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Aktionsbündnis gegen AIDS
Aktionsbündnis gegen AIDS ist ein Bündnis aus ca. 300 NGOs, kirch. Org., Aidshilfen und Privatpersonen. Rechtsträger des AgA ist der gemeinnützige Verein, Trägerverein Aktionsbündnis gegen AIDS e.V.
- Registernummer: R002062
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 05.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rungestraße 1910179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493027909999
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E-Mail-Adressen:
- lobbyregister@aids-kampagne.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,12
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Arden Meridian
- Peter Wiessner
- Sylvia Urban
- Klaus Koch
- Tilman Rüppel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
255 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 31 natürliche Personen
- 224 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- AG Transparenz
- AG Gesundheit Venro
- G2H2 Genf
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Menschenrechte; Entwicklungspolitik; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Teil der deutschen und internationalen Zivilgesellschaft setzt sich das Aktionsbündnis gegen AIDS weltweit für die Verwirklichung eines Lebens mit dem höchstmöglichen Gesundheitsstandard für alle und eine Welt ohne Aids als Grundlage zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheit ein. Mittels u.a. politischer Lobbyarbeit baut das AgA die Beziehungen zu relevanten politischen EntscheidungsträgerInnen weiter aus, um die Zusammenhänge und komplexe Problemstrukturen zur Beendigung von Aids ins Bewusstsein zu rücken. Die Verstärkung des Engagements der Bundesregierung zur Erreichung des Nachhaltigkeisszieles 3 (SDG 3 - 3.3 und 3.8) insbesondere das Ziel der Beendigung von Aids bis 2030 sind dabei grundlegend für unsere Lobbyarbeit. Ebenfalls setzt sich das AgA bezüglich des Bundeshaushalts für faire Beiträge im Bereich globaler Gesundheit aus. Die Facharbeit wird hierbei in Fachkreisen und Arbeitsgruppen umgesetzt. Dabei findet ein umfassender Informationsaustausch über die Sachlage der weltweiten HIV-Arbeit statt. Die Lobbyarbeit findet dabei insbesondere in Bezug auf unsere vier zentralen Handlungsansätze statt: -Verwirklichung Allgemeiner Gesundheitsversorgung -Universal Health Coverage- -Gewährleistung des Zugangs zu Medikamenten und Förderung von alternativen, fairen Forschungsmodellen, -Umsetzung eines Fair Share - Mobilisierung der notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 3 -SDG 3- -Auflösung gesellschaftlicher Ungleichheit, Diskriminierung und Stigmatisierung. In diesem Sinne begleitet das AgA kritisch sowohl die deutsche als auch die globale Politik. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Einflussnahme auf die unterschiedlichen Meinungs- bzw. Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Deutschland sowie global zu den oben skizzierten Themen. Dies erfolgt durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Fachgesprächen, öffentlichen und nichtöffentlichen Briefen, Pressemitteilungen, Veranstaltungen und über eigene Medien, wie Webseite, Broschüren, etc., sowie durch Beiträge bei Anhörungen im Bundestag und direkten Gesprächen mit Abgeordneten.
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Ersatzlose Streichung des § 87 des Aufenthaltsgesetzes
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Beschreibung:
Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250080 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Rücknahme der Kürzungen im EP 23 des BHH 2025
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Beschreibung:
EP 23: bedarfsgerechte Anpassung des Budget insbesondere der gesundheitsspezifischen Programme und Projekte (bilaterale Förderung) wie WHO, GFATM
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro