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3.881 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.881)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des §14d EnWG - Netzausbauplan
Anpassung des § 14d EnWG "Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus" hinsichtlich der in Absatz (4) aufgeführten Inhalte des Netzausbauplanes.
- Bereitgestellt von: ARGE FNB Ost am 04.11.2026
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Adressatenkreis:
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03.11.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die SHS – Stahl-Holding-Saar setzt sich für eine Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ein. Ziel sind verlässliche Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen, die europäische Wertschöpfung stärken und strategische Abhängigkeiten verringern. So soll das Potenzial der Offshore-Windenergie wirksam zur industriellen Transformation beitragen.
- Bereitgestellt von: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen
Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
08.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMWE hat einen Referentenentwurf zu einer strategischen Gasreserve in die Verbändeanhörung gegeben. Die Sicherstellung der Versorgung im Gassektor wird begrüßt, eine Finanzierung durch die im vergangenen Jahr auf „Null“ gesetzte Gasspeicherumlage wird jedoch kritisch gesehen, da damit die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerade der Mittelstand braucht dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Kleine und mittlere Unternehmen stehen für Innovation, Beschäftigung und Wertschöpfung in den Regionen. Wer ihre Investitions- und Innovationskraft stärken will, muss deshalb nicht nur entlasten, sondern auch dafür sorgen, dass bewährte Instrumente für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer verlässlich zur Verfügung stehen. Der derzeitige Antragsstopp beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) steht dazu in einem deutlichen Widerspruch. Das ZIM sollte wieder geöffnet, Förderlücken geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Regelungsrahmens für den Smart-Meter-Rollout
E.ON setzt sich für einen effizienten, kundenfreundlichen und konsequenten Smart-Meter-Rollout auf Basis des bestehenden Rechts- und Technologierahmens ein. Im Mittelpunkt stehen stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die konsequente Umsetzung bestehender Rolloutpflichten sowie die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Steuerungsrollout. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und konsistente Vorgaben für die sichere und zuverlässige Steuerung dezentraler Erzeugungsanlagen und flexibler Verbrauchseinrichtungen erforderlich. E.ON setzt sich zudem dafür ein, das bestehende hohe Niveau bei Cybersicherheit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit zu erhalten und die etablierte Smart-Meter-Technologie konsequent weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Kapazitätsmarktes
Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Grüngasquote praktikabel, marktbasiert und bürokratiearm ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praktikable, marktbasierte und bürokratiearme Ausgestaltung der allgemeinen Grüngasquote ein. Die Erfüllbarkeit sollte durch einen europäischen Beschaffungsraum und die Anerkennung bestehender Nachweissysteme sichergestellt werden. Doppelregulierung, insbesondere im Zusammenspiel mit der Biotreppe und dem Emissionshandel, sollte vermieden und Wärmenetze von der Quote ausgenommen werden. Der Hochlaufpfad sollte sich an den tatsächlich verfügbaren Mengen orientieren und regelmäßig überprüft werden. Zudem sind flexible Erfüllungsmechanismen sowie angemessene Übergangsfristen erforderlich.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbare und praxistaugliche Ausgestaltung der Grüngasquote im Gebäudebestand
Der IVD setzt sich für eine Ausgestaltung der Grüngasquote ein, die die wirtschaftlichen Belastungen für Mieter, Vermieter und Selbstnutzer begrenzt und die Verfügbarkeit grüner Gase berücksichtigt. Die Quotenwerte sollen gegenüber den vorgelegten Eckpunkten abgesenkt werden und in keinem Jahr oberhalb der Biotreppe liegen. Bis in die 2030er Jahre soll die Quote langsamer ansteigen, damit bestehende Gasheizungen nicht vor Ablauf ihrer wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer ausgetauscht werden müssen. Zudem fordert der IVD eine flexible Anrechnung von Wasserstoffbeimischungen und bürokratiearme Regelungen.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach §96 WindSeeG sollen in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils 500 Megawatt Elektrolyseurleistung ausgeschrieben werden. Diese sollen systemdienlich zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an Land u.a. mit Strom aus Offshore-Windparks eingesetzt werden. Die Ausschreibungen und die damit verbundene Definition der Systemdienlichkeit stehen noch aus.
- Bereitgestellt von: RWE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diskussion und Bewertung der Optionen zur Ausgestaltung der EE-Finanzierungen
Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
MessEV-Änderungsverordnung Ladeeinrichtungen Messgröße Kabeltausch Anzeige beim Verbraucher
Zum Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (BMWE, Bearbeitungsstand 06.10.2026) soll im Verordnungstext klargestellt werden: Bei Ladeeinrichtungen ist Messgröße allein die abgegebene elektrische Energie; die Belegungsdauer nach Ladeende (Blockiergebühr) ist keine Messgröße (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 MessEV). Ein Kabeltausch soll keine erneute Eichung auslösen, auch bei national zugelassenen Ladeeinrichtungen (§ 29a MessEV-E, ggf. § 37 Abs. 2 MessEG). Die Neufassung des Direktverkaufs soll beibehalten werden. Für die Anzeige des Messergebnisses auf einem Gerät des Verbrauchers sollen die Schutzziele der Rückverfolgbarkeit und des Manipulationsnachweises in der Begründung konkretisiert werden.
- Bereitgestellt von: S.A.F.E.e.V. am 03.11.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuckerabgabe / -steuer: Keine Abgabe auf Zucker gesüßte Getränke
Steuern bzw. Abgaben sind ineffizient im Kampf gegen Übergewicht. Die positiven Effekte auf die Gesundheit und die Übergewichtssituation sind keineswegs belegt. In UK zeigt nur eine Studie einen begrenzten Effekt bei 10- bis 11-jährigen Mädchen. Die Belastungen für den Mittelstand, der einen Großteil der Ernährungs- und Getränkewirtschaft in Deutschland ausmacht, und für die Verbraucher:innen sind dagegen handfest. Die Zuckerabgabe / -steuer konterkariert die bisherige Ernährungspolitik: die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) sowie das Konzept der mündigen Verbraucher:in. Statt Auswahl und Mündigkeit, nun Regulierung und Bevormundung.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliches Eichrecht für Ladeinfrastruktur (Instandsetzung, Eichfristen, Prüfmittel)
Änderung von MessEG und MessEV, damit bei Ladeeinrichtungen Instandsetzungen durch berechtigte Instandsetzer keine erneute Eichung auslösen, für die Verlängerung der Eichfrist ein gesetzliches Stichprobenverfahren eingeführt wird, Softwareaktualisierungen vereinfacht werden und Betreiber nicht zur Bereitstellung von Prüfmitteln für DC-Ladeeinrichtungen verpflichtet sind; zudem zügige Umsetzung der MID-Änderung in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: S.A.F.E.e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Vereinheitlichung des Mess- und Eichwesens
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.11.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digital-Omnibus darf genau jene Strukturen nicht schwächen, die Transparenz, Nachweise zur Werbewirkung, unabhängige Messung, die Refinanzierung des Open Web und faire Marktbedingungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digital-Omnibus darf genau jene Strukturen nicht schwächen, die Transparenz, Nachweise zur Werbewirkung, unabhängige Messung, die Refinanzierung des Open Web und faire Marktbedingungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Eingriffen in die Marktpreise von Kraftstoffen
Die Bundesregierung hat am 18. September angekündigt, mit der Mineralölwirtschaft über die Einführung eines temporären, krisenbedingten Spritpreisdeckels nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens zu sprechen. Dabei müsse der Gewährleistung der Versorgungssicherheit besondere Priorität zukommen. en2x warnt vor den negativen Auswirkungen eines Preisdeckels. Gerade in Knappheitssituationen könnte ein Preisdeckel zu Versorgungsproblemen und wirtschaftlichen Belastungen einzelner Marktteilnehmer und Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern. Anstelle marktverzerrender Preisdeckel sollten vorrangig ordnungspolitische Instrumente geprüft werden.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung von Eingriffen in die Marktpreise von Kraftstoffen
Die Bundesregierung hat am 18. September angekündigt, mit der Mineralölwirtschaft über die Einführung eines temporären, krisenbedingten Spritpreisdeckels nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens zu sprechen. Dabei müsse der Gewährleistung der Versorgungssicherheit besondere Priorität zukommen. en2x warnt vor den negativen Auswirkungen eines Preisdeckels. Gerade in Knappheitssituationen könnte ein Preisdeckel zu Versorgungsproblemen und wirtschaftlichen Belastungen einzelner Marktteilnehmer und Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Ländern. Anstelle marktverzerrender Preisdeckel sollten vorrangig ordnungspolitische Instrumente geprüft werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Bundesregierung sowie die an der Gesetzgebung beteiligten Stellen sollen dazu bewogen werden, sich auf Europäischer Ebene gegen derzeitige Vorschläge im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Union für die Jahre 2028-2034 (NRPP-Verordnung) einzusetzen, die die Rolle unabhängiger Akteure wie die Anwaltschaft bei der Abfassung des Rechtsstaatsberichts der EU-Kommission untergraben würde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum LuftVG für Windenergie im Umfeld von Luftverteidigungsradaranlagen
Der BDEW fordert einen sachgerechten Ausgleich zwischen Windenergieausbau und militärischer Luftraumüberwachung durch Anpassung der §§ 18a und 73 LuftVG. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde soll ihre eigenständige Entscheidungskompetenz behalten. Der BDEW fordert ein transparentes, wissenschaftlich belastbares Bewertungs- und Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Multisensorlage und technischer Möglichkeiten zur Störungsminderung. Er setzt sich für die vollständige Einsichtnahme durch Fachexperten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen sowie die Behebung methodischer Mängel ein. Betroffene Verbände, Fachkreise und Länder sollen an der Weiterentwicklung des Verfahrens und der Folgenabschätzung beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare Energien Richtlinie (RED IV)
Ausgestaltung der vierten Auflage der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV)
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Anpassung der europäischen RFNBO-Anforderungen
Die europäischen Anforderungen an die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) sollen praxistauglich angepasst werden. HYPOS fordert insbesondere, die monatliche zeitliche Korrelation bis 2035 beizubehalten, zusätzliche Anforderungen an die Zusätzlichkeit erst ab 2035 anzuwenden und eine stundenscharfe CO2-Bilanzierung ergänzend als Nachweisverfahren anzuerkennen. Die Änderungen sollen zeitnah beschlossen werden und laufende Wasserstoffprojekte nicht entwerten.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Finanzierungsrahmens für das Wasserstoffkernnetz
Die regulatorischen Finanzierungsbedingungen des Wasserstoffkernnetzes sollen angepasst werden. HYPOS fordert die Reduzierung des Risikoanteils der Fernleitungsnetzbetreiber von 24 auf 15 Prozent für Neubauleitungen, die Ausnahme von Umstellungsleitungen vom Selbstbehalt sowie die Verlängerung des Amortisationskontos bis 2065. Darüber hinaus sollen die besonderen Risiken der Wasserstoffkernnetzbetreiber bei der Neufestlegung des Eigenkapitalzinses berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der THG-Quote zur Förderung erneuerbarer Wasserstoffanwendungen
Die regulatorischen Anforderungen zur Erfüllung von Treibhausgasminderungsquoten sollen so ausgestaltet werden, dass erneuerbarer Wasserstoff und Wasserstoffderivate wirksam auf entsprechende Verpflichtungen angerechnet werden können. HYPOS setzt sich im Rahmen der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie für praxistaugliche Anrechnungsmöglichkeiten sowie angemessene Übergangsfristen und flexible Erfüllungsoptionen ein.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung regulatorischer Leitmärkte für wasserstoffbasierte und emissionsarme Grundstoffe
HYPOS setzt sich für regulatorische Rahmenbedingungen zur Schaffung von Leitmärkten für wasserstoffbasierte und emissionsarme industrielle Grundstoffe ein. Hierzu sollen insbesondere geeignete Produktstandards und die Anrechenbarkeit nachgewiesener CO2-Minderungen weiterentwickelt sowie nachfrageseitige Anreize geschaffen werden. Die Regelungen sollen die Nachfrage nach emissionsarmen Grundstoffen, insbesondere Stahl, stärken und dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: HYPOS e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 29.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Der ZIA begrüßt, dass mit dem RefE. das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz konsequent auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zurückgeführt werden. Die Abkehr von nationalem Gold Plating und die Orientierung am EU‑Rechtsrahmen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit, Planungssicherheit und einer spürbaren bürokratischen Entlastung für Unternehmen. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist positiv hervorzuheben, dass die bislang erhöhten nationalen Anforderungen im EnEfG reduziert werden. Die Anhebung des Schwellenwerts für die Verpflichtung zur Einführung von Energie‑ oder Umweltmanagementsystemen (EMS und UMS) von 7,5 GWh auf 23,6 GWh führt dazu, dass deutlich weniger Gebäude‑ und Immobilienunternehmen betroffen sind.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass das Gesetz eine verpflichtende Evaluierung vor sieht. Dadurch kann überprüft werden, ob die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich ge eignet sind, die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen zu erreichen. Der im Gesetz entwurf vorgesehene Zeitpunkt für die Evaluierung erscheint hierfür jedoch zu spät, um auf mögliche Defizite angemessen reagieren zu können. Angesichts der wiederholten Zielverfehlungen des Gebäudesektors in den vergangenen Jahren und mit Blick auf das näher rückende Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist eine Evaluierung erst im Jahr 2030 nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Der ZIA begrüßt das Ziel der Novelle, durch maßvolle Anpassungen einen Beitrag zum Abbau bürokratischer Hürden zu leisten. Insbesondere die Einführung der „kleinen Wärmeplanung“ stellt hierbei eine Entlastung dar, durch die substanzielle Erleichterungen ge-schaffen und Verfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus entspricht die Novelle in weiten Teilen langjährigen ZIA-Forderungen nach Entbürokratisierung, und praktikablen Fristen. Die Immobilienwirtschaft benötigt als zentraler Akteur bei der Erreichung der Klimaziele verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen für langfristige Investitionsentscheidungen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Referentenentwurf des Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG)
Der vorliegende Referentenentwurf des GModG führt aus GIH-Sicht in zentralen Bereichen zu fachlichen Verschlechterungen, geringerer Planungssicherheit sowie einer Schwächung von Energieeffizienz, Verbraucher- und Klimaschutz. Insbesondere die Streichung der bishe- rigen 65-%-EE-Regelung beim Heizungstausch stellt einen erheblichen Rückschritt dar. Zudem wird das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 durch das Fehlen ei- nes klaren gesetzlichen Ausstiegspfads aus fossilen Brennstoffen erheblich geschwächt. Die fehlende langfristige Lenkungswirkung beeinträchtigt Investitionssicherheit, Infrastrukturpla- nung und die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Der GIH hat technisch-fachliche Verbesserungen erarbeitet und benennt konkrete politische Forderungen.
- Bereitgestellt von: GIH Bundesverband e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge und Forderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der Kabinettsentwurf des GModGs führt aus Sicht des GIHs in zentralen Bereichen zu gerin-gerer Planungssicherheit sowie zu einer Schwächung von Energieeffizienz, Verbraucher- und Klimaschutz. Insbesondere die Streichung der bisherigen 65-%-EE-Regelung beim Heizungstausch sowie das Fehlen eines klaren Transformationspfads bis 2045 schwächen Investitionssicherheit und langfristige Orientierung im Gebäudesektor. Der GIH sieht Änderungsbedarf und fordert langfristig verlässliche, technologieoffene und investitionssichere Rahmenbedingungen für die Wärmewende sowie eine stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienz, z.B. auch als ergänzende Erfüllungsoption beim Heizungstausch.
- Bereitgestellt von: GIH Bundesverband e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge und Forderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der Kabinettsentwurf des GModGs führt aus Sicht des GIHs in zentralen Bereichen zu gerin-gerer Planungssicherheit sowie zu einer Schwächung von Energieeffizienz, Verbraucher- und Klimaschutz. Insbesondere die Streichung der bisherigen 65-%-EE-Regelung beim Heizungstausch sowie das Fehlen eines klaren Transformationspfads bis 2045 schwächen Investitionssicherheit und langfristige Orientierung im Gebäudesektor. Der GIH sieht Änderungsbedarf und fordert langfristig verlässliche, technologieoffene und investitionssichere Rahmenbedingungen für die Wärmewende sowie eine stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienz, z.B. auch als ergänzende Erfüllungsoption beim Heizungstausch.
- Bereitgestellt von: GIH Bundesverband e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelungen zur Beschleunigung des Strom-Netzausbaus
* Freileitung und Erdkabel gleichwertig behandeln * Privilegierung der Änderung bestehender HS-Leitung * Bestandstrassen schneller modernisieren * UVP-Freistellung bei standortnahen Maständerungen
- Bereitgestellt von: EWE AG am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Ausgestaltung des Digital Fairness Act (DFA) der Europäischen Union. Die Werbewirtschaft setzt sich dafür ein, auf eine praxisgerechte, rechtssichere und verhältnismäßige Ausgestaltung der geplanten Regelungen hinzuwirken, sowie Doppelungen zu bereits bestehenden Vorschriften zu vermeiden. Besonderes Interesse hat der ZAW an der Ausgestaltung der Regelungen zum Thema Influencer Marketing, Dark Patterns und Personalisierung. Die Umwandlung der UGP-Richtlinie in eine Verordnung hält der ZAW nicht für notwendig.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Ausgestaltung des Digital Fairness Act (DFA) der Europäischen Union. Die Werbewirtschaft setzt sich dafür ein, auf eine praxisgerechte, rechtssichere und verhältnismäßige Ausgestaltung der geplanten Regelungen hinzuwirken, sowie Doppelungen zu bereits bestehenden Vorschriften zu vermeiden. Besonderes Interesse hat der ZAW an der Ausgestaltung der Regelungen zum Thema Influencer Marketing, Dark Patterns und Personalisierung. Die Umwandlung der UGP-Richtlinie in eine Verordnung hält der ZAW nicht für notwendig.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Industrial Accelerator Act muss verbindliche und sofort wirksame „Made in Europe“-Anforderungen für strategische Batteriebestandteile wie Kathodenaktivmaterialien (CAM) und Recyclingprozesse festschreiben, damit öffentliche Mittel gezielt den Aufbau europäischer Wertschöpfung und Versorgungssicherheit fördern. Grundlage sollten transparente, komponentenbasierte Herkunftsregeln, die konsequente Anwendung der EU-Ursprungsvorgaben sowie digitale Produktpässe zur Nachverfolgung von lokalem und recyceltem Inhalt sein. Ausnahmen dürfen nur in eng begrenzten Fällen möglich sein. Investitionen, Förderprogramme und ausländische Beteiligungen müssen nach ihrem konkreten Beitrag zu industrieller Resilienz, Arbeitsplätzen, Technologieaufbau, strategischer Autonomie in der EU bewertet werden.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung und Anpassung des Affordable Housing Acts
Die Interessenvertretung widmet sich dem Vorschlag der EU-Kommission für einen Affordable Housing Act (COM(2026) 599). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen für Kurzzeitvermietungen Einfluss zu nehmen. Dabei wird insbesondere auf die Voraussetzungen und Verfahren für Beschränkungen, die Anforderungen an Datengrundlagen und Nachweise, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf Tourismus, Plattformen und Anbieter von Kurzzeitvermietungen hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine Novellierung des WindSeeG und weiterer Offshore-Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich für zweiseitige Differenzverträge (CfDs), eine geringere Bebauungsdichte, ein reformiertes Ausschreibungsdesign, kombinierte Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse sowie praxistaugliche Realisierungsfristen und Weiterbetriebsbedingungen ein. Für 2023 bis 2025 bezuschlagte, nicht zentral voruntersuchte Flächen ohne finale Investitionsentscheidung fordert er einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus mit zusätzlichem Realisierungsmeilenstein, einmaliger Rückgabemöglichkeit und angepassten Neuausschreibungsbedingungen sowie ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Projektrealisierung.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen
Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit sollte ermöglicht werden - auch für kleine, nicht tarifgebundene Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiekosten für Unternehmen reduzieren.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie sicherstellen, dass zeitlich begrenzte und standortbezogene Stromversorgung auf Messegeländen nicht wie ein allgemeines Stromverteilsystem reguliert wird. Eine praxisgerechte Behandlung von Sonderfällen wie Messen, ohne starre Schwellenwerte für angeschlossene Kunden und Eigenverbrauch, ermöglichen. Die überarbeitete Richtlinie zügig in deutsches Recht umsetzen und damit Rechtssicherheit für die deutsche Messewirtschaft schaffen.
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
Bundeshaushaltsgesetz 2027: Messeförderprogramme stärken
- Bereitgestellt von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In Zusammenhang mit der laufenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und der damit verbundenen Umsetzung der EU-Gas und Wasserstoff-Richtlinie werden mögliche Lösungsansätze für den Anschluss und die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz von Gasnetzbetreibern und Biomethanproduzenten unterbreitet. Vor diesem Hintergrund bietet sich die Einführung von Biomethanregionen als Instrument zur regionalen Steuerung der Gasnetztransformation an, um so langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für Biomethanerzeuger, Verteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber sowie für Verbraucher zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 27.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für einen Digital Omnibus. Er enthält wichtige Ansätze zur Vereinfachung der digitalen Regulierung, ohne die Schutzstandards zu schwächen. Wir ermutigen die europäischen Gesetzgeber, diesen Weg weiterzugehen und das notwendige Gleichgewicht zwischen regulatorischen Anforderungen, Innovation und starkem Verbraucherschutz wiederherzustellen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und eine flächendeckende digitale Infrastruktur für Messung und Steuerung zu schaffen. Die Digitalisierung in der Niederspannung ist die Voraussetzung für die Transformation des Energiesystems und die kosteneffiziente Integration der erneuerbaren Energien.
- Bereitgestellt von: Enpal B.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und eine flächendeckende digitale Infrastruktur für Messung und Steuerung zu schaffen. Die Digitalisierung in der Niederspannung ist die Voraussetzung für die Transformation des Energiesystems und die kosteneffiziente Integration der erneuerbaren Energien.
- Bereitgestellt von: Enpal B.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur stärkeren Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung
Wir setzen uns für eine haushälterische Unterlegung der Reform der deutschen Entwicklungspolitik ein. Im Mittelpunkt steht die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für ein Instrument, das Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung wirksam miteinander verzahnt, den Zugang zu privaten Finanzierungsmöglichkeiten für Vorhaben in Partnerländern verbessert und neben dem entwicklungspolitischen Mehrwert auch die wirtschaftlichen Rückflüsse für die deutsche Exportwirtschaft stärkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) festgelegten Gebühren sind regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich, gemäß § 22 Absatz 5 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I, S. 3154), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199 geändert worden ist (BGebG) anzupassen. Dies soll gemäß § 9 Absatz 1 BGebG eine Kostendeckung sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cloud and AI Development Act anpassen
Der BDI begrüßt den Cloud and AI Development (CADA) Act der EU-Kommission grundsätzlich, da technologische Souveränität Investitionen und Innovationen statt allein Regulierung erfordert. Um Europas Cloud- und KI-Kapazitäten zu stärken, muss CADA zusätzliche Belastungen vermeiden, Technologiewahl ermöglichen und Europas Wettbewerbsfähigkeit sichern. Dabei sind die beigefügten Empfehlungen zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Action Plan on Cybersecurity and Artificial Intelligence wird begrüßt
German industry welcomes the European Commission’s Action Plan on Cybersecurity and Artificial Intelligence as a necessary response to the growing impact of AI on the cyber threat landscape. The Action Plan correctly recognises AI as both an opportunity for strengthening cyber resilience through improved detection, vulnerability management, incident response, and a driver of more automated, scalable and targeted cyberattacks. Its focus on secure testing environments, evaluation capacity, vulnerability management, sovereign compute, innovation and skills addresses key challenges for Eu rope. However, the Action Plan remains too vague on implementation, access to the latest models, financing, liability and the participation of Small and Medium Enterprises (SMEs).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformationsrahmen für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes anpassen
Mit der Überführung der klimapolitischen Sektorleitlinien in den Transformationsrahmen setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um - mit dem Ziel, die Vorgaben für Exportkredit- und Investitionsgarantien zu flexibilisieren. Aus BDI-Sicht wird dabei die Chance verpasst, ein entschlossenes Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie zu senden. Die strategisch wichtigen Außenwirtschaftsförderinstrumente sollten weiter entbürokratisiert werden, um Exporteuren, Investoren und Banken mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Deckungskonditionen zu geben. Zudem sollte die Kundenperspektive gezielt gestärkt werden, um die Bedarfe in Entwicklungs- und Schwellenländern besser abzubilden. Gleichzeitig sind die Deckungserleichterungen deutlich auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 32f GWB streichen und BKartA in der Fusionskontrolle entlasten
§ 32 f GWB streichen, Inlandsumsatzschwelle stärker anheben, Anwendungsbereich der Transaktionswertschwelle nicht erweitern, Anhebung der Gebührenobergrenzen überprüfen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Regelungen zum Meeresschutz im Rahmen der WindSeeG-Novelle 2026
Die Meeresnaturschutzkomponente soll auch bei Vergabe über CfDs erhalten bleiben. Qualitative Ausschreibungskriterien für schallarme Gründungen (Honorierung schallarmer Gründungen) sollen erhalten werden, ebenso das 2K-Kriterium für die Netzanbindung. Es darf keine pauschalen artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei der Eignungsfeststellung geben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8238
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
-
BT-Drs. 21/8238
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des SVIKG: verbindliche Definition der Zusätzlichkeit (Referenzpfad mittelfristige Finanzplanung vor Auflage des Sondervermögens), jährliche Prüfung durch unabhängiges Gremium mit automatischer Nachsteuerung, Anhebung der Investitionsquote, verbindliche Klima- und Nachhaltigkeitskriterien auch für SVIK-Mittel von Ländern und Kommunen. Rücknahme der Umleitung von 2,7 Mrd. Euro ETS-Erlösen aus dem KTF in den Kernhaushalt, deutliche Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für Klimaschutzverträge und Industriedekarbonisierung. KTFG: gesetzliche Verstetigung der Zweckbindung der Emissionshandelserlöse, Ausrichtung der Ausgaben an nachweisbarer Klimawirkung. Reform der Fiskalregeln: investitionsfreundliche Fiskalregel mit Unterscheidung investiver und konsumtiver Ausgaben.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets vorgelegt. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt soll umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen werden, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- Anpassungen bei Kabel- und Steckverbinderwechsel - für Bestandsanlagen Voraussetzungen für Austausch und Instandsetzung verbindlich klären - Konkretisierung zu Artikel 2, Nr. 4 MessEV-E: Änderung Anlage 2 Nummer 9 (Anforderungen an Messgeräte) - Änderung von Artikel 2, Nr. 2 MessEV-E: Änderung § 6 Nummer 3 (Begriffsbestimmung Direktverkauf)
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 26.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur stärkeren Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung
Wir setzen uns für eine haushälterische Unterlegung der Reform der deutschen Entwicklungspolitik ein. Im Mittelpunkt steht die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für ein Instrument, das Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung wirksam miteinander verzahnt, den Zugang zu privaten Finanzierungsmöglichkeiten für Vorhaben in Partnerländern verbessert und neben dem entwicklungspolitischen Mehrwert auch die wirtschaftlichen Rückflüsse für die deutsche Exportwirtschaft stärkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pläne zur Einführung einer Steuer/Abgabe auf zuckerhaltige Getränke
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Zuckersteuer bzw. -abgabe auf zuckerhaltige Getränke positioniert sich der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. gegen pauschale steuerliche Eingriffe in das Lebensmittelangebot. Aus Sicht der Branche wird damit ein komplexes ernährungs- und gesundheitspolitisches Problem auf eine unzureichende und potenziell kontraproduktive Einzelmaßnahme reduziert. Es drohen Wettbewerbsnachteile und weitere Bürokratie für die mittelständische Brauwirtschaft, die aufrund der aktuell steigenden Rohstoff- und Energiekosten bereits unter erheblichem Druck steht.
- Bereitgestellt von: Private Brauereien Deutschland e.V. am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pläne zur Einführung einer Steuer/Abgabe auf zuckerhaltige Getränke
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Zuckersteuer bzw. -abgabe auf zuckerhaltige Getränke positioniert sich der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. gegen pauschale steuerliche Eingriffe in das Lebensmittelangebot. Aus Sicht der Branche wird damit ein komplexes ernährungs- und gesundheitspolitisches Problem auf eine unzureichende und potenziell kontraproduktive Einzelmaßnahme reduziert. Es drohen Wettbewerbsnachteile und weitere Bürokratie für die mittelständische Brauwirtschaft, die aufrund der aktuell steigenden Rohstoff- und Energiekosten bereits unter erheblichem Druck steht.
- Bereitgestellt von: Private Brauereien Deutschland e.V. am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Dem Verband Private Brauereien Deutschland e.V. geht es um die Beibehaltung der in § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes verankerten ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien, die trotz ihrer Ausgestaltung als besonderer Steuertarif ähnlich dem geltenden Einkommensteuertarif leider nach wie vor in der laufenden Nr. 48 der Anlage 2 des Subventionsberichts des Bundesministeriums der Finanzen als Steuervergünstigung geführt werden.
- Bereitgestellt von: Private Brauereien Deutschland e.V. am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundes- und EU-Rechtsrahmen für den Ausbau von E-Lkw-Ladehubs
Der BDEW fordert Änderungen des Bundes- und EU-Rechts für den marktgetriebenen Ausbau von E-Lkw-Ladehubs. Er setzt sich für die Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge, erleichterte KfW-Kredite und eine Stärkung der AFIF-Finanzierung ein. Er fordert die Privilegierung von Ladehubs nach § 35 BauGB, die Öffnung von Flächen der Autobahn GmbH, vereinfachte Genehmigungen und beschleunigte Netzanschlüsse. Zudem fordert er praxistaugliche AFIR-Vorgaben und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht. Depotladepunkte sollen für Dritte nutzbar und die dort abgegebenen Strommengen für die THG-Quote anrechenbar sein. Der BDEW fordert die Verstetigung der KsNI-Förderung sowie angepasste Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Sonntagsfahrten und Lärmschutz.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für erneuerbare Energien nach 2030
Der BDEW setzt sich für einen investitionsfreundlichen EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 ein. Er fordert verbesserte Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und deren effiziente Integration in das Energiesystem. Der BDEW fordert ein verbindliches EU-weites Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Souveränität Europas. Zudem setzt sich der BDEW für Regelungen zur Hebung von Flexibilitätspotenzialen für mehr Elektrifizierung und zum Einsatz klimaverträglicher Moleküle ein und fordert den Abbau übermäßiger Detailvorgaben und Unterziele.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG: Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben
Im Rahmen der EEG-Novelle muss für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Es werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber angestrebt.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Smart De-Risking: Europas in dustriepolitischer Kurs gegen über China
China bleibt ein zentraler Absatzmarkt, Produktionsstandort, Beschaffungsquelle und auch Innovationspartner. Ein Rückzug aus China ist für viele Unternehmen weder wirtschaftlich tragfähig noch operativ umsetzbar. Europa braucht deshalb eine eigene industriepolitische Strategie. Gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Politik sind im Fachforum Geoökonomie, Sicherheit & Resilienz der WVG folgende Handlungsempfehlungen entstanden: - Europäische Koordination als industriepolitische Kernaufgabe verstehen - Level Playing Field hart durchsetzen und Reziprozität stärken - Europäische Schutzinstrumente schärfen - Technologische Souveränität durch gezielte Industriepolitik stärken - Strategische Abhängigkeiten systematisch reduzieren - Kreislaufwirtschaft als Teil von De-Risking
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Investitionen und Ausgaben für Verteidigung befasst sich das Papier mit der Frage, wie die Mittel zum Aufbau von neuer industrieller Stärke, von innovativen Ökosystemen und technologischer Souveränität in Deutschland führen können. Es gibt dabei folgende Handlungsempfehlungen: - Dual-Use-Innovation systematisch fördern - Förderung offene Ökosysteme aus Unternehmen unterschiedlicher Größe und Spezialisierung - Gesamtgesellschaftliche Verteidigungsstrategie entwickeln - Europäische Verteidigungskooperation als Industriepolitik begreifen - Finanzierungsrahmen für rüstungsrelevante Investitionen schaffen - Forschung als strategischen Multiplikator begreifen
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für langfristig stabile Rahmenbedingungen: Investitionen in die Transformation absichern
Die Transformation zur Klimaneutralität erfordert erhebliche private Investitionen. Häufig mangelt es dabei nicht an Kapital, sondern an Investitionssicherheit. Volatile Preise und regulatorische Unsicherheiten erschweren langfristige Investitionsentscheidungen. Hierfür sollte die Bundesregierung insbesondere folgende Maßnahmen vorantreiben: - Investitionssicherheit stärken: Verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, damit Unternehmen Investitionsentscheidungen auf einer stabilen Grundlage treffen können - Risikoteilung zwischen Staat und Markt ausbauen - Privates Kapital für Transformationsprojekte durch klare Rahmenbedingungen und eine Aufteilung von Risiken und Verantwortlichkeiten mobilisieren
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digital Omnibus/Data Act - Keine Aufweichung des Rechts auf Datenzugang
Im Rahmen des Digital Omnibus mit der Zielsetzung Bürokratieabbau gibt es Bestrebungen, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen des erst kürzlich in Kraft getretenen Data Act zum Nachteil des Rechts auf Datenzugang auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgruppe-Telematik am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: