Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Den Umsatzsteueranwendungserlass an die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG anzupassen.
- Bereitgestellt von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 12.02.2025
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Adressatenkreis:
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03.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025 Die..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung zu nehmen. Gemeinsam..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG im Kontext des Schul- und..., ...Neure-gelung von § 4 Nr. 21 UstG nicht in der vorliegenden..., ...Voraussetzungen § 4 Nr. 21 UStG n. F. i. d. F. d. Art...., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. sicherzustellen und..., ...Änderung wird § 4 Nummer 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. für die Akteure im..., ...des § 4 Nummer 21 Satz 1 UStG, die mit den vorgenannten..., ...Nummer 21 Satz 1 Buchstabe c UStG umfasst nur natürliche ..., ... Grenzen in § 4 Nr. 21 UStG n. F. unverändert erhalten..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG sollten Regelungsumfang..., ...nach § 4 Nr. 23 Satz 1 a UStG. Ziff. 4.21.2 Abs. 1 Satz..., ...Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG und § 4 Nr. 22 UStG Der..., ...Verhältnis zwischen § 4 Nr. 22 UStG und § 4 Nr. 21 UStG Rücksicht..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG abheben, Rechnung tragen..., ...Erwachsenenbildung in § 4 Nr. 22 UStG ergänzt § 4 Nr. 21 UStG..., .... a UStG auf das Bescheinigungs-verfahren..., ... Kontext des § 4 Nr. 22 UStG für den Bereich des Sports..., ...in Bezug auf § 4 Nr. 22 UStG vermieden werden. Dies ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine erneute Änderung von § 6 Nr. 3a UStG
Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Travel Retail Verband am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG): Fortführung der derzeitigen..., ...7 (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Fortführung der derzeitigen..., ...in § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG vorgesehen, geboten: •...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen in BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG)
Das BMF soll in einem BMF-Schreiben insbes. klarstellen, ob Handwerkskammern aufgrund des neuen Wortlauts des § 4 Nr. 21 UStG ab 1.1.2025 noch eine Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Bildungsleistungen benötigen und, falls das nicht der Fall ist, die Befreiung von der Bescheinigungspflicht auch gegenüber selbständigen Lehrkräften gilt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG praxisnah gestalten
Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 02.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Leistungen im Sinne des UStG zwingend erforderlich ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Bereitgestellt von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...i. V. m. § 27 Absatz 38 UStG eine Verpflichtung zur ..., ...Anforderungen der §§ 14, 14a UStG." Wir bitten um eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine erneute Änderung von § 6 Nr. 3a UStG
Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Travel Retail Verband am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnungsprüfungsausschuss zur Änderung des UstG zum Beibehalt oder sogar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelungen nach § 27 Absatz 38 UStG in Anspruch nehmen konnte..., ...Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 UStG durch den Rechnungsaussteller..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ...unionsrechtliche Grundlage des § 14c UStG darstellt, und somit auch § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026
Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung § 6a Abs. 3a S. 2 UStG) Der Referentenentwurf..., .... Nach § 6 Abs. 3a S. 2 UStG sollte die Regelung zum..., ...Neuregelung Organschaft (§ 2c UStG-E) 1. Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ...Regelung des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E wäre wünschenswert. ..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG an die Verbände versandt..., ...stattdessen auf § 15 Abs. 2 UStG zu verweisen, da inhaltlich..., ...Sinne von § 15 Absatz 2 UStG mit optierten bzw. nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 19.08.2025
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Adressatenkreis:
-
06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 UStG Nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG (Rn. 51a). In dem aktuellen..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG aufgrund von Unstimmigkeiten..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...] Zu 4.: § 4 Nummer 21 UStG-E, Steuerbefreiung von ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG-E anzusehen. Für diese ..., ...4 Nr. 22 Buchst. a S. 2 UStG-E das Fehlen einer systematischen..., ...Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG an EU-Recht notwendig. ..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG-E ausreichend Rechnung ..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG unverändert bleiben, um..., ...verhindern. Zu 15.: § 19 UStG-E, Besteuerung der Kleinunternehmer..., ...Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG wird zum 1.1.2025 umfassend..., ...22.: § 27 Abs. 22a S. 1 UStG-E, Fristverlängerung für die Anwendung des § 2b UStG Der Zeitpunkt für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch öffentlich-rechtliche..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E, Zeitpunkt der Abziehbarkeit..., ...Ist- Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
-
BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz - Umsatzsteuerbefreiung beibehalten
Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UstG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ...wenn sich MwStSystRL und UStG im Wortlaut unterscheiden..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Nr. 21. a) Satz 2 und 3 UStG werden die Leistungen privater..., ...Weise die Nr. 15b des § 4 UStG. Demnach sind steuerfrei..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerbefreit. ..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG Die in dem nun vorliegenden..., ...der Umsatzgrenze in § 24 UStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes..., ...Pauschalierungsgrenze des § 24 UStG auf die IST-Besteuerung nach § 20 UStG und die Buchführungs-grenze..., ...auf 800.000 Euro in § 24 UStG nicht nachvoll-ziehbar ..., ...Die Vorschrift des § 24 UStG ist - als nationales Instrument...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz
Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
-
BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie weiteren handelbaren Nachweisinstrumenten ein. Der BDEW fordert insbesondere eine Erweiterung und Klarstellung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, die ausdrückliche Einbeziehung von Emissionszertifikaten des EU ETS 2 sowie weiterer Zertifikate und Nachweisinstrumente, die Übernahme gesetzlicher Vereinfachungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine rechtzeitige und unionsrechtskonforme Fortführung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Der Bundesverband der..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Erfasst sind insbesondere..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass..., ...Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG. Die Leistung wird regelmä..., ...der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG genannten Emissions-, Gas..., ...in Verbindung mit Abs. 5 UStG kann auch für die Hauptleistung..., ...gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Abschnitt 13b.1 Abs. ..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst sind, sollte dies..., ...Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG diese Umsätze nicht bereits..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG und deren unionsrechtliche..., ...nach § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG Seit dem 1. April 2024..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG auch für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Diese Erweiterung begrüßen..., .... § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG lautet: „Sind Leistungsempfänger..., ...13b Abs. 2 Nr. 7 bis 12 UStG. Petitum Wir bitten..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Mit der Einführung des..., ...werden. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst derzeit die Übertragung..., ...bezeichnet. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG verweist bislang nicht..., ...darum, § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ausdrücklich um Emissionszertifikate...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bisher steuerbefreite Bildungsangebote müssten gemäß Gesetzesentwurf umsatzsteuerpflichtig angeboten werden. Die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Anbietern beeinflusst das Weiterbildungsangebot negativ. Wir empfehlen deshalb, die Beschränkung des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Entwurf zu streichen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen – § 4 Nr. 21 a) UStG des o.g. Entwurfes. Hier..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG fallen - DEKRA Konzernrepräsentanz..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf ..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...steht § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG auch der Gesetzesintention..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Seite 3/7 ▪..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG ist aus dem Gesetzentwurf...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024, Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerfrei Die..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Belastungen im Bereich des Steuerrechts
Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angedachte Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers
Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einzubringen. Wir bedanken..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Die..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG würde zunächst dazu führen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E trotz Ist-Versteuerung..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E entsteht bereits mit ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E erst mit deren Bezahlung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Absatz 4 Satz 1 Nr. 6a UStG die Angabe „Versteuerung..., ...seine Umsätze nach § 20 UStG versteuert, steht dem ..., ...Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug gemäß..., .... 1 Satz 2 Buchstabe a) UStG bereits vor dem Zeitpunkt..., ...gesetzliche Änderung des § 15 UStG daher frühestens zum 1....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur umsatzsteuerrechtlichen Ausgestaltung der E-Rechnung
Der BDEW fordert praxisgerechte Anpassungen und Klarstellungen zur obligatorischen E-Rechnung. Abschlagspläne der Energie- und Wasserwirtschaft sollen rechtssicher in E-Rechnungen abgebildet und die Erleichterungen für Dauerschuldverhältnisse entsprechend angewendet werden können. Der BDEW setzt sich für die weitere Anerkennung des interoperablen EDI@Energy-INVOIC-Formats ein. Zudem fordert er eine Übergangsregelung für Gebühren- und Beitragsbescheide sowie eine Klarstellung, dass für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgeblich ist.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG..........................., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG bei Rechnungsstellung ..., ...Voraussetzungen des § 14 UStG eine Rech nung dar, in..., ... Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, die grundsätzlich zum ..., ...nach § 15 Abs. 1 Satz 3 UStG berechtigen. Aufgrund technischer..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG erfüllt ist. Petitum:..., ...Rechnungspflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG in den Folge zeiträumen..., ...und die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben ..., ...sonstiger nach §§ 14, 14a UStG erforderlicher Angaben..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG weiterverwendet werden..., ...Energy-INVOIC Format die nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG richtig und vollständig..., ... Rechnung i. S. d. § 14 UStG. In Tz. 52 des BMF-Schreibens..., ...Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG als sonstige Rechnung..., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG Nach unserem Verständnis..., ...des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufenthalt hat (§ 3a Abs. 3 UStG-E). Damit setzt der Gesetzgeber..., ... 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG. Für solche auf elektronischem..., ... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG E) wird die Richtlinie ..., ...Umsatzgrenzen, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG E Der oben genannte Entwurf..., ...E-Rechnung, § 19 Abs. 1 UStG-E Umsätze von Kleinunternehmern..., ...qualifiziert werden (§ 19 Abs. 1 UStG-E). Systematisch stellt..., ...erhoben“ wird (§ 19 Abs. 1 UStG in der aktuellen Fassung..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG die Pflicht zur Ausstellung..., ...sachgerecht, § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG wie folgt anzupassen: ..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ...Ausgangspunkt der Reform des § 2b UStG. Petitum: Aus vorgenannten..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E und Nummer 8 Buchst. ..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG-E Der Entwurf sieht in..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E). Zeitgleich sieht..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vor. Durch die Neuregelung..., ...vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG), so ist der Vorsteuerabzug..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen darf. ..., ...Nichtbeanstandungsregelung in § 15 UStG. Dieses Schutzbedürfnis..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UstG durch das Jahressteuergesetz..., ...4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG ist gegebenenfalls auch..., ...73.75 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 1 S. 3). (Rn.8) Die..., ...Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 UstG verfügten, von den Finanzämtern..., ...Tanzschulen nach § 4 Nr. 21 UstG insoweit in Betracht kommt..., ...Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UstG zuständig ist. Die zuständige..., ...Buchstabe a Satz 2 und 3 UstG gelten auch für die Anwendung des § 4 Nr. 21 UstG. Zweck der Regelung ist..., ...ermöglichen, den § 15 Abs. 2 UstG verbietet. Wir sehen die..., ...Buchstabe a Doppelbuchstabe bb) UstG zu versichern ist, muss..., ...Jahren gem. § 164 Abs. 2 UstG. Zu betonen ist ergänzend..., ...73.75 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 1 S. 3). (Rn.8) Wie..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG. In dieser sind die zu ..., ...Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 UstG prüft die zuständige Landesbehörde..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ...Novellierung von § 4 Nr. 21 UstG. werden nicht, wie bis ..., ...Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG durch getrennte Bescheinigungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG zu verweisen, denn ein ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG entspricht künftig den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Jahressteuergesetz 2026
Bitkom setzt sich dafür ein, dass die geplanten steuerrechtlichen Neuregelungen, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Organschaft, praxisgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Dazu gehören Anpassungen bei Mitteilungs-, Korrektur- und Rückabwicklungsregelungen, eine ausgewogene Haftungsregelung, die Konkretisierung relevanter Tatbestände, verbindliche Bearbeitungsfristen sowie ein früheres Inkrafttreten. Zudem setzt sich Bitkom gegen die Pflicht zur Ausweisung steuerfreier Reisekostenerstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung und für die Abschaffung der 50-Euro-Wertgrenze bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr ein.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG Der Referentenentwurf ..., ...Artikel 14 Nummer 2 – § 2c UStG-E Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...Pflichtverletzungen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ... des § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG-E, wonach der Ablauf 4..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E aufzunehmen. Zudem sollte..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Veranstaltungen, § 3a Abs. 3 UStG-E Der Ort virtueller Veranstaltungen..., ...Aufenthalt hat (§ 3a Abs. 3 UStG-E). Damit setzt der Gesetzgeber..., ... 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG. Für solche auf elektronischem..., ... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG E) wird die Richtlinie ..., ...Umsatzgrenzen, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG E Der oben genannte Entwurf..., ... eRechnung, § 19 Abs. 1 UStG-E Umsätze von Kleinunternehmern..., ...qualifiziert werden (§ 19 Abs. 1 UStG-E). Systematisch stellt..., ...erhoben“ wird (§ 19 Abs. 1 UStG in der aktuellen Fassung..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG die Pflicht zur Ausstellung..., ...sachgerecht, § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG wie folgt anzupassen: ..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ...werden (§ 27 Abs. 22a Satz 1 UStG E). Ausweislich der ..., ...Ausgangspunkt der Reform des § 2b UStG. In der Gesetzesbegründung..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E Der Entwurf sieht entsprechend..., ... Satz 1 Nummer 1 Satz 2 UStG-E) eine neue Pflichtangabe..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E). Petitum: Die geforderte..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen dürfen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) juristische Personen des..., ...Einrichtungen durch § 4 UStG abzusichern. Herausforderungen..., ...Recht, die ab 01.01.2025 im UStG ansteht, ist herausfordernd..., ...Gesetzgebungsvorschlag zu § 4 UStG Nummer 21 1. Es werden..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG i. d. F. bis 31.12.2024..., ...Neufassung von § 4 Nummer 21 UStG wird gemeinsam mit dem bestehenden § 4 Nummer 23 UStG an Artikel 132 Absatz 1..., ... Dabei wurde § 2 Abs. 3 UStG aufgehoben und § 2b UStG..., ... zur Anwendung des § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG sei, sondern von der Finanzverwaltung..., ... § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG ist ausreichend, dass die..., ... § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1999..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG erteilt werden durften ..., ...Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG ausgestellt haben, die ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Behandlung von Weiterbildungsträgern praxisgerecht gestalten
Diskriminierung gewerblicher Bildungsträger gegenüber Bildungsträgern ohne Gewinnerzielungsabsicht aufheben. Neuregelung des § 4 Ziffer 21 UStG in Anpassung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht gestalten und das Länderzustimmungsverfahren vorerst beibehalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 4 Nr. 21 und 22 UstG-Neu-E hat komplexe steuerrechtliche..., ...Bildungsanbieter nach § 4 Nr. 21 a) UstG Neu-E Bisher ist die Erteilung..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG Neu-E würde diese Änderung..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Neu-E handelt es sich um..., ...auf § 4 Nr. 21 a) Satz 2 UstG Neu-E zu verzichten. 4..., ...Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG für den bezeichneten Unterrichtsbereich..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Steuerrecht
Zusammenfassung der Möglichkeiten Bürokratie im Steuerrecht abzuschaffen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 16.09.2024
-
Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Begründung § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG Anhebung der Umsatzgrenze..., ...Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG im Zusammenhang mit Anhebung..., ...für Ist-Besteuerung § 20 UStG von 600.000 € auf 800.000..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ..., ...ist § 24 Absatz 1 Satz 1 USTG ebenfalls anzupassen. § 24 UStG Erweiterte Übergangsfrist..., ...Papierform ermöglichen § 14 UStG e-Rechnung ab 2025 einheitliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 22.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen
Zum 1. Januar 2025 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen neu geregelt. Durch Klarstellungen soll die Rechtssicherheit bei Abgrenzungsfragen verbessert werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 529/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Abwicklung der Umsatzsteuer im Massenverfahren und sich daraus ergebende Fragestellungen sind für die Unternehmen der Automobilindustrie von hoher Relevanz. Die Unternehmen führen die Umsatzsteuer für den Staat ab und sind mit komplexen Regelungen sowie weitreichenden Dokumentations- und Nachprüfungsanforderungen konfrontiert. Dies führt zu Zweifelsfragen, administrativen Belastungen und steuerlichen Risiken für die Unternehmen. Der VDA setzt sich dafür ein, die umsatzsteuerlichen Anforderungen und Verfahren zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Ansatzpunkte hierfür sind u.a. Digitalisierung, Bürokratieabbau und die konsequente Berücksichtigung der Belange der Unternehmen. Aktuelle Herausforderungen bestehen u.a. bzgl. der nationalen Umsetzung der E-Rechnungspflicht.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG. 1. Rechtliche Einordnung..., ...der Systematik des § 14 UStG ableiten. 2. Verhältnis..., ...fließender Übergang“ zu § 17 UStG Zusätzliche Komplexität..., ...Rechnungsberichtigung (§ 14 UStG) und Entgeltminderung/-änderung (§ 17 UStG) abzugrenzen. Dies wird..., ...Korrekturfällen nach § 14 und § 17 UStG hochgradig einzelfallabhängig..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG zuzulassen. Dies beinhaltet..., ...Gutschriftsverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz UStG) ausgestellt werden. Eine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 16.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
- Bereitgestellt von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.“ Würde..., ...Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ...ist mit den Angaben im UStG nicht vereinbar. Wird ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG vorgeschlagen. Diesen Vorschlag..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. a UStG-E, also bei Vorliegen einer..., ...Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG gesetzlich umgesetzt werden..., ... dieser Regelung in das UStG würde dies DStV-Stellungnahme..., ...IstVersteuerer gem. § 20 UStG gelten - der Steueranspruch..., ..., ob diese auch in § 15 UStG gesetzlich geregelt werden..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ..., ... in Artikel 22 Nummer 8 UStG-E erst zum 01.01.2028...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunalfreundliche Regelungen der umsatzsteuerlichen Organschaft
Eine große Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft ist notwendig, um die erhebliche Komplexität der bestehenden Regelungen einzuschränken.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2027 in bestimmten..., ... auf § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Zum 01.01.2027 wird der..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG aufgenommen werden. Zu-dem..., ...setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG voraus, dass eine juristische..., ... nach § 2 Abs, 2 Nr. 2 UStG neigt. 2019 veröffentliche..., ... Organträgers. Mit § 2c UStG-E wird eine solch umfassende..., ...Änderungsbedarf bei § 2c USTG-E aufzeigen: 4 / 10 1..., ...der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zugrundeliegende Ansatz..., ...öffentlichen Rechts zwingend § 2b UStG anwenden. Dabei gehen ..., ... Die Anwendung des § 2b UStG wird in vielen Kommunen..., ... des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG können diese Formen der..., ... der im Rahmen des § 2b UStG steuerbar und regelmäßig..., ...Vorgaben § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG stehen der Begründung einer..., ...Die Einführung des § 2b UStG ist aus unionsrechtlichen..., ...daher vor, dass in § 2c UStG-E ein neuer Satz 2 eingefügt..., ...diesem Zweck sieht § 2c UStG vor, dass die Rechtsfolgen..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst. Zudem kommt wegen..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erforderlich, um Zertifikate..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 USTG aufgenommen werden. III...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsetzbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG genutzt wurden, nicht der..., ...gesetzlichen Regelung (§ 24 UStG): Durch das Jahressteuergesetz..., ... in Anlage 5 Satz 6 des UStG bezieht ausdrücklich Umsätze..., ...Umsätzen nach § 24 Absatz 1 UStG verwendet wurden. Dies ..., ...24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gedeckt, der sich auf „...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbetrug wirksam vermeiden
Ausweitung der Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) auf ETS2-Zertifikate, internationale Klimazertifikate und Kapazitätszertifikate
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt werden. - ..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG, um Betrugsrisiken zu minimieren..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG an. - Deutschland sollte..., ...des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a) Evaluierung der Tatbestände des § 13b UStG Der nationale Anwendungsbereich..., ...Umsatzsteuerrecht §13 b (2) Nr. 6 UStG umfasst aktuell den Übergang..., ... der Regelung des §13b UStG erfasst. Hier ist unseres..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG einzubeziehen und so Betrugsrisiken..., ...daher an, §13b (2) Nr. 6 UStG auch für vergleichbare ..., ...heute unter §13b (2) Nr. 6 UStG „[…] Elektrizitätszertifikaten..., ...eine Ausweitung des §13b UstG angezeigt. Wir regen daher..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG als auch eine Erweiterung..., ...insoweit sinnvoll, da §13b (2) UStG keine Befristung enthält...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarf bei dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnungen, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E Da es sich bei den Buchungsbelegen..., ...Rechnungen i. S. d. § 14 UStG handelt, begrüßt der DStV..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E, regt jedoch in Übereinstimmung..., ...Euro, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E Der Schwellenwert zur..., ...Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG soll von aktuell 7.500 ..., ...Schwellenwertes in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E mit Blick auf die Zeitersparnis..., ...Differenzbesteuerung, § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E Für Unternehmer, die..., ...Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG anwenden, wird der Umsatz..., ...übersteigt. § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG ermöglicht die Ermittlung..., ... in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E auf 750 Euro positiv...., ...Bußgeldvorschriften, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E Die Bußgeldvorschriften..., ...werden, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E. Dies ist folgerichtig..., ...Bußgeldvorschrift, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E, an die verkürzte Aufbewahrungspflicht..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wäre auch die Bußgeldvorschrift..., ...Nummer 5 – § 27 Abs. 40 UStG-E In § 27 Abs. 40 UStG-E..., ...nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. auf alle Rechnungen..., ...Regelung in § 27 Abs. 40 UStG-E wird zugestimmt. Artikel..., ...Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG an die europarechtlichen..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb UStG, dass die Einrichtungen..., ...Steuerschuld nach § 14c UStG. Dabei ist auch zu beachten..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG sollte erst ab 01.01.2026..., ...öffentlichen Hand (§ 2b UStG), gelungen, ausreichende..., ... (§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG-E). Für gewerbliche Anbieter..., ...Vorsteuerkorrekturvolumen i.S.d. § 15a UStG führen wird. Darüber ..., ... (§ 4 Nr. 22 Buchst. c) UStG-E) ersatzlos gestrichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 01.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG Der EEB Bundesverband ..., ... § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG. Für Veranstaltungen, die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden die..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpas-sung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung der Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters
Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024 § 4 UStG Bundesministerium der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 UStG Der aktuelle Regierungsentwurf..., ...Änderung von § 4 Nr. 21 UStG vor. Deutschland ist verpflichtet..., ...EuGH-Urteil vor. § 4 Nr. 21 UStG unterscheidet aktuell zwischen..., ...andererseits. Nach § 4 Nr. 21a UStG kommt eine Umsatzsteuerbefrei-ung..., ...sind (vgl. § 4 Nr. 21a, aa UStG) und Trägern von Privatschulen..., ...vorbereiten (vgl. § 4 Nr. 21a, bb UStG). Nach § 4 Nr. 21b UStG..., ...Sinne des § 4 Nr. 21a, bb UStG, an der die Unterrichtsleistungen..., ...Bescheinigungsverfahren (§ 4 Nr. 21a UStG) zur Befreiung von der ..., ... Vorschrift § 4 Nr. 21a UStG (insbes. Streichung des..., ...Ist-Versteuerung nach § 20 UStG massiv einschränken. ..., ... Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UStG-E, also bei Vorliegen einer..., ...Ist-Besteuerungsgrenze (§ 20 UStG) Grundsätzlich wird ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, BT-Drucks. 20/12780, 20/13157) wurde vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, darunter die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen, die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds und die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts/ Einführung einer Wohngemeinnützigkeit
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll gestärkt werden und Bildungsleistungen in einer handhabbaren Form für gemeinnützige Träger zur Verfügung stehen. Der Paritätische fordert die Neue Wohngemeinnützigkeit, als ein wohnungspolitisches Instrument, das Sozialbindungen entfristet und Kapital in den Bestand reinvestiert anstatt Gewinne abzuschöpfen. Der Aufbau eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors ist geeignet, um dem Problem nicht mehr bezahlbarer Mieten zu begegnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zur Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung, um zu erwartende Praxisprobleme der Kfz-Betriebe zu veranschaulichen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 11.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts
Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bestehender steuerrechtlicher Regelungen
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umsatzsteuerliche Organschaft, § 2c UStG-E § 2c UStG-E soll die..., ...Organschaft § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll die Rechtsfolgen..., ...sollte § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E sollen die Rechtsfolgen..., ...Nach § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E hat der Organträger unverzüglich..., ...vorliegen. Nicht in § 2c UStG-E ist hingegen der Fall..., ...Organschaft § 2c Absatz 2 UStG-E soll die Rückabwicklung..., ...Hilfsweise sollte § 2c Absatz 2 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Organschaft § 2c Absatz 3 UStG-E soll einen Verzicht auf..., ...Anwendungsbereich von § 2c Absatz 3 UStG-E deutlich reduzieren. ..., ...Rückabwicklung § 2c Absatz 4 UStG-E soll die Verzinsung bei..., ... regt an, § 2c Absatz 4 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft § 2c Absatz 5 UStG-E soll eine Haftungsregelung..., ... regt an, § 2c Absatz 5 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft, § 27 Abs. 42 UStG-E Nach Artikel 32 Absatz..., ...in Kraft. § 27 Absatz 42 UStG-E soll den Übergang zur..., ...gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG bis zum 31.12.2028 weitergelten..., ...nach § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll bereits ab dem 01.07.2028..., ...nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E abzugeben ist. Andernfalls..., ...grundsätzliche Position zu § 2c UStG-E. Vorzugswürdig bleibt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das geplante Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie auf die begleitende Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und risikoorientierte Ausgestaltung der geplanten Registrierkassenpflicht. Die Kassenpflicht soll an relevante Barumsätze statt pauschal an den Gesamtumsatz anknüpfen. Zudem sollen sachgerechte Ausnahmen, insbesondere für bargeldarme Tätigkeiten, Freiberufler und steuerberatende Berufe, gesetzlich abgesichert sowie unnötige Melde-, Anschaffungs- und Umstellungsbelastungen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG den Betrag von 100.000 ..., ...i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG überschreitet 100.000 €..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG Den Gesamtumsatz über ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu bestimmen, führt zu ..., ...Ergebnissen. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG bestimmt, dass bei der ..., ...gem. § 4 Nummer 11 bis 29 UStG außen vorbleiben. Damit..., ... Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), Pflegedienste (§ 4 Nr. 16 UStG), Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Kultureinrichtungen (§ 4 Nr. 20 UStG) oder Versicherungs- und..., ...an Umsatzverständnis des UStG § 146b Abs. 1 AO-E knüpft..., ...umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Daraus folgen ungeklärte..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG gekoppelt werden, sondern..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (§ 146b Abs. 1 AO-E) Nach..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Gesamtumsatz von 100.000..., ...nur an § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG anzuknüpfen. Petitum..., ... kompletten § 19 Abs. 2 UStG angeknüpft werden. Dies..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Zu Nr. 5: Beginn der..., ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG bleiben sie damit bei der..., ... Option gem. § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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11.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die ..., ...Kreditge- ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer- den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte ..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ... a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. ..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ... gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die ..., ...Kreditge- ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer- den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte ..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ... a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. ..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ... gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelung § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E – zu Unrecht ausgewiesene..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neuregelung des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG …das Gleiche gilt, wenn..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E – Vorsteuerabzug bei ..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig..., ...Nummer 10 (Anpassung § 24 UStG – Durchschnittssatz und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Umsatzsteuerrecht hinsichtlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Keine weitere Übergangsfrist gem. § 27 Absatz 22a Satz 1 JStG 2024 für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Werben für fairen Wettbewerb zwischen Privatwirtschaft und Staatswirtschaft: Forderung nach Abschaffung des sogenannten Umsatzsteuerprivilegs bei der Interkommunalen Zusammenarbeit (§ 2 b Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG).
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG größere Wettbewerbsverzerrungen..., ...Umsatzsteuerprivileg“ in § 2 b UStG) dafür, dass Kommunen diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 20.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei der..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig behandelt..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden an..., ... dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Status quo: Durch § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 29 UStG einbezogen werden. Unmittelbare...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig ..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden..., ...Status quo: Gemäß § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § $ Nr. 29 UStG einbezogen werden. 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe
Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen..., ... nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG-E) Mit der Änderung wird..., ...Wortlaut des § 3 Abs. 4 UStG-E nur vor, wenn ein „fremder..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Montagelieferungen ..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG sollte auf Montagelieferungen..., ...Artikel 22 Nummer 10 (§ 24 UStG-E – Durchschnittssatz und..., ...Bildungsleistungen, § 4 Nr. 21 UStG-E Die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG ist im Hinblick auf entgegenstehende..., ...Umstrukturierung des § 4 Nr. 21 UStG geplant. Dabei soll auch..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG führt teilweise aufgrund..., ... Nr. 21 Buchst. a) S. 2 UStG-E Allgemein Entsprechend..., ...Nr. 21 Buchst. a) Satz 2 UStG-E sollen private Einrichtungen..., ...Optionsrechts im Sinne des § 9 UStG einsetzen. Ausschluss ..., ...S. d. § 4 Nr. 21 Satz 1 UStG-E sichergestellt werden..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG nur die EU-rechtlich unbedingt..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG-E und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG-E) Durch die geplante ..., ... Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ..., ... zur Anwendung des § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG-E..., ...der Vorschriften des § 2b UStG soll mit der Regelung nochmals...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups praktikabel ermöglichen
Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG - und dem Schema des Bundesrechnungshofes..., ...Absatz 5 und Anlage 5 zum UStG in der Fassung des Referenten-entwurfs..., ...Willen, denn § 24 Absatz 5 UStG in der bisherigen Fassung..., ...er-setzt. 2. Änderung des UStG - Kleinunternehmerregelung..., ...anzupassen. 3. Änderung des UStG – IST-Besteuerung und Folgeänderung in § 24 UStG Der Gesetzgeber hat ..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergibt sich insbesondere durch notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position für die Handlungsbereiche, in den sie tätig ist, dazu ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefrei-ung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Wohngemeinnützigkeit wieder eingeführt. Die derzeitigen Regelungen erweisen sich als unpraktikabel. Die Diakonie Deutschland bezieht auf Grundlage ihrer Praxiserfahrungen und Träger dazu Stellung.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefrei-ung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 14 Nr. 14 Buchstabe b UStG). Seit jeher umfasst die..., ...BMF-Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG vom 26.06.2009 zum Ausdruck..., ...sich § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG. Danach sind Krankenhausbehandlungen..., ...Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar..., ... § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG.“ Eine entsprechende..., ... Entgelte sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...des § 4 Abs. 4 Buchst. b UStG nicht mehr als steuerfrei...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher umsatzsteuerlicher Regelungen bei der elektronischen Rechnung
Die Betriebe brauchen praxistaugliche Regelungen und Verfahren in den Bereichen Rabattvereinbarungen, Rechnungskorrektur und Einbettung von Verträgen in elektronische Rechnungen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 soll entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG bieten. Petitum: Wegen..., ... gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG bitten wir, den Satz 9 ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG eine richtige und vollständige..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG. Außerdem sind anders als..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG bei inländischen Lieferungen..., ...korrekte Rechnung im Sinne des UStG vor. Aus unserer Sicht ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG erfüllt. Wenn keine inhaltlichen..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG vorliegt, über deren Verwendung..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG vergleich-bare Regelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024..., ...Gemeinwohl. Auch in § 4 Nr. 23 a UStG sollte die Steuerbefreiung..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG für Bildungseinrichtungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Umsatzsteuergesetzes (UStG-E) Zu Nr. 6 – § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E Die bisherige Ungleichbehandlung..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neufassung von § 14c Abs. 2 S. 2 UstG-E lautet: „…das Gleiche..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 22 - § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG Mit der Änderung von § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG wird dem öffentlichen Sektor..., ...die Regelungen gem. § 2b UstG in Anspruch zu nehmen...., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 7 und 8 – § ..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E Für den Rechnungsempfänger..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 6a, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG –Folgeänderung i.Z.m. der..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Aus..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG trägt diesem Gedanken Rechnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024
Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenbeiträgen steht § 2b Abs. 1 UStG ausdrücklich nicht entgegen..., ...werden. § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG bestimmt ausdrücklich, ..., ...auf dessen Vorgaben § 2b UStG beruht. Die Erhebung eines..., ...Systematik des § 2b Abs. 1 UStG verkennen. Entscheidend..., ... auf Grundlage des § 2b UStG aufgrund der unterschiedlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der Vorhaben im Jahressteuergesetz
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteuerabzug nach § 15 UStG bzw. eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu prüfen sein. Seitens..., ...Streichung § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Die Mehrwertsteuer soll..., ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 UStG eingeführt. Diese Regelung..., ...gem. § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG obsolet werden, weil dann..., ...Petitum: § 6 Abs 3a Satz 2 UStG sollte nicht gestrichen..., ...Abs. 3a Satz 1 Nummer 3 UStG sollte unbedingt wie vorgesehen..., ...des Absatzes 1 Satz 1 UStG hinzu. Unabhängig von der..., ...sieht § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E eine unverzügliche Anzeigepflicht..., ...Erklärungsverfahrens nach § 2c UStG-E und den damit verbundenen..., ...Gesetzentwurf Zu § 2c Absatz 1 UStG-E – Konstitutive Erklärungserfordernisse..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Zu § 2c Absatz 2 und 3 UStG-E – Korrektur- und Rückabwicklungsverfahren..., ... des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E ist notwendig. Um mehr..., ... gem. § 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) und Haftungsregelungen (z. B. § 2c Abs. 5 UStG-E) gesichert werden kann...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Schwerpunkt: Änderung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Verrechnungsmodells beim Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Bereitgestellt von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu Art. 14 Nr. 3, § 2c UStG-E, Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen..., ... Zinslaufs (§ 2c Abs. 4 UStG E), die unbillige Belastungen..., ...der Einführung des § 2c UStG im Jahr 2026 sollte zum..., ... des § 2c Abs. 1 Satz 1 UStG-E („gilt nicht als Unternehmer..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 1 UStG E dahingehend klarstellend..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG E dahingehend klarzustellen..., ...AO in § 2c Abs. 2 Satz 2 UStG E klarstellend zu präzisieren..., ...Antrag nach § 2c Abs. 3 UStG E näher zu konkretisieren..., ...Haftungsregelung in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG E klarer zu konturieren..., ...Die in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E vorgesehene verschuldensunabhängige...
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Zu Regelungsvorhaben: