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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Fossile Energien

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (839)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf den Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung den Markteinsatz von Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve. Die Rückkehr dieser Kraftwerke auf den regulären Strommarkt würde zu erheblichen Marktverzerrungen zulasten der Bestandskraftwerke sowie notwendiger Investitionen in Erzeugungs- und Speicheranlagen führen. Daher spricht sich MIBRAG gegen die Marktrückkehr dieser Kraftwerke aus.

    • Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 19.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf den Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung den Markteinsatz von Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve. Die Rückkehr dieser Kraftwerke auf den regulären Strommarkt würde zu erheblichen Marktverzerrungen zulasten der Bestandskraftwerke sowie notwendiger Investitionen in Erzeugungs- und Speicheranlagen führen. Daher spricht sich MIBRAG gegen die Marktrückkehr dieser Kraftwerke aus.

    • Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 19.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kosten der geplanten nationalen Gasreserve sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und nicht über eine Umlage auf alle Gaskunden. Sollte eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt nicht möglich sein, sollen Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) von der Umlage ausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
    • Adressatenkreis:
      • 16.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist, die geplante Einführung staatlicher Höchstpreise für Benzin und Diesel (Spritpreisdeckel) zum 1. Januar 2027 zu verhindern. Für den Fall einer Einführung wird eine transparente, marktgerechte Preisformel angestrebt, die sämtliche Beschaffungs- und Versorgungskosten sowie regionale Unterschiede berücksichtigt und wirtschaftlich tragfähige Margen ermöglicht. Weitere Ziele sind zeitnahe Preisanpassungen, verbindliche Krisen- und Aussetzungsmechanismen, angemessene Übergangsfristen, begrenzte Meldepflichten, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie eine Befristung mit unabhängiger Evaluation und klaren Ausstiegskriterien. Bei Einführung des Spritpreisdeckels soll die bestehende 12-Uhr-Regel abgeschafft werden.

    • Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 13.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bezüglich der Umsetzung der EU-Methanverordnung wird regelmäßig über die Compliance-Risiken für die von den Importregelungen betroffenen Unternehmen diskutiert. Zu den Auswirkungen dieser rechtlichen Risiken auf die Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Energy Traders Deutschland hat die mit der Umsetzung der Methanverordnung verbundenen Compliance-Risiken, aus Sicht der Erdgashändler eingeordnet.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung zielt auf die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit ab. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Italien plant „Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Gaskosten zugunsten von Haushalten und Unternehmen etc“. Für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Liquiditätsdienstes“ konsultierte die italienische Regulierungsbehörde ARERA Leitlinien sowie einen Vorschlag zur Integration der italienischen und deutschen Erdgasmärkte. Aus Sicht des Energiehandels hat der geplante Fördermechanismus potenzielle negativen Auswirkungen – auch auf den deutschen Gasmarkt. Energy Traders Europe hat dies in seiner Konsultationsantwort an ARERA ausführlich dargelegt und bescheinigt dem Instrument eine marktverzerrende Wirkung, die Fähigkeit das Marktpreissignal zu schwächen sowie das Risiko, die Fragmentierung des europäischen Gasbinnenmarkts zu verstärken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehene Transformation des Wärmesektors erfordert klare Investitionsanreize. Großwärmepumpen bieten enormes Potenzial für die CO2-freie Wärmeversorgung, werden aber durch hohe Strompreise und unzureichende Förderstrukturen ausgebremst. Der VDMA fordert eine wettbewerbsfähige Strompreisgestaltung, eine verlässliche CO2-Bepreisung und eine ausreichende BEW-Finanzierung. Gleichzeitig muss KWK als Übergangstechnologie gesichert bleiben, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen bleibt das Wärmeplanungsgesetz reine Theorie, statt ein Motor für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung zu sein.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit großer Sorge verfolgen wir das im August begonnene BNetzA-Festlegungsverfahren zur pauschalierten Kapitalverzinsung (WACC) für Gasnetzbetreiber. Die im Festlegungsentwurf vorgesehene Gesamtkapitalverzinsung von lediglich 3,76 Prozent fällt so niedrig aus, dass sie aus unserer Sicht bestehende Investitionen entwertet und die Finanzierung zukünftiger Netzinvestitionen erheblich gefährdet. Die Konsequenzen reichen weit über die Energienetzbranche hinaus: Betroffen wären die Versorgungssicherheit, die Wärmewende und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Wir halten es für dringend erforderlich, die Auswirkungen des Festlegungsentwurfs mit den politischen Zielsetzungen der Energiewende abzugleichen.

    • Bereitgestellt von: schwaben netz gmbh am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit großer Sorge verfolgen wir das im August begonnene BNetzA-Festlegungsverfahren zur pauschalierten Kapitalverzinsung (WACC) für Gasnetzbetreiber. Die im Festlegungsentwurf vorgesehene Gesamtkapitalverzinsung von lediglich 3,76 Prozent fällt so niedrig aus, dass sie aus unserer Sicht bestehende Investitionen entwertet und die Finanzierung zukünftiger Netzinvestitionen erheblich gefährdet. Die Konsequenzen reichen weit über die Energienetzbranche hinaus: Betroffen wären die Versorgungssicherheit, die Wärmewende und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Wir halten es für dringend erforderlich, die Auswirkungen des Festlegungsentwurfs mit den politischen Zielsetzungen der Energiewende abzugleichen.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand ist die praxisnahe Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. Dies umfasst insbesondere die zeitliche Abstimmung der ab 2027 geltenden Anforderungen an Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) mit der tatsächlichen Verfügbarkeit anerkannter Standards, unabhängiger akkreditierter Prüfstellen und belastbarer Nachweisverfahren. Ziel ist eine rechtssichere und praktisch umsetzbare Erfüllung der Pflichten für in die EU eingeführtes Rohöl und Erdgas. Einzelfallbezogene Ausnahmen oder eine bloße Aussetzung von Sanktionen sollen eine entsprechende Anpassung der Verordnung nicht ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 27.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand ist die praxisnahe Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. Dies umfasst insbesondere die zeitliche Abstimmung der ab 2027 geltenden Anforderungen an Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) mit der tatsächlichen Verfügbarkeit anerkannter Standards, unabhängiger akkreditierter Prüfstellen und belastbarer Nachweisverfahren. Ziel ist eine rechtssichere und praktisch umsetzbare Erfüllung der Pflichten für in die EU eingeführtes Rohöl und Erdgas. Einzelfallbezogene Ausnahmen oder eine bloße Aussetzung von Sanktionen sollen eine entsprechende Anpassung der Verordnung nicht ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 26.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7009 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7009 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einbringung der Perspektive der Kreuzschifffahrt zum Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt. Dies umfasst insbesondere die Ausgestaltung verlässlicher und wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Hochseeschifffahrt, den Ausbau von Landstrom und alternativer Bunker- und Hafeninfrastruktur, die Harmonisierung von IMO-, EU ETS- und FuelEU-Maritime-Vorgaben, die Reduzierung bürokratischer Lasten sowie die Förderung praktikabler Investitions- und Finanzierungsinstrumente.

    • Bereitgestellt von: Cruise Lines International Association Europe am 25.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation der Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff und Biomethan als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender umsetzungsorientierter regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Verteilnetze via EnWG, Festlegungen der BNetzA und weitere.

    • Bereitgestellt von: H2vorOrt am 17.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das größte Erdölvorkommen Deutschlands liegt unter dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – einem hochsensiblen Ökosystem und Teil des UNESCO-Weltnaturerbes. Mit langjähriger geowissenschaftlicher Expertise, modernster Ingenieurskunst und viel Verantwortungsbewusstsein stellt Harbour Energy seit 1987 die sichere Gewinnung von bedeutenden Mengen Erdöl in einem Gebiet sicher, für das im Nachhinein strenge Naturschutzauflagen erlassen wurden und das hohe ökologische Bedeutung und besondere öffentliche Aufmerksamkeit vereint. Seit ihrer Erbauung beweist die Bohr- und Förderinsel Mittelplate, dass verantwortungsvolle Rohstoffproduktion und umfassender Umweltschutz vereinbar sind. Diese Zusammenhänge werden regelmäßigen maßgeblichen politischen Stakeholdern vermittelt.

    • Bereitgestellt von: Harbour Energy Plc am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 11.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Methanverordnung sieht Anpassungen ab 2027 vor, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Daher braucht es Regelungen für Importeure von Gas, Öl oder Kohle, die rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs).

    • Bereitgestellt von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs).

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine praktistaugliche Umsetzung der EU-Methanverordnung. Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Erdgas-Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Zugleich bekräftigen wir das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die politische Diskussion über die mögliche Einrichtung einer strategischen Gasreserve als Instrument der Versorgungssicherheit. Energy Traders Deutschland setzt sich dafür ein, dass marktwirtschaftliche Mechanismen grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Eingriffen haben und Notfallinstrumente ausschließlich als eng begrenzte, transparente und regelbasierte Maßnahmen für unvorhersehbare physische Versorgungskrisen ausgestaltet werden. Sollte eine strategische Gasreserve eingeführt werden, sollte diese wettbewerbsorientiert, schrittweise und mit klar definierten Regeln für Aufbau, Nutzung, Finanzierung und Wiederbefüllung ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch den Gesetzentwurf soll ein Investitionsrahmen geschaffen werden, um Investitionen in gesicherte Leistung sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten anzureizen. EFET D nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und hebt insbesondere positiv hervor, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dadurch wird eine Verzerrung des Kraftwerkseinsatzes vermieden. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen sorgt zudem für Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt verändern. Um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren, schlägt der Verband einige Änderungen bei der Ausgestaltung vor.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der integrierte europäische Energiemarkt hat bereits zu erheblichen Vorteilen geführt, darunter niedrigere Kosten, eine höhere Versorgungssicherheit und die Förderung erneuerbarer Energien. Die Fortschritte sind jedoch noch unvollständig. Fragmentierung, mangelhafte Umsetzung und fehlende politische Dringlichkeit könnten die Wettbewerbsfähigkeit untergraben und die Kosten in die Höhe treiben. Der Report „Integrate by ’28“ von Energy Traders Europe zeigt auf, wie der europäische Energiebinnenmarkt bis 2028 vollständig umgesetzt werden kann. Er enthält 45 konkrete Empfehlungen für die Strom-, Gas- und CO2-Märkte, die zwischen 2026 und 2028 umgesetzt werden sollten.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung (EU Methane Emissions Regulation) im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit. EFET D setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 zum Ausstieg aus russischen Gasimporten, insbesondere die Ausgestaltung des Vorabgenehmigungsverfahrens für Gasimporte. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine zügige Benennung der zuständigen nationalen Stelle sowie für ein rechtssicheres, unbürokratisches und praxistaugliches Genehmigungsverfahren ein. Ziel ist eine effiziente Umsetzung der EU-Vorgaben, die Rechts- und Planungssicherheit für Importeure gewährleistet, Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im EU-Binnenmarkt vermeidet und negative Auswirkungen auf Energieversorgung, Gasspeicherbefüllung und LNG-Infrastruktur minimiert.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 04.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: schwaben netz gmbh am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).

    • Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 201/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 05.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: energie schwaben gmbh am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: energie schwaben gmbh am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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