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115 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (115)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Hiermit geht..., ...dieses Vorhaben ab. Das AsylbLG wurde für einen Perso-nenkreis..., ...Leistungsbeziehende nach AsylbLG sind die Jobcenter nicht..., .... Wer Leistungen nach AsylbLG bezieht, ist aus dem ..., ...der Leistungsbezug nach AsylbLG bei Ukraine-Vertriebenen..., ... Anrechnungsgrenzen im AsylbLG für Erwerbstätige, deren..., ...Verlust der Arbeit ins AsylbLG zurückfallen. Die jetzigen..., ...erhalten (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 AsylbLG-neu). Personen, die ..., ...Regelsystem und nicht nach AsylbLG erhalten sollten. Das..., ...Rückkehr“ dieser Gruppe ins AsylbLG. Das AsylblG wurde, ..., ...Nr. 3 Bst. b) und Nr. 8 AsylbLG, denen bereits Leistungen..., ...fortgesetzt (§ 4 Abs. 4 AsylbLG-neu). Bewertung Diese..., ... § 4 AsylbLG umfassen nur eine Versorgung..., ...Leistungsumfang des § 4 AsylbLG hat. Es ist aus Sicht..., ...Leistungsberechtigte nach AsylbLG sind. Das Ziel, auf ..., ...bleibt nach § 7 Abs. 3 AsylbLG nur in geringem Umfang..., ...Betroffenen zurück ins AsylbLG. Bewertung Ein Ende..., ...leistungsberechtigt nach AsylbLG sind. • Es sollte im AsylbLG eine Regelung geschaffen..., ...die Administrierung des AsylbLG generell einen höheren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Hintergrund Der ..., ...Leistungsberechtigte nach AsylbLG mit ho-hem bürokratischem..., ...damit begründen, dass im AsylbLG gerade eine Rechtsgrundlage..., ... bleibt unverändert im AsylbLG und damit auch die Kostentra-gungspflicht bei den für das AsylbLG zuständigen Trägern. ..., ...über das SGB V hinaus im AsylbLG wäre eine symbol-politische..., ...werden vom nach §§ 10 ff. AsylbLG zuständigen Träger gewährleistet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schriftliche Stellungnahme vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu zwei Anträgen von Fraktionen im Deutschen Bundestag mit einer verfassungsrechtlichen Bewertung der Einführung der Bezahlkarte, der Ausweitung von Sanktionen nach § 1a AsylbLG und der Ausweitung des Bezugszeitraumes der niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG von 18 auf 36 Monate

    • Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9740 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen
      2. BT-Drs. 20/4051 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Sanktionen nach § 1a AsylbLG • der Ausweitung des..., ...niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG von 18 auf 36 Monate ..., ...entspricht im Wesentlichen den AsylbLG-Änderungen, die von den..., ... geplante Änderung des AsylbLG erheblichen verfassungsrechtlichen..., ... nun vorgeschlagen, im AsylbLG lediglich die Leistungsform..., ...Geldleistungshöhe (§ 3a AsylbLG) liegt aber eine Einkommens..., ...Leistungshöhe aus § 3a AsylblG erfolgen, müssen in gleicher..., ...Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeteilt wird. Zwar..., ... 7). Gemäß § 1a Abs. 1 AsylbLG erhalten die betroffenen..., ...Diese Sanktionen in § 1a AsylbLG sind mit der Rechtsprechung..., ...Regelbedarfs vorgibt. § 1a AsylbLG sieht hingegen die Kürzung..., ...der Tatbestände des § 1a AsylbLG verstoßen zudem gegen..., ..., allerdings geht § 1a AsylbLG insbesondere mit der ..., ...Sanktionsmöglichkeiten in § 1a AsylbLG dringend überarbeitet..., ...Grundleistungen nach § 3 AsylbLG von 18 auf 36 Monate ..., ...Analogleistungen in § 2 Abs. 1 AsylbLG von vier Jahren hielt..., ...Leistungsabsenkungen im AsylbLG: Will der Gesetzgeber..., ...der Berechtigten in § 1 AsylbLG angelegte Vermutung, ..., ... für die in § 2 Abs. 1 AsylbLG vorgesehene Dauer von..., ...Ausweitung in § 2 Abs. 1 AsylbLG von 18 Monaten auf drei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ausgeweitet werden. ..., ...die Aufnahme aller vom AsylbLG erfassten Personen in..., ...Rechtskreiswechsels in das AsylbLG gelten in der Regel für..., ...Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 AsylbLG) verfassungswidrig ist..., ... § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG dar, der mittlerweile..., ... vorerst nicht gemäß AsylbLG leistungsberechtigt, ..., ...Die Einschränkungen des AsylbLG werden damit begründet..., ...material/stellungnahme-asylblg-2/. Seite 5 von 16 ..., ...für die Leistungen des AsylbLG. Der Rechtskreiswechsel..., ...Schonvermögens, das im AsylbLG nur 200 Euro statt wie..., ...zuständigen Behörden im AsylbLG nicht bindend, so dass..., ...Rechtskreiswechsel ins AsylbLG hätte zudem besonders..., ...Grundleistungsbezug des AsylbLG, also den ersten drei Jahren, über § 6 AsylbLG nur Pflegesachleistungen..., ...aufgrund der durch das AsylbLG nochmals verstärkten ..., ... stehen oder durch das AsylbLG deutlich schlechtere ..., ...Übergangsregelungen im AsylbLG, SGB II sowie SGB XII..., ...alle Minderjährigen im AsylbLG-Leistungsbezug in die..., ...§ 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AsylbLG. Sozialgerichte haben..., ... des AsylbLG sollte statt der vorgesehenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Keine Verlängerung des Bezugszeitraums von Leistungen nach AsylbLG von 18 auf 36 Monate 2. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 3. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 4. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 5. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen

    • Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 21/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einschränkungen durch § 4 AsylbLG (und Öffnung durch § 6 AsylbLG) und das in einigen Bundesländern..., ...Datenabgleich nach § 11 AsylbLG angepasst werden, damit..., ...Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG (klar definierter Anspruch..., ...§ 87 AufenthG und § 11 AsylbLG) der öffentlichen Stellen..., ...Probleme im Einzelnen: § 4 AsylbLG beschränkt die Leistungen..., ...unerlässlich sind, nach § 6 AsylbLG gewährt werden. •..., ...Regelung durch §§ 4 und 6 AsylbLG gibt es keinen eindeutig..., ...Gesundheitsleistungen nach § 6 AsylbLG bei Sozialämtern angesiedelt..., ...Leistungsanspruch nach §§ 4 und 6 AsylbLG schaffen Komplexität ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das Leistungsniveau des AsylbLG abzusenken, das deutlich..., ...Ukraine auf das Niveau des AsylbLG weder verfassungsrechtlich..., ...werden. Leistungen nach dem AsylbLG liegen deutlich unterhalb..., ...2025 eingereist sind, dem AsylbLG zuzuordnen (Rn. 3100 ..., ... von den Regelungen im AsylbLG ab. Die erwerbstätigen..., ...in den Rechtskreis des AsylbLG wechseln. Die in § 7 Abs. 3 AsylbLG normierten geringeren..., ...Regelbedarfsstufe nach dem AsylbLG schwächt die Motivation..., ... nicht von § 4 und § 6 AsylbLG erfasst sind, fortgeführt..., ...Grundleistungsempfänger (§ 3 AsylbLG) ausgeschlossen. Für ..., ...Pflegeleistungen werden im AsylbLG nur als Sachleistungen..., ...Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG von der obligatorischen..., ...nach Maßgabe der §§ 4, 6 AsylbLG. Das BSG hatte in seinem..., ...Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG nicht denen der §§ 47..., ...II-Leistungen beziehen. § 7 AsylbLG, der lediglich einen ..., ...SGB II, SGB XII und dem AsylbLG jeweils kein anrechenbares..., ...Umstellung von SGB II- auf AsylbLG-Leistungen einen erheblichen..., ...Datenverarbeitungssysteme der AsylbLG-Behörden. Die strukturellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausreise Leistungen nach AsylbLG. Der Gesetzentwurf sieht..., ...entsprechend ergänzten § 1 Abs. 4 AsylbLG-E vor, dass dieser Personenkreis..., ...sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG zu gewähren, sollen gestrichen..., ... Abs. 4 Sätze 5 und 6 AsylbLG-E). Bewertung Die geplante...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nimmt die Obdachlosigkeit..., ...Dublin-Fälle“), gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG-E von den Leistungen ..., ...Gesundheitspflege (§ 1a Abs. 1 S. 2 AsylbLG), in Ausnahmefällen können..., ...werden (§ 1a Abs. 1 S. 3 AsylbLG i.v.M. § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG). Damit wird mit den..., ...Existenzminimum). Die ohnehin im AsylbLG bereits stark eingeschränkte..., ...Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AsylbLG). Eine Abweichung vom..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 AsylbLG sowie die gesamten Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG zu erhalten und/oder ..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 2 AsylbLG nicht gewährt werden ..., ...sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG ausgeschlossen, die u.a..., ...Leistungskürzungen gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG. 4 BVerfG, Urteil vom..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch bei Härtefällen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten anstatt – wie..., ...durch die Vorgaben des AsylbLG erschwert. Zudem entfallen..., ...Leistungsbezug sind, auf AsylbLG dürften ein gänzlich ..., ...niedrigen Leistungen des AsylbLG Das AsylbLG als Sondergesetz..., ...„Grundleistungen“ nach AsylbLG auf lange drei Jahre ..., ...Grundleistungen nach dem AsylbLG liegen deutlich unter..., ...gegen die Leistungen des AsylbLG sind so aktuell wie nie..., ...gebotene Anpassung des AsylbLG durch den Gesetzgeber..., ... Mit der Aufnahme ins AsylbLG geht einher, dass die..., ...Umstellung von SGB auf AsylbLG betroffen sein sollen..., ...der Umstellung auf das AsylbLG betroffene Ukrainer*innen..., ...Denn Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen dürfen über..., ...Grundsätzlich sieht das AsylbLG in § 4 eine drastische..., ... die künftig unter das AsylbLG fallen sollen, gibt es..., ... Regelung: § 6 Abs. 2 AsylbLG bestimmt für Menschen..., ...sollten damit auch nach AsylbLG konkrete Ansprüche auf..., ... den Restriktionen des AsylbLG, Zugang zu den Leistungen..., ... die künftig unter das AsylbLG fallen, verlieren den..., ...der Praxis haben die vom AsylbLG Betroffenen oft große..., ... Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG erhalten. Betroffen sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor: Bestimmten Gruppen..., ...Leistungskürzung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG wird gestrichen. Der..., ...fordert, dass der § 1 Abs. 4 AsylblG-E aus dem Gesetzentwurf..., ...gestrichen wird. Anstatt das AsylbLG weiter zu verschärfen..., ...sollen nach dem § 1 Abs. 4 AsylbLG-E künftig grundsätzlich..., ...auf Leistungen“ nach dem AsylbLG mehr haben. Vorgesehen..., ... Krankenversorgung des AsylbLG nochmals reduzierte Variante..., ...werden, Leistungen nach § 6 AsylblG, die zum Beispiel im ..., ...Krankenversorgung nach § 4 AsylbLG und Leistungen zur „Deckung..., ...wie Leistungen nach § 6 AsylbLG. Damit werden insbesondere..., ...werden sollen. Laut § 3 AsylbLG sind die Grundleistungen..., ...Neuregelung des § 1 Abs. 4 AsylbLG ist selbst in der Logik..., ...Leistungskürzung im §1a Abs. 7 AsylbLG steht: „Satz 1 [die Leistungskürzung..., ...Dublin-Fälle nach § 1 Abs. 4 AsylbLG-E nicht vorgesehen. Während..., ...dies laut § 1 Abs 1 Nr. 5 AsylbLG auch gilt „wenn eine ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich für eine menschenrechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der GEAS-Reform ein. Er kritisiert insbesondere die sehr restriktive Umsetzung der europäischen Normen. Gefordert werden u.a. die Streichung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, eine Begrenzung der Grenzverfahren auf verpflichtende Fälle, die Streichung der Fiktion der Nicht-Einreise bei Binnengrenzkontrollen und die Stärkung der Rechte vulnerabler Gruppen durch vollständige Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Zudem fordert der Verband Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, die Aufhebung von Einschränkungen für Rechtsberater sowie die Streichung von Leistungsausschlüssen und Sanktionen im AsylbLG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13963 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2 Abs. 2a, § 3 Abs. 3a AsylbLG Zu ausgewählten Regelungen..., ...Gesamtverbands kann das AsylbLG mit seinen unterhalb ..., ...werden. § 1 Abs. 4 S. 1 AsylbLG-E - Leistungsausschluss..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG gilt. Bei dieser Gruppe..., ...auf Leistungen nach dem AsylbLG bestehen. In Härtefällen..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch bei Härtefällen..., ... nach § 1a Abs. 1 AsylbLG gekürzt werden, wenn ..., ...Verweis auf § 1 Abs. 1 AsylbLG über den Anwendungsbereich..., ..., 2. Aufl. 2020, AsylbLG § 5 Rn. 38). Unbeachtlich..., ...des Sanktionsregimes im AsylbLG entgegen. Deren Zweck..., ..., 2. Aufl. 2020, AsylbLG § 1a Rn. 3). Die genannten..., ...das Sanktionsregime im AsylbLG an den Nachranggrundsatz..., ...Abs. 2a und § 3 Abs. 3a AsylbLG-E - Sachleistungszwang..., ...abgesehen. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E - Gesundheitsleistungen..., ... nach § 1a AsylbLG betroffen sind oder für..., ...als in § 4 Abs. 4 S. 2 AsylbLG-E normiert beschrieben..., ... auf § 11 Abs. 2a S. 1 AsylbLG die in § 11 Abs. 2a S. 2, 3 AsylbLG geregelten Ausnahmen der in § 11 Abs. 2a S. 1 AsylbLG normierten Kürzungen ..., ...Ausnahme in § 4 Abs. 4 AsylbLG-E nicht wirksam sein ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dublin-Fällen” (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) Der Entwurf sieht..., ...eingeschränkte Leistungen nach dem AsylbLG gewährt werden. Zu diesen..., ... Leistungen” nach § 6 AsylbLG zur Sicherung des Lebensunterhalts..., ..., denn § 1 Abs. 4 S. 1 AsylbLG-E verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG (vollziehbare Ausreisepflicht..., ...nicht auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG (Duldungsbesitz). Die..., ...MItgliedstaat unabhängig von AsylbLG-Leistungsansprüchen oder..., ...als Leistungen nach dem AsylbLG gewährt werden könnten..., ...Regelung in § 1 Abs. 4 AsylbLG, die einen Leistungsausschluss..., ...Leistungsausschluss in § 1 Abs. 4 AsylbLG-E, der wie eine Sanktion..., ...die es gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG ermöglicht, Schutzsuchenden..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, der sogar während der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.

    • Bereitgestellt von: Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, wonach die erforderlichen..., ..., und gemäß § 6 Abs. 1 AsylbLG, wonach sonstige Leistungen..., ... Verweis in § 9 Abs. 5 AsylbLG auf § 118 SGB XII führt..., ...Einschränkung in § 11 Abs. 3 AsylbLG ist klarzustellen, dass..., ...Abs. 5 und § 11 Abs. 3 AsylbLG • § 211 SGB VII Grundsätzlich..., ...Gesundheitsdienstleistungen nach dem AsylbLG in Anspruch zu nehmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zunächst Leistungen nach AsylbLG an die ukrainischen Geflüchteten..., ...Prekarisierung von Menschen im AsylbLG-Bezug hat langfristig..., ...innen von Leistungen nach AsylbLG halten sich rechtmäßig..., ...Gesundheitsleistungen nach AsylbLG beizubehalten. Dies erklärt..., ... Leistungen nach dem AsylbLG im europäischen Vergleich..., ...Bezahlkarte im Rechtskreis AsylbLG Die Diakonie Deutschland..., ...sind keine Änderungen am AsylbLG erforderlich. Die Bezahlkarte..., ...ist der Ansicht, dass im AsylbLG vollumfänglich Bargeldabhebungen..., ... Menschen im Bezug von AsylbLG-Leistungen müssen stark..., ... Monate Leistungen im AsylbLG beziehen (Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) oder in eigenem Wohnraum..., ...eine Verschärfung von § 2 AsylbLG erforderlich. Denn nach..., ...Leistungsempfänger:innen im AsylbLG jedenfalls ein eigenes..., ...Partner oder die Partnerin AsylbLG-Empfänger:in ist. Hier..., ...Grundleistungen nach § 3 AsylbLG 18 auf 36 Monate wird..., ...Sanktionsvorschriften nach § 1a AsylbLG auch auf Geduldete ..., ...4. Gesetzesänderung im AsylbLG notwendig: Streichung..., ...derzeit erforderlich ist im AsylbLG ist aus Sicht der Diakonie..., ... 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG. (BVerfGE 1 BvL 21)..., ...reduzierten Leistungen im AsylbLG zu vollen existenzsichernden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zunächst Leistungen nach AsylbLG an die ukrainischen Geflüchteten..., ...Prekarisierung von Menschen im AsylbLG-Bezug hat langfristig..., ...innen von Leistungen nach AsylbLG halten sich rechtmäßig..., ...Gesundheitsleistungen nach AsylbLG beizubehalten. Dies erklärt..., ... Leistungen nach dem AsylbLG im europäischen Vergleich..., ...Bezahlkarte im Rechtskreis AsylbLG Die Diakonie Deutschland..., ...sind keine Änderungen am AsylbLG erforderlich. Die Bezahlkarte..., ...ist der Ansicht, dass im AsylbLG vollumfänglich Bargeldabhebungen..., ... Menschen im Bezug von AsylbLG-Leistungen müssen stark..., ... Monate Leistungen im AsylbLG beziehen (Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) oder in eigenem Wohnraum..., ...eine Verschärfung von § 2 AsylbLG erforderlich. Denn nach..., ...Leistungsempfänger:innen im AsylbLG jedenfalls ein eigenes..., ...Partner oder die Partnerin AsylbLG-Empfänger:in ist. Hier..., ...Grundleistungen nach § 3 AsylbLG 18 auf 36 Monate wird..., ...Sanktionsvorschriften nach § 1a AsylbLG auch auf Geduldete ..., ...4. Gesetzesänderung im AsylbLG notwendig: Streichung..., ...derzeit erforderlich ist im AsylbLG ist aus Sicht der Diakonie..., ... 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG. (BVerfGE 1 BvL 3/21..., ...reduzierten Leistungen im AsylbLG zu vollen existenzsichernden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann sinnvoll und ..., ...sind keine Änderungen am AsylbLG erforderlich. Die Bezahlkarte..., ...36 Monate Leistungen im AsylbLG beziehen, ist strikt ..., ...eine Verschärfung von § 2 AsylbLG erforderlich. Denn nach..., ...Leistungs- empfänger:innen im AsylbLG jedenfalls ein eigenes..., ...Leistungsempfänger:innen im AsylbLG. Eine Bezahlkarte mit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung regelt die Fortschreibung der Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen (v.a. SGB II, SGB XII, AsylbLG). Aus der Verordnung ergibt sich 2025 eine Nullrunde bei den Leistungen, zugleich argumentiert die Verordnung, dass es bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG Kürzungen geben muss. Die Stellungnahme kritisiert die Nullrunde bei den Grundsicherungsleistungen. Bis Ende 2025 gibt es für die Berechtigten kein Ausgleich für Kaufkraftverluste aufgrund der Inflation. Ebenso kritisiert die Stellungnahme, dass es Kürzungen bei den Grundleistungen nach §3a AsylbLG geben soll. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung bei der Fortschreibung findet sich nicht. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an einer rechtlichen Zulässigkeit der Ungleichbehandlung.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 453/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 - RBSFV 2025)
    • Adressatenkreis:
      • 09.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grundleistungen nach § 3a AsylbLG von dem Bestandsschutz..., ...die Grundleistungen des AsylbLG bezieht, kann der Paritätische..., ...Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen. Auch das ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Leistungsentzug (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) ist nicht mit der ..., ...Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG ........................, ... Verhalten (§ 1 Abs. 7 AsylbLG-E) ....................., ...Meldepflichten (§ 1a Abs. 8 AsylbLG-E und § 11 Abs. 2 AsylbLG-E..., ...Minderjährige (§ 4 Abs. 4 AsylbLG-E) ....................., ...: Sanktionen gab es im AsylbLG schon kurz nach seiner..., ...1a Abs. 7, § 1a Abs. 8 AsylbLG und § 11 Abs. 2 AsylbLG..., ...Leistungsbescheide nach AsylbLG rechtlich überprüfen ..., ...reichenden Änderungen des AsylbLG zum wiederholten Mal ..., ...Verfassungsmäßigkeit des AsylbLG fordert PRO ASYL und ..., ... 4 AsylbLG) – nun soll er nach nicht..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG gegen EU-Recht. Damit..., ... könnte.49 § 1 Abs. 4 AsylbLG begegnet außerdem, zumal..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG verstößt dagegen. Art..., ... GGUA Übersicht Dublin-AsylbLG Ausschluss.pdf, Stand..., ... Bedarfe nach § 6 AsylbLG gehören nicht dazu. ..., ...Kürzung nach § 1a Abs. 2 AsylbLG-E sollen Menschen, die..., ... Verhalten (§ 1 Abs. 7 AsylbLG-E) Mit § 1 Abs. 7 AsylbLG-E..., ...Meldepflichten (§ 1a Abs. 8 AsylbLG-E und § 11 Abs. 2 AsylbLG-E..., ...in § 1 Abs. 9 AsylbLG-E eine weitere Personengruppe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nr. 3 - § 1a Absatz 7 AsylbLG-E Leistungseinschränkung..., ...Änderung in § 1a Absatz 7 AsylbLG-E soll eine Möglichkeit..., ...sieht die in § 1a Absatz 7 AsylbLG-E angedachte Änderung..., ... wie in § 1a Absatz 6 AsylbLG-E vorgesehen, verwirklicht..., ...in § 1a Absatz 1 Satz 1 AsylbLG geregelten Leistungseinschränkungen..., ... § 1a Absatz 1 Satz 1 AsylbLG sollte abgesehen werden..., ... Nr. 3 - § 1a Absatz 8 AsylbLG-E Leistungseinschränkung..., ...Sekundärmigration In § 1a Absatz 8 AsylbLG-E soll geregelt werden..., ...b.Nr.3 - § 1a Absatz 7 AsylbLG-E, zweiter Unterabsatz..., ...in § 1a Absatz 1 Satz 1 AsylbLG abgesehen werden, solange..., ...Nr. 23 - § 20 Absatz 1 AsylbLG-E Weiterleitung Aufnahmeeinrichtung..., ...sogar über § 1a Absatz 8 AsylbLG-E bereits in dem vorliegenden..., ... - § 1a Absatz 8 und 9 AsylbLG-E Leistungsberechtigung..., ...in § 1a Absatz 8 und 9 AsylbLG-E vorgesehen, verwirklicht..., ...in § 1a Absatz 1 Satz 1 AsylbLG sollte aus Sicht des..., ...Mit der in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E vorgeschlagenen Neuregelung..., ...Jugendliche. § 4 Absatz 4 AsylbLG-E soll nun den Zugang..., ... 1 Nummer 1, 1a und 2 AsylbLG, nicht aber nach § 1 ..., ...auf § 1 Absatz 1 Nr. 6 AsylbLG ergänzend noch in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E aufzunehmen. Freiburg...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Der DAV hält nach wie..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen. Das bereits..., ... abgesenkte Niveau des AsylbLG darf nicht durch noch..., ...Aufnahmeeinrichtungen, § 1a Abs. 7 AsylbLG - E Vorgesehen ist eine..., ...Monate für alle nach dem AsylbLG leistungsberechtigten..., ...Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG anwendbar. Damit werden..., ... nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG, u. a. nach § 25 Abs...., ...Leistungskürzung nach § 1a Abs. 1 AsylbLG vor, anstelle einer abgestuften..., ...4 AsylG-E, § 1a Abs. 8 AsylbLG – E Leistungsberechtigte..., ...Umfang des § 1a Abs. 1 AsylbLG. Die Anordnung eines..., ...Leistungskürzung gem. § 1a Abs. 9 AsylbLG-E mit Zustellung einer..., ...gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2a AsylbLG-E, denen eine Überstellungsentscheidung..., ... gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG. Ohne das Erfordernis..., ...nach § 1 Abs. 1 Nr. 2a AsylbLG-E zum leistungsberechtigten..., ...4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AsylbLG -E wie auch den Leistungskürzungen..., ... 3, Abs. 8, Abs. und 9 AsylbLG-E Personen in Außengrenzverfahren..., ...nach den Maßstäben des AsylbLG unterliegen sie den Kürzungs..., ...Kürzungstatbestand nach § 1a Abs. 2 AsylbLG kann ohnehin keine Anwendung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drastische Verschärfungen im AsylbLG vor. Bereits jetzt leben..., ... Leistungen nach § 6 AsylbLG zu gewähren, nicht erfüllt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Integrationsinfrastruktur im AsylbLG-Bereich den bestehenden..., ...Kooperationen zwischen den AsylbLG-Leistungsträgern, den...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für die Höhe der..., ...Geldleistungen nach § 3a AsylbLG sowie für die Leistungen..., ...Grundleistungen nach § 3a AsylbLG (Geldleistungssätze) ..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG. Bewertung des Sozialverbands..., ...die Leistungen nach dem AsylbLG angewendet werden soll...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Der DAV hält nach wie..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abzuschaffen. Das bereits..., ... abgesenkte Niveau des AsylbLG darf nicht durch noch..., ...Aufnahmeeinrichtungen, § 1a Abs. 7 AsylbLG - E Vorgesehen ist eine..., ...Monate für alle nach dem AsylbLG leistungsberechtigten..., ...Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG anwendbar. Damit werden..., ... nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG, u. a. nach § 25 Abs...., ...Leistungskürzung nach § 1a Abs. 1 AsylbLG vor, anstelle einer abgestuften..., ...4 AsylG-E, § 1a Abs. 8 AsylbLG – E Leistungsberechtigte..., ...Umfang des § 1a Abs. 1 AsylbLG. Die Anordnung eines..., ...Leistungskürzung gem. § 1a Abs. 9 AsylbLG-E mit Zustellung einer..., ...gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2a AsylbLG-E, denen eine Überstellungsentscheidung..., ... gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG. Ohne das Erfordernis..., ...nach § 1 Abs. 1 Nr. 2a AsylbLG-E zum leistungsberechtigten..., ...4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AsylbLG -E wie auch den Leistungskürzungen..., ... 3, Abs. 8, Abs. und 9 AsylbLG-E Personen in Außengrenzverfahren..., ...nach den Maßstäben des AsylbLG unterliegen sie den Kürzungs..., ...Kürzungstatbestand nach § 1a Abs. 2 AsylbLG kann ohnehin keine Anwendung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgungsansprüche, u. a. im AsylblG, verankert werden, wie..., ...Gesetzentwurf in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E minderjährigen Geflüchteten..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht..., ...nicht transparent aus dem AsylbLG erkennbar, was zu Versorgungsdefiziten..., ...Gesundheitsleistungen im AsylbLG und der hohe bürokratische..., ...Gesundheitsleistungen im AsylbLG vorgesehen ist, auf null..., ... entsprechend im AsylbLG transparent erkennbar..., ... letzten Änderungen im AsylbLG auch nicht entsprechend..., ...vorgesehen in § 1a Absatz 6a AsylbLG-E und § 68 Absatz 6 AsylG-E..., ...Absatz 2a, 3 Absatz 3a AsylbLG-E, immer schädlich und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1848 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sanktionsmöglichkeit des § 1a Abs. 7 AsylbLG-E zu verzichten. Die ..., ...Absatz 7 – § 1a Abs. 5 AsylbLG entsprechend – jedenfalls..., ...Aufhebung von § 1 Abs. 4 AsylbLG. Der darin geregelte ..., ...sonstigen Leistungen des § 6 AsylbLG ausgeschlossen, die insbesondere..., ...eröffnet § 1 Abs. 4 S. 6 AsylbLG die Möglichkeit eines..., ...hinaus steht § 1 Abs. 4 AsylbLG im Widerspruch zum umzusetzenden..., ... und 9) § 1a Abs. 8 AsylbLG-E sieht Leistungskürzungen..., ...dahin gilt § 1a Abs. 8 AsylbLG-E in der Form des Artikel..., ...Sanktion in § 1a Abs. 9 AsylbLG-E für Personen, die im..., ...nach § 1 Abs. 1 Nr. 2a AsylbLG-E und § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG erhalten die gewöhnlichen Leistungen des AsylbLG, die bereits in ihrer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unterkunftsbedarfe (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG, BAB) und das ..., ...zusammen (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG und BAB) und umfasst..., ...Sozialhilfe (XII), dem AsylbLG (außerhalb der Landesaufnahmeeinrichtungen..., ...dem SGB II, SGB XII und AsylbLG für Erwachsene sowie ..., ... , Grundleistungen des AsylbLG, Leistungen des BAföG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) 16 6. Menschenrechtsmonitoring..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geben (§ 2 Abs. 2a und § 3 Abs. 3a AsylbLG-E). Gerade wenn andere..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) Mit dem kürzlich ..., ...sicherzustellen. In § 1 Abs. 4 AsylbLG-E wird nun eine weitere..., ...Leistungsausschluss nach dem AsylbLG gelten soll. Diese Regelung..., ...auf Leistungen nach dem AsylbLG haben. In Härtefällen..., ...unzulässig. Der in § 1 Abs. 4 AsylbLG vorgesehene pauschale..., ...von Leistungen nach § 6 AsylbLG, auch in Härtefällen,..., ...Leistungen nach § 3 Abs. 1 S. 2 AsylbLG nicht gewährt werden ..., ...Zumindest muss aber § 1 Abs. 4 AsylbLG-E (sowie auch die Kürzungstatbestände...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drastische Verschärfungen im AsylbLG vor. Bereits jetzt leben..., ...Verbots, Leistungen nach § 6 AsylbLG zu gewähren, nicht erfüllt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drastische Verschärfungen im AsylbLG vor. Bereits jetzt leben..., ...Verbots, Leistungen nach § 6 AsylbLG zu gewähren, nicht erfüllt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drastische Verschärfungen im AsylbLG vor. Bereits jetzt leben..., ...Verbots, Leistungen nach § 6 AsylbLG zu gewähren, nicht erfüllt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ...Sprachmittlung erhalten; im AsylbLG ist Sprachmittlung aktuell..., ... Grundsätzlich ist das AsylbLG aber ein diskriminierendes...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bei Dublin-Fällen Das AsylbLG soll derzeit mit zwei..., ...Darin sollen in § 1 Abs. 4 AsylbLG Personen, für die eine..., ...Anspruch formulieren (§ 6 AsylbLG) § 6 AsylbLG gewährt..., ...der GEAS-Umsetzung, § 6 AsylbLG richtlinienkonform anzupassen..., ...sollen nach §§ 2a und 3a AsylbLG-E nur noch Sachleistungen..., ...streichen (§ 1a Abs. 6a AsylbLG-E) Soweit es hinreichend..., ...sollen Sanktionen nach § 1a AsylbLG angeordnet werden, wenn...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...analog SGB - § 4 Abs. 4 AsylbLG-E • Garantien in Aufnahme..., ...Minderjährige (§ 1 Abs. 4 AsylbLG-E) • Jedenfalls aber..., ...Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG • Individuelle Betrachtung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Leistungen nach dem AsylbLG konzentrieren, während...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG) die Kosten für das Gesundheitssystem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...politische Zielsetzung des AsylbLG mit weniger Aufwand erreicht..., ...Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse..., ...Gesundheitsversorgung im Rahmen des AsylbLG – Die rechtlichen Regelungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen auf dem niedrigsten..., ...bestehenden Sanktionen nach dem AsylbLG sind verfassungs- und..., ...AufnahmeRL). Die Kürzungen des AsylbLG sind somit abzuschaffen..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen auf dem niedrigsten..., ...bestehenden Sanktionen nach dem AsylbLG sind verfassungs- und..., ...AufnahmeRL). Die Kürzungen des AsylbLG sind somit abzuschaffen..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendungsbereich des AsylbLG müssen ausgeschlossen..., ...Kinder im Leistungsbezug AsylbLG Mit der Einführung..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Kinder, deren Eltern..., ...Sofortzuschlag in § 16 AsylbLG weiterhin ausgezahlt..., ...Kindersofortzuschlags für Kinder im AsylbLG (§ 16 AsylbLG muss bestehen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetzes a. Nr. 3 - § 1a AsylbLG-E Leistungsberechtigte..., ...Änderung in § 1a Absatz 6a AsylbLG-E soll eine neue Möglichkeit..., ...verzichten. b. Nr. 5 - § 3 AsylbLG-E Grundleistungen Mit..., ...Änderungen des § 2 Absatz 2a AsylbLG-E unterliegen Personen..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes § 4 Absatz 4 AsylbLG-E Leistungen bei Krankheit..., ...Mit der in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E vorgeschlagenen Neuregelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese gesetzliche Lücke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.

    • Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 30.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 13 4. Zugang und Qualität..., ...Dublin-Fällen gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG. • Keine Verabschiedung..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bildet für Asylsuchende..., ...Sanktionssystem des § 1 a AsylbLG, hier insbesondere der..., ...Regelleistungen des § 3 AsylbLG ab 2025 Forderungen:..., ...o Streichung des § 1 a AsylbLG, da ein Sanktionssystem..., ...des Regelsatzes gem. § 3 AsylbLG auf das im SGB II festgelegte..., ...Leistungen nach §§ 4 und ggf. 6 AsylbLG nunmehr 36 Monate gewährt..., ...bei Krankheit nach § 4 AsylbLG vom Grundsatz nur die..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG zumindest für traumatisierte..., ...deswegen, weil nach dem AsylbLG der Erhalt von Leistungen..., ... werden: (1) Statt § 4 AsylbLG sollte ein Zugang zu ..., ...Lebensunterhalt nach § 1a AsylbLG gekürzt wurden, muss ..., ...zu Leistungen nach § 6 AsylbLG gewährt werden. (3) Im AsylbLG muss eine Regelung geschaffen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 22.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.

    • Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 13.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.08.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Kosten tragen die..., ...ihr Einkommen gemäß § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des SGB II, des SGB..., ...existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II. Zugleich..., ...Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II erfolgen.11..., ...erfolgt ein Wechsel vom AsylbLG ins SGB II. Dieser führt..., ...Zuständigkeit: Statt der nach § 10 AsylbLG zuständigen Leistungsbehörde..., ...die im Rechtskreis des AsylbLG nicht enthalten sind.13..., ...umgekehrt vom SGB II ins AsylbLG. 12 Ausführlich Deutscher..., ...Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG oder § 16d SGB II zu ..., ...Aufenthaltsstatus – Ansprüche nach dem AsylbLG.34 Die außerbetriebliche..., ...Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG kann im erforderlich ..., ...Voraussetzungen des § 6 AsylbLG in Betracht kommen. Bei..., ...die Besonderheiten des AsylbLG zu berücksichtigen.41..., ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen..., ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungs- gesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...diskriminierenden Regelungen des AsylbLG für Kinder überwunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    • Adressatenkreis:
      • 10.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sofortzuschlag für Kinder im AsylbLG sollte in einen Startchancenzuschlag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der damit einhergehende..., .... Empfehlungen  Das AsylbLG sollte abgeschafft werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 25 SGB XII und 6a AsylbLG (den sogenannten „Nothelferparagraphen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zudem können nach § 6a AsylbLG sonstige Leistungen gewährt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Analogleistungsbezug des § 2 AsylbLG). Berlin, den 21.10.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb beschränkt sich in seiner Stellungnahme wegen der Frist von nur sechs Werktagen auf wenige Aspekte. Da bei der geplanten Änderung des Asylgesetzes etliche Regelungen vollständig entfallen sollen, um dem Wiederholungsverbot Rechnung zu tragen, wird im Interesse der Rechtsanwender*innen empfohlen, das Asylgesetz vollständig neu zu fassen und damit die zahlreichen Lücken zu vermeiden. Es wird alternativ angeregt, ein umfassendes Asylgesetz zu schaffen, das ein beständiges Springen zwischen den Rechtsakten des GEAS und dem Asylgesetz überflüssig macht. In der derzeitigen Fassung jedenfalls ist das Asylgesetz unübersichtlich. Der djb macht konkrete Vorschläge und äußert sich zur geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes und geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13963 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 21.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... – wie bei § 1a Abs. 5 AsylbLG – jedenfalls um folgende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vertikale Einkommensanrechnung in der Bedarfsgemeinschaft, verbunden mit einer Fiktionsregelung für dadurch nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sollte eingeführt werden. Die Schnittstelle zum Kindergeld ist zu harmonisieren. Es besteht Handlungsbedarf beim Kindergeldübertrag im Grundsicherungsrecht. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen sollte vereinfacht werden. Die Freibetragsregeln sollten dabei so gestaltet werden, dass der Anreiz zur Aufnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen gestärkt wird, Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäftigungsumfang aber erhalten bleiben. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung mit festen Kriterien hinterlegen. Bedarfe für Seh- und Hörhilfen sollten im SGB V geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzung des SGB XII und AsylbLG eingerichtet werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kindbezogenen Leistungen nach dem AsylbLG einbezogen werden.16 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erhalten aber nach § 4 AsylbLG für die Dauer von 36 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erhalten aber nach § 4 AsylbLG für die Dauer von 36 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 13.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 12.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Allgemein befürworten wir die Möglichkeit zur Nutzung von Bezahlkarten für die staatliche Auszahlung von finanziellen Leistungen. Denn dadurch wird Finanzinklusion erhöht und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben. Speziell bei der Bezahlkarte für Geflüchtete geht es um die Sicherstellung möglichst einheitlicher technischer Standards.

    • Bereitgestellt von: Visa Europe Management Services Limited, German Branch am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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