- Registernummer: R005951
- Ersteintrag: 08.05.2023
- Letzte Änderung: 09.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 16.09.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Altkrautheimer Str. 2074238 KrautheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49629442810
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E-Mail-Adressen:
- info@bsk-ev.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
BSK-Repräsentanz BerlinKurfürstenstraße 13110785 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +4930814526850
- E-Mail-Adresse: berlin@bsk-ev.org
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2370.001 bis 80.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Julia Walter
- Simone Siebert
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Diplom Politologe Jörg Bechtold
Tätigkeit bis 04/24:
Referent für Inklusion und Teilhabe
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag
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Gesamtzahl der Mitglieder:
3.711 Mitglieder am 16.04.2024, davon:
- 3.600 natürliche Personen
- 111 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband
- Deutscher Behindertenrat
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
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Interessen- und Vorhabenbereiche (22):
Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Personenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Teilhabe, Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Körperbehinderung am Leben in den Gemeinschaften und in der Gesellschaft, zur Selbstverwirklichung von Menschen mit Körperbehinderung in der Gesellschaft beizutragen und der Abbau sozialer, gesellschaftlicher, die Mobilität und Kommunikation einschränkender Barrieren. Verwirklicht wird dieser Vereinszweck insbesondere durch aktive Einflussnahme und Mitgestaltung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen aus der Sicht von Menschen mit Köperbehinderung auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene, Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung bei Gesetzesinitiativen, der Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften, staatlichen und kommunalen Entwicklungsprogrammen und die Nutzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Instrumente betreffend Vertretung und Prozessführung für die Mitglieder mit Körperbehinderung sowie dem Verein gewährten Rechten (in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der BSK konzentriert sich bei seiner Interessenvertretung schwerpunktmäßig auf einzelne Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention: Artikel 8: Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), Artikel 9: Bewusstseinsbildung und Artikel 25: Gesundheit. Zu diesem Zweck sind in der Berliner Repräsentanz hauptamtliche Mitarbeiterinnen beschäftigt, die diese Themen bearbeiten in Form einer Referentin für Barrierefreiheit und einer Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik. Der BSK ist einer der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Behindertenverbände, der zur Aufnahme und zum Abschluss von Zielvereinbarungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berechtigt ist. Zudem ist der BSK ein vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband und besitzt in diesem Zusammenhang das Verbandsklagerecht. Zur Vertretung der Rechte bzw. Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nimmt die Referentin für Sozial- und Gesundheitspolitik am Arbeitsausschuss des DBR (Deutscher Behindertenrat), dem Aktionsbündnis aller Behindertenverbände in Deutschland, teil. Das Sekretariat informiert in seiner wöchentlichen Arbeitsrundmail über aktuell laufende Stellungnahmeverfahren. Referentenentwürfe werden hierzu bewertet. Zudem ist der BSK im Hauptvorstand der Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR), Umsetzungsbegleitung BTHG beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sowie Mitglied von Rehapro beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Grundlagen der Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern im Fachteam Gesundheit des BSK. Externe Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft und Politik werden vom BSK z.B. bei dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Koalitionsvertrag konsentierten Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen im Handlungsfeld „Inklusion durch Digitalisierung“ fachlich begleitet, u.a. auch durch die Teilnahme an Fachgesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Darüber hinaus bietet der BSK seit 15 Jahren zwei Fachveranstaltungen „BSK im Dialog“ sowie „Krautheimer Gespräche“ jeweils alternierend einmal jährlich an. Dabei gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Verbandsvertretern des BSK, behinderten Menschen im Publikum sowie Vertretern der Politik zu behindertenpolitischen Themen. Im März 2024 waren zuletzt Steffanie Aeffner (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne), Hubert Hüppe (Bundestagsfraktion CDU) und Jürgen Dusel (Bundesbehindertenbeauftragter) zum o.g. Aktionsplan beim BSK zu Gast. Der BSK ist zudem im Inklusionsbeirat beim Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und arbeiten mit dem Arbeitsstab von Herrn Dusel auch bei z.B. bei dem Aktionsplan des BMG vertrauensvoll zusammen.
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Beschreibung:
SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Richtlinie nach § 75 Abs. 7 SGB V: Praxen müssen alle Kriterien mit ja/vorhanden oder nein/nicht vorhanden beantworten Richtlinie nach § 75 Abs. 7 Satz 1 Nummer 3a SGB V Es darf nichts durch unvollständige Angaben verwässert werden Neuer § 105 Abs. 1a SGB V: Neueinfügung Nr. 9 innerhalb des § 105 abs. 1a: Die von den KVen und KZRen zu finanzierenden Maßnahmen aus den gebildeten Strukturfonds werden explizit um Maßnahmen zur Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit ergänzt. § 99 SGB V: Der Gesetzgeber sollte klarstellen, das MZEB neben ihrer Funktion als Lotse auch einen Behandlungsauftrag haben. Ergänzung § 124 Abs. 2 SGB V: Auch Heilmittelerbringer haben eine Auskunftsverpflichtung gegenüber der Zulassungsstelle
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (4):
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Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroMittelabruf für das vom BMAS geförderte Projekt "Kompetenzaufbau der Fachteams mittels Fortbildungsveranstaltungen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch" (Förderung Partizipation Verbände). -
Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Öffentliche Hand – BundNürnbergBetrag: 1 bis 10.000 EuroEingliederungszuschuss nach § 16(2) SGB II i.V.m. §§ 80, 90 (2-4) und 91 SGB III -
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandStuttgartBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroBegleitende Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX, Beschäftigungssicherungszuschuss -
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 1 bis 10.000 EuroLeistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe - außergewöhnliche Belastungen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
660.001 bis 670.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Bundesverband-Selbsthilfe-Koerperbehinderter-e-V-Krautheim_Bericht-2023.pdf