Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung von Lärmkonflikten beim Wohnungsbau
Die Initiative zielt darauf ab, dass beim Wohnungsbau beachtet wird, dass Risiken für den Eisenbahnverkehr und den ÖPNV ausgeschlossen werden. Dies betrifft inbesondere den Wohnungsneubau in der Nähe von Betriebs- und Abstellanlagen von Schienenbahnen ohne hinreichenden tatsächlichen Lärmschutz. Sollten hier Schallminderungsmaßnahmen an der Quelle angeordnet werden, könnte dies zu betrieblichen Einschränkungen für bestehende Anlagen von Eisenbahnen und städtischen Schienenbahnen führen. Sichergestellt werden sollte zudem, dass Maßnahmen auch dann nicht angeordnet werden dürfen, wenn sie die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigen würden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer nationalen Omics-basierten Biobank zur Stärkung personalisierter Medizin und Forschung
Wir fordern die Einrichtung einer nationalen Biobank auf Basis moderner Omics-Technologien einschließlich Genomik, Transkriptomik, Proteomik und Metabolomik. Eine solche Biodatenbank muss die genetische Diversität der Bevölkerung in Deutschland abbilden und langfristig als Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Nur so lassen sich Fortschritte in personalisierter Medizin, Prävention und biomedizinischer Forschung nachhaltig erzielen. Die Biobank stärkt den Wissenschaftsstandort Deutschland, verbessert die Grundlage für medizinische Innovationen und erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: Illumina GmbH am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
harmonisierte Mitteilung und harmonisierte Kennzeichnung irreführend und nicht darstellbar
Durchführungsverordnung zur harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die harmonisierte Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
B2B-Plattformen aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Informationspflichten klarstellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
B2B-Plattformen aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Informationspflichten klarstellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Änderung der Bundesärzteordnung zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Der Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wird zugunsten eine direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten. Die Bundesärztekammer unterstützt die Zielrichtung des Vorschlags, fordert aber einen qualitätsgesicherten Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
strukturelle Änderungen für einen effektiveren Rechtsschutz zum Abbau des Vollzugsdefizits im Umweltrecht; Einführung der Möglichkeit, auch faktische Umweltrechtsverstöße durch die öffentliche Hand einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen (gemäß völkerrechtlicher Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention)
- Bereitgestellt von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
effektive Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung der EU; kein Aufweichen der unmittelbaren Handlungs- und Unterlassungspflichten für alle Akteure der öffentlichen Hand im Rahmen ihrer jeweiligen Wirkungsmacht; Anregungen für Weichenstellungen auf allen Regelungsebenen zum Erreichen der Ziele
- Bereitgestellt von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem"
Die DOK setzt sich für eine Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem" für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs ein, nachdem die bisherige Regelung von der Bundesregierung als nicht rechtskonform verworfen und beendet wurde.
- Bereitgestellt von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Datenschutzaufsicht (Rn. 2106ff. Koalitionsvertrag)
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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26.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 vor dem Hintergrund des Digital Operational Resilience Acts (DORA).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Dem SGB XI sollte ein Passus hinzugefügt werden, der die stationär organisierte ordensinterne Pflege für Ordensmitglieder rechts- und systemkonform regelt. Hierbei kann es sich um eine Bestandsschutz- oder Übergangslösung handeln, die allen Ordensgemeinschaften die Möglichkeit einräumt, ihren Mitgliedern eine entsprechende Pflege im Rahmen der geschützten Lebensform auch zukünftig zu gewähren.
- Bereitgestellt von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
StVG-Novelle: Fokus auf relevante Unfälle, klare Behördenhoheit und Bürokratieabbau
Die Ziele sind: Verkehrssicherheit durch moderne, datenbasierte Unfallforschung zu stärken, gleichzeitig aber praxistaugliche und verhältnismäßige Regeln sicherzustellen. Konkret fordert der Verband, Untersuchungen auf relevante Unfälle mit Personen- oder gravierendem Sachschaden zu beschränken, die Hoheit der Behörden (BASt) ohne Delegation an Dritte zu sichern, bestehende Datenflüsse (KBA) zu nutzen und unnötige Bürokratie abzubauen, um Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
IVSG-Neufassung: Datenschutz, gestufte Einführung und klare Haftungsregeln notwendig
Ziel des VDA ist es, die Neufassung des IVSG konstruktiv zu begleiten, indem sie auf notwendige Präzisierungen hinweist: Schutz proprietärer Daten, eine gestufte Einführung mit realistischen Fristen, klare Haftungs- und Governance-Regeln sowie praktikable Vorgaben für Eigenerklärungen, Prüfungen und Betriebsprozesse. Damit soll das Gesetz Verkehrssicherheit und Datenverfügbarkeit stärken, ohne die Automobilindustrie unverhältnismäßig zu belasten oder Innovationsfähigkeit zu hemmen
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen für praktikable, resiliente und wirtschaftlich tragfähige Lösungen im KRITIS-Dachgesetz
Klare und praxistaugliche Definitionen kritischer Anlagen und Dienstleistungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Vermeidung von Doppelregulierung durch die Anerkennung bestehender Standards und branchenspezifischer Vorgaben. Einbindung der Industrie in die nationale Resilienzstrategie und frühzeitiger Dialog mit Politik und Behörden. Aufbau einer zentralen, nutzerfreundlichen Registrierungs- und Meldeplattform unter Wahrung von Vertraulichkeit. Flexible, risikobasierte Anforderungen statt starrer Vorgaben. Harmonisierung mit internationalen Standards. Sicherstellung, dass Sanktionen verhältnismäßig bleiben und nicht zur Überregulierung führen. Stärkung der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft durch klare Zuständigkeiten, abgestufte Pflichten und verlässliche Kommunikationswege.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konsultationen zur OECD Working Party on Insurance and Pensions
Wir möchten die Bedeutung von Versicherungsprodukten in der Altersvorsorge hervorheben und treten für klare, praxistaugliche Regulierung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Aufsichtsbehörden nicht direkt in Investitionsentscheidungen eingreifen dürfen, da dies die Verantwortung der Unternehmen und die Stabilität der Märkte gefährden würde. Zudem möchten wir übermäßige Bürokratie und Preiskontrollen verhindern, die die Attraktivität von Betriebsrenten und anderen Vorsorgeprodukten mindern könnten. Unser Ziel ist es, nachhaltige, verlässliche Altersvorsorgeangebote für die Menschen zu sichern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Positionierung der Versicherungswirtschaft zum Vorhaben der Frühstart-Rente aus dem Koalitionsvertrag (2025) für Erfolgsfaktoren zur effektiven Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Zustimmung
Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf des BMBFSFJ zielt darauf ab, den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien zu gewährleisten, in dem Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich. Die vorgesehene ausdrückliche Anerkennung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII als rechtsanspruchserfüllend wird als Chance verstanden, die Bedeutung der Jugendarbeit im Zusammenspiel von schulischer und außerschulischer Bildung zu stärken. Der eigenständige Charakter der Jugendarbeit sollte dabei jedoch erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
-
BT-Drs. 21/1086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung eines Gesetzes für Zulassungsverfahren - Windenergie
Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 im Bereich der Windenergie an Land. EEF setzt sich für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ein und begrüßt die im Gesetz enthaltenen Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere auch im Hinblick auf 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zum Bürokratieabbau bei Reporting-Anforderungen
Die Jahresquotenanmeldung nach § 37c BImSchG sollte im Sinne des Bürokratieabbaus vollständig digital über das Formular 1155 mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden können, ohne Papierkopien von Nachweisen und Verträgen, wobei Nachforderungen nur im Bedarfsfall erfolgen sollten.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Kinder- und Jugendschutz stärken
Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DVGW schlägt für den Sektor Wasser eine Änderung des § 14 Absatz 2 Satz 2 KRITIS-DachG vor. In Absatz 2 Satz 2 sprechen wir uns dafür aus, das Wort "sollen" durch das Wort "können" zu ersetzen. Darüber hinaus ist der Verweis auf § 30 Absatz 10 des BSI-Gesetzes zu korrigieren. Um klarzustellen, dass – da, wo sinnvoll – ein vom BSI bereits anerkannter branchenspezifischer IT-Sicherheitsstandard auch als Grundlage eines branchenspezifischen Resilienzstandards gemäß KRITIS-Dachgesetz genutzt werden kann, aber nicht überall möglich ist, muss die Möglichkeit bestehen, einen davon unabhängigen branchenspezifischen Resilienzstandard gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 KRITIS-Dachgesetz zu erstellen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau eines Deutschland-Stacks
Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist es, dass bei der Definition und Umsetzung verbindlicher Standards für digitale Basisdienste im öffentlichen Sektor Aspekte wie offene Schnittstellen, Interoperabilität, EfA-Prinzip („Einer für Alle“), nachhaltige Finanzierung von Open-Source-Lösungen sowie transparente und kommunal getragene Governance-Strukturen berücksichtigt werden. Das Vorhaben betrifft die Konzeption, Steuerung und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie ggf. weitere Bundesstellen.
- Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/601
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
-
BT-Drs. 21/601
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau eines Deutschland-Stacks
Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist es, dass bei der Definition und Umsetzung verbindlicher Standards für digitale Basisdienste im öffentlichen Sektor Aspekte wie offene Schnittstellen, Interoperabilität, EfA-Prinzip („Einer für Alle“), nachhaltige Finanzierung von Open-Source-Lösungen sowie transparente und kommunal getragene Governance-Strukturen berücksichtigt werden. Das Vorhaben betrifft die Konzeption, Steuerung und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie ggf. weitere Bundesstellen.
- Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/601
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
-
BT-Drs. 21/601
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stufenplan Smarte Städte und Regionen
Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stufenplans „Smarte Städte und Regionen“ des BMWSB. Ziel der Einflussnahme ist, die im Stufenplan vorgesehenen Maßnahmen zur bundesweiten Rahmensetzung für digitale Stadtentwicklung – insbesondere die Definition von Standards, Referenzarchitekturen, Kompetenznetzwerken und Verstetigungsstrategien – mitzugestalten. Dabei soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen der Modellprojekte Smart Cities (MPSC) entwickelten Ergebnisse und Strukturen in den Stufenplan integriert, langfristig gesichert und bundesweit nachnutzbar gemacht werden.
- Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14210
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13972 - Mittelabfluss der Smart-Cities-Modellprojekte -
BT-Drs. 20/11134
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10935 - Fachliche Begleitung der Modellprojekte Smart Cities durch die Koordinierungs- und Transferstelle sowie Aus- und Weiterbildungsbedarf von Smart-City-Fachkräften
-
BT-Drs. 20/14210
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der IED vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als gleichwertiges System vor. Die Interessenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen.
- Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 16.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
-
BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energieeffizienzgesetz an europäische Vorgaben
Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Müllerbund e.V. am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge für eine funktionierende EU Kapitalmarktunion
Scalable Capital setzt sich für eine Kapitalmarktunion, die Anlagemöglichkeiten für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger vereinfacht.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die wesentlichen Ziele des Entwurfs, eine zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 und (EU) 2024/1174 sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen zu erreichen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Das IDW weist darauf hin, dass die in § 26 Abs. 2 KWG-E geforderte Angabe des Tages der Feststellung im Prüfungsbericht zum Zeitpunkt der Finalisierung des Prüfungsberichts regelmäßig nicht feststeht.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt das Ziel des KHAG, die Vorschriften des KHVVG praxisgerecht fortzuentwickeln, um eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu fördern. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Änderung von § 12b KHG und die Folgeänderungen in der Krankenhaustrans-formationsfonds-Verordnung (KHTFV).
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird eine Änderung des § 2 KVLG dahingehend angestrebt, dass landwirtschaftliche Unternehmerinnen unabhängig von Einkommenshöhe oder Beschäftigung von Arbeitnehmern pflichtversichert in der LKK bleiben können.
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten und damit einhergehender Bürokratieabbau
- Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 425/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
-
BR-Drs. 425/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Streichung
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: Der Beruf des Taxi- und Mietwagenfahrers sollte weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Es gibt keinen Bedarf für einen Fachkundenachweis.
- Bereitgestellt von: Bundesverband wirfahren am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Regulierung des Ticketzweitmarkts
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Bereitgestellt von: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Verzicht auf Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für die Marktteilnehmer (Waldbesitzer), wenn es in den vergangenen 5 Jahren nicht zu einer Entwaldung bzw. Waldschädigung gemäß EUDR im jeweiligen Land gekommen ist und dies im Rahmen eines behördlichen Satelliten-Monitorings nachweisbar ist.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung einer europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie mit CfD-Mechanismus
Die Bundesregierung unterstützt außereuropäische Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Gigawatt-Maßstab. Um diese Projekte umsetzen zu können, benötigt es konkrete finanzielle Absicherungsinstrumente für Wasserstoffproduzenten, Investoren und Abnehmer. ENERTRAG schlägt einen CfD-basierten Mechanismus zur Absicherung von Preisrisiken beim Import von grünem Wasserstoff vor. Dieser sollte Teil der europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie sein.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund nimmt der VDB die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr und gibt gern weitere Anregungen, um das Ziel einer proportionalen Bankenaufsicht und auch einer tatsächlichen Bü- rokratieentlastung weiter voranzutreiben und gerade im Hinblick auf kleine Spezialkreditinstitute zentrale Punkte aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
09.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Es geht in dem konkreten Regelungsvorschlag plädiert dafür, für unverschuldete Genehmigungsverzögerung der BNK, die Pönalen nicht anzuwenden.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land
Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
K+S strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 13.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 13.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwenderfreundliche Überarbeitung der Kassensicherungsverordnung schaffen
Der DStV bittet zu beachten, dass (1) die im Zuge des Regelungsvorhabens verwendeten neuen Begriffe und punktuellen Korrekturen keine neuen Rechtsunsicherheiten eröffnen, (2) erneut hohe Implementierungskosten infolge der vorgesehenen Anpassungen auf Seiten der Unternehmen vermieden werden und (3) ggf. zeitliche Hürden – auch mit Blick auf die ab 2025 erforderlichen Neuzertifizierungen – angemessen Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
-
BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
E-Commerce: Klare Regeln und ein Level Playing Field
Level-Playing-Field auf EU-Binnenmarkt wiederherstellen: E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten untergraben zunehmend den fairen Wettbewerb in der EU, indem Akteure, die sich an die geltenden Regeln halten, benachteiligt werden. Der ZVEI fordert konsequente Nutzung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, Schließen gesetzgeberischer Lücken, Verbesserung der Koordination auf EU-Ebene
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 12.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Abschaffung der Losvergabe bei der Beschaffung von Planungsleistungen für die Bundeswehr
Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes soll nicht auf Planungsleistungen ausgeweitet werden. Den Vorschlag im Gesetzesentwurf, dass der in § 97 Abs. 4 GWB verantworten Losgrundsatz keine Anwendung finden soll, lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steueränderungsgesetz 2025: Bewertung der vorhandenen Maßnahmen
DIE FAMILIENUNTERNEHMER nehmen Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025 und bringen konkrete Vorschläge für die Verbesserung bei den einzelnen konkreten Maßnahmen ein. Ziel: Entbürokratisierung des Steuersystems und Schaffung wettbewerbsfähiger Unternehmensbesteuerung.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Anerkennungsverfahren für Abschlüsse aus Drittstaaten - Heilberufe
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren durch kurze Fristen, bundeseinheitliche Vorgaben zu Unterlagen und Verfahrensschritten.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tariftreuegesetz - Schutz gemeinnütziger Bildungsträger
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Tariftreuegesetz mit dem Ziel, Ausnahmen für gemeinnützige Bildungsträger, eine Begrenzung des Anwendungsbereichs und die Wahrung der Tarifautonomie zu erreichen.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Leistungsrechtsanpassungsgesetz - Sicherung von Integration und Qualifizierung
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz mit dem Ziel, den Zugang zu Sprachkursen, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete dauerhaft sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ganztägige Jugendarbeit in den Schulferien - Gleichberechtigte Einbindung freier Schulen
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Ergänzung von § 24 Abs. 4 SGB VIII mit dem Ziel, freie Schulen gleichberechtigt einzubeziehen und eine trägerneutrale Finanzierung sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Ergänzung von § 24 Abs. 4 SGB VIII)
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - KSpTG (21. WP)
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes soll die dauerhafte CO2-Speicherung im Festlandsockel und der Wirtschaftszone sowie ein einheitliches Zulassungsregime für CO2-Leitungen ermöglichen. Ziel ist der zügige Hochlauf von CCS/U entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus stehen Synergien mit Erdgasinfrastruktur, Einbeziehung von Terminals und Leitungsumstellungen. Gefordert werden vereinfachte Genehmigungen, praxistaugliche Öffentlichkeitsbeteiligung, klare Zuständigkeiten für Offshore- und Onshore-Speicher sowie investitionsfreundliche Regeln zu Haftung und Rückbau. Zudem sind gesetzliche Klarstellungen zu diskriminierungsfreiem Netzzugang und Produktspezifikation sowie Erleichterungen im Vergabeverfahren für den schnellen Aufbau einer CO2-Infrastruktur notwendig.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - KSpTG (21. WP)
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes soll die dauerhafte CO2-Speicherung im Festlandsockel und der Wirtschaftszone sowie ein einheitliches Zulassungsregime für CO2-Leitungen ermöglichen. Ziel ist der zügige Hochlauf von CCS/U entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus stehen Synergien mit Erdgasinfrastruktur, Einbeziehung von Terminals und Leitungsumstellungen. Gefordert werden vereinfachte Genehmigungen, praxistaugliche Öffentlichkeitsbeteiligung, klare Zuständigkeiten für Offshore- und Onshore-Speicher sowie investitionsfreundliche Regeln zu Haftung und Rückbau. Zudem sind gesetzliche Klarstellungen zu diskriminierungsfreiem Netzzugang und Produktspezifikation sowie Erleichterungen im Vergabeverfahren für den schnellen Aufbau einer CO2-Infrastruktur notwendig.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge: - Sachkundebescheinigung darf nicht zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen, - möglichst schnelles Inkrafttreten, - die Zertifizierungs- und Auffrischungskurse im Rahmen der F-Gase-Verordnung bzw. der ChemKlimaschutzV staatlich fördern, - einen zusätzlichen Anreiz für das sortenreine Sammeln von Kältemitteln setzen, - die Möglichkeit schaffen, dass Sachkundebescheinigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden und - Mindestanforderungen an die zur Erlangung von Sachkundenachweisen notwendigen Schulungen stellen.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf einer Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge: - Sachkundebescheinigung darf nicht zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen, - möglichst schnelles Inkrafttreten, - die Zertifizierungs- und Auffrischungskurse im Rahmen der F-Gase-Verordnung bzw. der ChemKlimaschutzV staatlich fördern, - einen zusätzlichen Anreiz für das sortenreine Sammeln von Kältemitteln setzen, - die Möglichkeit schaffen, dass Sachkundebescheinigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden und - Mindestanforderungen an die zur Erlangung von Sachkundenachweisen notwendigen Schulungen stellen.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf einer Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 11.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 11.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 11.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Stromnetzregulierung
Netzinvestitionen wettbewerbsfähiger machen, mehr Verursachungsgerechtigkeit in den Netzentgelten, Neue Finanzierungsinstrumente entwickeln, Kostenpflichtige Netzkapazitätsprüfungen sowie Verfallsklauseln bzw. Pönalen und Standardisierung und Genehmigungsfiktion für Leitungsbau
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 11.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Durchführungsgesetzgebung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Verschlankung der Aufgaben und Aufgaben-/ Verantwortungsaufteilung entlang der Lieferkette ohne unkalkulierbare Risiken für Händler
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetze zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf den Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe im Haushaltsentwurf
Im Haushaltsenwurf für 2026 sollen im dritten Jahr in Folge die Mittel der Humanitären Hilfe und die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit des BMZ gekürzt werden. Im Koalitionsvertrag ist die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure im globalen Süden ausdrücklich vereinbart. Das sind klare Widersprüche.
- Bereitgestellt von: Don Bosco Mondo e.V. am 11.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: