Stellungnahmen/Gutachten
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2.668 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.668)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit einem APN-Gesetz sollten aus Sicht der Krankenhäuser, Qualifikation, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Finanzierung konsistent geregelt werden. Der Einsatz von APN im Krankenhaus sollte ausdrücklich mit einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes
Die Einfügung eines Suizidpräventionsgesetzes, welches unzulässige und einschränkende Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage der professionellen Suizidassistenz hat soll verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. am 18.07.2026
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Adressatenkreis:
-
16.07.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung und Einordung der Luftrettung im Bereich der Kritischen Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Intention der Interessenvertretung: Verhinderung der Deckelung der Leistungsvergütung für Hebammen, insbesondere der Abzug von 1%, da die Begründung (hohe Vergütungssteigerung in den letzten Vorjahren) für die Hebammen in keiner Weise zutrifft.
- Bereitgestellt von: Netzwerk der Geburtshaeuser e.V. am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5933
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/5933
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Die Johanniter begrüßen das Ziel des Entwurfs, den Betäubungsmittelverkehr zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Zugleich entfaltet sich die im Entwurf hervorgehobene Entlastung nahezu vollständig bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken. Der Rettungsdienst profitiert hiervon nur am Rande, während die für ihn zentralen Pflichten weitgehend unverändert fortbestehen. Die nachfolgenden Punkte zielen darauf, diese Lücke zu schließen und Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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Adressatenkreis:
-
15.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen
Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Voraussetzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Das Eckpunktepapier benennt wichtige Handlungsfelder und enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Forderung nach Schaffung entsprechender Governance-Strukturen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
-
03.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die gesetzliche Klarstellung und Anpassung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115b SGB V sowie Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Insbesondere soll geregelt werden, dass diese Leistungen auch unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag erbracht werden können, sofern die Qualitätsanforderungen des vertragsärztlichen Bereichs eingehalten werden. Zudem sollen Nachweis- und Planungsfragen gesetzlich eindeutig ausgestaltet werden, um Ambulantisierungspotenziale zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung einer fairen Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA)
Die derzeit geltende Preisfindung bei DiGA führt in vielen Fällen zu einer Unterfinanzierung des Produktes und macht den DiGA Markt zunehmend unattraktiv. Der vfa setzt sich daher für eine differenzierte Preisgestaltung ein, die stärker Parameter der Versorgung wie den therapeutischen Nutzen oder die Prävalenz in den Fokus nimmt. Die Nutzungen von bürokratischen und wenig aussagekräftigen Erfolgsmessungen wird als Mittel zur Preisgestaltung abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der präventiven Ausrichtung des Gesundheitssystems
Der vfa setzt sich dafür ein das bisher auf die Intervention konzentrierte Gesundheitssystem verstärkt präventiv auszurichten. Neben klassischen verhältnispräventiven Maßnahmen zählt hierzu auch die umfassende Sekundärprävention im Rahmen von geeigneten Screening Programmen und die frühzeitige medikamentöse Therapie zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Um letztere, insbesondere im Kontext von Adipositas für gesetzlich Versicherte leisten zu können, ist der vfa für eine Reformierung des sogenannten Lifestyleparagraphen (§ 34 SGB V).
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie als Kernelelement für eine digitale Gesundheitsversorgung ist dabei ein Fokusthema des vfa. Es wird darauf hingewirkt, dass die ePA durch die strukturierte Erfassung und die KI-gestützte Auswertung der Daten zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann. Dazu gehört die Etablierung des FHIR Standards genauso, wie die Einbindung externer zertifizierter Quellen und die Nutzung der KI-Readiness der ePA.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie als Kernelelement für eine digitale Gesundheitsversorgung ist dabei ein Fokusthema des vfa. Es wird darauf hingewirkt, dass die ePA durch die strukturierte Erfassung und die KI-gestützte Auswertung der Daten zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann. Dazu gehört die Etablierung des FHIR Standards genauso, wie die Einbindung externer zertifizierter Quellen und die Nutzung der KI-Readiness der ePA.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
Die Mitgliedsunternehmen des vfa sind u.a. bei Regelungen zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags, Abschlag für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz, Änderungen beim Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Praxisbesonderheiten und Wirtschaftlichkeit, Abschaffung der Leitplanken, Verordnungssteuerung für Patentarzneimittel, Wegfall des Kombinationsabschlages sowie die Erweiterung der DiGA-Rahmenvereinbarung betroffen. Der vfa setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung. Außerdem weist der vfa auf die Notwendigkeit von verlässlichen Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland hin.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzen der Chancen von Telemonitoring für eine bessere Versorgung; Ausweitung der Nutzung von Telemonitoring auf weitere Indikationsbereiche und Ausbau hin zu einem Smart Monitoring; Entwicklung neuer Marktzugangswege und Erstattungspfade;
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale in der Versorgung mit Hilfe digitaler Medizintechnologien heben
Digitalisierung in der Versorgung wird insbesondere dann wirksam, wenn bisherige analoge Versorgungspfade durch neue technische Möglichkeiten, vor allem digital erweiterte Medizinprodukte, transformiert werden. In einem sektorierten und hochgradig regulierten System stehen digitale Anwendungen, die gleichzeitig die Methode, die Zuständigkeit und die Arbeitsweise verändern, vor unüberwindlichen Hürden, denn sie brauchen gleichzeitig Veränderungen im Marktzugang, der Vergütung und den Leistungserbringerstrukturen, um ihre Wirkung zu entfalten. Es gilt, diese Hürden zu überwinden und neue Regelungsmechanismen zu etablieren, damit die Potenziale digitaler Medizintechnologien für die Versorgung gehoben werden können.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NUB im Krankenhaus - keine Änderung im Rahmen GKV-BStabG
Verhinderung der Ausweitung des bislang auf Hochrisikomethoden begrenzte § 137h SGB V auf sämtliche Erstanfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit dem Ziel, den frühen Innovationszugang im stationären Bereich und die Qualität der Versorgung nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Medizinischer Bildgebung/MRT in einem volatilen Helium-Umfeld
Die zunehmende Fragilität globaler Helium-Lieferketten gefährdet die Kontinuität der MRT-Versorgung und damit zeitnahe Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Geopolitische Entwicklungen wie im Nahen Osten und jüngste Störungen, etwa Schäden an Produktionsanlagen in Katar, verschärfen die Lage. Magnetresonanztomographie ist zentral für die moderne Medizin. Ausfälle führen unmittelbar zu Verzögerungen, höherem Druck im Klinikbetrieb und Versorgungsengpässen. Gleichzeitig steigt die globale Helium-Nachfrage, etwa Halbleiter, Luftfahrt, Forschung. Das Gesundheitswesen nutzt rund 30 Prozent des Heliums. Konventionelle MRT-Systeme benötigen große Mengen Flüssighelium, bei Verlust sind Nachfüllungen nötig, mit potenziell langen Ausfallzeiten bei knapper Versorgung.
- Bereitgestellt von: Philips GmbH am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzstabilität und bezahlbare Strompreise für mittelständische KRITIS-Dienstleister garantieren
Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für das zirkuläre Miettextil-Modell garantieren
Wir begleiten die Umsetzung des Ökodesign-Modernisierungsgesetzes und fordern eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass das Überlassen von Textilien im Leasing- oder Mietservice kein „Bereitstellen auf dem Markt“ darstellt. Textildienstleister sind Eigentümer und Endnutzer, keine Hersteller. Sie dürfen nicht mit den Kennzeichnungs- und Haftungspflichten der Ökodesign-Verordnung belastet werden, da sie keinen Einfluss auf das Produktdesign haben. Zudem lehnen wir produktspezifische ökologische Profile für Wäschereien ab; deren Ressourcenverbrauch wird bereits praxisgerecht über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfasst und lässt sich nicht auf Einzeltextilien herunterbrechen. Wir fordern den Schutz zirkulärer B2B-Mehrwegmodelle vor bürokratischen Doppelbelastungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
-
BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbaren Zugang zu Wasserstoff und Prozesswärme für den Textilservice sichern
Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems
Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Regelungsvorhaben wird am 23.09.2026 ein Parlamentarischer Abend durchgeführt, um einen konzentrierten Rahmen für den Austausch zur Primärversorgung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Versorgung anzubieten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 13.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte für eine Nachhaltigkeitsstrategie im deutschen Gesundheitssystem
Ziel ist es, die Eckpunkte unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer verbindlichen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und in den anstehenden Strukturreformen des Gesundheitswesens fest zu verankern. Ein solcher Rahmen ist die zentrale Voraus- setzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Es formuliert keinen abschließenden Maßnahmenplan, sondern benennt die wesentlichen Handlungsbedarfe, strukturellen Voraussetzungen und strategischen Leitlinien. Die Eckpunkte benennen Handlungsbedarfe in 9 zentralen Bereichen: Governance, Prävention und Versorgungsplanung, ambulante, pflegerische und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Medizinprodukte, Abfallreduktion, Transport und Digitalisierung.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 09.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.
- Bereitgestellt von: Pathways Public Health GmbH am 09.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.
- Bereitgestellt von: Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Suizidpräventionsgesetzes
Wir setzen uns dafür ein, dass der Entschließungsantrag in eine nationale Suizidpräventionsstrategie mit einer gesetzliche Verankerung überführt wird. Unser Anliegen ist sowohl die Einführung und Verstetigung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, als auch die Finanzierung von Forschungs- und Präventionsprojekten im Bereich der Suizidprävention.
- Bereitgestellt von: Werner-Felber-Insitut für Suizidprävention und interdisziplinäre Forschung im Gesundheiteswesen e. V. am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zur medizinischen Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität am 08.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung einzelner Regelungen des Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG 2026
Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die o.g. Berufe für ausländische Therapeuten, die in Deutschland arbeiten möchten, soll das Gesetz nicht gelten. Der SHV weist darauf hin, dass die Therapieberufe vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im europäischen Ausland die Berufsqualifikationen der Therapieberufe einen akademischen Abschluss erfordern, so wie die im Gesetzentwurf ausdrücklich berücksichtigten Heilberufe.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medikamentenmitgabe in Entlasssituationen in der KJPP
Die DGKJP setzt sich dafür ein, dass die Versorgung mit Medikamenten in Entlasssituationen sowie im Rahmen teilstationärer Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt ist.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bereich psychotherapeutischer Versorgung
Anlass ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Gegenstand des Regelungsvorhabens ist ein Maßnahmenpaket zur Begrenzung der Ausgabendynamik und zur Stabilisierung der Beitragssätze, insbesondere durch die Anbindung von Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen an die Grundlohnrate, Anpassungen bei Vergütungsregelungen der Leistungserbringer, Änderungen auf der Einnahmenseite sowie Regelungen zu Zuzahlungen und Leistungen der Versicherten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 08.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung eines Registersystems für die Nierengesundheit
Deutschland verfügt über kein Register, das alle Patienten mit einer chronischen Nierenkrankheit abbildet. Als nahezu einziges europäisches Land verfügt es noch nicht einmal über ein Dialyseregister für Patienten mit chronischem Nierenversagen, obwohl die Dialysetherapie invasiv und kostspielig ist. Ein gesetzliches Transplantationsregister ist zwar vorhanden; die dort liegenden Daten zur Nierentransplantation können jedoch aufgrund der bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht genutzt werden, um sie mit den anderen Daten zu verknüpfen und auszuwerten. Gleichzeitig wird aktuell das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) aufgebaut, das genutzt werden sollte, um ein Nierenregistersystem für Deutschland zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 08.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zur Änderung der geplanten Maßnahmen im RefE zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
- Bereitgestellt von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 07.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zur Änderung der geplanten Maßnahmen im RefE zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
- Bereitgestellt von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 07.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der luftfahrtrechtlichen Vorgaben für die Luftrettung
Im Luftfahrtrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die auch die Luftrettung betreffen, die aber in der täglichen Praxis den Einsatz der Luftrettung erschweren. Beispielsweise soll eine bundesweite einheitliche Datenbank für Landeplätze die tägliche Arbeit der Luftretter erleichtern.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 07.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz so auszugestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des zivilen Luftrettungsdienstes (HEMS) gerecht werden. Dabei sollen insbesondere bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, unverhältnismäßige Haftungsrisiken vermieden und operationelle Handlungsspielräume für zeitkritische Rettungseinsätze erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: