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547 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (547)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...entfallen. Zudem sollte die BEG-Förderung für den Heizungstausch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und Verbesserung regulatorischer, förderpolitischer und administrativer Rahmenbedingungen zur bundesweiten Skalierung innovativer Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet. Betroffen sind insbesondere Vorhaben in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasserstoffwirtschaft, Energieversorgung, Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, serielle und klimafreundliche Bauweisen, Digitalisierung, KI-Anwendungen, Cybersicherheit sowie Gesundheitsversorgung. Hierzu zählen unter anderem Anpassungen im Förderrecht, Vergabe- und Genehmigungsrecht, bei Infrastruktur- und Energieregulierung, Daten- und KI-Rahmenbedingungen sowie bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

    • Bereitgestellt von: Initiativkreis Ruhr GmbH am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...staatliche Förderungen (z. B. BEG-Fördermittel) unterstützt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kommunen vereinfacht und die BEG-Förderung bis mindestens...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Bundesw. verbindl. Flächenverbrauchsvorgaben zur Begrenzung d. Flächenverbrauchs - Gesetzl. Verankerung eines Rechts auf Wohnungstausch - Spezif. Fördermittel und Boni für Teilung, Umbau und Umnutzung von Wohnraum - Aktive Bodenpolitik durch Kommunen zur Steuerung nachhaltiger Quartiersentwicklung - Ausbau und gute Finanzierung kommunaler Beratungs- und Begleitungsangebote zur Unterstützung von Eigentümer*innen bei Sanierung, Umbau und effizienterer Wohnraumnutzung, insbesondere im Rahmen der EUGebäuderichtlinie - Förderung soz. Akteure und Wohnpartnerschaften zur besseren Nutzung von Wohnraum im Quartier - Einführung und Verbreitung von gemeinwohlorientiertem Wohnraummanagement, z.B. Belegungsregelungen in Wohnungsgenossenschaften und komm. Wohnungsgesellschaften

    • Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 11.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG), Kredite und Til- gungszuschüsse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Förderung im Rahmen des BEG denkbar. Dabei ist im ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermögensanlagengesetzes: • Befreiung von BEG (§ 3 Nr. 15 EEG) von der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) Regeln geknüpft werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermögensanlagengesetzes: • Befreiung von BEG (§ 3 Nr. 15 EEG) von der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermögensanlagengesetzes: • Befreiung von BEG (§ 3 Nr. 15 EEG) von der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Rechtssicherheit bei der einseitigen Anpassung von Verbraucherverträgen geschaffen wird. Anbieter von Langzeitverträgen sehen sich in Deutschland zunehmenden Schwierigkeiten ausgesetzt, inhaltlich angemessene Vertragsanpassungen rechtssicher durchzuführen. Diese Situation kann durch neue, faire Regelungen für Vertragspassungsklauseln und -Mechanismen im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen behoben werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einzelnen Pro-grammen wie der BEG ist ebenfalls von einem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) und Bundesförderung für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zeigt aber, dass die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG). Im Rahmen des QNG-Standards...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 07.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.08.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... other places in the MDR beg the question for a more...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KfW-Förderung [EUR] 37.500 BEG EH 70 EE 3.000 IFB Hamburg...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) vorgelegt. Der Deutsche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude“ (BEG, zuvor EBS) betrachtet ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der Förderkulisse (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Anpassung der Auszahlungsmodalitäten durch eine direkte Abzugsfähigkeit der Förderung bei Gesamtrechnung der Verbraucher durch die Handwerksbetriebe.

    • Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 08.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch die Erlaubnis, virtuelle Zusammenschlüsse von Hausanschlüssen auf Baukörperebene umzusetzen. Einführung des Konzepts „Null-Emissions-Gebäude“ für Neubauten ab 2030. Anpassung der Primärenergiefaktoren, insbesondere Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. mit Faktor 0). Aufnahme von Holzbau als eigenständige Kategorie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Anerkennung der CO2 Speicherfähigkeit von Holz in der Bewertung von Gebäuden. Integration des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) für Holzbau. Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in der energetischen Bewertung.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 31.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/, zuletzt geprüft am 24.05.2023...
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