstands im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie dringende Regelungen für investorenbetriebene medizinische Versorgungszentren und eine Erhöhung der Medizinstudienplätze. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und in den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVSG) einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bpa fordert eine qualifizierte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer in der Pflege im G-BA. Die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert auszubauen, wird begrüßt. Der bpa fordert die Einbeziehung und Berücksichtigung der Pflege sowie eine regelhafte und nachhaltige Refinanzierung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen. Die Aufforderung an die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu etablieren, die eine auf Planung beruhende Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur zum Ziel hat, wird entschieden wird entschieden abgelehnt. Der damit angestrebte Wegfall des Kontrahierungszwangs gefährdet eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11955 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken
      3. BT-Drs. 20/3272 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Leistungsbezogene Vergütung der medizinischen Behandlungspflege statt Pauschalen - Die medizinische Behandlungspflege in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege der Finanzzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterstellen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 04.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune, Inhalte neu z.B. Erleichterung/ Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung ggf.Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Versorgungspauschalen für chronisch kranke Menschen, Vorhaltepauschalen für Arztpraxen, Stärkung der Patientenvertretung, Pflicht der GKV zur Erhebung und Veröffentlichung von Leistung- und Qualitätskennzahlen, Mittelverwendung aus dem Strukturfonds vertragsärztlicher Versorgung .

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 12.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird das Fehlen von Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 15.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

      • 10.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund des medizinischen und technologischen Fortschritts, der seit Jahren die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung beschleunigt, muss der Gesetzgeber ein erhebliches Interesse daran haben, die Attraktivität der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt*innen zu erhöhen, um zukünftig die Versorgungssicherheit in der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen aufrechtzuerhalten. Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, der Pauschalisierung, dem Bonus in der hauarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V

    • Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 13.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) vertritt als Dachverband die berufspolitischen Interessen der sechs mitgliederstärksten maßgeblichen Spitzenorganisationen gemäß § 125 SGB V auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, der Gesundheitsorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder.

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird das Fehlen von Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 07.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen! 2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern! 3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen und psychotherapeutische Expertise integrieren! 4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern! 5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen! 6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen!

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. am 24.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.

    • Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.04.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.

    • Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 12.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 17.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 15.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 06.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 10.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für di Diabetolog*innen. Es ist zu befürchten, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zu den Empfehlungen des Bundesrates und zum Kabinettsentwurf des GVSG. Sie begrüßen u.a. die Klarstellung zur Finanzierung nichtärztlicher Leistungen in SPZ und MZEB, die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Sie fordern Nachbesserungen bei Versorgungspauschalen, Vorhaltepauschalen, Mitbestimmungsrechten, Bedarfsplanung und der Umsetzung des Aktionsplans für ein inklusives Gesundheitswesen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 16.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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