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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Fossile Energien

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (786)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Methanverordnung sieht Anpassungen ab 2027 vor, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Daher braucht es Regelungen für Importeure von Gas, Öl oder Kohle, die rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs).

    • Bereitgestellt von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs).

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine praktistaugliche Umsetzung der EU-Methanverordnung. Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Erdgas-Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Zugleich bekräftigen wir das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die politische Diskussion über die mögliche Einrichtung einer strategischen Gasreserve als Instrument der Versorgungssicherheit. Energy Traders Deutschland setzt sich dafür ein, dass marktwirtschaftliche Mechanismen grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Eingriffen haben und Notfallinstrumente ausschließlich als eng begrenzte, transparente und regelbasierte Maßnahmen für unvorhersehbare physische Versorgungskrisen ausgestaltet werden. Sollte eine strategische Gasreserve eingeführt werden, sollte diese wettbewerbsorientiert, schrittweise und mit klar definierten Regeln für Aufbau, Nutzung, Finanzierung und Wiederbefüllung ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch den Gesetzentwurf soll ein Investitionsrahmen geschaffen werden, um Investitionen in gesicherte Leistung sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten anzureizen. EFET D nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und hebt insbesondere positiv hervor, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dadurch wird eine Verzerrung des Kraftwerkseinsatzes vermieden. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen sorgt zudem für Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt verändern. Um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren, schlägt der Verband einige Änderungen bei der Ausgestaltung vor.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der integrierte europäische Energiemarkt hat bereits zu erheblichen Vorteilen geführt, darunter niedrigere Kosten, eine höhere Versorgungssicherheit und die Förderung erneuerbarer Energien. Die Fortschritte sind jedoch noch unvollständig. Fragmentierung, mangelhafte Umsetzung und fehlende politische Dringlichkeit könnten die Wettbewerbsfähigkeit untergraben und die Kosten in die Höhe treiben. Der Report „Integrate by ’28“ von Energy Traders Europe zeigt auf, wie der europäische Energiebinnenmarkt bis 2028 vollständig umgesetzt werden kann. Er enthält 45 konkrete Empfehlungen für die Strom-, Gas- und CO2-Märkte, die zwischen 2026 und 2028 umgesetzt werden sollten.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung (EU Methane Emissions Regulation) im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit. EFET D setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 zum Ausstieg aus russischen Gasimporten, insbesondere die Ausgestaltung des Vorabgenehmigungsverfahrens für Gasimporte. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine zügige Benennung der zuständigen nationalen Stelle sowie für ein rechtssicheres, unbürokratisches und praxistaugliches Genehmigungsverfahren ein. Ziel ist eine effiziente Umsetzung der EU-Vorgaben, die Rechts- und Planungssicherheit für Importeure gewährleistet, Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt vermeidet und negative Auswirkungen auf Energieversorgung, Gasspeicherbefüllung und LNG-Infrastruktur minimiert.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 04.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: schwaben netz gmbh am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).

    • Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 201/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 05.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: energie schwaben gmbh am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: energie schwaben gmbh am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Weiterentwicklung der europäischen Klimaschutzarchitektur nach 2030 ein. Der BDEW fordert die Stärkung des Emissionshandels als zentrales Steuerungsinstrument, die Vereinfachung der Zielarchitektur sowie die Begrenzung zusätzlicher sektoraler Einzelvorgaben. Der BDEW setzt sich für eine vollständige und einheitliche Einführung des ETS 2, die Weiterentwicklung des ETS 1 unter Wahrung von Investitionssicherheit sowie für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ein. Der BDEW fordert technologieoffene Rahmenbedingungen für Elektrifizierung und klimaverträgliche Moleküle sowie verlässliche regulatorische Voraussetzungen für Wasserstoff, CO2-Management und Flexibilitätsoptionen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      DIE PAPIERINDUSTRIE fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Holz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Holz als etabliertes und gelebtes Leitbild zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 26.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      EWE GASSPEICHER setzt sich für eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für Erdgasspeicher ein. Ziel ist die langfristige Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei gleichzeitig effizienter und marktgerechter Ausgestaltung der Speicherbewirtschaftung. EWE GASSPEICHER befürwortet daher die Einführung einer strategischen Gasreserve als gezieltes, staatlich gesteuertes Versorgungssicherheitsinstrument. Dieses kann die bisher primär auf verpflichtenden Füllstandsvorgaben basierende Regulierung perspektivisch ersetzen. Zudem setzt sich EWE GASSPEICHER für eine Anpassung der bestehenden Füllstandsvorgaben ein, um diese stärker an tatsächlichen Versorgungsrisiken, saisonalen Bedarfen sowie Marktmechanismen auszurichten.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV.

    • Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bündnis faire Energiewende setzt sich für Maßnahmen zur Verringerung des Einflusses fossiler Brennstoffkosten auf die Strompreise ein. Kurzfristig soll die Bundesregierung auf Grundlage des Middle East Crisis Temporary State Aid Framework der Europäischen Kommission eine befristete nationale Beihilferegelung zur Begrenzung der Kosten von Erdgas in der Stromerzeugung einführen. Langfristig soll das deutsche und europäische Strommarktdesign so weiterentwickelt werden, dass die Brennstoff- und CO2-Kosten fossiler Grenzkraftwerke den Stromgroßhandelspreis nicht mehr in dem bisherigen Umfang bestimmen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Keramische Industrie e. V. am 18.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 23.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.

    • Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 15.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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