Regelungsvorhaben
BBB setzt sich dafür ein, dass ukrainische Geflüchtete weiterhin Zugang zu den Eingliederungsleistungen erhalten sollten
Angegeben von:
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (R003333)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Der BBB will erreichen, dass die Vorschläge der Bundesregierung dahingehend angepasst werden, dass ukrainische Geflüchteten nach § 24 AufenthG weiter uneingeschränkt Anspruch auf SGB II Eingliederungsleistungen sowie Anspruch auf Integrationskurse (BAMF) und Berufssprachkurse haben.
Anschlussmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung sollten ermöglicht werden, insbesondere dann, wenn durch die Gesetzesänderung keine Chance mehr bestand, die Eignung einer Anschlussmaßnahme zu prüfen und zu bewilligen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.08.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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