Regelungsvorhaben
Zugang zur medizinischen Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Angegeben von:
Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (R007519)
am
31.07.2025
Beschreibung:
Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.11.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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