Regelungsvorhaben
Anpassung des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz
Angegeben von:
DENEFF EDL_HUB (R002507)
am
22.10.2026
Beschreibung:
Die Sanierung öffentlicher Gebäude kann zugleich durch Investitionen die Wirtschaft stärken.
Klare Anforderungen schaffen dabei Planungssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette,
von Herstellern über Dienstleistungsunternehmen bis zum Handwerk. Ein erheblicher Teil der
freigesetzten Wertschöpfung verbleibt im Inland und vor Ort, Steuereinnahmen fließen an die
öffentlichen Haushalte zurück. So verbindet sich die Modernisierung staatlicher Infrastruktur mit
langfristiger Haushaltsentlastung und wirtschaftlichen Impulsen. Der Einsatz von
Energiedienstleistern öffnet auch öffentlichen Gebäudeeigentümern mit geringen finanziellen und
personellen Handlungsspielräumen die Möglichkeit zur Erneuerung ihrer Liegenschaften und
Infrastrukturen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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