Regelungsvorhaben
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Angegeben von:
EPPA Deutschland e.V. (R008102)
am
16.09.2026
Beschreibung:
Im Sinne der Kreislaufführung sollte der Fokus nicht auf einem angestrebten (aus Abfall gewonnenen) Rezyklatanteil liegen, sondern ein maximaler Anteil von Primärmaterial gefordert werden, damit auch die Materialströme, die durch Abfallvermeidung und der innerbetrieblichen Kreislaufführung entstehen, Berücksichtigung finden. Hierfür ist die Definition des Begriffs „sekundäre Rohstoffe“ unter Berücksichtigung der anlageninternen und innerbetrieblichen Kreislaufführung erforderlich.
Weiterhin wird die Klärung einzelner Formulierungen zur Vermeidung von Interpretationsspielräumen vorgeschlagen.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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