Regelungsvorhaben

Anpassung des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz

Angegeben von:
DENEFF EDL_HUB (R002507) am 22.10.2026

Beschreibung:
Die Sanierung öffentlicher Gebäude kann zugleich durch Investitionen die Wirtschaft stärken. Klare Anforderungen schaffen dabei Planungssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette, von Herstellern über Dienstleistungsunternehmen bis zum Handwerk. Ein erheblicher Teil der freigesetzten Wertschöpfung verbleibt im Inland und vor Ort, Steuereinnahmen fließen an die öffentlichen Haushalte zurück. So verbindet sich die Modernisierung staatlicher Infrastruktur mit langfristiger Haushaltsentlastung und wirtschaftlichen Impulsen. Der Einsatz von Energiedienstleistern öffnet auch öffentlichen Gebäudeeigentümern mit geringen finanziellen und personellen Handlungsspielräumen die Möglichkeit zur Erneuerung ihrer Liegenschaften und Infrastrukturen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610220006 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.10.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern