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103 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (103)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AGFW-Stellungnahme zur Novelle der AVBFernwärmeV Frankfurt am Main..., ...für eine Reform der AVBFernwärmeV Der Ausbau und die..., ...anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV folgende Kernpunkte..., ...gestalten (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV) Der verbrauchsunabhängige..., ...streichen (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV) Forderung Zur Gewährleistung..., ...Regelung des § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV, die dem Kunden ein..., ... Regelung durch § 3 AVBFernwärmeV bedarf es daher nicht..., ...Regelung § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV nach dem Grundsatz..., ...Sonderkündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV ausübten, um Wärmepumpen..., ... (§ 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV). Ändern sich diese..., ...Abs. 2 i. V. m. § 24 AVBFernwärmeV). Auch dies ist nur..., ...verbietet § 24 Abs. 4 S. 4 AVBFernwärmeV dem Wortlaut nach..., ...Forderung § 24 Abs. 4 S. 4 AVBFernwärmeV ist ersatzlos zu streichen..., ... § 24 Abs. 5 bis 7 AVBFernwärmeV waren alsbald überholt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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BR-Drs. 321/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortführung der Novelle der AVBFernwärmeV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...eine der Bedeutung der AVBFernwärmeV angemessene Befassung..., ... Wärmeleistung (§ 3 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Referentenentwurf..., ...seitdem geltende § 3 AVBFernwärmeV dringend zu überarbeiten..., ...das nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV-Entw. geregelte Leistungsan-passungs..., ... des bisherigen § 3 AVBFernwärmeV hat bereits dazu geführt..., ...der Rechte nach § 3 AVBFernwärmeV dazu geführt, dass..., ...hingewiesen, dass § 3 AVBFernwärmeV die Versorgungssicherheit..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV) Der aktuelle Entwurf..., ...der ur-sprünglichen AVBFernwärmeV bekannten sich noch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...07.05.2024 zur Novelle der AVBFernwärmeV. Die AVBFernwärmeV..., ...alle Regelungen der AVBFernwärmeV in aktueller Fassung..., ...nochmal betonen, dass die AVBFernwärmeV auch weiterhin für..., ...Fernwärmelieferung“ im Sinne der AVBFernwärmeV anzusehen ist. Der..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Fernwärme-Gesetzes (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 2 Inhaltsverzeichnis..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faire Vertragsbedingungen bei der Ausgestaltung der AVBFernwärmeV
Wärmenetze können eine Möglichkeit sein, das Zeitalter des fossilen Heizens hinter sich zu lassen. Gleichzeitig muss eine warme Wohnung aber auch bezahlbar bleiben. Wir sehen in fairen Vertragsbedingungen den Schlüssel, damit Fernwärme ihre Rolle bei der Wärmewende ausspielen kann. Die Modernisierung der Fernwärme braucht kurzfristig folgende zwei Schritte: 1. Mehr Transparenz und faire Preisgleitklauseln, damit Kund:innen vor überfordernden Preissteigerungen geschützt werden. Dies muss in der anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. 2. Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Novelle der AVBFernwärmeV muss kurzfristig umgesetzt..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV befassen. Wir möchten..., ...vorgeschlagenen Änderungen der AVBFernwärmeV im Wesentlichen. ..., ...anstehenden Novelle der AVBFernwärmeV geregelt werden. ..., ... muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. ..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie..., ...nächsten Novelle der AVBFernwärmeV dringend berücksichtigt..., ...Fernwärmelieferung“ im Sinne der AVBFernwärmeV anzusehen ist. Der..., ...geplanten § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV geht es zwar nicht..., ...erreicht, wenn § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV für Wärmeversorgungssysteme..., ...ehemaligen § 18 Abs. 2 AVBFernwärmeV ersatzlos entfallen..., ...eine Regelung in die AVBFernwärmeV oder die FFVAV einzufügen..., ...geplanten § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV nicht erfassten Versorgungsverhältnisse..., ...geplante neue § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV lässt die Fälle der..., ... Für Änderungen der AVBFernwärmeV, die die Wärmelieferanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Fernwärme Verordnung (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 19. August 2024..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 6 Impressum Bundesverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV
Die Verordnung soll überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass das Verbraucherschutzniveau für leitungsgebundene Wärme ein vergleichbares Niveau wie bei der Strom- und Gasversorgung aufweist
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherfreundliche Novelle der AVBFernwärmeV 5 1.1 Konkretisierung..., ...1980er Jahre wurde die AVBFernwärmeV nur wenig angepasst..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV 8 im laufenden Jahr..., ...Forderungen zur Novelle der AVBFernwärmeV aufgestellt, unter..., ...Aspekte jenseits der AVBFernwärmeV behandelt, werden ..., ...Wärmelieferverträgen nach der AVBFernwärmeV: Aktuelle Rechtslage..., ...eine neue Anlage zur AVBFernwärmeV, die ein Muster einer..., ...24 Absatz 4, Satz 1 AVBFernwärmeV automatisch als erfüllt..., ...Arbeitspreis in der AVBFernwärmeV zu ändern und festzulegen..., ... sind FVU durch die AVBFernwärmeV verpflichtet, den ..., ...sich auch so in der AVBFernwärmeV wiederfinden. Da ..., ...Marktelement in der AVBFernwärmeV als verbindlich festgelegt..., ... 24 Absatz 4 Satz 1 AVBFernwärmeV sollte entsprechend..., ... 24 Absatz 4 Satz 2 AVBFernwärmeV wie folgt zu erweitern..., ...in der novellierten AVBFernwärmeV; https://www.vzbv.de..., ... vzbv fordert, § 1a AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ... Nach § 3 Absatz 2 AVBFernwärmeV können Wärmekund:innen..., ...Der vzbv fordert, § 3 AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ...innen nach § 3 Absatz 1 AVBFernwärmeV das Recht, einmal ..., ...Transparenzvorgaben nach AVBFernwärmeV und FFVAV erfasst ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Fernwärme Verordnung (AVBFernwärmeV)
Mit der Stellungnahme begleiten wir den Prozess der Änderung an der AVBFernwärmeV. Dabei geht es uns darum, die Interessen der Verbraucher und der Lieferanten gleichmäßig zu berücksichtigen. Transparenzanforderungen an die Lieferanten werden begrüßt, ebenso die Flexibilisierung der Optionen der Lieferanten.
- Bereitgestellt von: Industrie-Förderung Gesellschaft mbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV Entwurf zur Änderung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) 19. August 2024..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 3 § 1 Gegenstand..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 4 § 2a Vorgaben ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 5 § 32 Laufzeit ..., ...Stellungnahme zur Änderung AVBFernwärmeV 6 Impressum Bundesverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...geplante Änderung der AVBFernwärmeV weist unseres Erachtens..., ...vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., ...wäre der Kunde nach AVBFernwärmeV berechtigt, die eigene..., ...die Bundesverordnung AVBFernwärmeV aushebeln kann. Ebenso..., ...Regelungen in §3 Absatz 2 AVBFernwärmeV, welche ZDH 2024 ..., ... bietet § 2a Satz 3 AVBFernwärmeV einen entsprechenden..., ...Berücksichtigung. Auch die AVBFernWärmeV geht nicht explizit..., .... Hierzu sollte das AVBFernWärmeV entsprechend nachgebessert..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., .... Zusammenhang von AVBFernwärmeV und Energie-Contracting..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV wird diese bewährte..., ...neuen § 1 Abs. 4 Nr. 2 AVBFernwärmeV ist „Fernwärme“ die..., ...vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 7 AVBFernwärmeV i.V. mit § 3 Abs. ..., ...In § 1 Abs. 1 Satz 3 AVBFernwärmeV heißt es sodann, dass die AVBFernwärmeV auf die gewerbliche..., ...in § 1a Abs. 1 Nr. 5 AVBFernwärmeV, wonach die Netzbetreiber..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV für mehr Transparenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zur Novelle der AVBFernwärmeV Wärmewende entfalten..., ...zur Novellierung der AVBFernwärmeV angeführten Anforderungen..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angeboten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...können, wenn neben der AVBFernwärmeV auch §556c BGB in ..., ...den Bedingungen der AVBFernwärmeV Verträge angebo-ten..., ... Abweichung von der AVBFernwärmeV einordnen, auch wenn..., ...aktuelle Fas-sung des § 3 AVBFernwärmeV ein massives Hindernis..., ...unter Nutzung des § 3 AVBFernwärmeV ihre Wärmelieferungsverträge..., ...9 NAV verlangt § 16 AVBFernwärmeV, dass das Zutrittsrecht..., ...diese Regelung in der AVBFernwärmeV steht, scheint der..., ...wenn der Vertrag der AVBFernwärmeV schon kraft ge-setzlicher..., ...die Regelung in der AVBFernwärmeV ist eindeutig bestimmt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Novellierung der AVBFernwärmeV für noch mehr Transparenz..., ...Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). Zweck der Angabe..., ...Veröffentlichungspflichten nach § 1a AVBFernwärmeV-E soll Seite 2/4 ..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24 AVBFernwärmeV-E) und Änderungen ..., ...Preisänderungsklauseln (§ 24a AVBFernwärmeV-E) etwas effektiver..., ... – sollten in § 1a AVBFernwärmeV-E die von der Monopolkommission..., ...24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E). Der fehlende ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV). Mit der Novelle der AVBFernwärmeV strebt das BMWK insgesamt für Kunden und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für eine Versorgung der Verbraucher mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen an.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“. Die Überarbeitung der AVBFernwärmeV ist erforderlich, ..., ...diverse Regelungen in der AVBFernwärmeV … nicht mehr zeitgemäß..., .... 30). Neben der AVBFernwärmeV-Novelle ist das Thema...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftliche Aufforderung verschiedener Bundespolitiker, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der aktuell vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV in der jüngsten Fassung in der laufenden Legislaturperiode nicht vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Weiterhin wird dafür geworben, ein neues Verfahren zur Novellierung der Verordnung in der nächsten Legislaturperiode anzustreben.
- Bereitgestellt von: Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gegen eine Novelle der AVBFernwärmeV – Für eine gerechte..., ...aktuelle Novelle der AVBFernwärmeV bedroht nicht nur ..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV in ihrer jetzigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ...geplante Änderung der AVBFernwärmeV weist unseres Erachtens..., ...vorliegenden Entwurf der AVBFernwärmeV sich weiter zu verschärfen..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., ...wäre der Kunde nach AVBFernwärmeV berechtigt, die eigene..., ...die Bundesverordnung AVBFernwärmeV aushebeln kann. Ebenso..., ...Regelungen in §3 Absatz 2 AVBFernwärmeV, welche ein kurzfristiges..., ... bietet § 2a Satz 3 AVBFernwärmeV einen entsprechenden..., ...Berücksichtigung. Auch die AVBFernWärmeV geht nicht explizit..., .... Hierzu sollte das AVBFernWärmeV entsprechend nachgebessert..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV keine Ober-grenze ..., .... Zusammenhang von AVBFernwärmeV und Energie-Contracting..., ...Änderungsentwurf der AVBFernwärmeV wird diese bewährte..., ...neuen § 1 Abs. 4 Nr. 2 AVBFernwärmeV ist „Fernwärme“ die..., ...vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 7 AVBFernwärmeV i.V. mit § 3 Abs. ..., ...In § 1 Abs. 1 Satz 3 AVBFernwärmeV heißt es sodann, dass die AVBFernwärmeV auf die gewerbliche..., ...in § 1a Abs. 1 Nr. 5 AVBFernwärmeV, wonach die Netzbetreiber..., ... die Regelungen der AVBFernwärmeV für mehr Transparenz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 20.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es..., ...dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV und zur Aufhebung ..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung..., ... Gemäß § 24 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E ist das Marktelement..., ... § 24 Abs. 1 Satz 4 AVBFernwärmeV-E vorgesehen ist. ..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E (in der Fassung ..., ...Einführung des § 24a AVBFernwärmeV-E erkannt, wonach ..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV steht den Bemühungen..., ...an die Vorgaben der AVBFernwärmeV den Bemühungen beider..., ...Satz 3 in § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV-E ist zu streichen..., ...Sonderregelungen der AVBFernwärmeV nur für ebensolche..., ... der AVBFernwärmeV entsprechende Anwendung..., ...Vermarktung nach § 2a AVBFernwärmeV in allen Produkten..., ...die Regelung des § 3 AVBFernwärmeV-E auch die nunmehr in § 32 AVBFernwärmeV-E vorgesehene Festlegung..., ...Beibehaltung des § 3 AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...die Mechanismen der AVBFernwärmeV zur Preisanpassung..., ...Streichung des § 24a AVBFernwärmeV-E in der Fassung des..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV aus dem Jahr 2022..., ... Modernisierung der AVBFernwärmeV unbedingt Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings ..., ...§ 24a wieder in die AVBFernwärmeV aufzunehmen. Dieser..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärmeVO
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings ..., ...§ 24a wieder in die AVBFernwärmeV aufzunehmen. Dieser..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Satz sollte aus der AVBFernwärmeV gestrichen werden,..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 04.12.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Vertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...vorgeschrieben ist. § 3 Absatz 3 AVBFernwärmeV ist sehr wichtig, ..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV muss definieren, was..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Verbesserung des Verbraucherschhutzes bei Wärmelieferverträgen
vzbv fordert eine verbraucherfreundliche Novellierung der für das Verhältnis zwischen Kund:innen und dem Wärmeversorger maßgeblichen Verordnung Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Dies umfasst u.a. die Konkretisierung der Vorgaben zur Formulierung von Preisänderungsklauseln, die Verbesserung der Transparenzvorgaben, die Beibehaltung des Rechts auf Leistungsanpassung bei Senkung des Energiebedarfs, die Einführung eines deutschlandweiten Wämenetzregisters und einer Wärmenetzkarte sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Der Anschluss- und Benutzungszwang sollte vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherfreundliche Novelle der AVBFernwärmeV 5 1.1 Konkretisierung..., ...1980er Jahre wurde die AVBFernwärmeV nur wenig angepasst..., ...Forderungen zur Novelle der AVBFernwärmeV aufgestellt, unter..., ...Aspekte jenseits der AVBFernwärmeV behandelt, werden ..., ...eine neue Anlage zur AVBFernwärmeV, die ein Muster einer..., ...Arbeits- preis in der AVBFernwärmeV zu ändern und festzulegen..., ... sind FVU durch die AVBFernwärmeV ver- pflichtet, den..., ...sich auch so in der AVBFernwärmeV wiederfin- den. ..., ...Marktelement in der AVBFernwärmeV als verbindlich festgelegt..., ...präzisieren und § 1a Absatz 1 AVBFernwärmeV wie folgt zu fassen..., ... 24 Absatz 4 Satz 2 AVBFernwärmeV wie folgt zu erweitern..., ...in der novellierten AVBFernwärmeV; https://www.vzbv.de..., ... und § 1a Absatz 2 AVBFernwärmeV entsprechend wie folgt..., ... vzbv fordert, § 1a AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ... Nach § 3 Absatz 2 AVBFernwärmeV können Wärmekund:innen..., ...Der vzbv fordert, § 3 AVBFernwärmeV um folgenden Absatz..., ...innen nach § 3 Absatz 1 AVBFernwärmeV das Recht, einmal..., ...Transparenzvorga- ben nach AVBFernwärmeV und FFVAV erfasst ..., ... nach § 1a Absatz 1 AVBFernwärmeV 38 Veröffentlichungspflicht nach § 1a Absatz 2 AVBFernwärmeV 39 Veröffentlichungspflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV) Seite 2 Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...die Novellierung der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Referentenentwurf der AVBFernwärmeV werden Kleinstnetze..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...in der Anpassung der AVBFernwärmeV bei der Bereitstellung..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., .... Der Vorschlag der AVBFernwärmeV sieht vor, dass eine..., ...EE erfolgt. In der AVBFernwärmeV sollte für den Vertrag..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV muss definieren, was..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...inhaltlichen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfüllen können und..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024..., ...Stellungnahme zum RefE AVBFernwärmeV – Stand: 20.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben: