Stellungnahmen/Gutachten
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611 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (611)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen
Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender rechtlicher Regelungen - Novelle der ErsatzbaustoffV
Novelle der ErsatzbaustoffV - vollzugstaugliche Lösungen
- Bereitgestellt von: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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19.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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19.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Bausysteme e. V. setzt sich für bessere rechtliche, wirtschaftliche und vergaberechtliche Rahmenbedingungen für serielles, modulares und systemisches Bauen mit vorgefertigten Raumsystemen ein. Das „10-Punkte-Programm“ bündelt hierzu konkrete Forderungen, u. a. zu Förderung, Abschreibung, Typengenehmigungen, funktionalen Ausschreibungen, Transporten, Zahlungsmodalitäten sowie Aus- und Weiterbildung. Der ergänzende Leitfaden zeigt auf, wie funktionale bzw. teil-funktionale Ausschreibungen im modularen Bauen rechtssicher und technologieneutral ausgestaltet werden können, um Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und die Nutzung systembedingter Effizienz- und Innovationspotenziale zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bausysteme e. V. am 18.08.2026
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein. Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimafreundliche, sozial gerechte BEG
Neuausrichtung der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) im Sinne des Klimaschutzes, der sozialen Gerechtigkeit und Kosteneffizienz.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho-Phthalat-Estern mit C4-C6-Alkylresten
Stellungnahme zum laufenden CLH-Verfahren der ECHA zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho-Phthalat-Estern mit C4–C6-Alkylresten. Der Fokus liegt auf den wissenschaftlichen und regulatorischen Anforderungen an eine harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung. Thematisiert werden insbesondere evidenzbasierte Stoffgruppierungen, transparente Read-across-Begründungen, eindeutig abgegrenzte Stoffidentitäten sowie verhältnismäßige Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen. Mit der Stellungnahme bringt VinylPlus Deutschland seine fachliche Bewertung in den politischen und fachlichen Dialog mit den zuständigen Bundesministerien ein, um eine wissenschaftlich fundierte und praktikable Ausgestaltung der europäischen Chemikalienregulierung zu fördern.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 31.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist die Mitgestaltung einzelner Regelungen des Referentenentwurfs zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dies betrifft insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen zur Abfallhierarchie und des Recyclingbegriffs zur technologieübergreifenden Nutzung von Recyclingverfahren einschließlich einer Legaldefinition von Sekundärrohstoffen, die Ausgestaltung der Abfallvermeidungsziele mit dem Ziel der Verringerung der Umweltwirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus sowie bürokratiearme Regelungen für Organisationen der Produktverantwortung. Ziel ist eine kohärente Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen im Einklang mit den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 31.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Ersatzbaustoffverordnung
Mineralische Abfälle, z.B. aus Bau- und Abbrucharbeiten, stellen mit jährlich über 200 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Abfälle können zu mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet und anschließend wieder im Bauwesen verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Aufgrund der großen Masse trägt ihre Verwertung in besonderem Maße zur Ressourcenschonung bei.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 28.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichberechtigte Bewertung von Infrarotheizungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Systemeffizienz und Verhältnismäßigkeit.
- Bereitgestellt von: IG Infrarot Deutschland am 27.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Insbesondere sollen Anforderungen an Heizungsanlagen, energetische Sanierungen, Modernisierungsmaßnahmen, Fristen, Nachweise und Beratungsleistungen für gewerblich genutzte Gebäude praxistauglich ausgestaltet werden. Angestrebt werden differenzierte Vorgaben für Produktions-, Lager-, Werkstatt- und Bürogebäude, verlässliche Übergangsfristen sowie eine Verzahnung gesetzlicher Pflichten mit verfügbaren Förderprogrammen und den betrieblichen Investitionszyklen mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hallenbauten in GEG, BEG und EPBD
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Bundesförderung für effiziente Gebäude und der nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie hinsichtlich gewerblich und industriell genutzter Hallenbauten. Produktions-, Lager-, Logistik-, Werkstatt- und Veranstaltungsgebäude sollen aufgrund ihrer besonderen Bauweise, Nutzung, Beheizung und Betriebszeiten gesondert berücksichtigt werden. Angestrebt werden geeignete Berechnungsverfahren, realistische Effizienzanforderungen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie Förderbedingungen, die Investitionen in Gebäudehülle, Heizung, Prozesswärme und erneuerbare Energien ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB Weiterentwicklung § 245a Abs. 5 und 6 BauGB/ § 235 neu BauGB: Ausdehnung Tierwohlprivilegierung auf alle Tierarten Klarstellung, dass bei reinen Tierwohl‑/Sanierungsumbauten ohne Tierplatzerhöhung und ohne relevante Mehrbelastung: bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 BauGB besteht UVP‑bedingte Entprivilegierung (Bebauungsplanpflicht) nicht greift besser nochErgänzung § 35 Abs. 1 BauGB: ausdrückliche Privilegierung von Tierwohlumbauten (inkl. Außenklimaställe, Wintergärten) bei gleichbleibender oder reduzierter Tierplatzzahl Erleichterungen für den Neubau von Ställen bei privilegierten Vorhaben bzw. bei Tierwohlställen (Bürokratieabbau, etc.)
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der dezentralen und elektrischen Wärmeversorgung
Der ZVEI begrüßt das mit der Änderung des Wärmeplanungsgesetzes verfolgte Ziel, die Wärmeplanung zu vereinfachen. Im Zuge dessen setzt er sich dafür ein, fossilfreie Wärmenetze sicherzustellen sowie dezentrale, elektrische Wärmeversorgungslösungen zu erhalten und zu stärken.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verbessern
Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial. - Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden. - Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten. - In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei: 1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.) 2. Kältemittel (TMA 3.4.4.) 3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.) 4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6) 5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.) 6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA) 7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Förderbedingungen für energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohneigentum sichern
Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Ausgestaltung des Naturschutzrechts bei Infrastrukturvorhaben
Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Naturschutz- und Kompensationsrechts für Infrastrukturvorhaben. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Durchführung und Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen, zur Standardisierung naturschutzfachlicher Prüfungen, zum Flächenmanagement sowie zur Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Planung, Genehmigung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
MIRO begrüßt das Ziel, umweltrechtliche Verfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Der Verband setzt sich dafür ein, die vorgesehenen Einzelregelungen so auszugestalten, dass sie Genehmigungsverfahren für standortgebundene mineralische Rohstoffvorhaben tatsächlich erleichtern. Hierzu fordert MIRO insbesondere eine verbindliche Stichtagswirkung bei der Vollständigkeitsprüfung, die Begrenzung späterer Nachforderungen, wirksame Genehmigungs- und Zustimmungsfiktionen, eine koordinierte Umweltprüfung, standardisierte naturschutzfachliche Prüfungen auch für Rohstoffvorhaben, eine bessere Nutzung vorhandener Arten- und Biotopdaten sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rohstoffsicherung in Planungs- und Zulassungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
MIRO lehnt den Referentenentwurf zum NatInfG ab. Aus Sicht der Gesteinsindustrie führt die Kombination aus gesetzlicher Aufwertung bestimmter Naturschutzbelange, neuer Kulisse der Natürlichen Infrastruktur, zusätzlichen Kompensationsanforderungen, erhöhten Ersatzzahlungen, Ausweitung des Biotopverbunds und unzureichenden Übergangsregelungen zu erheblichen Risiken für die standortgebundene Gewinnung mineralischer Rohstoffe. MIRO setzt sich dafür ein, Flächenkonkurrenz, zusätzliche Kosten und Verfahrensrisiken zulasten der heimischen Rohstoffversorgung zu vermeiden. Regionalplanerisch gesicherte und zu sichernde Rohstoffflächen, bestehende Gewinnungsstandorte, Anschlussflächen und Erweiterungsvorhaben sollen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Investitionen in den Wohnungsneubau
In einem persönlichen Brief spricht sich das Fachforum Stadtentwicklung, Bau und Immobilien im Wirtschaftsforum der SPD gegen den Vorschlag des SPD-Parteivorstandes vom 18.05.2026 aus, zur Einführung von deutschlandweiten Mietendeckeln eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht einzuführen. Um den Wohnungsneubau in Metropolregionen zu stärken, werden stattdessen alternative politische Maßnahmen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll erreicht werden, dass es auch in Zukunft ausreichend und gleichmäßig verteilte Dienstleistungsunternehmen gibt, die Arbeiten entsprechend ErsatzbaustoffV, BBodSchG und den sich davon ableitenden Verordnungen erbringen und die Anforderungen der genannten Regelungen erfüllen können. Somit sollen Verzögerungen auf Baustellen vermieden werden, die dadurch entstehen können, dass zu wenige regionale Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Aktuell betreiben wir die Diskussion bei der länderübergreifenden Definition des Begriffes "vergleichbare Sachkunde" und Akkreditierung von Untersuchungsstellen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. am 07.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband begrüßt Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Umweltschutzverfahren, insbesondere im Fluglärm- und Asbestentsorgungsrecht, macht jedoch deutlich, dass verkürzte Fristen und rein digitale Verfahrenswege nicht dazu führen dürfen, dass unmittelbar betroffene Eigentümer*innen faktisch von wirksamer Beteiligung ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 06.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faktenbasierte Einordnung zur öffentlichen Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ziel ist die Einbringung einer faktenbasierten Einordnung von im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages getroffenen Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung und energetischen Sanierung.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für mehr Energieeffizienz in Gebäuden ein, insbesondere für die Reduzierung des Energiebedarfs von Bestandsgebäuden sowohl durch bauliche Maßnahmen, als auch die rationelle Beheizung/Klimatisierung und einen effizienten Gebäudebetrieb. Die DENEFF setzt sich außerdem für die ambitionierte Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Recht ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Berücksichtigung von Energieeffizienz im Baugesetzbuch
Die DENEFF setzt sich dafür ein, dass die Kommunen dabei unterstützt wer- den, die Senkung des Energiebedarfs durch Effizienzmaßnahmen und die Nutzung von Abwärme planerisch zu integrieren, indem dies etwa bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch die räum- liche Zuordnung von Baugebieten mitgedacht wird
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Realkompensation
Die Landschaftsagentur Plus GmbH setzt sich gegenüber Bundestag und Bundesregierung dafür ein, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. und 15 BNatSchG sowie die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) so beibehalten werden, dass Realkompensation auf geeigneten Flächen als vorrangiges Instrument zur Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft erhalten bleibt – insbesondere bei Vorhaben der Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Ziel der Interessenvertretung ist, gesetzliche Änderungen zu vermeiden, die den Vorrang flächenbezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschwächen oder durch eine Ausweitung rein monetärer Ersatzzahlungen ersetzen würden.
- Bereitgestellt von: Landschaftsagentur Plus GmbH am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Novelle: Praxistaugliche Regelungen für Rechenzentren
Reform der Bauleitplanung für praxisgerechte Regelungen für Rechenzentren.
- Bereitgestellt von: Vantage Data Centers Germany GmbH am 01.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung des Gebäudetyp E verfolgt die BReg das Ziel, Planen und Bauen zu vereinfachen und dadurch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, um der zunehmenden Verknappung von Wohnraum in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. BMJV und BMWSB haben im November 2025 Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt und einen Stakeholder-Prozess eingeleitet. Die Fokussierung der Diskussion auf Vereinfachung birgt die Gefahr, dass dies mit einer Absenkung funktionaler und gesundheitlicher Mindeststandards gleichgesetzt wird. Dies könnte zu einem Verzicht auf technische Anforderungen führen, u.a. im Bereich der Lüftungstechnik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung diskutiert über die Entbürokratisierung. Die BEG-Förderung ist ein Beispiel für ein zu komplexes Verfahren, dass Hausbesitzern die Inanspruchnahme der Förderung sehr schwer macht. Wir setzen uns dafür ein, das Antragsverfahren für niedriginvestive Maßnahmen zu vereinfachen. Dies würde die Effizienz von Heizanlagen erhöhen und den Energieverbrauch reduzieren. Noch wirksamer wäre es, den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu regeln, um den Energieverbrauch schnell und kostengünstig zu senken.
- Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Flexibilisierung des Losgrundsatzes, um Gesamtvergaben besser zu ermöglichen und damit den Einsatz serieller und modularer Bauweisen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Erleichterungen im Baugesetzbuch (z.B. § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3a BauGB), Aufhebung von Einschränkungen für das Ein- und Zweifamilienhaus in § 246e BauGB.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Gebäuderenovierungsplan
Der BDF setzt sich für eine rechtssichere Umsetzung der EPBD ein. Dazu gehört ein klar differenzierter Fahrplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen und die bessere Berücksichtigung der Möglichkeiten der seriellen Sanierung und der frühzeitigen Konzipierung von geeigneten Förderanreizen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Nationaler Gebäuderenovierungsplan
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeiden von Verzögerungen in Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben der Schieneninfrastruktur
Etablierung praxistauglicher Beteiligungsverfahren für KRITIS-Betreiber im BauGB. Die vorgesehene Präklusionsregelung bezieht sich auf § 3 BauGB. Dies sollte klargestellt werden. Bei den in ROG vorgesehenen Änderungen sollten Verzögerungen von Planfeststellungsverfahren für dringend benötigte Vorhaben der Schieneninfrastruktur vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz für Hauseigentümer; Beibehaltung der Energieberatung für Hauseigentümer
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegeset- zes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Ge- setzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Barrierefreiheit in deutschen Sportstätten
Der DBS setzt sich für verbesserte Barrierefreiheit in deutschen Sportstätten ein. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sport durch verbesserte bauliche und förderpolitische Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die bestehende Bundesförderung setzt bereits wichtige Impulse, jedoch bedarf es einer höheren Gewichtung von Barrierefreiheit, um den bestehenden strukturellen Bedarf zu decken. Konkret wird angestrebt: - die verbindliche Verankerung von Barrierefreiheitsstandards bei Planung, Bau und Sanierung von Sportinfrastruktur - die prioritäre Berücksichtigung von Projekten, die inklusive Nutzungskonzepte umsetzen - eine nachhaltige Finanzierung barrierefreier Sportstätten
- Bereitgestellt von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 26.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle)
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Den bezahlbaren Wohnungsbau voranbringen / das Baurecht entsprechend anpassen
Das BauGB soll umfassend novelliert werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass fachlich vertretbare und anwendbare Regelungen gefunden werden, um den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, ihn zu beschleunigen, die Kosten zu senken und das Bauen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Den bezahlbaren Wohnungsbau voranbringen / das Baurecht entsprechend anpassen
Das BauGB soll umfassend novelliert werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass fachlich vertretbare und anwendbare Regelungen gefunden werden, um den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, ihn zu beschleunigen, die Kosten zu senken und das Bauen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen im Planungs- und Honorarrecht
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NBRP)
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Diverse Änderungen im Baugesetzbuch und weitere Gesetze und Verordnungen
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für schnelle und effiziente Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte mittels Fristen für Angebotserstellung, unverzüglicher Realisierung, erhöhter Transparenz bei den Kosten sowie den Netzverläufen, mehr Auswahlmöglichkeiten sowie einer Priorisierung von Mobilfunkstandorten bei der Stromanbindung durch Verteilnetzbetreiber.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für schnelle und effiziente Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte mittels Fristen für Angebotserstellung, unverzüglicher Realisierung, erhöhter Transparenz bei den Kosten sowie den Netzverläufen, mehr Auswahlmöglichkeiten sowie einer Priorisierung von Mobilfunkstandorten bei der Stromanbindung durch Verteilnetzbetreiber.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Behindertengleichstellungsgesetz - BGG
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (BtDrs 21/5140) soll die Barrierefreiheit in Deutschland so-wohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessert werden. Die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit werden konkretisiert. Der Bund soll noch verbleibende Barrieren bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes - VSVBund am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Der BID fordert deshalb gemeinsam: - den konsequenten Abbau von bürokratischen Technologie-vorgaben - eine stabile und langfristig gesicherte Förderung auch für Vermieter - eine verlässliche, transparente Regulierung der Wärmeinf-rastruktur - wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Moder-nisierung des Gebäudebestands - Keine mietpreisrechtlichen Eingriffe
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind. Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, die Transformation des Gebäudesektors u.a. durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sinnvoll aufzugleisen.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es erkennt BIM-Modelle erstmals als offizielle Planunterlagen an und verspricht durch BIM und KI eine Prozessbeschleunigung von bis zu 30 Prozent. Dieses Potenzial ist aus Sicht von buildingSMART Deutschland nur realisierbar, wenn BIM auf offenen und herstellerneutralen Standards basiert. Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren um eine explizite Open-BIM-Pflicht für alle geförderten Infrastrukturprojekte ergänzt wird.
- Bereitgestellt von: buildingSMART Deutschland e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung der Masterpläne BIM für Bundesbauten und Fernstraßen
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung die Masterpläne BIM für Bundesbauten und Fernstraßen um verbindliche Open-BIM-Anforderungen ergänzt, auch als Voraussetzung für KI-gestützte Auswertungen und Nachnutzung über Projektgrenzen hinweg.
- Bereitgestellt von: buildingSMART Deutschland e.V. am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz
Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: IH - Initiative Holzwärme am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Klenk & Hoursch AG am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Bitkom begrüßt den Entwurf des Infrastrukturzukunftsgesetzes und die darin enthaltene Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrssektor ausdrücklich und setzt sich für Anpassungen im Sinne einer effektiven Digitalisierung der Verkehrsinfrastrukturen und eines angemessenen Rechtsrahmens für den Ausbau von Telekommunikationsinfrastrukturen ein.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (16):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrG [alle SG hierzu]
- WaStrAbgG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- FStrBAG [alle SG hierzu]
- PBefG [alle SG hierzu]
- KrWG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Beschleunigungspotentiale im Mobilfunk- und Rechenzentrumsausbau genutzt sowie Bau- und Sanierungsvorhaben medienbruchfrei digitalisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierung digitaltauglich ausgestalten
Aus Bitkom-Sicht sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz digitale Betriebsführung konsequent als Grundlage für Effizienz, Planbarkeit und Klimaschutz im Gebäudebestand verankern und klare Vorgaben für Gebäudeautomation, Energiemonitoring, interoperable Datenstandards und digitale Nachweisprozesse machen. Entscheidend ist, dass Technologieoffenheit nicht zulasten verbindlicher Effizienz- und Digitalstandards geht, sondern durch praxistaugliche Fristen, förderfähige digitale Lösungen und eine anschlussfähige digitale Gebäudedateninfrastruktur flankiert wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Regierungsentwurfs des Gebäudemodernisierungsgesetz
Im Rahmen der Legaldefinition von Biomasse sollte der Verweise auf die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. b) gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur BauGB-Novelle aus Sicht der Energiewirtschaft
Der BDEW setzt sich für eine planungsrechtliche Stärkung der Energieinfrastruktur im Rahmen der BauGB-Novelle ein. Der BDEW fordert konkret die Privilegierung von Elektrolyseuren und Wasserstoffanlagen im Außenbereich, Nachbesserungen bei der Privilegierung von Batteriespeichern und eine Stärkung der Repowering Regelung für die Windenergie an Land sowie weitere Einzelregelungen zur Stärkung des Planungsrechts bei Energie-Infrastruktur-Vorhaben.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Architects for Future verfolgt mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) das Ziel, auf eine gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Ausgestaltung der geplanten Regelungen hinzuwirken. Beeinflusst werden sollen insbesondere Vorschriften zu planungsrechtlichen Verfahren, zur kommunalen Planungshoheit, zum klimagerechten und ressourcenschonenden Bauen – insbesondere durch Stärkung des Bauens im Bestand – sowie zur sozialen und ökologischen Flächennutzung.
- Bereitgestellt von: Architects for Future Deutschland e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
MBO/LBO: Weiterentwicklung von Bauordnungsrecht, BauGB und EPBD-Umsetzung für das Bauen im Bestand
Regelungsvorhaben: Weiterentwicklung der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen zur Erleichterung von Umbau, Sanierung, Aufstockung und Umnutzung von Bestandsgebäuden. Ziel der Interessenvertretung war die Berücksichtigung von Regelungen zum Bestandsschutz, zu Anforderungen bei Umbauvorhaben sowie zur Anpassung bauordnungsrechtlicher Vorgaben für das Bauen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Architects for Future Deutschland e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Nutzung und Auslastung des Gebäudebestands
Priorisierung des Bauen im Bestand und effektivere Nutzung des Bestands durch Anpassung der Förderprogramme, Förderung von Wohnraumagenturen auf lokaler Ebene und Entwicklung einer Muster-Umbauordnung
- Bereitgestellt von: Eine Erde. Das ökumenische Netzwerk am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel der Einbeziehung einer wissenschaftlich fundierten Lebenszyklusanalyse im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Bereitgestellt von: Brunswick Group am 16.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: