Regelungsvorhaben

Streichung § 87 AufenthG (Übermittlung an Ausländerbehörden)

Angegeben von:
Deutsche Aidshilfe (R002264) am 27.06.2024

Beschreibung:
Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet, da die geltende Übermittlungspflicht Menschen daran hindert, medizinische Versorgung aufzusuchen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406220036 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.03.2024 an:

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