Regelungsvorhaben

Praxisnahe Durchführung der FuelEU Maritime (FEUMG)

Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 12.12.2025

Beschreibung:
Es braucht schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit bezüglich eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805). Konkret wirkt en2x darauf hin, die folgenden Punkte zu adressieren: Eine Pflicht zur Landstromnutzung ab 2030 auch für Häfen, die nicht den Anforderungen des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1804 unterliegen, sofern eine Landstromanlage vorhanden ist, übersteigt die Mindestvorgaben der EU-Verordnung. Die aus FuelEU-Strafzahlungen gewonnene Einnahmen sollen zweckgebunden ausschließl. für Maßnahmen im Seeverkehrssektor genutzt werden. Die Höhe der THG-Quotenpflicht für die Schifffahrt muss einheitlich festgelegt werden, um für dt. Kraftstofflieferanten Wettbewerbsnachteile ggü. Anbietern aus den europ. Nachbarländern zu vermeiden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (9)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2511260022 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.10.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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