Regelungsvorhaben
Praxisnahe Durchführung der FuelEU Maritime (FEUMG)
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
12.12.2025
Beschreibung:
Es braucht schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit bezüglich eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805).
Konkret wirkt en2x darauf hin, die folgenden Punkte zu adressieren:
Eine Pflicht zur Landstromnutzung ab 2030 auch für Häfen, die nicht den Anforderungen des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1804 unterliegen, sofern eine Landstromanlage vorhanden ist, übersteigt die Mindestvorgaben der EU-Verordnung.
Die aus FuelEU-Strafzahlungen gewonnene Einnahmen sollen zweckgebunden ausschließl. für Maßnahmen im Seeverkehrssektor genutzt werden.
Die Höhe der THG-Quotenpflicht für die Schifffahrt muss einheitlich festgelegt werden, um für dt. Kraftstofflieferanten Wettbewerbsnachteile ggü. Anbietern aus den europ. Nachbarländern zu vermeiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Gesetz zur Durchführung der FuelEU Maritime - FEUMG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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