Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (62)
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Umsetzung des Masterplan Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 04.06.2025 bis 24.11.2025
- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Pro Mobilität fordert den beschleunigten Aufbau einer flächendeckenden, sicheren und leistungsfähigen Lade- und Tankinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben. Ziel ist es, die technischen und logistischen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs zu schaffen und Planungs- sowie Investitionssicherheit für die Logistikbranche herzustellen. Erforderlich sind verbindliche Ausbauziele, klare Zuständigkeiten und unterstützende rechtliche Rahmenbedingungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 04.03.2025
- Beschreibung: Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unwirtschaftlichen Maßnahmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.12.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel von Ford ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Versorgungsauflage Tankstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene so genannte Versorgungsauflage für Tankstellen zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur nicht eingeführt wird. Der BDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den raschen Hochlauf der Elektromobilität durch einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw zu flankieren. Eine grundsätzliche Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur lehnt der BDI allerdings ab. Die Maßnahme ist nicht zielgenau und belastet einseitig Tankstellenbetreiber.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: METRO AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der nationalen Umsetzung der EPBD muss der tatsächliche Für den stationären Handel ist das Thema Elektromobilität insbesondere mit Blick auf die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für unsere Kunden interessant. Dabei ist besonders wichtig, dass wir die Ladeinfrastruktur an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen. Da Kunden häufig nur 30-45 Minuten in unseren Märkten sind sind hier wenige Schnellladestationen deutlich effektiver als viele 23KW-Ladestationen. Daher setzen wir uns bei der nationalen Umsetzung für einen qualitativen Ansatz bei der Ladeleistung statt einem quantitativen Ansatz bei den Ladepunkten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Shell Holding GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderter Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: BP Europa SE am 18.12.2025
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hager Electro GmbH & Co. KG am 27.06.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Entwurfs zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes im Hinblick auf die Integration von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in die elektrische und digitale Gebäudeinfrastruktur. Ziel ist es, eine technisch und wirtschaftlich praktikable Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt auf der digitalen Einbindung der Ladeinfrastruktur in die Energiesysteme der Endkundinnen und Endkunden sowie der Energieversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Energiemanagement, Lastmanagement und Netzintegration. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern analysiert und bewertet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.07.2024
- Beschreibung: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA ist eine ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beibehaltung der aktuellen Fassung des GEIG-Regierungsentwurfs
Aktiv vom 29.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Ausnahme für bewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen mit Blick auf die speziellen gesetzlichen Regelungen im Bundesfernstraßen- und Schnellladegesetz soll beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anzahl der Ladepunkte ist ein falsches Kriterium für den Ausbau von Ladeinfrastrukur an Handelsstandorten aufgrund des besonderen Ladeverhaltens und der aktuell sehr niedrigen Auslastung an bereits aufgebauten Ladepunkten. Sehr wichtig ist außerdem die Beachtung der Stuation in den Verteilnetzen im Zusammenhang mit den Ausbaupflichten für Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der EU Energy Performance of Buildings Directive in nationales Recht; Umsetzung sollte so erfolgen, dass die installierte Ladeleistung im Fokus steht und nicht eine bloße Anzahl an Ladepunkten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Die Versorgungsauflage für Tankstellen zur Sicherstellung der E-Mobilität soll eingeführt werden.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungsauflage für Tankstellen zur Sicherstellung der E-Mobilität (durch Schnellladeinfrastruktur) soll eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Tank- und Ladeinfrastruktur (Umsetzung Masterplan Ladeinfrastruktur)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: T&R beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Unter anderem setzt sich T&R daher im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen dafür ein, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Shell Deutschland GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LichtBlick SE am 29.05.2024
- Beschreibung: Das Ziel besteht darin, im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Regelungen einzuführen, die die Durchleitung von Fahrstrom an der Ladesäuleninfrastruktur ermöglichen. Damit soll allen Fahrstromanbietern ermöglicht werden, in diskriminierungsfreier Form Ihre Produkte an den Ladesäulen anzubieten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf verpflichtet Tankstellenunternehmen dazu, an öffentlichen Tankstellen für die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur zu sorgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Techem am 21.03.2025
- Beschreibung: Mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024 sind für verschiedene Bereiche zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Für uns von Interesse sind die Anforderungen an gebäudetechnische Systeme, die Installation von Ladesäulen, die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sowie die Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ferner sind für uns von Interesse die Anforderungen von Inspektionen bzw. alternative digitale Monitoring-Lösungen. Wir sprechen uns für eine zügige Umsetzung der Richtlinie aus, bei der die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.03.2025
- Beschreibung: Die Preise beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen übersteigen die Kosten für Laden im privaten Bereich deutlich. Hohe Preise und Komplexität greifen vor allem bei Endkunden, die über keine Lademöglichkeit im privaten Bereich verfügen und somit auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Das erschwert den Umstieg auf die Elektromobilität und verzögert den Hochlauf. Der VDA spricht sich daher in diesem Papier für folgende Maßnahmen aus: -Senkung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) -Konkretisierung AFIR (Angemessenheit von Preisen und Preisdiskriminierung) -Eindämmung willkürlicher Stand-/Blockiergebühren -Förderung des Wettbewerbs
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Unternehmen setzt sich für passgenaue Rahmenbedingungen mit Blick auf die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte ein. Schwerpunkt der Arbeit liegt auf Aspekten wie der Verfügbarkeit von (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie der Steigerung der Nutzerakzeptanz und –nachfrage.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzungsfragen in die Praxis
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):