Regelungsvorhaben

Bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für praktikable und rechtssichere Alternativen zur Eins-zu-eins-Überwachung fixierter Patienten.

Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591) am 15.07.2026

Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607150011 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.07.2026 an:

      • Bundesregierung

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