Regelungsvorhaben
Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wirksam und praxistauglich ausgestalten und Aufbau einer Gebäudedatenbank
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
21.10.2026
Beschreibung:
Die BAK hat sich zum Entwurf des ÖffEGSanG positioniert. Sie begrüßt die verbindlichen Sanierungsziele, die Berücksichtigung denkmalbedingter Besonderheiten sowie den Aufbau eines zentralen Gebäudeinventars. Zugleich setzt sie sich dafür ein, die Sanierungsquote konsequent umzusetzen, energetische Anforderungen und tatsächliche Einsparwirkungen zu überprüfen sowie Bestands- und Denkmalschutz angemessen zu berücksichtigen. Für das Gebäudeinventar fordert sie die Nutzung vorhandener Daten, offene Schnittstellen und die Vermeidung von Mehrfacherfassungen. Zudem müssen ausreichende und langfristig gesicherte Mittel für Bestandsaufnahme, Planung, fachliche Begleitung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen (Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz - ÖffEGSanG) Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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