Stellungnahmen/Gutachten
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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (131)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Die Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte: 1. Mehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden Preissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. 2. Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Novelle der AVBFernwärmeV muss kurzfristig umgesetzt..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV befassen. Wir möchten..., ...vorgeschlagenen Änderungen der AVBFernwärmeV im Wesentlichen. ..., ...anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. ..., ... muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. ..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Fernwärme-Gesetzes (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 2 Inhaltsverzeichnis..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Novellierung der AVBFernwärmeV für noch mehr Transparenz..., ...Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). Zweck der Angabe..., ...Veröffentlichungspflichten nach § 1a AVBFernwärmeV-E soll Seite 2/4 ..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV-E) und Änderungen ..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24a AVBFernwärmeV-E) etwas effektiver..., ... – sollten in § 1a AVBFernwärmeV-E die von der Monopolkommission..., ...24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E). Der fehlende ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Fernwärme Verordnung (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 19. August 2024..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 6 Impressum Bundesverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Fernwärme Verordnung (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Industrie-Förderung Gesellschaft mbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 19. August 2024..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 6 Impressum Bundesverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV
Die Verordnung soll überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass das Verbraucherschutzniveau für leitungsgebundene Wärme ein vergleichbares Niveau wie bei der Strom- und Gasversorgung aufweist
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherfreundliche Novelle der AVBFernwärmeV 5 1.1 Konkretisierung..., ...1980er Jahre wurde die AVBFernwärmeV nur wenig angepasst..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV 8 im laufenden Jahr..., ...Forderungen zur Novelle der AVBFernwärmeV aufgestellt, unter..., ...Aspekte jenseits der AVBFernwärmeV behandelt, werden ..., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...eine neue Anlage zur AVBFernwärmeV, die ein Muster einer..., ...24 Absatz 4, Satz 1 AVBFernwärmeV automatisch als erfüllt..., ...Arbeitspreis in der AVBFernwärmeV zu ändern und festzulegen..., ... sind FVU durch die AVBFernwärmeV verpflichtet, den ..., ...sich auch so in der AVBFernwärmeV wiederfinden. Da ..., ...Marktelement in der AVBFernwärmeV als verbindlich festgelegt..., ... 24 Absatz 4 Satz 1 AVBFernwärmeV sollte entsprechend..., ... 24 Absatz 4 Satz 2 AVBFernwärmeV wie folgt zu erweitern..., ...in der novellierten AVBFernwärmeV; https://www.vzbv.de..., ... vzbv fordert, § 1a AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ... Nach § 3 Absatz 2 AVBFernwärmeV können Wärmekund:innen..., ...Der vzbv fordert, § 3 AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ...innen nach § 3 Absatz 1 AVBFernwärmeV das Recht, einmal ..., ...Transparenzvorgaben nach AVBFernwärmeV und FFVAV erfasst ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...07.05.2024 zur Novelle der AVBFernwärmeV. Die AVBFernwärmeV..., ...alle Regelungen der AVBFernwärmeV in aktueller Fassung..., ...nochmal betonen, dass die AVBFernwärmeV auch weiterhin für..., ...Fernwärmelieferung“ im Sinne der AVBFernwärmeV anzusehen ist. Der..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...geplante Änderung der AVBFernwärmeV weist unseres Erachtens..., ...vorliegenden Entwurf der AVBFernwärmeV sich weiter zu verschärfen..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., ...wäre der Kunde nach AVBFernwärmeV berechtigt, die eigene..., ...die Bundesverordnung AVBFernwärmeV aushebeln kann. Ebenso..., ...Regelungen in §3 Absatz 2 AVBFernwärmeV, welche ein kurzfristiges..., ... bietet § 2a Satz 3 AVBFernwärmeV einen entsprechenden..., ...Berücksichtigung. Auch die AVBFernWärmeV geht nicht explizit..., .... Hierzu sollte das AVBFernWärmeV entsprechend nachgebessert..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., .... Zusammenhang von AVBFernwärmeV und Energie-Contracting..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV wird diese bewährte..., ...neuen § 1 Abs. 4 Nr. 2 AVBFernwärmeV ist „Fernwärme“ die..., ...vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 7 AVBFernwärmeV i.V. mit § 3 Abs. ..., ...In § 1 Abs. 1 Satz 3 AVBFernwärmeV heißt es sodann, dass die AVBFernwärmeV auf die gewerbliche..., ...in § 1a Abs. 1 Nr. 5 AVBFernwärmeV, wonach die Netzbetreiber..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV für mehr Transparenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV). Mit der Novelle der AVBFernwärmeV strebt das BMWK insgesamt für Kunden und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für eine Versorgung der Verbraucher mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen an.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“. Die Überarbeitung der AVBFernwärmeV ist erforderlich, ..., ...diverse Regelungen in der AVBFernwärmeV … nicht mehr zeitgemäß..., .... 30). Neben der AVBFernwärmeV-Novelle ist das Thema...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...geplante Änderung der AVBFernwärmeV weist unseres Erachtens..., ...vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., ...wäre der Kunde nach AVBFernwärmeV berechtigt, die eigene..., ...die Bundesverordnung AVBFernwärmeV aushebeln kann. Ebenso..., ...Regelungen in §3 Absatz 2 AVBFernwärmeV, welche ZDH 2024 ..., ... bietet § 2a Satz 3 AVBFernwärmeV einen entsprechenden..., ...Berücksichtigung. Auch die AVBFernWärmeV geht nicht explizit..., .... Hierzu sollte das AVBFernWärmeV entsprechend nachgebessert..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., .... Zusammenhang von AVBFernwärmeV und Energie-Contracting..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV wird diese bewährte..., ...neuen § 1 Abs. 4 Nr. 2 AVBFernwärmeV ist „Fernwärme“ die..., ...vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 7 AVBFernwärmeV i.V. mit § 3 Abs. ..., ...In § 1 Abs. 1 Satz 3 AVBFernwärmeV heißt es sodann, dass die AVBFernwärmeV auf die gewerbliche..., ...in § 1a Abs. 1 Nr. 5 AVBFernwärmeV, wonach die Netzbetreiber..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV für mehr Transparenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
-
06.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie..., ...nächsten Novelle der AVBFernwärmeV dringend berücksichtigt..., ...Fernwärmelieferung“ im Sinne der AVBFernwärmeV anzusehen ist. Der..., ...geplanten § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV geht es zwar nicht..., ...erreicht, wenn § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV für Wärmeversorgungssysteme..., ...ehemaligen § 18 Abs. 2 AVBFernwärmeV ersatzlos entfallen..., ...eine Regelung in die AVBFernwärmeV oder die FFVAV einzufügen..., ...geplanten § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV nicht erfassten Versorgungsverhältnisse..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der..., ... Für Änderungen der AVBFernwärmeV, die die Wärmelieferanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertreten von Versorgerinteressen im Rahmen der AVBFernwärmeV
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AGFW-Stellungnahme zur Novelle der AVBFernwärmeV Frankfurt am Main..., ...für eine Reform der AVBFernwärmeV Der Ausbau und die..., ...anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV folgende Kernpunkte..., ...gestalten (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV) Der verbrauchsunabhängige..., ...streichen (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV) Forderung Zur Gewährleistung..., ...Regelung des § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV, die dem Kunden ein..., ... Regelung durch § 3 AVBFernwärmeV bedarf es daher nicht..., ...Regelung § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV nach dem Grundsatz..., ...Sonderkündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV ausübten, um Wärmepumpen..., ... (§ 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV). Ändern sich diese..., ...Abs. 2 i. V. m. § 24 AVBFernwärmeV). Auch dies ist nur..., ...verbietet § 24 Abs. 4 S. 4 AVBFernwärmeV dem Wortlaut nach..., ...Forderung § 24 Abs. 4 S. 4 AVBFernwärmeV ist ersatzlos zu streichen..., ... § 24 Abs. 5 bis 7 AVBFernwärmeV waren alsbald überholt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgreiche Wärmewende AVBFernwärmeV Wärmewende-Ready machen..., ...erforderlich, dass in der AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertreten von Versorgerinteressen im Rahmen der AVBFernwärmeV
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
-
BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortführung der Novelle der AVBFernwärmeV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...eine der Bedeutung der AVBFernwärmeV angemessene Befassung..., ... Wärmeleistung (§ 3 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Referentenentwurf..., ...seitdem geltende § 3 AVBFernwärmeV dringend zu überarbeiten..., ...das nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV-Entw. geregelte Leistungsan-passungs..., ... des bisherigen § 3 AVBFernwärmeV hat bereits dazu geführt..., ...der Rechte nach § 3 AVBFernwärmeV dazu geführt, dass..., ...hingewiesen, dass § 3 AVBFernwärmeV die Versorgungssicherheit..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Entwurf..., ...der ur-sprünglichen AVBFernwärmeV bekannten sich noch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zur Novelle der AVBFernwärmeV Wärmewende entfalten..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV angeführten Anforderungen..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angeboten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftliche Aufforderung verschiedener Bundespolitiker, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der aktuell vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV in der jüngsten Fassung in der laufenden Legislaturperiode nicht vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Weiterhin wird dafür geworben, ein neues Verfahren zur Novellierung der Verordnung in der nächsten Legislaturperiode anzustreben.
- Bereitgestellt von: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gegen eine Novelle der AVBFernwärmeV – Für eine gerechte..., ...aktuelle Novelle der AVBFernwärmeV bedroht nicht nur ..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV in ihrer jetzigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 20.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ... Gemäß § 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E ist das Marktelement..., ... § 24 Abs. 1 Satz 4 AVBFernwärmeV-E vorgesehen ist. ..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E (in der Fassung ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E erkannt, wonach ..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV steht den Bemühungen..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV den Bemühungen beider..., ...Satz 3 in § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV-E ist zu streichen..., ...Sonderregelungen der AVBFernwärmeV nur für ebensolche..., ... der AVBFernwärmeV entsprechende Anwendung..., ...Vermarktung nach § 2a AVBFernwärmeV in allen Produkten..., ...die Regelung des § 3 AVBFernwärmeV-E auch die nunmehr in § 32 AVBFernwärmeV-E vorgesehene Festlegung..., ...Beibehaltung des § 3 AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...die Mechanismen der AVBFernwärmeV zur Preisanpassung..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2022..., ... Modernisierung der AVBFernwärmeV unbedingt Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings ..., ...§ 24a wieder in die AVBFernwärmeV aufzunehmen. Dieser..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärmeVO
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings ..., ...§ 24a wieder in die AVBFernwärmeV aufzunehmen. Dieser..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Vertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...vorgeschrieben ist. § 3 Absatz 3 AVBFernwärmeV ist sehr wichtig, ..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV muss definieren, was..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die AVBFernwärmeV..., .... Vorbemerkung zum AVBFernwärmeV-E In den vergangenen..., ...nach § 3 (2) Satz 3 AVBFernwärmeV-E bspw. kein Recht..., ... im AVBFernwärmeV-E umfassend adressiert..., ... in § 25a (1) Nr. 7 AVBFernwärmeV-E nicht erkennbar:..., ...der VKU an, dass im AVBFernwärmeV-E die Fernwärme zu..., ... der Regelungen der AVBFernwärmeV-E an den Stromund ..., ... definiert (§ 1 (2) AVBFernwärmeV-E). Für diese sind..., ... Zu Artikel 1, § 1 AVBFernwärmeV-E („Gegenstand der..., ..., sind die § 1a (2) AVBFernwärmeV-E sowie §§ 2 bis 34..., ... Die Anwendung der AVBFernwärmeV auf das Contracting..., ...nach § 1a (1) Nr. 3 AVBFernwärmeV-E ausreicht. Weil ..., ... dem § 1a (1) Nr. 5 AVBFernwärmeV-E soll den Kunden ..., ...Nach § 2 (3) Satz 1 AVBFernwärmeV-E soll der Vertrag..., ...43 Zu § 3 AVBFernwärmeV-E („Anpassung der ..., ...Anwendungs-bereichs der AVBFernwärmeV gemäß § 1 (1) AVBFernwärmeV-E..., ... 1 AVBFernwärmeV-E ohne nähere Begründung..., ... Regelung (§ 10 (6) AVBFernwärmeV-E) plädiert. 25 / 43 Zu § 16 AVBFernwärmeV-E („Zutrittsrecht“..., ...Abschnitten § 18 (3) AVBFernwärmeV-E und § 18 (4) AVBFernwärmeV-E...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
-
18.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Novellierung der AVBFernwärmeV im Bundeskabinett ..., ... zum überarbeiteten AVBFernwärmeV-E Zum politischen..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV zu ermöglichen. Die..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV vor. 4 / 44 Der ..., ... Vorgaben (§24) der AVBFernwärmeV verstoßen müssen. ..., ...(§ 24a Abs. 2 (neu) AVBFernwärmeV-E). Es ist weder ..., ... der Regelungen der AVBFernwärmeV-E an den Strom- und..., ... Zu Artikel 1, § 1 AVBFernwärmeV-E („Gegenstand der..., ... sind die § 1a (2) AVBFernwärmeV-E sowie §§ 2 bis 34 AVBFernwärmeV- E anzuwenden. Diese..., ... Die Anwendung der AVBFernwärmeV auf das Contracting..., ... § 1b Abs. 1 Nr. 7 AVBFernwärmeV-E Berücksichtigung..., ...§ 2 Abs. 3 Nr. 8 a) AVBFernwärmeV-E soll der Vertrag..., ...3 AVBFernwärmeV-E („Anpassung der ..., ...Anwendungsbereichs der AVBFernwärmeV gemäß § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E..., ... § 9 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV-E regelt, dass auf..., ... § 16 AVBFernwärmeV-E („Zutrittsrecht“..., ...AVBFernwärmeV-E ist die Verantwortung..., .... 29 / 44 Zu § 23 AVBFernwärmeV-E („Vertragsstrafe..., .... Begründung § 24 AVBFernwärmeV-E ermöglicht, das ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...können, wenn neben der AVBFernwärmeV auch §556c BGB in ..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angebo-ten..., ... Abweichung von der AVBFernwärmeV einordnen, auch wenn..., ...aktuelle Fas-sung des § 3 AVBFernwärmeV ein massives Hindernis..., ...unter Nutzung des § 3 AVBFernwärmeV ihre Wärmelieferungsverträge..., ...9 NAV verlangt § 16 AVBFernwärmeV, dass das Zutrittsrecht..., ...diese Regelung in der AVBFernwärmeV steht, scheint der..., ...wenn der Vertrag der AVBFernwärmeV schon kraft ge-setzlicher..., ...die Regelung in der AVBFernwärmeV ist eindeutig bestimmt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Vertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV muss definieren, was..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...verpflichtet, gemäß § 5 Abs. 1 AVBFernwärmeV die vereinbarte Wärmemenge..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...belassen und in der AVBFernwärmeV keine weiteren Veröffentlichungspflichten..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Versorgungsvertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können, und..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...vorherigen Entwurf in die AVBFernwärmeV erneut aufzunehmen..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit der Mög-lichkeit..., ... mit Fernwärme. 4 AVBFernwärmeV: Vertrags- und Preisgestaltung..., ...So ermöglicht es die AVBFernwärmeV, abweichend vom allgemeinen..., ...können, ermöglicht die AVBFernwärmeV zudem „automatische..., ...aktuellen Regelungen in der AVBFernwärmeV bieten keinen ausreichenden..., ... kleinen Reform der AVBFernwärmeV im Jahr 2021 eingeschränkt..., ...(§ 24 Abs 4, Satz 4 AVBFernwärmeV). 14 BGH, Urt. v...., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...nach § 24 Abs 4 Satz 2 AVBFernwärmeV vollständig und in..., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...Preisänderungsklauseln im § 24 der AVBFernwärmeV zu ergänzen. 20 Im..., ...hinaus ermöglicht die AVBFernwärmeV in genau diesem Markt..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV beauftragt und Vorschläge..., ...Deutschen Mieterbundes zur AVBFernwärmeV • Konkrete Vorgaben..., ...in einer Anlage zur AVBFernwärmeV einzuführen. • Vorgaben..., ...unter Verweis auf § 24 AVBFernwärmeV. Dies kann dazu führen..., ... Sinn und Zweck der AVBFernwärmeV. Mieterinnen und ..., ...deutlich weiter als in der AVBFernwärmeV, die auf die „klassische..., ... 3 WärmeLV auf § 24 AVBFernwärmeV verweist, ist für ..., ... 35 Begründung zur AVBFernwärmeV, BGBl. I S. 742. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BDEW fordert, dass die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher wieder zu ermöglichen. Ferner sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtskonform ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuerlicher Entwurf der AVBFernwärmeV bedroht die Wärmewende..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) am 18.12.2024 sind..., ...Investitionsrahmen. Die AVBFernwärmeV ist dabei ein zentrales..., ...Stellen die für die AVBFernwärmeV (Art. 243 EGBGB) gesetzlich..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV angemahnt und auf..., ...Referentenentwurf zur Änderung der AVBFernwärmeV lässt allerdings aufgrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eintreten für wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Fernwärme im Rahmen der FFVAV
Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... vorliegenden § 24a AVBFernwärmeV-Entwurf kann dieses..., ...möglich, da erstens die AVBFernwärmeV diesbezüg-lich kein..., ... im Rahmen des § 32 AVBFernwärmeV ver-einbarten Laufzeiten..., ...Prinzip des in § 24 AVBFernwärmeV-Entwurf angelegten..., ...nach § 1 Abs. 4 Nr. 6 AVBFernwärmeV-Entwurf für Raumwärme..., ...Warmwasser und nach § 37 AVBFernwärmeV-Entwurf für Fernkälte..., ...Abs. 1 Nr. 8 lit. c AVBFernwärmeV-Novelle, (2) die ..., ...Leistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 AVBFernwärmeV- Ent-wurf) Es ..., ...Versor-gung (§ 33 Abs. 5 AVBFernwärmeV-Entwurf). Es ist ..., ...Hinblick auf § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV kein Grund für eine..., ...bisherigen § 8 Abs. 6 AVBFernwärmeV hat sich noch nicht..., ...vor Inkrafttreten der AVBFernwärmeV bewilligt worden sind..., ...durch-gehend in der AVBFernwärmeV zur Geltung, wenn ..., .... 3 i. V. m. Abs. 1 AVBFernwärmeV regelt umfassend die..., ...in § 16 Abs. 1 S. 1 AVBFernwärmeV-Entwurf genannten ..., .... § 1a Abs. 1 Nr. 8 AVBFernwärmeV-Entwurf), insbesondere..., ...zum nach § 25 Abs. 1 AVBFernwärmeV-Entwurf bestimmten..., ... das in § 1a Abs. 3 AVBFernwärmeV-Entwurf vorgeschriebene..., ... sollte § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV-Entwurf nach wie vorher..., ...des § 1 Abs. 1 S. 3 AVBFernwärmeV-Entwurf sollte die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire und zeitgemäße Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln in der Fernwärme
Einführung einer Regelung zur Untergewichtung des Marktelements in fortgeschritten dekarbonisierten Netzen, wenn der Wärmepreisindex die fortgeschrittene Dekarbonisierung nicht angemessen wiedergibt (§ 24 AVBFernwärmeV)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geothermie e. V. am 18.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme und Fern-kälte (AVBFernwärmeV Entwurf) wird diesem..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV), die aus Sicht des..., ...des § 24 Abs. 4. S. 1 AVBFernwärmeV dürfen Preisänderungsklauseln..., ...gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 AVBFernwärmeV (Entwurf) ausgestalteten..., ...in § 24 Abs. 1 S. 4 AVBFernwärmeV (Entwurf) Fernwärme-versorgungsunternehmer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) des BMWK Stellungnahme..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...kommt der Novelle der AVBFernwärmeV eine ganz besondere..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) des BMWK Stellungnahme..., ...Preisänderungsklausel (Anlage der AVBFernwärmeV) von 50 % sollte dringend...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Veröffentlichungs- und Informationspflichten praxisnah ausgestalten. 2. Weitergabe der Transformationskosten ermöglichen und einseitige Preisänderungen zulassen. 3. Wiederaufnahme des § 18 (2) in die AVBFernwärmeV oder ein Ausnahmenbestand für das Kleinanlagen-Contracting, die eine indirekte Messung über Erdgaszähler zulässt.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Verbesserung des Verbraucherschhutzes bei Wärmelieferverträgen
vzbv fordert eine verbraucherfreundliche Novellierung der für das Verhältnis zwischen Kund:innen und dem Wärmeversorger maßgeblichen Verordnung Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Dies umfasst u.a. die Konkretisierung der Vorgaben zur Formulierung von Preisänderungsklauseln, die Verbesserung der Transparenzvorgaben, die Beibehaltung des Rechts auf Leistungsanpassung bei Senkung des Energiebedarfs, die Einführung eines deutschlandweiten Wämenetzregisters und einer Wärmenetzkarte sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Der Anschluss- und Benutzungszwang sollte vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherfreundliche Novelle der AVBFernwärmeV 5 1.1 Konkretisierung..., ...1980er Jahre wurde die AVBFernwärmeV nur wenig angepasst..., ...Forderungen zur Novelle der AVBFernwärmeV aufgestellt, unter..., ...Aspekte jenseits der AVBFernwärmeV behandelt, werden ..., ...eine neue Anlage zur AVBFernwärmeV, die ein Muster einer..., ...Arbeits- preis in der AVBFernwärmeV zu ändern und festzulegen..., ... sind FVU durch die AVBFernwärmeV ver- pflichtet, den..., ...sich auch so in der AVBFernwärmeV wiederfin- den. ..., ...Marktelement in der AVBFernwärmeV als verbindlich festgelegt..., ...präzisieren und § 1a Absatz 1 AVBFernwärmeV wie folgt zu fassen..., ... 24 Absatz 4 Satz 2 AVBFernwärmeV wie folgt zu erweitern..., ...in der novellierten AVBFernwärmeV; https://www.vzbv.de..., ... und § 1a Absatz 2 AVBFernwärmeV entsprechend wie folgt..., ... vzbv fordert, § 1a AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ... Nach § 3 Absatz 2 AVBFernwärmeV können Wärmekund:innen..., ...Der vzbv fordert, § 3 AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ...innen nach § 3 Absatz 1 AVBFernwärmeV das Recht, einmal..., ...Transparenzvorga- ben nach AVBFernwärmeV und FFVAV erfasst ..., ... nach § 1a Absatz 1 AVBFernwärmeV 38 Veröffentlichungspflicht nach § 1a Absatz 2 AVBFernwärmeV 39 Veröffentlichungspflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AVBFernwärmeV muss Kleinstnetze ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Verbände im ..., ... „Es wird Zeit, die AVBFernwärmeV an ein erneuerbares..., ... Anpassungen an der AVBFernwärmeV vorzunehmen und diese..., ...Änderungsempfehlungen zur AVBFernwärmeV finden Sie in der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) durch den Referentenentwurf..., ...Referentenentwurf zur Änderung der AVBFernwärmeV beinhaltet insbesondere..., ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV außer Kraft treten..., ... wenn diese von der AVBFernwärmeV abweichen. Da Verbraucher die AVBFernwärmeV gegebenenfalls nicht..., ... die Einhaltung der AVBFernwärmeV hinweisen. Haus &..., ...3 Absatz 1 geltende AVBFernwärmeV). Die Frist hierfür..., ...3 Absatz 2 geltende AVBFernwärmeV). Nur in diesem Fall..., ...geplanten Änderung der AVBFernwärmeV, sofern Indizes beim...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung AVBFernwärmeV-Novelle
Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: ·Regulatorische Schritte zu mehr Transparenz und Wettbewerb, die die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausreichend berücksichtigen ·Separate Fernwärmetarife führen zu keinen Vorteilen für Fernwärmebetreiber, die bereits heute hohe Erneuerbare-Anteile in ihren Wärmenetzen haben und sollten nicht eingeführt werden ·Eine Ausweitung der sinnvollen neuen Regelung zur Grundstücksnutzung ·Ausnahmeregelungen bzw. Übergangspflichten für Kleinnetzbetreiber, z.B. bei der Pflicht zur Fernauslesung von Messeinrichtungen und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen ·Die Beibehaltung der Nutzung der unabhängig ermittelten und transparenten Indizes des Statistischen Bundesamtes bei Vorgaben zur Preisänderungsklausel
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EWS-Rückmeldung zur Novelle der AVBFernwärmeV Die EWS empfehlen..., ...die Novel-lierung der AVBFernwärmeV. Aufgrund der Tendenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz im Fernwärmemarkt
Der BDEW setzt sich für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende mit ho-her Akzeptanz in der Bevölkerung ein. Der BDEW fordert die Stärkung der Transparenz im Fernwärmemarkt, u.a. durch die Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze, und fordert, Wettbewerbsregeln so auszugestalten, dass sowohl Klimaziele als auch wirtschaftliche Zumutbarkeit gewährleistet bleiben.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), der kartellrechtlichen..., ...Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV und hat dazu auch ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E im Zuge der aktuellen..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV erkannt, wonach dem..., ... eine Ergänzung der AVBFernwärmeV notwendig, damit solche..., ...Missbrauchsaufsicht Die AVBFernwärmeV bildet die wesentliche..., ...aktuellen Novelle der AVBFernwärmeV für Gebäudenetze und..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV gewährleistet. Es ..., ...Regelung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV. Die Bildung der ..., ...Einhaltung der Vorgaben der AVBFernwärmeV prüfen. 5.2 Einfluss..., ...in den Vorgaben der AVBFernwärmeV dazu keine genauen..., ...Regelung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV zu messen ist und ..., ...Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV resultieren aus den..., ...wurden, enthält nur die AVBFernwärmeV eine derartige Normierung..., ...Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV zu messen, was, wie..., ... Aktualisierung der AVBFernwärmeV oder der Prüfung ..., ...begrüßen. Im Rahmen der AVBFernwärmeV-Novelle sind unter..., ...seiner Stellungnahme zur AVBFernwärmeV. Eine wesentliche..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV die Plattform mit ..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV bei der Ausgestaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
23.) Elektrifizierung des Wärmesektors durch Hochlauf der Wärmepumpentechnologie vorantreiben
Die Elektrifizierung ist der Schlüssel für eine sichere und kostengünstige Energiewende im Wärmesektor. Neben dem Ausstieg aus Öl und Gas ermöglicht sie ein hohes Maß an Flexibilität im Stromsystem. Bei einem wachsenden Anteil an Photovoltaik und Windenergie werden flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen immer wichtiger, um den Strombedarf zuverlässig zu decken und die Stromkosten für alle zu senken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betracht zieht, dass die AVBFernwärmeV seit Inkrafttreten..., ...Novellierungsentwurf des BMWK zur AVBFernwärmeV, der in vielen Bereichen..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 2 Wärmeerzeugungstechnologien..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 3 Zu § 24..., ...bne | Stellungnahme AVBFernwärmeV | Seite 4 wechselt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung AVBFernwärmeV-Novelle
Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: ·Regulatorische Schritte zu mehr Transparenz und Wettbewerb, die die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ausreichend berücksichtigen ·Separate Fernwärmetarife führen zu keinen Vorteilen für Fernwärmebetreiber, die bereits heute hohe Erneuerbare-Anteile in ihren Wärmenetzen haben und sollten nicht eingeführt werden ·Eine Ausweitung der sinnvollen neuen Regelung zur Grundstücksnutzung ·Ausnahmeregelungen bzw. Übergangspflichten für Kleinnetzbetreiber, z.B. bei der Pflicht zur Fernauslesung von Messeinrichtungen und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen ·Die Beibehaltung der Nutzung der unabhängig ermittelten und transparenten Indizes des Statistischen Bundesamtes bei Vorgaben zur Preisänderungsklausel
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Novellierung der AVBFernwärmeV Die EWS empfehlen..., ...die Novel-lierung der AVBFernwärmeV. Aufgrund der Tendenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im EDL-G: Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern beenden
Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der maximale Einsatz..., ...Vergleich § 32 Abs.1 AVBFernwärmeV). Diese gilt es bedarfsgerecht..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen in der 21. Legislaturperiode
Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und der Wärmelieferverordnung..., ...angegangen werden. In der AVBFernwärmeV gilt es, die Interessen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) auch der § 556c BGB..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV vom 25.07.2024 Anlage..., ... bestehen durch die AVBFernwärmeV weitreichende Vertragsgestaltungsmöglichkeiten..., ...für eine Reform der AVBFernwärmeV im Jahr 2024 durch..., ... für die Reform der AVBFernwärmeV vom 19.08.2024 (Link..., ...zivilrechtlichen Durchsetzung der AVBFernwärmeV. Darunter befanden..., ... 4 Satz 1 und 2 der AVBFernwärmeV entsprechen. Damit..., ... Leerstellen in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV in..., ...eine deutlich über die AVBFernwärmeV hinausgehende Vertragslaufzeit..., ...nach § 1 Abs. 3 der AVBFernwärmeV möglich, wenn beide..., ...über die Vorgaben der AVBFernwärmeV mit einer Erstvertragslaufzeit..., ...Vorschläge des Entwurfs der AVBFernwärmeV vom 28.11.2024 angeknüpft..., ...Vorschlägen der Entwürfe der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2024 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichern. Der § 24 (4) AVBFernwärmeV hat sich dafür seit..., ...Lösungsansätze in der AVBFernwärmeV. Die Politik ist ..., ... Novellierung der AVBFernwärmeV: Die angekündigte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Preisänderungsklauseln nach § 24 (4) AVBFernwärmeV haben sich dafür ..., ... Novellierung der AVBFernwärmeV: Die Novellierung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV außer Kraft treten..., ...geplanten Änderung der AVBFernwärmeV, sofern Indizes beim...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Benachteiligung von dezentralen Lösungen beenden
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Fokus liegt aktuell auf die Fernwärmeversorgung. Dezentrale Lösungen werden oftmals benachteiligt, obwohl sie i.d.R. eine deutlich höhere Energieeffizienz erzielen und oftmals weniger kostenintensiv als Fernwärmelösungen sind. Es gilt, dezentrale Lösungen gleichberechtigt zur Fernwärme zu behandeln, weiter zu stärken und deren Potenziale zu nutzen. Die unterschiedlichen Anforderungen an Heizungsanlagen für Gebäude- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
-
01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist jetzt notwendig..., ...Sonderregelungen gemäß § 1 AVBFernwärmeV zu ermöglichen. Dieser..., ...abzusichern, sollte § 3 AVBFernwärmeV so angepasst werden..., ... In § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist die Möglichkeit..., ...können: § 32, 1 der AVBFernwärmeV führt aus, dass die..., ...Refe-rentenentwurf § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist ausgeführt, dass..., ...zukünftigen Wirkbereich der AVBFernwärmeV, kurze Vertragslaufzeiten..., ...Verbindung mit § 32 AVBFernwärmeV): Um die leitungsgebundene..., ... 3 Abs. 1 und 2 der AVBFernwärmeV sieht vor, dass Fernwärmeunternehmen..., ...Situation: § 24 der AVBFernwärmeV regelt Preisänderungsklauseln..., ...: § 1a, Abs. 3 der AVBFernwärmeV regelt, dass die Wirkung..., ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV den Prozess zur Ent-wicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkesicherheitsgesetz (KWSG): KWK-Segment
Prüfung der Einführung eines KWK-Segments im Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und verlässliche sowie langfristige Wärmenetzförderung als strategische Weiterentwicklung prüfen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13467 - Umsetzung der Kraftwerksstrategie
-
BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung strebt mit einer "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" eine Novelle der AVB FernwärmeV an. Nachdem im Sommer 2024 ein erster Referentenentwurf vorgelegt worden war, folgte Ende November 2024 ein überarbeiteter Referentenentwurf. Dieser überarbeitete Entwurf ist in seiner jetzigen Form unausgewogen und fokussiert einseitig auf vermeintliche Verbraucherrechte, während Investitionsanreize für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze ignoriert werden. Die Einflussnahme hat das Ziel, dass der aktuelle Entwurf zurückgestellt wird und die Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode mit Bedacht angegangen werden soll.
- Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...derzeitige Novelle der AVBFernwärmeV gefährdet nicht nur...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV zur Kenntnis genommen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende planungssicher umsetzen
Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen und diese planungssicher umsetzen. Faire Preisbildungsregeln für grüne Wärmenetze schaffen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 28.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Vorschriften: AVBFernwärmeV, BEW Aktuelle Situation...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanung ganzheitlich betrachten und Gesetze sinnvoll verknüpfen
Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren.
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzahnung mit dem GEG, WPG sowie Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen um Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen von Verbrauchern und Energiedienstleistern.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 65 % EE durch die AVBFernwärmeV abdecken • Verteilnetzbetreiber...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen; Anpassung der TEHG-Fristen an bestehende Vorgaben; Festlegung von Fristen; Regelungen zur Veräußerung von Emissionszertifikaten BEHG/ETS2; Zusätzliche Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Novellierungsverfahren zur AVBFernwärmeV ist vorgesehen, dass..., ...(§ 1a Abs. 1 Nr. 8b AVBFernwärmeV-Entwurf). Die sich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Wärmelieferverordnung
Zeitnahe Novelle der Wärmelieferverordnung anstoßen, damit auch Mietwohngebäude rechtssicher an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden können.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 08.04.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) noch in diesem Jahr...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarheit im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schaffen
Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt. 7/10 ..., ...dringend einer Reform der AVBFernwärmeV, um Investitionen..., ...über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen Der Rechtsrahmen..., ...stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist also dringend...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 21.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung zentraler Punkte der Wärmewende bei Systementwicklungsstrategie
Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren.
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...von § 1 Absatz 4 Nr.5 AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beachtung der Verbraucherrechte insb. der Wohnungseigentümer bei der Novelle der AVBFernwärmeV
Beibehaltung des Rechts der Verbraucher*innen, bedingungslose Anpassung der Wärmeleistung verlangen zu können. Sonderkündigungsrecht für Verbraucher bei Preisanpassungen von mehr als 20%. Begrenzung der Höhe von Baukostenzuschüssen auf 50%. Rechtsanspruch der Kunden auf Einsicht in die Rechnungsunterlagen des Versorgers. Klarstellung in der Begründung, dass für GdWE die Regelungen für Verbraucher gelten. Gleiche Gewichtung von Kosten- und Marktelement bei Preisanpassungen. Einrichtung einer Aufsichtsbehörde.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigte Novelle der AVBFernwärmeV ist aber auch für...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen Koalitionsverhandlungen und der 21. Wahlperiode
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgreiche Reform der AVBFernwärmeV muss die notwendigen..., ...Beteiligten zu schaffen. Die AVBFernwärmeV bildet die Grundlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligung von Genossenschaften an der Kommunalen Wärmeplanung
Durch das Wärmeplanungsgesetz werden die Länder aufgefordert, ihre Kommunen zur Wärmeplanung zu verpflichten. Bürgerschaftliche Akteure wie Genossenschaften können eine wichtige Rolle im Rahmen der Wärmewende spielen und müssen bei der Wärmeplanung frühzeitig beteiligt werden. Ziel ist es, die Beteiligung in sämtlichen Regelungen zu verankern und entsprechende Anreize zu schaffen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Nutzung von Bioenergie für Genossenschaften
Viele genossenschaftliche Wärmenetze werden nachhaltig mit Biomasse betrieben und nutzen diese effizient. Ziel ist es, dass auch zukünftig keine Einschränkungen bei der Nutzung von Biomasse in kleinen, genossenschaftlichen Wärmenetzen bestehen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen
Ziel ist die Einführung von Instrumenten wie Bürgschaften oder KfW-Krediten mit Haftungsfreistellung, um Hemmnisse im Bereich der Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen abzubauen. Darüber hinaus sollten die Förderbedingungen für Genossenschaften, die ein Wärmenetz planen und umsetzen wollen, verbessert werden. Eingeführt werden sollten spezielle Förderprogramme, welche insbesondere in der Phase der Projektentwicklung unterstützen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung und Konkretisierung des GEG und technologieoffene Ausgestaltung zur Erreichung der Klimaschutzziele; §§ 71a bis p sowie der vereinfachten und praxisnahen Umsetzung des §§ 60b & 60c durch die Vereinfachung und den Abbau von redundanten Anforderungen, bei technisch geeigneten Digitalisierungsmaßnahmen, wie der raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Kompatibilität mit dem Gesetzesrahmen herstellen
Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln sowie Verbesserung und Anpassung der kommunalen Wärmeversorgung, um das Ziel, diese bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene und gleichberechtigte Ausgestaltung der Förderkulissen unter Berücksichtigung von Biogas zur Flexibilisierung der Energiebereitstellung in Wärmenetzen und der dezentralen Gebäudeversorgung, Entlastungsoption von Übertragungsnetzen sowie Diversifizierung der Energieversorgung. Abschließend sollte eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebot der Kostenneutralität zukunftsfähig neu ausgestalten - Änderung der Systematik
Abänderung des Gebots in § 556c BGB; WärmelieferVO mit dem Zweck der Berücksichtigung der aktuellen verfügbaren Technologien und Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter gleichzeitiger Wahrung des Mieterschutzes.
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung von Hindernissen für Energiedienstleistungen und Gleichstellung entsprechend Vorgaben europäischen Vorgaben der EED
- Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
-
Zu Regelungsvorhaben: