Regelungsvorhaben

Stärkung der Reserve darf nicht zulasten der Einsatzfähigkeit des zivilen Bevölkerungsschutzes erfolgen.

Angegeben von:
ADAC Luftrettung gGmbH (R003423) am 07.07.2026

Beschreibung:
Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2026 Federführendes Ministerium: BMVg [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607070008 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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