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Katholisches Forum "Leben in der Illegalität"
Netzwerk katholischer Organisationen
- Registernummer: R002779
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinhardtstraße 1310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4903028444732
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E-Mail-Adressen:
- info@forum-illegalitaet.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Diplom-Sozialpädagogin Martina Liebsch
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Gesamtzahl der Mitglieder:
5 Mitglieder am 14.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsversorgung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Migration
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Katholische Forum Leben in der Illegalität ist ein Zusammenschluss folgender katholischer Organisationen: Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Deutscher Caritasverband e.V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Katholische Arbeitsgemeinschaft Migration, Malteser Hilfsdienst e.V.. Er tritt seit seiner Gründung im Jahr 2004 dafür ein, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus ihre grundlegenden sozialen Rechte in Anspruch nehmen können. Die Mitglieder des Forums bekräftigen das Recht des Staates, aufenthaltsrechtliche Regelungen zu treffen, verstehen sich aber als Anwalt der Menschenrechte. In diesem Sinne finden Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Regierung um für die Rechte von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität statt sowie Vernetzung und Partnerschaften mit Organisationen, die zu dem gleichen Thema arbeiten.
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Einschränkung der Übermittlungspflicht für Menschen ohne Aufenthaltstitel
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Beschreibung:
Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro